Es ist aber wichtig, dass Sie diese Strategie haben, weil es droht, dass wieder nur quotal gekürzt wird, also prozentual aus den einzelnen Ressorthaushalten heraus. Ich will für den Haushaltsausschuss eine Darstellung haben, die mittelfristige Finanzplanung haben Sie angesprochen, die die Vorverpflichtungen der einzelnen Ressorts in den nächsten Haushalten beleuchtet und womit wir dann überhaupt sehen können, was theoretisch noch an Sparpolitik möglich ist. Ich will eine Auseinandersetzung mit einem Vergleich mit anderen Bundesländern, weil ich gerade verhindern will, dass Sie jetzt in Ihrer Not – finanzpolitisch gescheitert, jetzt wird aber einmal richtig ordentlich gespart – Verwüstungen in den Haushalten anrichten, wobei alle wissen, dass entweder nur gemogelt wird, am Ende des Jahres es wieder nicht stimmt – ich finde nicht, dass man so vor das Verfassungsgericht gehen darf – oder es zu Spargeschäften kommt, die wir nicht verantworten können gegenüber der Bevölkerung in Bremen und Bremerhaven.
Das müssen Sie vorlegen! Deshalb bestehen die Grünen so darauf, dass Sie eine Bewertung nach Artikel 131 der Landesverfassung machen, weil das die Grundlage dafür ist, in Zukunft endlich vielleicht einmal ressortübergreifend sich die Haushalte anzusehen und zu sagen: Das Spargeschäft, das immer nur in dem Jugendbereich spart, gleichzeitig aber bei Justiz, bei Inneres und bei Bildung finanzielle Bedarfe nach sich zieht, wollen wir so nicht mehr weitermachen.
Dazu gibt es nichts aus Ihrem Hause. Der Senat muss dem Parlament die Instrumente für eine verantwortbare Sparpolitik bereitstellen, damit wir auch herausbekommen können, wie weit es denn geht, und damit wir gemeinsam gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern sagen können, Leute, bis hierhin, das ist unser Eigenbeitrag, den vertreten wir gegenüber der Bevölkerung, aber darunter geht es nicht. Da, mit Verlaub, Herr Senator Dr. Nußbaum, nützt ein Verweis auf vorgelegte Controllingberichte nun wirklich überhaupt nichts, weil es um eine Strategie für die Zukunft geht.
Ein letzter Satz, Herr Präsident, zu Herrn Pflugradt, der mir vorgeworfen hat, dass ich gesagt habe, es sei keine gute Zeit für eine Opposition! Ich habe auf der grünen Mitgliederversammlung gesagt, es ist eine gute Zeit für die Opposition, weil der Senat so insuffizient und unfähig ist. Es ist aber keine gute Zeit für eine Opposition, weil wir nicht sagen können, es wird alles gut, weil wir – so wie Sie auch nicht – der Bevölkerung nicht sagen können, mit einer grünen Finanzpolitik sind wir hier in fünf oder zehn Jahren wieder flott, weil alles davon abhängt, wie die anderen uns bewerten.
Ehrlich gesagt, wie kann man so etwas ernsthaft kritisieren? Wir reichen Ihnen die Hand für einen realitätstauglichen Finanzkurs, wir werden mit in der Bevölkerung die Sparpolitik da, wo sie zu verantworten ist, vertreten. Wir werden keine populistischen Sprüche klopfen nach dem Motto, welche Handschriften auch immer in Zukunft wieder den Leuten vorgaukeln, dass es hier keine harte Sparpolitik geben muss. Das kritisieren Sie hier, das ist sehr sonderbar. So viel Entgegenkommen einer Opposition in einem anderen Landtag könnten Sie sich sonst vielleicht einmal wünschen. Wir wollen mitgestalten, auch als Opposition, an einer vernünftigen Sparpolitik und werden den Leuten auch reinen Wein einschenken über das, was hier die reale Lage ist. Normalerweise hätte ich dafür einen Dank verdient, aber, vielen Dank, ich verzichte!
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Am 1. Oktober, und deswegen ist dieser Termin dieser Debatte eigentlich sehr gut gefallen, war der internationale Tag der älteren Menschen. Bundesministerin Renate Schmidt, Familienministerin, hat das zum Anlass genommen, noch einmal darauf hinzuweisen, wie gravierend die demographische Entwicklung sich in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren darstellen wird. Im Jahr 2050 wird jeder dritte Deutsche mehr als 60 Jahre alt sein und nur jeder sechste jünger als 20 Jahre. Sagen Sie mir nicht, das dauert noch lange, die sind schon bald alle geboren! Wir leben heute 30 Jahre länger als vor 100 Jahren und erfreuen uns in der Regel doch einer ganz guten Gesundheit dabei, jedenfalls einer besseren Gesundheit als vor 100 Jahren, bei älteren Menschen vor allem.
Seit zehn Jahren bin ich Mitglied in diesem Parlament, und zumindest in dieser Zeit haben wir dieses Thema der Altersdiskriminierung nie aufgegriffen, meine Damen und Herren, ein Thema, das nach Auskunft unserer Senioren und der Seniorenvertretung für diese ein immer größeres Ausmaß annimmt, gewissermaßen ein immer schwerer zu schulterndes Päckchen. Diskriminierung kommt vom lateinischen Diskriminare, heißt, jemanden herabsetzen, herabwürdigen, jemanden von anderen absondern, ihn ungleich behandeln. Das ist die schmerzhafte Bedeutung des Wortes Diskriminierung, meine Damen und Herren.
Die lange Zeit, die der Senat für die Beantwortung dieser Großen Anfrage benötigt hat, zeigt, dass auch für ihn, für den Senat, dieses Thema relativ neu war, und um eine umfassende Antwort zu bekommen, haben wir den Fristverlängerungen gern zugestimmt. Mit einem Vorstoß, ein Altenparlament in diesem Haus ein- oder durchzuführen, bin ich in der Vergangenheit leider gescheitert, man hat eine solche Notwendigkeit nicht gesehen. In Schleswig-Holstein findet bereits das fünfzehnte Altenparlament statt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Mit dieser Großen Anfrage will die CDU-Fraktion deutlich machen, dass sie das Problem der Senioren sehr wohl erkennt und es deshalb heute an guter Stelle im Landtag debattiert. Den Kolleginnen und Kollegen der SPD bin ich dankbar, dass sie dieser Großen Anfrage beigetreten sind. Ich nehme an, dass sie damit auch die Problematik, die dahinter verborgen ist, erkannt haben.
Damit wir aber alle wissen, warum wir debattieren, gibt es für alle Begriffe eine fachliche Beschreibung. Unter Altersdiskriminierung versteht man die soziale und ökonomische Schlechterstellung von Personen aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, die die Betroffenen daran hindert, in angemessener Weise am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Diese Definitionen unterscheidet man noch in mittelbare Altersdiskriminierung und unmittelbare Diskriminierung. Der Senat hat dann auch noch die empfundene Altersdiskriminierung dazugeschrieben. Für diese konnte ich allerdings keine Definition finden.
Meine Damen und Herren, wenn das so etwas ist wie dieses Windchill, die empfundenen Kälte, dann ist die empfundene Altersdiskriminierung die gefährlichste. Die Menschen, die verunglücken in der Kälte, sterben nicht an der wirklichen Temperatur Fahrenheit oder Celsius, sondern an der Windchilltemperatur. Wir müssen uns davor hüten, in Bremen und Bremerhaven eine Grundstimmung aufkommen zu lassen, die Altersdiskriminierung toleriert oder in irgendeiner Weise verschweigt oder die Augen davor verschließt, meine Damen und Herren.
Ich glaube auch, Altersdiskriminierung gibt es generell wegen des Lebensalters von Frauen und Männern und nicht nur im fortgeschrittenen Alter. Übrigens, das ist für uns keine Aufgabe des Sozialressorts, das zu lösen, dass es keine Altersdiskriminierung mehr gibt. Wie so viele Dinge, die meistens dem Sozialressort zugeschoben werden, ist dies für uns durchaus etwas, was alle Ressorts beschäftigen muss, und wir wissen, zumindest im Bauressort wird da gut gearbeitet.
Der Senat sagt, dass es für zeitliches Handeln die Schwierigkeit der objektiven Feststellung von Altersdiskriminierung gibt. Ob das der Fall ist, kann man zumindest in Frage stellen. Es gibt in Europa einige Länder, die bereits Gesetze gegen Altersdiskriminierung erlassen haben, und nun glauben Sie nicht, dass ich hier von diesem Punkt aus für ein Bundesgesetz gegen Altersdiskriminierung bin! Das müssen wir anders regeln. Wir müssen das in den Köpfen regeln und nicht durch Gesetze.
Es gibt Anregungen, meine Damen und Herren, Altersgrenzen für Beförderungen, Einstellung und Weiterbildung, das gibt es. Ist es nun gefühlte Altersdiskriminierung, oder ist es Altersdiskriminierung? Es geht darum, ich erinnere daran, wie die Bezieher in ihrem Neuland, das ist in den letzten zehn Jahren noch nicht debattiert worden, feste objektive Kriterien für die Feststellung von Altersdiskriminierung zu erreichen.
Eine europaweite Erhebung brachte 2003 hervor, dass das Alter als häufigster Grund für Diskriminierung angegeben wurde. Ob diese Erhebung nun als objektives Maß genommen werden kann oder nur ein subjektives Empfinden widerspiegelt, kann dabei nur zweitrangig sein. Es muss uns allen zu denken geben. An einem einzigen Beschwerdetag haben sich beim „Baldis“, das ist das Büro gegen Altersdiskriminierung, 1600 Personen telefonisch beschwert. Das sind doch Zahlen, die uns zu denken geben müssen!
Meine Damen und Herren, Sie kennen alle diese Werbungen oder Annoncen in den Zeitungen, „belastbare und jüngere Arbeitnehmerinnen unter bestimmten Bedingungen“. Dies lässt das europäische Recht ausdrücklich zu. Nun frage ich Sie: Ist das eine gefühlte Altersdiskriminierung oder eine objektive Altersdiskriminierung, wenn von vornherein gesagt wird, junge oder jünger?
In wenigen Jahren wird das Denken der Menschen anders sein, denn die jungen Alten werden für die Wirtschaft ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Kapital sein. Wirtschaftlich sind sie es jetzt ohnehin schon.
Wenn ich mir vorstelle, welchen Einfluss meine Generation, in der Fachliteratur wird sie Generation der Babyboomer genannt, einmal haben kann, dann kann ich mir manches, was im Moment läuft, nicht mehr ganz so recht vorstellen. Ich empfehle Ihnen allen einmal die Lektüre des Methusalem-Komplotts. Da wird deutlich aufgezeichnet, welche Macht die ältere Generation in wenigen Jahren schon haben wird und wie behutsam sie im Moment damit umgeht, das muss man auch dazufügen. Man muss das Buch nicht allein lesen, man muss auch Altenberichte der Bundesregierung dagegen lesen, und dann stellt man fest, dass die ältere Generation sehr wohl und sehr weise mit dieser Macht, die sie dort hat, mit der wirtschaftlichen Macht, umgeht.
Meine Damen und Herren, beim freiwilligen Engagement sind die älteren Menschen schon lange ein Schatz für unsere Gesellschaft. In den letzten zehn Jahren ist ihre Beteiligung um mehr als sechs Prozent in der Freiwilligenarbeit wieder angestiegen. Die ältere Generation will nicht, dass ihr ein Leben lang erworbenes Wissen und ihre Fähigkeiten verkümmern oder verloren gehen. Da gibt sie dieser Gesellschaft gern diesen Wissensschatz weiter.
Der Senat wird von der Koalition gefragt, ob das Problem der Altersdiskriminierung in Bremen und Bremerhaven bekannt ist. An verschiedenen Stellen werden in unterschiedlicher Anzahl Beschwerden über empfundene oder tatsächliche Altersdiskriminierung vorgetragen. Es sind die Seniorenvertretungen, die Senatskanzlei, die Patientenberatungsstelle sowie der Seniorenbeirat der Seestadt Bremerhaven, bei denen solche Beschwerden eingehen. Es gibt also ein Phänomen in diesem Land, das nur schwer zu packen ist.
Noch ein Satz zur Seniorenvertretung der Stadtgemeinde Bremen! Wenn diese dieses Phänomen auch nicht einfangen konnte, so hat sie doch im Oktober 2004 mit ihrem Antrag gezeigt, dass ihr das Phänomen sehr wohl bekannt ist und dass es sie auch betroffen macht. Ob ein Gesetz etwas ändern kann, wage ich zu bezweifeln. In den Köpfen müssen Vorurteile abgebaut werden, damit Menschen mit höherem Lebensalter nicht von Zeit zu Zeit das Gefühl haben, diese Gesellschaft, die sie mit aufgebaut haben, würde sie mit Alterssystemen bestrafen, ob nun gefühlt oder objektiv. Ich habe das vorhin gesagt, bei der objektiven Kälte geht die Gefahr auch von der gefühlten Kälte aus und nicht von der tatsächlichen Kälte. Umso besser, dass wir dieses Thema mit dieser Großen Anfrage angehen, meine Damen und Herren!
In der Antwort des Senats auf die Frage zwei, Sie haben sie sicherlich gelesen, wird ein bestimmter Fall geschildert! Es wird eine ältere Person in einem Altenheim nackt transportiert. Da könnte man sich natürlich auch die Frage stellen, ob es vorkommt, dass junge Personen in Heimen nackt transportiert werden. Darauf gibt es in dieser Frage keine Antwort. Sie haben diese Stelle sicherlich auch mit Empörung und Verwunderung gelesen.
Die demographische Entwicklung in unserem Land wird die Frage von vorliegender Altersdiskriminierung zunehmend wichtig machen. Der Senat antwortet: „Der Senat ist bestrebt, sich gegen unmittelbare ebenso wie mittelbare Diskriminierung älterer Menschen zu wenden.“ Das ist vernünftig, wir haben auch nichts anderes vom Senat erwartet bei unserer Anfrage. Das ist ein durchschnittlich junger Senat, auf ihn wird das Problem des Alters aber noch hoffentlich zukommen. Wäre das nicht so, wären wir mit der Antwort auch nicht zufrieden gewesen und hätten sie zurückgewiesen.
Wir haben diese Frage jedoch nicht gestellt, um den Senat bloßzustellen, er wird ja von uns getragen, sondern wir müssen an das Thema heran. Wir müssen das Thema aufgreifen. Wir alle, nicht nur der Senat, müssen an einer höheren Wertschätzung der älteren Menschen ebenso arbeiten wie an der Sensibilisierung der ganzen Gesellschaft für die besonderen Belange der älteren Mitmenschen.
fen sich mit Schulkindern und tauschen sich aus, wir unterhalten ein Netz von Beratungsstellen, einige habe ich Ihnen aufgezählt, wir haben im Baurecht Veränderungen in Richtung mehr Bequemlichkeit eingeführt, wir haben die BSAG behinderten- und damit auch altenfreundlich umgestellt in den letzten Jahren, die nächsten neuen Bahnen konnte man zumindest schon in der Zeitung sehen. Ich würde mich freuen, wenn sich der Senat aufraffen könnte, gemeinsam mit der Seniorenvertretung der Stadt oder des Landes Bremen eine Plakataktion ins Leben zu rufen, mit der auf die Diskriminierung von älteren Menschen hingewiesen wird. Wir haben Ähnliches schon einmal gehabt, dass wir Plakataktionen für das Miteinander mit Menschen durchgeführt haben, und das ist auch gut angekommen.
Im Arbeitsmarkt haben wir bewusst Fördermaßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Deputation, allerdings nur mit den Stimmen der Koalition, nicht mit den Stimmen vom Bündnis 90/Die Grünen, beschlossen. Die Situation für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist im Moment nicht rosig, etwas anderes zu behaupten, wäre schlicht falsch. Hier wird die demographische Entwicklung mit der Zeit zu einer Entspannung kommen. Was wir in Bremen und Bremerhaven im Bereich Arbeitsmarktpolitik für ältere Menschen erledigen können, haben wir zumindest aufgegriffen, hier ist die Koalition tätig. Ich sehe das Blinken, mit den anderen Punkten werde ich mich in einem zweiten Beitrag auseinander setzen.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten wurde in den unterschiedlichsten Zusammenhängen über Altersdiskriminierung gesprochen. In den Fachkreisen ist Altersdiskriminierung längst bekannt und ein ernst genommener und leider immer häufiger auftretender Diskriminierungsgrund. In die breite Öffentlichkeit gelangte dieses Thema vor allen Dingen im Zusammenhang mit der Diskussion um das von der derzeitigen Regierung im Bundestag erarbeitete Antidiskriminierungsgesetz, das die Berücksichtigung des Alters als Diskriminierungsgrund mit aufgenommen hat.
Die Mehrheit in unserer Gesellschaft ist leider nicht genügend sensibilisiert für dieses Thema, dabei kann es uns alle betreffen, denn es geht nicht ausschließlich um die Diskriminierung älterer Menschen, sondern generell um die Benachteiligung von Menschen in einem bestimmten Lebensalter. Dennoch sind in ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
der Realität meistens ältere Menschen betroffen, und so ist auch die Antwort des Senats hierauf abgestellt.
Tatbestände der Altersdiskriminierung wurden bisher in Bremen nicht systematisch erhoben und ausgewertet. Das Ergebnis der die Beschwerde annehmenden Stelle in Bremen, zum Beispiel der Seniorenvertretung, deckt sich aber mit dem in der gesamten Bundesrepublik. Diskriminierungen in Gesundheits-, Finanz- und Arbeitsmarktfragen wurden bei diesen Stellen am häufigsten vorgebracht. Für viele ältere Menschen gestaltet sich ein Ratenkauf zum Beispiel schwierig, da zahlreiche Banken Konsumentenkredite nur bis zu einem bestimmten Lebensalter vergeben. Es ist schwerer, Existenzgründungskredite jenseits der 50 zu bekommen, wenn überhaupt, dann nur mit teuren Risikolebensversicherungen als Zusatzverkaufsprodukt.
Einige Versicherungen entlassen ihre Kunden bei einem bestimmten Lebensalter einfach aus dem Vertrag. Bei Unfallversicherungen ist das Höchstalter meistens 65 Jahre, Krankenzusatzversicherungen zum Beispiel für Zahnersatz für ältere Kunden schließen einige Unternehmen ganz und gar aus. In einigen Fällen berichten ältere Bankkunden, dass ihnen mit Eintritt in das Rentenalter keine Kreditkarte mehr gewährt wurde. Eine Untersuchung der Universität Bremen ergab, dass Ärzte bei älteren Patienten oft weniger Aufwand betreiben. Bestimmte Medikamente oder Therapieverfahren werden bei älteren Patienten nicht mehr oder viel seltener genehmigt.