Protokoll der Sitzung vom 15.09.2005

„Ich kann dir versichern, dass ich unsere vorstehend beschriebene Verständigung als sehr faires Entgegenkommen des Bundeskanzlers in Umsetzung deiner Ankündigung in dem hier so genannten Kanz

lerbrief aus dem Jahre 2000 hoch einschätze und hier vertreten werde,“ – wo ist er eigentlich? – „gerade gegenüber den ursprünglichen Maximalvorstellungen der Bremer Seite. Unsere Verständigung wird der Freien Hansestadt Bremen und der von mir geführten großen Koalition helfen in unserer neuen dritten Sanierungsphase und bei der zu leistenden Stärkung des Standorts Bremen, wie es auch im Interesse der Bundesrepublik insgesamt von Bund und Ländern liegt.“

Das ist die Position des Senats der Freien Hansestadt Bremen. Nun überlegen Sie sich hier einmal als CDU-Fraktion, wie Sie sich dazu letztendlich dauerhaft einlassen wollen!

Das Bundesland Bremen ist also nach Meinung der großen Koalition ein Opfer des Bundeskanzlers oder von Gesetzen, denen Bremen zugestimmt hat. Damit werden Sie nicht weiterkommen in der Auseinandersetzung, weder in Karlsruhe noch mit den anderen Bundesländern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der vom Senat vorgelegte Sanierungsbericht ist besser als seine Vorgänger. Er ist ein bisschen weniger darauf hereingefallen, möglichst viel über Dinge zu reden, die eigentlich nichts mit der Sanierung zu tun haben, und er versucht auch etwas weniger zu beschönigen. Interessanter ist aber der dritte Teil des Sanierungsberichts. Ich weiß nicht, warum Senator Nußbaum noch nicht einmal den Mut hatte, ihn dem Senat vorzulegen. Der dritte Teil des Sanierungsberichts, der unter der Decke gehalten wird, beschäftigt sich nämlich mit einer eher schonungslosen Darstellung der rein haushalterischen Konsequenzen für Bremen, und er beschäftigt sich vor allem, und das sollte man jetzt auch verschärft tun, mit der Zukunft.

Da heißt es auf Seite 61 des Berichts zu der Vergangenheit: „Die Zinsvorbelastungen der bremischen Haushalte erweisen sich im Bemühen um den Anschluss an die Haushaltsentwicklung der Ländergesamtheit damit als ein aus eigener Kraft nicht überwindbares Hindernis.“ Wie heißt es im Antrag der großen Koalition? Der Investitionskurs wird fortgesetzt! Dass darüber die Zinsen entstanden sind, wollen Sie immer noch nicht an sich heran lassen.

Weiter heißt es, Eigenanstrengungen Bremens: „Nach Ausschöpfung eigener Potentiale wäre Bremen von dem formulierten möglichen Sanierungsziel noch weit entfernt. Die Modellrechnungen belegen, dass es die erdrückenden Zinslasten nicht zulassen, durch eigene Ausgabenminderungen auch nur in die Nähe verfassungskonformer Haushalte nach Artikel 115 Grundgesetz zu gelangen. Eine weitergehende Stabilisierung der Haushalte mit abnehmender Zinssteuerquote oder gar die völlige Vermeidung einer Nettoneuverschuldung ist dementsprechend aus eigener Kraft grundsätzlich ausgeschlossen.“ Dann

wird über die vorhandenen Altlasten, und die Altlasten bestehen in der hohen Zinslast, gesprochen. Das ist die Wahrheit, und Sie müssen sich mit Ihrem Investitionskurs der Vergangenheit auseinander setzen, um Lehren für die Zukunft zu ziehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der dritte Teil des Sanierungsberichts versucht nun, das zu tun, was man in Bremen unbedingt tun muss, nämlich eine ungeschminkte Bestandsaufnahme zu machen, damit man realistische Strategien für unser Bundesland entwickeln kann. Dazu geht der Bericht auch auf die ziemlich bedrohlichen Ausführungen des Wissenschaftlichen Beirats ein, auch von der CDUFraktion getragen, der davon ausgeht, dass, wenn Gebietskörperschaften sich weiterhin in so einer Lage befinden, wie sich Bremen befindet, sie notfalls auch Konkurs gehen können. Stellen Sie sich das für unser Bundesland vor!

Man muss sich auch mit der Position von Professor Färber auseinander setzen, die in vielen Bundesländern geteilt wird, von den Grünen in Bremen nicht, dass hier keine Missverständnisse aufkommen, die sagt, dass man die Primärausgaben einer Gebietskörperschaft, also investiv und konsumtiv, aber ohne Zinsen ausrechnet und dass man darüber Haushaltsbetrachtungen anstellen sollte, und sie kommt dann zu dem für Bremen ziemlich unangenehmen Ergebnis, bei aller Lobhudelei, welche Eigenanstrengungen wir jetzt immer gemacht und eingehalten haben, dass die Primärausgaben im Sanierungszeitraum 13,9 Prozent gestiegen sind, während bei allen anderen Bundesländern, die zum Teil erheblich besser gestellt sind als wir, es nur 9,8 Prozent gewesen sind. Das ist die Sichtweise weit überall in der Bundesrepublik, und zwar in SPD- und CDU-geführten Bundesländern, und da braut sich etwas zusammen.

Auch da ist der dritte Teil des Sanierungsberichts deutlich weiter als der trostlose Antrag der großen Koalition. Es geht in diesem Teil darum, dass es kein Weiter-So geben kann. Es geht darum, dass hier, nachdem erörtert wird, ob Bremen nicht auf einzelne Hilfen nach Artikel 104 a 4 Grundgesetz verhandeln kann, stattdessen, wie der dritte Teil jetzt empfiehlt, ein Kurs der Schuldenkonsoliderung fahren soll. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin:

„Die stattdessen vom Bund vorgeschlagene Variante einer Finanzierung wirtschafts- und finanzkraftstärkender Maßnahmen aus Finanzierungsspielräumen, Zinsersparnissen der Sanierungshilfen führte aufgrund der damit vorgesehenen Koppelung von Entschuldung und Investitionsfinanzierung zum Teil zu erheblichen Missverständnissen beziehungsweise Fehleinschätzungen und sollte daher für weitere Hilfsmaßnahmen nicht mehr gewählt werden.“ Das ist die Einschätzung aus dem Finanzressort, die die Grünen teilen, die aber offensichtlich immer noch

keinen Einfluss auf die Politik der großen Koalition hat.

Ich möchte jetzt gern noch unser Abstimmungsverhalten zu den Anträgen der großen Koalition sagen. Den Antrag von SPD und CDU werden wir ablehnen. Er ist frei von Selbstkritik. Er steht für ein Weiter-So des bremischen Kurses. Das wäre Harakiri. Es steht eine Formulierung darin: „Wir stehen zu der Investitionsquote.“ Wie soll man das eigentlich weiter machen? Das kann man doch gar nicht bezahlen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Antrag ist auch nachweislich falsch, weil er nämlich die Steuersenkungsgesetze als Ursache für das Nichteintreten der Vorgaben und Annahmen des Sanierungskurses sieht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Herrn Wedlers Antrag werden wir ablehnen. Er enthält zwar eine richtige Analyse, aber wir sind nicht der Auffassung, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben beschränken sollte. Was Sie da über die Kooperation mit Niedersachsen schreiben, ist schon ein bisschen abenteuerlich. Wir werden schon zwei unterschiedlich regierte Gebietskörperschaften behalten.

Ich komme zum Schluss: Die Bilanz ist, Sie, die große Koalition, haben Ihre Ziele nicht erreicht. Es ist viel Geld ausgegeben, zum Teil auch verpulvert worden mit zum Teil zweifelhaften Effekten. Sie haben in dieser Sanierungszeit den Ruf Bremens in Deutschland sehr beschädigt, weil man hier mit Bremen bestimmt nicht mehr so etwas wie eine seriöse Haushalts- und Finanzpolitik und einen seriösen Sanierungskurs verbindet.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Bilanz der Grünen ist: Sie können es nicht. Sie haben das Geld nicht für die Zukunft, sondern im Interesse der großen Koalition ausgegeben und stecken jetzt vor den Folgen den Kopf in den Sand. Diesem Senat fehlt Kompetenz und Ernsthaftigkeit sowie Verantwortungsbereitschaft, einen Kurswechsel herbeizuführen. Durch die jetzige Führungs- und Orientierungslosigkeit des Senats werden gerade im Moment durch Ihr Haushaltsgebaren und solche schrecklichen Anträge, wie sie hier beschlossen werden sollen, die allerletzten Chancen Bremens verspielt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Glocke)

Letzter Satz: Ich werde mich hier nicht weiter über Kopfgeburten von Steuerkonzepten im Bund verbrei

ten, aber eines ist sicher: Bremen kann sich, das zeigen die Fakten der Vergangenheit, eine Fortsetzung der großen Koalition hier nicht mehr leisten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die kritischen Anmerkungen von Frau Linnert hier aus meiner Sicht ergänzen und fortsetzen. Ich kann die Jubelarien der Koalition über die angeblich so erfolgreiche Sanierungsstrategie Bremens und die Klagen über die für Bremen so ungerechte Steuerverteilung bald nicht mehr hören. Die Selbstbeweihräucherung der großen Koalition, die angeblich alles richtig gemacht hat und dass es keine Alternative zum praktizierten Sanierungskonzept gegeben habe, geht nicht nur mir allmählich auf den Keks, sondern auch beim Bund und bei den anderen Bundesländern, und anderswo stößt das inzwischen auf zunehmend taube Ohren.

Die kritischen Töne von außerhalb Bremens sind ja nicht mehr zu überhören. Nicht nur aus dem Bundestag, auch aus den anderen Bundesländern, aus den Parteien, der Wissenschaft und jüngst erst wieder aus dem Hause des Bundesfinanzministers muss man sich solche Töne anhören. Man glaubt uns angesichts der zweimaligen bremischen Sanierung mit 8,5 Milliarden Euro Sanierungszahlung einfach nicht mehr. Man nimmt uns die unverschuldete Haushaltsnotlage nicht mehr ab. Das ständige Lamentieren, die ewige Leier, wir haben im Ausgabenbereich alles getan, was von uns verlangt wurde, unser Problem liege einzig und allein im Einnahmebereich, wäre glaubwürdiger und durchschlagender, wenn es denn so wäre. Leider ist es nicht so!

Fakt ist doch, dass die Ausgaben die Einnahmen immer noch erheblich übersteigen. Das strukturelle Haushaltsdefizit in unserem Haushalt ist im Sanierungszeitraum nicht gesunken, sondern ist größer geworden und wird in den nächsten Jahren nach den Berechnungen des Finanzsenators noch weiter steigen. Es mag stimmen, dass die Koalition im Bereich der konsumtiven Ausgaben die Sanierungsauflagen eingehalten hat, nur leider war das, wie das Ergebnis zeigt, nicht ausreichend. Es gibt große konsumtive Ausgabenblöcke, zum Beispiel die Zinsen, die Sozialausgaben, die Versorgungslasten für die ehemaligen Beamten, die nicht nur nicht gesunken sind, sondern eine zum Teil stark steigende Tendenz zeigen. Die zunehmende Zinslast hat etwas mit der exzessiven Investitionstätigkeit zu tun, die betrieben wurde.

Deshalb sage ich, viel zu spät hat die Koalition mit dem Sparen begonnen und dann auch noch viel zu zaghaft. Wir wären heute sehr viel weiter, wenn man die notwendigen Sparbeschlüsse früher und konse

quenter durchgesetzt hätte und man sich in der Koalition nicht ständig blockiert und auf den Füßen gestanden hätte. Die Schönrechnerei bei den Ausgaben verdeckt im Übrigen, dass eine Vielzahl von konsumtiven Ausgaben in den investiven Bereich und in die Gesellschaften, Sondervermögen, sonstige außerhaushaltlichen Bereiche verschoben oder, anders ausgedrückt, mit gepumptem Geld bezahlt wurde.

Ich will auch gern zugestehen, dass von Bremen her nicht alle konsumtiven Ausgabenblöcke zu gestalten sind, vor allem, wenn dahinter wie im Sozialbereich Bundesgesetze oder globale wirtschaftliche Entwicklungen stehen. Gleichwohl müssen wir aber festhalten, dass große konsumtive Ausgabenblöcke wie zum Beispiel die Zinsen und die Versorgungslasten nicht oder nur völlig unzureichend in die Betrachtungen einbezogen wurden und dass bei den Investitionsausgaben kräftig getrickst wurde. Die Landeshaushaltsordnung wurde und wird bis zum Gehtnicht-Mehr gebogen und strapaziert.

Bei den Zinsen hatten wir bisher Glück, das ändert sich aber mit zunehmender Verschuldung und mit möglichen Zinssatzänderungen. Die Sprengkraft der steigenden Versorgungslasten hat bei den Überlegungen zur Einhaltung der Sanierungsauflagen des Finanzplanungsrats ganz offensichtlich eine viel zu geringe Berücksichtigung gefunden.

Im Ergebnis muss man festhalten, dass im Ausgabenbereich zwar gewisse Sparerfolge erzielt wurden, die Sanierungsauflagen wohl auch erfüllt wurden, dass es aber angesichts des Missverhältnisses zwischen den Einnahmen und den Ausgaben zusätzlicher Anstrengungen bedurft hätte. Das Starren auf die Vorgaben des Finanzplanungsrats brachte im Ergebnis nicht genug.

Der andere Teil des Sanierungskonzepts, nämlich das Investieren in wirtschafts- und finanzkraftstärkende Maßnahmen und Projekte, hat im Ergebnis zwar viele schöne und neue Dinge in Bremen und auch in Bremerhaven gebracht, auch eine Reihe rentierliche Infrastrukturmaßnahmen und Einrichtungen wurden geschaffen, es hat aber auch eine ganze Reihe von Flops und Fehlinvestitionen gegeben, die uns zum Teil bundesweit in Verruf gebracht haben. Das, was man sich eigentlich erhofft hatte, mehr Arbeitsplätze, ein überproportionales Anwachsen der wirtschaftlichen und steuerlichen Leistungskraft Bremens und zusätzliche Einwohner, ist so – den gesamten Sanierungszeitraum betrachtend – nicht eingetreten.

Man mag darüber spekulieren, ob ein wirtschaftliches Absinken Bremens durch die praktizierte Investitionstätigkeit verhindert wurde, insgesamt ist aber festzustellen, dass Bremen auf keinem der genannten Felder einen Spitzenplatz einnimmt. Bremen hinkt teilweise weiterhin hinterher. Bremen ist nur bei der Verschuldung Spitze, genauer gesagt bei der so genannten Zinssteuerquote, dem Hauptindikator für eine

Haushaltsnotlage. Bei der seinerzeitigen Festlegung der Sanierungsstrategie hat man ganz offensichtlich nicht genügend bedacht, dass das Bundesland Bremen ein Zwei-Städte-Staat ist und die Stadt-UmlandWanderungen nicht durch einen landesinternen Finanzausgleich kompensieren kann, Bremen ist nämlich von Niedersachsen umschlossen, und dass die Struktur und Wirkungsweise des horizontalen und vertikalen Finanzausgleichssystems die bremischen Investitionsanstrengungen nicht oder nur höchst unzulänglich belohnen, das hat man nicht bedacht.

Zusätzlich erwirtschaftete Steuern fließen nämlich, das hat etwas mit der Grenze von Niedersachsen um Bremen herum zu tun, zum großen Teil aus Bremen weg nach Niedersachsen, und an diesen rechtlichen Festlegungen unserer Finanzverfassung hat Bremen selbst kräftig mitgestrickt, nicht zuletzt durch die beiden Urteile beim Bundesverfassungsgericht und die jetzige Regelung des Finanzausgleichs. Statt sich mit einem Stück Papier, genannt „Kanzlerbrief“, abspeisen zu lassen, damals bei der Änderung des Steuerrechts, hätte Bremen Änderungen beim Finanzausgleich zu seinen Gunsten einfordern müssen, mindestens aber Einmalzahlungen des Bundes für dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen, so wie andere Bundesländer es getan haben und wie es sich jetzt offensichtlich, wie ich finde auch gut, wohl ergibt.

Bremen hat, wie gesagt, seine Sanierungsstrategie damals im Jahr 2001 nicht verändert, das ist von Frau Linnert eben richtig festgestellt worden. Was muss geschehen? Ein Weiter-So, wie es sich die Koalition vorstellt, kann es nicht geben und wird auch nicht gehen. Ein Starren allein auf die Einnahmeseite des Haushalts ist falsch. Beide Seiten des Haushalts müssen betrachtet werden. Die bisherige Sanierungsstrategie muss geändert werden. Sie war, wie das Ergebnis zeigt, nicht erfolgreich.

Wir müssen uns als Erstes einmal ehrlich machen und das Scheitern der Sanierung wirklich einsehen und akzeptieren. Wir müssen auch feststellen, dass wir bei den Ausgaben noch mehr tun müssen, als bisher getan wurde. Der Kanon der staatlichen Aufgaben muss mit dem Ziel des Streichens und Zusammenfassens sowie des Kooperierens über die Landesgrenze hinweg durchforstet werden. Es reicht als Haushaltsnotlageland nicht, die Auflagen des Finanzplanungsrates zu erfüllen, vielleicht sogar überzuerfüllen, wenn die Einnahmen nicht reichen, dann muss man eben über dieses selbst gesetzte Maß hinausgehen.

Die Eigenanstrengungen, von denen der Finanzsenator spricht, müssen nicht nur angestrebt, sondern übererfüllt werden. Wenn ich mir allerdings ansehe, wie zurzeit der Haushaltsvollzug abläuft und wie die Aufstellung der beiden Haushalte geplant wird, dann hat man den Eindruck, als ob sich nichts geändert hat, es läuft fast wie gehabt. Die Haushaltsnotlage,

das Leben auf Pump ist in vielen Köpfen einfach noch nicht angekommen.

(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Dann sagen Sie doch einmal, wie wir sparen sollen! Da schweigen Sie!)

Auch die Investitionspolitik muss sich ändern. Wir können uns Flops und Fehlinvestitionen nicht mehr leisten, und auch schöne neue Dinge müssen erst einmal zurückstehen. So schön ein neues Werderstadion, ich will das einmal als Beispiel nennen, hier in Bremen sein mag, Bremen hat kein Geld dafür und muss Wert darauf legen, dass seine bisherige Investition in das Weserstadion nicht entwertet wird. Auch im Investitionsbereich gilt also, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann. Wir werden uns auf wenige absolut notwendige und wirklich rentierliche, nicht schön gerechnete Infrastrukturmaßnahmen beschränken müssen, zum Beispiel die A 281 mit der neuen Weserquerung hier in Bremen oder die Kaiserschleuse in Bremerhaven. Alles andere muss warten.

Bremen wird, das sehe ich auch, wenn es als Bundesland eigenständig bleiben will, noch längere Zeit auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wenn dies so ist, ist absolute Offenheit und Transparenz gefordert und die Fähigkeit zur Selbstkritik. Schönrederei und Schönrechnerei verbunden mit Schuldzuweisungen an Dritte und Klagen über eine Benachteiligung Bremens beim Finanzausgleich helfen nicht weiter.

Ich bin skeptisch, was eine neuerliche Klage beim Bundesverfassungsgericht betrifft, weil ich befürchte, dass der Schuss nach hinten losgeht und die bremische Selbständigkeit in Frage gestellt wird. Mir ist da schon lieber, was der frühere Finanzsenator dieses Landes, der bremische Bundestagsabgeordnete Volker Kröning, dazu sagt, nämlich zu verhandeln, Verbündete zu suchen und die Existenz eines selbständigen Bundeslandes Bremen plausibel zu machen. Ich bin überzeugt, dass die Zukunft eines eigenständigen Bundeslandes Bremen nur gesichert werden kann, wenn es gelingt, die Aufgaben des Staates auf seine Kernaufgaben zu begrenzen, mit Niedersachsen in einer Weise zu kooperieren, dass die Landesgrenze keine nennenswerte Bedeutung mehr hat, und drittens die Steuerverteilung im Einvernehmen mit dem Bund und den übrigen Ländern so zu verändern, dass ein größerer Teil des erzielten Aufkommens am jeweiligen Entstehungsort verbleibt. Alle drei Punkte wiegen schwer. Sie sollten aber angegangen werden und Eingang in eine neue Sanierungsstrategie finden.

Ich habe versucht, dies alles in einem Entschließungsantrag zusammenzufassen. Ich halte meinen Antrag für besser und ehrlicher als denjenigen der Koalition. Den Koalitionsantrag werde ich deshalb ablehnen. Ich bitte um Zustimmung zu meinem Antrag. Dem Dringlichkeitsantrag der Grünen werde ich zustimmen, denn es ist dringend notwendig, sich ein

mal ein Gesamtbild vom Schuldenstand Bremens und zu den Vorbelastungen im Haushalt zu machen. Vielleicht öffnet das einigen die Augen und hilft bei künftigen Entscheidungen mit finanzieller Auswirkung. – Vielen Dank!

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Dr. Nußbaum.