Protokoll der Sitzung vom 13.10.2005

Nur wer informiert ist, kann die richtigen Entscheidungen treffen, und deshalb sind wir für mehr Transparenz.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wer das nicht will, der setzt sich, das liegt doch auf der Hand, natürlich der Vermutung aus, dass da etwas geheim zu halten ist.

Der Senat hat allerdings in seiner Stellungnahme – ganz vorsichtig, aber immerhin, das sind Ansätze – einen Weg aufgezeigt, den wir gehen könnten, dass nämlich mit dem Parlament gesprochen werden soll, wie eine Lösung aussehen könnte. Wir meinen, dass diese Gespräche möglichst schnell aufgenommen werden sollen. Diese vorsichtige Öffnung, die der Senat dort formuliert hat, lässt uns hoffen, dass noch

Veränderungen möglich sind, zumal wir auch sehen, dass es im Senat personelle Veränderungen geben wird. Auch da kann man vermuten, erwarten, hoffen, dass dort etwas Bewegung in die Sache kommt.

Zu dem Antrag der Grünen möchte ich noch etwas sagen. Er könnte fast aus unserer Feder stammen.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Tatsächlich? Ist er aber nicht!)

Das war jetzt als Kompliment gemeint, nicht als Belehrung oder Kritik, sondern das finden wir gut, das liegt ganz nah bei unseren Überlegungen. Sie haben auch unsere Argumentation aufgegriffen. Das finden wir natürlich gut, aber wir sagen: Die Forderungen, die die Grünen hier in ihrem Antrag formuliert haben, können am Ende dieses Diskussionsprozesses stehen, den wir jetzt aufnehmen wollen und bei dem mit dem Senat geredet werde soll. Diese können wir jetzt nicht zu Anfang unserer Gespräche als fix und fertige Positionen beschließen. Deshalb werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung heute nicht geben können, aber wir bleiben an dem Thema dran, und wir sehen, dass wir da mit den Grünen ganz nah beieinander sind. – Ich bedanke mich für Ihr Interesse!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute mit der Drucksache 16/693 die Große Anfrage der SPD mit der Überschrift: „Gesetzliche Regelung für mehr Tranparenz zur Offenlegung von Vorstands- und Geschäftsführervergütungen auch bei den Gesellschaften des Konzerns Bremen“. Meine Damen und Herren, endlich einmal eine gute und richtig wichtige eingebrachte Anfrage der SPD! Davon gibt es bekanntlich nicht viele.

Die Deutsche Volksunion ist selbstverständlich für mehr Transparenz durch Offenlegung der Geschäftsführergehälter der großen Unternehmen. Erstens ist es meiner Meinung nach sehr wichtig für die Aktionäre, zweitens wird dadurch der Anlageschutz deutlich verbessert. Darüber hinaus geben die Angaben Auskunft, ob zum Beispiel die Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Geschäftsführers, sprich Vorstandsmitglieds, stehen. Auch sollte man die Möglichkeit in Betracht ziehen, ob man dementsprechende Gesellschaftsverträge nicht neu verändern könnte.

Meine Damen und Herren, das, was in der Privatwirtschaft möglich ist, sollte auch dementsprechend

für staatliche, also mit Steuergeldern finanzierte bremische Gesellschaften geradezu Pflicht werden. Hier bin ich der Meinung, wer nichts zu verstecken hat, braucht auch keine Angst zu haben, wenn seine Gehälter öffentlich gemacht werden. Vertrauen gewinnt man nur durch mehr Transparenz, indem man die Gehälter offen legt.

Meine Damen und Herren, nun kommt das Aber! Bei dieser Personengruppe vermisse ich bei der Anfrage der SPD, nicht nur Manager und Geschäftsführer großer Unternehmen sollten ihre Gehälter offen legen, sondern Gewerkschaftsführer und Betriebsratschefs sollten ihre Gehälter offen legen und veröffentlichen. Diese Herrschaften sind in gewissem Sinne auch Manager, nämlich Manager von vielen Millionen Arbeitnehmerinteressen. Darum haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht zu erfahren, was zum Beispiel der IG-Metall-Chef, der ver.di-Chef, der VW-Betreibsrats-Chef und so weiter verdienen.

Ich möchte schon gern wissen, und ich glaube, viele Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten auch gern wissen, welche Einkünfte und Nebeneinkünfte ihre angeblichen Interessensvertreter im Monat haben, denn wenn man in der Vergangenheit vielleicht mehr Transparenz und mehr Kontrolle gehabt hätte, wäre es wahrscheinlich nicht so wie bei VW zu solchen schamlosen und niederträchtigen schändlichen Bordell- und Luxusauswüchsen gekommen. Leider glaube ich nicht, dass dieser Skandal, der bei VW auf Kosten und zu Lasten der Kunden und der Arbeitnehmer, der Belegschaft über Jahre betrieben worden ist, ein Einzelfall gewesen ist.

Damit wir uns gleich richtig verstehen, selbstverständlich schere ich nicht alle Gewerkschaftsfunktionäre, Manager und Betriebsräte über einen Kamm, das ist selbstverständlich, aber man möchte schon gern wissen, welche Gewerkschaftsmanager ihren Mitgliedern Wasser predigen und selbst Sekt schlürfen. Die Gewerkschaftsmitglieder möchten das wahrscheinlich auch gern wissen, ob ihre Mitgliedsbeiträge im Sinne und Interesse der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwendet werden und ob es stimmt, dass zum Beispiel der ver.di-Chef Bsirske Aufsichtsratbezüge im Jahr in Höhe von zirka 238 000 Euro verdient, Zwickel, IG-Metall, zirka 414 000 Euro, Hubertus Schmoldt, IG-Bergbau/Chemie 360 000 Euro im Jahr, Wiesehügel, IG-Bau, 210 000 Euro im Jahr, Talmann, stellvertretender Vorsitzender, 308 000 Euro, Michael Sommer, DGB-Chef, 164 000 Euro im Jahr, Dieter Schulte, ehemaliger DGB-Chef, 225 000 Euro im Jahr, Frau Margret Mönig-Raane, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, 288 000 Euro im Jahr und so weiter, ob sie diese Summen verdienen.

Meine Damen und Herren, wenn also diese angeblichen Arbeitnehmervertreter tatsächlich insgesamt solche Unsummen an Gehalt erhalten, dann frage ich mich ganz besorgt: Wie können solche Gewerkschaftsmanager mit einem solchen Gehalt in den Aufsichts

räten eigentlich die Interessen der Arbeitnehmer vertreten? Ich sage Ihnen, das geht nicht! Solche Bonzen mit solchen Gehältern haben jede Realität zum Arbeitnehmer verloren. Das ist Schamlosigkeit, ist eine Verhöhnung und eine Beleidigung gerade derjenigen Arbeitnehmer, die auch durch verfehlte Gewerkschaftspolitik arbeitslos geworden sind, und für alle Arbeitnehmer, die mit sehr viel weniger auskommen müssen. Es ist eine Beleidigung!

Darum ist es dringend erforderlich, dass auch Gewerkschaftsmanager ihre Gehälter offen legen müssen. Dass die SPD diese Personengruppe aus der Großen Anfrage wohlweislich herausgehalten hat, ist mir bei den unsäglichen Verflechtungen zwischen SPD und den Gewerkschaften schon klar.

Meine Damen und Herren, die Deutsche Volksunion wird dementsprechende Anträge, die zu mehr Transparenz bei den Geschäftsführergehältern und auch bei den Einkommen der Gewerkschaftsmanager beitragen, selbstverständlich gern uneingeschränkt unterstützen. Darüber hinaus ist es für die Deutsche Volksunion unerträglich, dass ehemalige unfähige und abgehalfterte Politiker der Altparteien, die Deutschland ruiniert haben, dafür noch mit einem monatlichen Altersruhegeld von zirka 8000 bis 13 000 Euro belohnt werden. Das steht in keinem Verhältnis. Es ist eine niederträchtige Beleidigung aller Rentner, die nach 40 Jahre langem schweren Arbeitsleben nicht einmal mehr als 900 Euro im Monat zur Verfügung haben. Das ist eine Schweinerei! – Ich danke Ihnen!

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Vorsitzende der Gewerkschaft, in der ich Mitglied bin, hat veröffentlicht, was seine Bezüge sind, und das ist, glaube ich, doch ein bisschen weniger als das, was hier an manche Geschäftsführer in Bremen gezahlt wird.

Die Grünen haben in Bremen schon 2001 verlangt, dass die Höhe der Gehälter der Geschäftsführer der Gesellschaften im so genannten Konzern Bremen veröffentlicht wird. Wir haben die Aufspaltung des Staats in diesen so genannten Konzern Bremen, den die große Koalition betrieben hat, immer für falsch gehalten. Der Staat hat in erheblichem Umfang bisherige Aufgaben aus der normalen Verwaltung ausgegliedert und GmbHs gegründet, die das nun stattdessen erledigen sollen, lauter selbständig handelnde Unternehmen, sozusagen Profitcenter, oder man könnte manchmal vielleicht auch sagen Defizitcenter.

Der Ausgangspunkt, dass man den Staat genauso organisieren sollte wie ein Wirtschaftsunternehmen, ist ideologisch. Im Ergebnis hat die ganze Ausgründerei dazu geführt, dass niemand mehr ganz genau durchschaut, wann, warum, wie viel Geld bei wel

cher Gesellschaft für welchen Zweck ausgegeben wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es geht bei allen staatlichen Gesellschaften um öffentliche Gelder, Steuern, Gebühren, Entgelte; alles Geld, das herein kommt, wird normalerweise im Haushalt verbucht, zumindest sollte es dort verbucht werden. Man kann nachvollziehen oder zumindest sollte man nachvollziehen können, wohin das Geld im Einzelnen geflossen ist. Bei den großen Aktiengesellschaften, also bei richtigen Privatunternehmen, ist noch vor der Bundestagswahl geregelt worden, dass die Vergütungen für den Vorstand veröffentlicht werden müssen, bei privaten Unternehmen, wohlgemerkt, und zwar aus dem Grund, dass jeder Aktionär einen Anspruch darauf hat, dass ihm der Aufsichtsrat Rechenschaft darüber ablegt, ob die Vergütung, die er mit einem Vorstandsmitglied abgeschlossen hat, der individuellen Leistung dieses Vorstandsmitglieds entspricht.

Um genau diese Rechenschaft geht es auch, wenn wir wollen, dass die Geschäftsführergehälter veröffentlicht werden. Klar, formal agiert der Senat als Anteilseigner, aber der Senat handelt eben nur für den Staat, und der Staat, das sind wir alle. Aktionär dieses Möchtegern-Konzerns Bremen einschließlich Gesellschaften ist jedermann. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat einen Anspruch auf Transparenz, wofür das öffentliche Geld ausgegeben wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nur dann kann man nämlich auch darüber diskutieren, ob es besser für den einen Zweck oder für den anderen Zweck ausgegeben wird. Es ist immer Gegenstand der öffentlichen Auseinandersetzung gewesen, ob die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates zu hoch oder zu niedrig oder gerade richtig ist.

Jeder Beamte und Richter, vom Polizeibeamten bis zum Präsidenten des Senats, jeder Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst muss damit leben, dass jeder nachvollziehen kann, wie hoch in etwa das Einkommen ist, zwar nicht von der absoluten Zahl her, aber vom Niveau. Gerade wir Abgeordneten stehen unter genauester Beobachtung, wie hoch das Einkommen ist, das wir uns selbst bewilligen, und das ist in einer Demokratie auch gut und richtig so.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Entlohnung für die Geschäftsführer der staatlichen Gesellschaften wird hinter verschlossenen Türen zwischen dem Senat, also dem Aufsichtsrat, und dem Geschäftsführer vereinbart. Noch nicht einmal die Abgeordneten, die den Senat unmittelbar kontrollieren müssen und die dafür ja auch gewählt wor

den sind, haben einen Einblick in das, was in den Verträgen tatsächlich steht.

Es geht dabei nicht, Herr Kollege Grotheer hat das ja auch schon ausgeführt, um eine Neiddebatte. Es geht darum, was angemessen ist und was nicht. Diese Frage spielt überall eine entscheidende Rolle. Es ist eine berechtigte Frage, wie viel ein Sozialarbeiter im Vergleich zum Lehrer verdient. Es ist eine berechtigte Frage, wie viel ein Geschäftsführer im Vergleich zum Präsidenten des Senats bekommt. Nur dann, wenn die Fakten bekannt sind, kann man richtig darüber diskutieren und Argumente austauschen. Nur dann kann man überhaupt unterscheiden zwischen Neid und berechtigter Kritik. Die Kritik kann sich im Übrigen auch nicht auf die Geschäftsführer selbst beziehen oder sich gegen die Geschäftsführer in Person richten, sondern es geht um die Struktur. Verantwortlich ist der Senat, sind nicht die Geschäftsführer selbst.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Begründung dafür, warum uns der Senat die Zahlen nicht nennen will, sagt er, dass die privaten Interessen der konkreten Personen, ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dabei hätte der Senat schon beim Abschluss der Geschäftsführerverträge darauf achten müssen, dass die Rechte der Öffentlichkeit und des Parlaments nicht verletzt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Natürlich hätte in jedem Geschäftsführervertrag eine Klausel zur Öffentlichkeit stehen müssen. Wenn der Senat die Verträge, die er mit den Geschäftsführern abgeschlossen hat, jetzt als Argument dafür verwendet, warum er uns angeblich nichts mitteilen darf, dann kann man dazu einfach nur feststellen, dass er niemals diese Verträge zu Lasten Dritter, nämlich zu Lasten des Transparenzanspruches der Öffentlichkeit, hätte abschließen sollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Geschäftsführer der Gesellschaften sind in etwa vergleichbar mit Referatsleitern oder Abteilungsleitern in den senatorischen Behörden. Wenn sie mehr Geld bekommen sollen, dann muss das auch durch eine entsprechend höhere Verantwortung oder durch ein entsprechend höheres Risiko gerechtfertigt sein. In ganz zahlreichen Fällen ist es aber doch so, dass schon allein die Gesellschaften selbst kein wirtschaftliches Risiko tragen, weil der Staat im Zweifel alles zahlt. Da nimmt dann natürlich auch der Geschäftsführer keine höhere Verantwortung wahr im Vergleich zu einem Amtsleiter. Gesellschaften müssen sich auch noch nicht einmal wirtschaftlich verhalten, unterlie

gen nicht dem Spardruck, dem jedes Bürgerhaus und jede Schule ausgesetzt ist.

Wir haben gerade am Freitag ein aktuelles Beispiel im Haushalts- und Finanzausschuss gehabt, bei dem es um die Hanseatische Veranstaltungsgesellschaft, HVG, ging und sich dann ganz plötzlich herausgestellt hat, dass zwar jahrelang im Haushalt Geld eingespart worden ist, also der Öffentlichkeit erzählt worden ist, dass weniger Geld für die HVG ausgegeben wird, aber sie ganz munter ihr Stammkapital aufgezehrt hat, also die Substanz, die Bremen gehört. Das hat sie gemacht, statt Geld zu sparen. Den Geschäftsführern – das sind ja mehrere Geschäftsführer – kann man nun keinen Vorwurf machen, und zwar deshalb, weil das Ressort das alles so organisiert hat. Die Verantwortung konnten die Geschäftsführer nicht wahrnehmen. Das kann man nicht heranziehen als Begründung dafür, warum es eine andere Bezahlung gibt.

Im öffentlichen Dienst wird im Vergleich zur Privatwirtschaft weniger verdient, und dafür sind die Arbeitsplätze sicher. Wenn mit Geschäftsführern befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, dann ist es grundsätzlich in Ordnung, dieses höhere Risiko auch durch mehr Geld auszugleichen. Es gibt aber dann kein höheres Risiko, arbeitslos zu werden, wenn als Geschäftsführer beurlaubte Beamte eingesetzt werden. Wenn diese als Geschäftsführer scheitern oder der Vertrag aus beliebigem Grund nicht verlängert wird, dann kehren sie zurück mit einem Rechtsanspruch auf amtsangemessene Verwendung in die Beamtenbesoldung. Wir wollen diese Doppelabsicherung nicht!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn Beamte bei Gesellschaften eingesetzt werden, dann am besten innerhalb ihres Beamtenverhältnisses ohne Beurlaubung und ohne neuen Vertrag. Ich hoffe, dass unser Antrag auf Offenlegung der Geschäftsführergehälter und zur Abschaffung der Doppelabsicherung hier eine Mehrheit finden wird. Ich habe das ja so ein bisschen herausgehört, dass es für die Inhalte hier im Hause eine parlamentarische Mehrheit gibt. Wenn Herr Kollege Grotheer angedeutet hat, dass das, was in unserem Antrag steht, am Ende eines Prozesses, den sich die SPD wünscht, stehen könnte, dann wäre ja das angemessene Verfahren so, dass dieser Antrag überwiesen wird zur Beratung und Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Das möchte ich hier dann auch beantragen. Bremen braucht eine leistungsfähige Verwaltung und keinen Konzern Bremen. Ich bitte um Zustimmung! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Pflugradt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Vorbemerkung möchte ich sagen, wenn man solch eine Debatte beginnt, dann muss man immer auch an das Ende denken, und da darf man sich nicht wundern, wenn solche Rattenfänger wie Herr Tittmann dann solch eine Diskussion lostreten. Man muss immer an das Ende einer Debatte denken, und ich bitte da alle Kolleginnen und Kollegen, die sich an diesem Prozess beteiligen, darüber nachzudenken, wie das denn zu Ende geht mit dieser Debatte.

Meine Damen und Herren, bei der Frage der Offenlegung von Vorstands- und Geschäftsführervergütungen gebe ich zu, wenn man eine Diskussion oder eine Abstimmung durchführen würde, haben eher draußen andere eine Mehrheit als wir. Ich glaube aber trotzdem, dass das, was der Senat hier uns mitgeteilt hat, eine vernünftige Ansicht ist, und dass das, was der Senat hier kundgetan hat, nicht so völlig isoliert ist, kann man aus einem bestimmten Vorgang ablesen. Herr Grotheer, das Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, heißt nicht Vorstandsoffenlegungsgesetz, sondern das Gesetz heißt Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütung – Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz. Das ist der schöne unkomplizierte Name dessen, was da beschlossen worden ist.