(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. P e r s c h a u [CDU]: Viel Spaß dabei!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt eben einen Unterschied zwischen einer kleinen Wurstfabrik und Gesellschaften, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Das ist der Punkt, um den es geht.
Im Übrigen, wenn hier gesagt worden ist, es geht hier um die Herstellung von gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle, dann muss doch einmal gesagt werden, in welchem Wettbewerb sich eigentlich die staatlichen Gesellschaften befinden. Es ist doch so, dass das alles eine Konstruktion ist, die gewählt worden ist, um zum Beispiel dem Parlament, aber auch der Öffentlichkeit bestimmte Sachen nicht zu erzählen,
um mehr Spielräume, Selbständigkeit, Eigenständigkeit für die einzelnen Gesellschaften zu haben. Das ist alles nicht demokratisch! Das ist doch das Problem! Darum haben wir, aus genau diesem Grund, hier auch immer kritisiert, dass dieser Weg mit den Gesellschaften gewählt worden ist, und zwar deshalb, weil natürlich Handelsrecht mit all den Problemen gilt, die sich daraus ergeben.
Das kennen wir zum Beispiel mit Mitgliedern von Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, in denen dann Abgeordnete darin sitzen, die dann aber nicht als Abgeordnete in Aufsichtsräten sitzen, sondern als Vertreter des Senats. Wenn ich wissen will, was bei der BIG passiert, dann könnte ich nach nebenan zu mir in das Büro gehen und bei meinem Kollegen Möhle im Büro nachfragen und dort bei ihm, als Vertreter des Senats, Akteneinsicht nehmen. Das ist alles völlig absurd.
Genau solche absurden Konstruktionen folgen aus der Entscheidung, die Sie gefällt haben, überhaupt etwas mit diesen Gesellschaften, mit den GmbHs anzustellen. Wir brauchen nicht nur eine Regelung für die Geschäftsführergehälter, sondern wir brauchen in der Tat einen Prozess, der in Richtung weniger Gesellschaften geht, der in Richtung weg vom Konzern Bremen geht, und da müssen wir in der Tat noch weitermachen. Da gibt es noch weitere Punkte, das ist völlig richtig! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Köhler, ich will doch noch einmal einen Satz zu Ihrer Bemerkung eben sagen. Wir können darüber diskutieren, ob wir etwas in privatrechtlicher Form einer GmbH oder als Staat machen. Das ist die entscheidende Frage! Wenn wir uns aber für eine GmbH entschieden haben, unterliegt diese GmbH, ob sie klein, mittel oder groß ist, dem Handelsrecht, dem Handelsgesetzbuch!
(Beifall bei der CDU – Abg. K l e e n [SPD]: Wenn sie staatliche Aufgaben wahrnehmen, spielt das keine Rolle!)
Es obliegt nicht Ihrer Entscheidungskompetenz, ob das Handelsgesetzbuch angewendet wird oder nicht! Das Handelsgesetzbuch gilt für alle GmbHs, ob sie sich in Bremen oder in Konstanz befinden, ob sie sich in Berlin oder Potsdam befinden. Das ist vollkommen egal. Sie haben nicht die Entscheidungskompetenz, darüber zu befinden, welches Handelsrecht dort an
Ich möchte nicht, dass wir hier plötzlich eine Entscheidungskompetenz darüber haben, ob wir das Handelsrecht anwenden oder nicht. Wo kämen wir denn da überhaupt hin? Was ist das für eine Argumentationsweise, die Sie hier anbringen? Ich bin erschüttert!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat hat in seiner Antwort versucht, eine differenzierte Antwort zu geben. Sie ist auch umfangreich ausgefallen, weil das Problem auch ein ganz differenziertes ist, das nicht einfach so aus meiner Sicht plakativ zu behandeln ist. Es geht letztlich nicht darum, ob hier Handelsrecht oder Aktienrecht anzuwenden ist, und es geht auch nicht darum, ob nun die hier im Vordergrund stehende Frage des Vorstandsbezügeoffenlegungsgesetzes übertragbar ist. Es geht doch um die Frage, was wir hier in Bremen wollen! Das ist es doch! Was wir hier in Bremen wollen, das müssen wir regeln.
Es gibt genug Instrumente und auch gesetzliche Regelungen im Rahmen des GmbH-Gesetzes, im Rahmen des Aktienrechts, aber natürlich auch unter Berücksichtigung des Grundgesetzes. Da spielt das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Menschen – das nehme ich sehr ernst – schon eine große Rolle. In dem Bereich müssen wir es abwägen, was wir bei den Gesellschaften mit den Geschäftsführergehältern und ihrer Veröffentlichung machen wollen. Ich sage es an dieser Stelle ganz klar und deutlich: Der Senat nimmt dieses Thema sehr ernst, und der Senat ist hier eindeutig für Transparenz. Wir wollen in diesem Bereich Transparenz!
Der Senat will aber auch, zusammen mit der Bürgerschaft, mit Ihnen ein Verfahren finden, wie wir diese Transparenz herstellen können und müssen. Da, denke ich, müssen wir unterscheiden, wollen wir Transparenz – so ist es manchmal hier angeklungen – für eine Öffentlichkeit herstellen, oder wollen wir Transparenz für den Eigentümer, für den Gesellschafter herstellen? Der ist nach meinem parlamentarischen Verständnis eben der Souverän, hier die Bürgerschaft, und nicht die direkte Öffentlichkeit. Sie vertreten hier die Öffentlichkeit in der Bürgerschaft. Deswegen sind Sie als Gesellschafter aus meiner Sicht heraus die zuvorderst Berechtigten, die Informationen über die
Gesellschaften und auch über die Geschäftsführergehälter zu erhalten. Deswegen haben wir auch klar gesagt, es geht darum, mit Ihnen ein Verfahren zu finden. Wir haben uns bereits am 8. September 2005 an den Präsidenten der Bürgerschaft gewandt, um diese Gespräche zu führen, wie wir die Transparenz herbeiführen können.
Ich möchte aber gleichwohl noch einmal sagen, dass für mich die Frage ist, ob man jetzt einfach bestimmte gesetzliche Regelungen, die für Aktiengesellschaften geschaffen worden sind, auf den „Konzern Bremen“ übertragen kann. Dies muss man meines Erachtens doch schon differenziert behandeln. Man kann nicht einfach sagen, es sind öffentliche Gesellschaften, und es sind öffentliche Mittel darin. Ich bin der festen Auffassung, man muss auch differenzieren: Was macht die Gesellschaft, an der die öffentliche Hand beteiligt ist? Man kann nicht nur einfach auf die Eigentümerstellung abstellen, sondern man muss sich schon sehr klug, schlau und sensibel fragen: In welchem Geschäftsfeld, in welchem Umfeld ist diese Gesellschaft tätig?
Es ist ein Unterschied, ob die öffentliche Hand beispielsweise, um ganz konkret hier in Bremen zu bleiben, an der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft beteiligt ist, ob sie an der Bremer Landesbank beteiligt ist, ob sie an einer BIG oder anderen Gesellschaften beteiligt ist. Hier muss aus meiner Sicht dann das differenziert werden und auch Rücksicht auf die entsprechende Positionierung und Aktivität der Gesellschaft genommen werden. Eben das zeigt, dass ein ganz pauschaler Ansatz hier nicht zielführend ist, sondern dass man sich dieser Fragestellung sehr sensibel, sehr klug und auch differenziert nähern muss.
Ich persönlich kann mit dem Thema Offenlegung von Bezügen ganz locker umgehen, ich habe da überhaupt keine Berührungsängste. Gleichwohl sind wir natürlich in einer Situation, dass wir die Geschäftsführer der Gesellschaften – ich rede jetzt einmal nur von Geschäftsführern, Geschäftsführer impliziert ja, es sind GmbHs, eben nicht Aktiengesellschaften – einbeziehen müssen, denn, wie gesagt, es gibt so etwas wie den Schutz der Privatsphäre, es gibt so etwas wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Deswegen kann das aus meiner Sicht auch nur ein gemeinsamer Prozess sein. Aber ich bin der festen Auffassung: Wir haben hier in Bremen nichts zu verstecken, und es wird aus meiner Sicht hier oft auch einfach zu Unrecht dämonisiert, und viele erwarten da viel mehr, als letztlich dahintersteckt. Deswegen bin ich der Meinung, man kann hier eigentlich sehr gelassen und sehr locker mit diesem Thema umgehen, und das wollen wir auch tun.
Ich bin aber auch der Meinung: Man muss das Thema noch weiterführen und darf letztlich nicht nur bei den Gehältern Schluss machen, sondern wir müssen uns generell fragen, ob wir Standards schaffen müssen, die in den Gesellschaften zur Anwendung kommen, die nicht nur die Gehälter betreffen, sondern
auch die Ausstattung. Man kann weiter ins Detail gehen, sich fragen, was mit Reisekosten ist, wie der gesamte Aufwand der Gesellschaft ausgestattet ist. Die reine Verkürzung auf die Geschäftsführergehälter reicht mir nicht. Ich finde, wir müssen das umfassender sehen, und wir müssen hier zu Standards kommen.
Wenn Sie, Herr Köhler, die HVG als Beispiel angesprochen haben, dann kann ich das nicht so ganz nachvollziehen, denn dass sie ihr Kapital aufgebraucht hat, können Sie aus den heutigen Berichten schon herauslesen, und wenn Sie sich die Bilanzen anschauen, können Sie das wissen. Also, das war meines Erachtens kein gutes Beispiel, um Ihre These zu belegen.
Man muss auch, wie gesagt, aufpassen, dass man nicht so wie in Bremerhaven die Grünen mit dem Thema Geschäftsführergehälter der Bremerhavener öffentlichen Gesellschaften umgegangen sind, doch versucht, einen Populismus daraus zu machen. Sie haben in mir immer einen Ansprechpartner, wenn es darum geht, das wirklich ordentlich im Sinne von Transparenz auch für den Souverän, für die Bürgerschaft voranzutreiben, aber auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Privatsphäre der betroffenen Personen. – Vielen Dank!
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/778 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!