Protokoll der Sitzung vom 23.06.2005

Ich möchte einige Beispiele nennen: In diesem Altenheim wurden zum Beispiel benutzte und beschmutzte Windeln wieder verwendet. Ein Tablett mit Mahlzeiten wurde den betroffenen Menschen aufs Zimmer ans Bett gebracht, nach einer gewissen Weile wieder weggenommen. Diese Menschen waren nicht in der Lage, die Mahlzeit zu sich zu nehmen, die Pfleger und Pflegerinnen waren nicht behilflich, dann wurde das Tablett weggeräumt mit dem Hinweis: „Ach, Sie hatten wohl keinen Appetit.“ Verbandswechsel

erfolgten mit rüden Methoden, für die zu Pflegenden mit Schmerzen verbunden. Druckgeschwüre, durch übermäßiges langes Liegen entstanden, wurden nicht angemessen versorgt.

Diese Einzelheiten waren für mich richtig furchtbar und sind auch für mich wirklich mit Folter zu vergleichen. Mir ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass natürlich sehr viele Pflegeheime vorhanden sind, in denen angemessen gepflegt und die Menschen ordentlich behandelt werden, aber dass es solche Auswüchse gibt und man da unbedingt Präventivmaßnahmen entwickeln muss, ist für mich überzeugend.

Das Zusatzabkommen beschäftigt sich auch mit der Thematik der erniedrigenden Behandlung. Hier liegt für mich – und das ist eindeutig – eine Verletzung der Würde vor. Auch da möchte ich das Grundgesetz zitieren, Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Bereich fängt bei mir schon in Alten- oder Pflegeheimen an, wenn hier die Pflegerinnen und Pfleger ohne anzuklopfen die Wohnungen der Bewohnerinnen und Bewohner betreten. Für mich ist es auch erniedrigend, wenn alte Menschen keine Namen mehr haben, sondern mit Oma und Opa angesprochen werden. Oder denken Sie an die Zwangsheirat! Vor einiger Zeit hat hier eine sehr ausführliche Debatte stattgefunden, auch das ist für mich mit der Würde der Frauen nicht zu vereinbaren.

Ich denke immer, es ist sehr wichtig zu überlegen, wo Folter und erniedrigende Behandlung auftauchen können, wo sie auftreten können. Die Erfahrung, die ich gemacht habe, zeigt, wenn man sich einer Problematik bewusst wird, dann kann gehandelt werden. Körperliche Unversehrtheit und die Würde der Menschen und die Verletzung dieser beiden so grundlegenden Menschenrechte sind leider auch in unserer Gesellschaft doch Bestandteil. Umso mehr ist es wichtig, dass das Zusatzprotokoll von der Bundesregierung ratifiziert wird, und das ist nur möglich, wenn die Länder dem zustimmen.

Ich möchte noch einen Grund nennen, und den habe ich sehr bewusst an das Ende der Gründe gesetzt, der im außenpolitischen Bereich zu finden ist. Wir wissen, dass es in unserer Welt Staaten gibt, in denen massiv gefoltert wird. Wenn Deutschland dieses Protokoll nicht ratifiziert, wie kann es denn diesen Staaten gegenüber glaubwürdig auftreten, wenn es selbst die Kontrollgremien nicht einsetzt?

Wichtig ist für mich auch, und das ist etwas, das Bremen leisten kann: Bremen sollte sich weiterhin bemühen, die Bundesländer, die sich gegen die Vertragsunterzeichnung wenden, zu überzeugen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Senat hat in seiner Antwort ausgeführt, dass er keine Möglichkeit sieht, die Meinungsbildung in den noch nicht zustimmenden Bundesländern zu beein

flussen. Das verstehe ich nicht, das ist mir fremd. Ich denke aber, dass Herr Staatsrat Mäurer dazu vielleicht einige Ausführungen machen kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir nicht über eine Große Anfrage debattieren, sondern über einen Antrag. Leider hat unsere Koalitionspartnerin nicht mitgemacht. Ich hoffe aber sehr, dass die Debatte unser Bewusstsein über die Wichtigkeit des Zusatzprotokolls schärft, und noch mehr hoffe ich, dass die Unterzeichnung und Ratifizierung keine Utopie darstellen. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal Frau Kollegin Schwarz danken für diese Rede, der ich auch nicht viel hinzufügen möchte. Ich möchte nur die Gelegenheit nutzen, um zu einem Teil Stellung zu nehmen, nämlich dazu, wo es um die staatliche Folter geht. Sie wissen alle, dass der Staat ganz besonderen Grenzen unterliegt, und zwar das Besondere ist, dass der Staat absolute Grenzen hat. Das heißt, er kann niemals das Wohl des einen mit dem Schaden des anderen abwägen. Der Zweck heiligt niemals die Mittel. Das gilt ganz besonders für den Staat, und das ist ganz besonders wesentlich in der Folterdebatte, die ja hier auch in der Bundesrepublik vor nicht allzu langer Zeit noch einmal wieder geführt worden ist.

Ich möchte nur ein Zitat bringen, mit Genehmigung des Präsidenten, aus der „Bild“-Zeitung. Dieses Zitat ist von Oskar Lafontaine, der sich hier in der Bundesrepublik hinstellt und sich geriert, als sei er irgendwie ein Linker oder ein Fortschrittlicher. Er sagt zu dem Fall, in dem es in Frankfurt um die Androhung von Folter ging: „Hätte es der Zeitablauf zugelassen, dann wäre es vertretbar gewesen, dem Täter so lange Nahrung und Getränke zu verweigern, bis er den Aufenthaltsort“, gemeint ist der des Opfers, das schon tot war, „preisgegeben hätte.“

Das ist ein Hammer! Das sagt einer, der als Linker kandidiert und versucht, linke Stimmen zu fangen, und der bedient die Schiene, der Staat darf ganz grundsätzlich foltern. Ich bin der Auffassung, wir sollten alle die Leute im Wahlkampf fragen, die für Oskar Lafontaine streiten, ob das tatsächlich auch ihre Position ist. Ansonsten bin ich der Auffassung, dass die öffentliche Debatte besser ohne diese Stellungnahme von Oskar Lafontaine ausgekommen wäre. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie schreiben in Ihrer Großen Anfrage mit der Drucksachen-Nummer 16/637 „Folter bekämpfen – Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folterkonvention ratifizieren“ mit den berechtigten Forderungen: Erstens, für die internationale Gemeinschaft muss die Bekämpfung und Ächtung von Folter oberstes Gebot sein. Zweitens, der Staat muss dafür Sorge tragen, dass ein Verstoß gegen das Folterverbot verhindert und bestraft wird.

Meine Damen und Herren, das hört sich sehr gut an und kann ich namens der Deutschen Volksunion uneingeschränkt unterstreichen. Nun frage ich mich aber, warum die Politik dieser rotgrünen Bundesregierung gegensätzlich betrieben wird, sogar Folter und Krieg noch unterstützt und das auch noch unter Mithilfe der ehemaligen grünen Ho-Chi-Minh-Pazifisten!

Krieg und Folter sind unzertrennbar. Unter diesem Gesichtspunkt darf ich Ihnen eine bezeichnende Aussage unseres Verteidigungsministers, des ehemaligen Kriegsdienstverweigerers und heutigen heldenhaften Sandkastengenerals Peter Struck, SPD, zitieren. Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren: „Struck, SPD, rechnet mit toten Soldaten. München: Der Verteidigungsminister Peter Struck, SPD, schließt nicht aus, dass die Bundeswehr an weiteren Kriegseinsätzen teilnimmt und deutsche Soldaten dabei ums Leben kommen. Das ist für uns alle, die wir nach dem Krieg geboren wurden, ein ungewöhnlicher Gedanke, aber er ist realistisch.“

Meine Damen und Herren, das ist ein bezeichnendes Zitat. Bevor Sie hier die Folter mit Ihrer großen Scheinanfrage bekämpfen wollen, sorgen Sie lieber zuerst einmal dafür, dass unser heldenhafter Sandkastengeneral Struck, SPD, nicht unsere deutschen Soldaten für die amerikanische Öl- und Waffenlobby unter dem zwielichtigen Argument der internationalen Terrorimusbekämpfung weltweit opfern will! Mit diesen meines Erachtens völkerrechtswidrigen weltweiten Kriegseinsätzen der Bundeswehr unterstützt die Bundesregierung Folter weltweit, und das verlogene Argument von dringend notwendigen so genannten Friedenseinsätzen im Namen der USA glaubt man dieser rotgrünen Chaosregierung doch schon lange nicht mehr, denn gerade diese rotgrüne Regierung ist es doch, die zum Beispiel U-Boote an Israel, also in ein Kriegs- und Krisengebiet, quasi verschenkt und so weiter.

Meine Damen und Herren, in der Tat ist das wirklich eine sehr wichtige und richtige Große Anfrage, denn jeden Tag können Sie folgende Überschriften der Tagespresse und wöchentlich aus der „NationalZeitung“ entnehmen, Herr Präsident, ich darf zitieren: „Neuer Misshandlungsskandal in Guatanamo“, „‚Time’ veröffentlicht Geheimprotokolle der fortdauernden Demütigung und Folter eines saudischen Gefangenen der USA“ und so weiter. Die Einzelheiten

der täglichen Folter durch die USA sind so grausam, dass ich sie hier nicht näher benennen möchte.

Sie schreiben in Ihrer Anfrage großspurig: „Für die internationale Gemeinschaft muss die Bekämpfung und Ächtung von Folter oberstes Gebot sein.“ Prima, richtig! Dann fangen Sie einmal gleich damit an! Wer die Geschichte der USA kennt und durchschaut hat, der weiß, dass weiter Aggression, sprich Folter, wir reden ja hier über Folter, nicht mehr länger auf sich warten lassen werden. Die US-Politik ist doch schon längst zu einer großen Gefahr für den gesamten Weltfrieden geworden. Da geht es nicht um Terrorismusbekämpfung, sondern um Weltmachtstreben, welches auch mit Folter durchgesetzt werden soll und wird. Der nächste angebliche Schurkenstaat mit angeblichen Massenvernichtungswaffen ist bereits im Visier der USA. Diese Tatsache können Sie im vom FZ-Verlag herausgegebenen Buch unter dem Titel „Schurkenstaat USA“ seitenlang nachlesen.

Meine Damen und Herren, wenn Sie es mit der Ächtung von Folterstaaten wirklich ernst meinen, dann ächten und verurteilen Sie einmal vorrangig den Staat Israel für seine grausame Politik der Folter an den Palästinensern, wo Frauen und kleine Kinder erschossen werden, wo schwangere Frauen stundenlang warten müssen, bis sie vielleicht einmal ärztlich versorgt werden im Krankenhaus und wo Kinder und ältere Menschen ohne ausreichende Wasserversorgung leben und dahinvegetieren müssen und so weiter! Auch das ist grausame Folter der schlimmsten Art, die vom Staat Israel täglich, aber auch täglich ausgeübt wird. Oder aber, wer denkt denn an die schrecklichen, grausamen Beschneidungen von kleinen Mädchen in den Staaten, die wir auch noch großzügig finanziell durch Entwicklungshilfe sogar noch unterstützen? Darüber lese ich aber kein Wort in Ihrer Großen Anfrage!

Tatsache ist doch, dass zum Beispiel der Staat Israel nachweislich schon weit über 500 Mal wegen brutaler Besatzungspolitik und Folter verurteilt worden ist. Doch mit Unterstützung, sprich Veto, der USA wurden keine konkreten Sanktionen gegen Israel eingeleitet. Oder nehmen wir nur einmal die Türkei! Da wird nachweislich gefoltert, aber die Bundesregierung will sogar die Türkei in die EU aufnehmen.

Wenn ich nun alle Tatsachen zusammennehme, dann muss ich Ihnen sagen, diese rotgrüne Bundesregierung, wohl auch FDP, CDU, scheint es mit der Ächtung, Verurteilung und Bekämpfung von Folterstaaten wirklich nicht sehr ernst zu nehmen. Darum sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit, es darf keine zwei Arten der Folter geben, eine akzeptierte Folter durch Staaten wie zum Beispiel USA, Israel, Türkei und so weiter und eine inakzeptable und angeprangerte Folter durch die so genannte Achse des Bösen. Folter ist Folter, und die muss weltweit geächtet und verurteilt werden, egal welcher Staat Folter begeht.

Die Deutsche Volksunion ächtet und bekämpft jegliche Folter aller Folterstaaten, und dazu gehören eben

auch die USA, Israel, Türkei und viele andere Staaten. Das muss hier auch einmal ganz deutlich genannt werden dürfen. – Ich danke Ihnen!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Hannken.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, in diesem Saal ist es unstreitig, dass Folter menschenverachtend, abscheulich und in keiner Weise hinnehmbar ist. Eigentlich sollte es nicht notwendig sein, dies hier noch einmal zu betonen, aber ich finde es richtig, dass alle demokratischen Parteien und Fraktionen dies hier getan haben.

Herr Tittmann, Ihre Rede trägt nicht dazu bei, das Thema sachlich und vernünftig zu bearbeiten, und sie trägt auch nicht dazu bei, Folter überall auf der Welt zu bekämpfen.

(Beifall bei der CDU – Abg. T i t t m a n n [DVU]: Das waren Tatsachen!)

Herr Tittmann, ich möchte es auch deutlich zurückweisen, was Sie sowohl der Bundeswehr als auch der Bundesregierung vorwerfen. Egal wie auch immer man zu deren Politik stehen mag, aber ich glaube, dass es unstreitig ist, dass weder Bundeswehr noch Bundesregierung Folter unterstützen und das auch nicht getan haben seit dem Nationalsozialismus, und das ist gut so.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich glaube auch, Herr Tittmann, man kann zu bestimmten Vorgängen in den USA und auch in Israel stehen, und man kann auch bestimmte Methoden, die dort angewandt werden, verurteilen, auch ich verurteile manches, was in Israel und USA passiert, ich glaube aber, Ihr pauschaler Vorwurf, den Sie insbesondere gegenüber Israel vorgebracht haben, deutet eher auf etwas anderes hin, nämlich eher darauf, dass Sie ein generelleres Problem haben, welches man sicherlich nahe mit Antisemitismus zusammenbringen kann.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Insofern, sollten wir wieder zu dem zurückkehren, worauf Frau Schwarz dankenswerterweise eingegangen ist, nämlich zum Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen, wie wir gegen Folter vorgehen wollen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Möglichkeiten wir als Bundesland haben, welche Möglichkeiten wir als Bundesrepublik haben, welche Mög––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

lichkeiten wir aber auch in unseren Bündnissen haben, insbesondere in der UN haben, um dagegen vorzugehen.

Hintergrund der heutigen Debatte ist nämlich das Jahr 1984, als die UN-Anti-Folter-Konvention verabschiedet wurde. Sie wurde dann leider nur etwas zögerlich umgesetzt in den Mitgliedsstaaten, inzwischen haben aber 145 der 191 UN-Mitgliedsstaaten die UNAnti-Folter-Konvention angenommen, und ich denke, das ist auch gut so. Es wird jedoch nach jüngsten Angaben von Amnesty International immer noch in 132 Staaten von Polizei und staatlichen Stellen gefoltert. Insofern ist das Thema nach wie vor aktuell, und es ist richtig, sich damit auseinander zu setzen.

Wir sprechen konkret jetzt über das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe. Diesem hat die UN-Generalversammlung im Dezember 2002 zugestimmt, und damit werden auch andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlungen oder Bestrafungen verboten. Auch das ist richtig, dass dies gemacht worden ist.

Es ist nicht so, dass in Deutschland generell keine Bereitschaft besteht, dieses Zusatzprotokoll zu unterzeichnen. Ich denke, das ist auch in den Ausführungen vorhin deutlich geworden. Es gibt aber Probleme, insbesondere in einigen Ländern, nicht weil sie es ablehnen oder weil sie foltern wollen, ich glaube, das wird hier auch niemand ernsthaft behaupten wollen, sondern es liegt daran, dass diese Bundesländer meinen, dass es schon genügend Kontrollmechanismen und genug an Kontrollorganisationen in Deutschland gibt, die diese Aufgabe übernehmen und deshalb nicht eine zusätzliche Bürokratie geschaffen werden soll, die keine Effizienz hat.

Dazu kann man stehen, wie man möchte. Wichtig ist, dass es in Deutschland die Instrumente gibt, ob es nun besonders gut oder schädlich ist, schädlich, glaube ich, ist es nicht, noch ein Ländergremium einzurichten mit zusätzlichen Kontrollmechanismen. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg. Ich finde es deshalb auch vernünftig, wie der Senat sich in dieser Frage eingelassen hat, indem er sich auf diese Position der Bundesländer gestellt hat und dies unterstützt. Ich denke, dass wir als CDU-Fraktion oder als Plenum insgesamt auch keine Probleme haben, den Senat in seiner Position in dieser Frage zu unterstützen.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal sagen, dass wir insbesondere in Deutschland auch aktuelle Fälle hatten, wo über Folter diskutiert worden ist. Herr Köhler, Sie haben, glaube ich, den Fall Daschner in Frankfurt angesprochen, wo wir auch in Deutschland darüber diskutiert haben, was zulässig und was nicht zulässig ist, ob eine Androhung von Folter zulässig ist, wenn man dadurch das Leben eines Opfers retten kann, denn zu dem Zeitpunkt, als die Androhung

passierte, war ja nicht klar, dass das Opfer schon tot war, sondern man wollte den Jungen finden und eine Straftat verhindern. Ich glaube aber, dass die Diskussion gezeigt hat, was diese Frage betrifft, dass wir uns in Deutschland keine Sorgen machen müssen. Zu dem Zitat, das Sie von Herrn Lafontaine gebracht haben, kann ich mir auch die Bemerkung nicht verkneifen, dass ich mich schon ein bisschen gewundert habe, dass das heute von Ihnen in einer solchen Diskussion kommt, aber der Wahlkampf naht, und dann bedient man sich natürlich auch dessen. Ich glaube, insgesamt, vielleicht abgesehen von ein paar vereinzelten Verirrten, gibt es in Deutschland einen Konsens, dass es ein absolutes Folterverbot gibt. Das wird auch von niemandem in Frage gestellt, und es ist richtig so. Ich finde, das muss man auch sehen, dass es wirklich gut ist, dass das in Deutschland nicht zur Diskussion steht, sondern dass wir eben alle, auch in diesem Plenum, einstimmig Folter ablehnen, und zwar in jeglicher Form. Wir führen aber eine differenzierte Auseinandersetzung, und wir unterhalten uns wirklich darüber hier heute, welche Möglichkeiten es gibt, was man machen kann und das sachlich und auch in dem Sinne, dass wir das Thema, auch in dem Kontext, in dem wir Politik machen, weiter vorantreiben wollen. Insofern möchte ich mich auch bei Frau Schwarz bedanken, dass sie dieses Thema hier angeregt hat. Ich muss Ihnen auch sagen, ich finde es richtig, dass wir das in einer Großen Anfrage debattiert und in dieser Form vorgenommen haben, und ich hoffe, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit vielleicht das eine oder andere noch einmal aufgreifen wird und sich damit auseinander setzt. – Danke! (Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben gerade eben wieder erlebt, auf welche Weise der Abgeordnete Tittmann aus Bremerhaven versucht, hier seinen subtilen Antisemitismus in der Debatte unterzumischen. Es ist genau das, was der Verfassungsschutz in seinem Bericht beschrieben hat, genau das, was Herr Tittmann gestern noch bestritten hat. Ich denke, wir müssen, wie wir es verabredet haben, da wachsam sein.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Bezeichnung „Sandkastengeneral“ für den Bundesverteidigungsminister eine Beleidigung darstellt.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)