Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Es gibt dazu ein Beispiel aus dem Bereich der Filmförderung, Herr Docke hat das sogar in dem Verfahren vorgetragen. Man kann sich also damit auseinander setzen, die Verwaltung hätte das auch tun können. In jenem Fall ging es um die Frage, ob jemand rechtzeitig einen Antrag für eine Subvention gestellt hatte, und das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Wenn der Antragsteller das ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig tun konnte, dann gibt es Wiedereinsetzung, und dann wird er so behandelt, als ob er den Antrag rechtzeitig gestellt hätte. Die Rechtsprechung orientiert sich also an dem Ergebnis und fragt: Ist das, was am Ende herauskommt, unbillig, oder ist es noch vertretbar?

Hier stellt sich die Frage – das Verwaltungsgericht hat ja entschieden –: Was ist richtig? Ich sage, das Verwaltungsgericht hat hier richtig entschieden. Ich weiß aber auch, dass es ungewiss ist, ob das Oberverwaltungsgericht diese Frage auch so entscheiden würde, weil Juristen nicht immer, das wissen wir, alle einer Meinung sind. Deshalb meine ich, es wäre besser, in der Sache zu prüfen und nicht einen formellen Grund zu suchen, um den Antrag abzulehnen. Das heißt anhören, prüfen, ermitteln, entscheiden, das wäre der richtige Weg.

Ich sage auch: Herr Röwekamp, es wäre auch ein Weg, die US-amerikanischen Behörden zu fragen, was denn gegen Herrn Kurnaz vorliegt. Das machen wir in anderen Fällen auch, wenn wir über Sachverhalte entscheiden müssen. Ich wäre einmal gespannt, was die amerikanischen Behörden den deutschen Behörden präsentieren würden als Entscheidungshilfe in diesen schwierigen Fragen.

Es gibt vieles, was hier von Seiten der Grünen vorgetragen ist, was richtig ist. Ich habe unsere Position skizziert. Den Antrag allerdings können wir am Ende so nicht mittragen, weil er das Ergebnis dessen, was wir genau geprüft haben möchten, einerseits vorwegnimmt und andererseits außer Acht lässt, dass wir in einem Staat leben, in dem es den Grundsatz der Gewaltenteilung gibt. Daher ist es nicht in Ordnung, wenn das Parlament über einzelne ausländerrechtliche Aufenthaltstitel entscheidet, das muss die Verwaltung tun.

Ich habe hier unsere Position in der Sache deutlich gemacht, und ich hoffe, dass der Innensenator sich diese Auffassung zu Eigen macht und sich bereit findet, sich mit der Sache selbst zu beschäftigen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat der Freien Hansestadt Bremen steht fest, dass das Verfahren der Inhaftierung auf Guantánamo nicht nur

für Murat Kurnaz, sondern für alle, die dort einsitzen, mit den deutschen rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar ist und internationalen Abreden wie der Menschenrechtskonvention eindeutig widerspricht.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Es ist nicht in Ordnung, dass hier Menschen über so viele Jahre gefangen gehalten werden, ohne dass ihnen die Möglichkeit zur Gewährung des rechtlichen Gehörs, des rechtsstaatlich durch unsere Verfassung gebotenen Zugangs zu einem Anwalt und eines rechtsstaatlichen Verfahrens gewährt wird. Das ist selbstverständlich auch die Auffassung dieses Senats, die wir auch in der Vergangenheit, unabhängig von diesem Fall, aber auch im Allgemeinen, immer wieder vertreten haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Die zweite Bemerkung bezieht sich auf das laufende ausländerrechtliche Verfahren. Es handelt sich dabei um eine außerordentlich schwierige Rechtsmaterie, wie das Verwaltungsgericht auch zuerkannt hat. Nur Herr Dr. Güldner scheint irgendwie von Anfang an großen juristischen Sachverstand gehabt zu haben, um das zu beurteilen. Nicht einmal die Anwälte des Betroffenen selbst waren sich einer solchen Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht sicher. Ich habe in einem Interview gesehen, dass sie damit gerechnet haben, sogar bis zum Europäischen Gerichtshof gehen zu müssen, deswegen hat das Gericht auch in der Verhandlung wohl zugestanden, ich war nicht dabei, aber ich habe es gehört, dass es eine rechtlich außerordentlich schwierige Materie ist.

Die Ausländerbehörde, und nichts anderes habe ich bisher vertreten als das, was die Fachbehörde ermittelt hat, ist der Auffassung, dass das Aufenthaltsrecht des Betroffenen erloschen ist, und zwar unabhängig davon, ob man als Behörde ein Ermessen ausüben kann oder nicht, einfach als Rechtsfolge des Paragraphen 44 Absatz 1 Ausländergesetz alte Fassung. Das ist die Auffassung der Ausländerbehörde gewesen. Für diese Auffassung sprach im Übrigen auch vieles, beispielsweise oberverwaltungsgerichtliche Entscheidungen aus anderen Bundesländern zu der Frage, ob diese Frist eigentlich antraglos verlängerbar ist oder nicht und ob es sich um eine Notfrist oder um eine verlängerbare prozessuale Frist handelt. Auch dazu gibt es umfangreiche Rechtsprechung, die die Behörde selbstverständlich in ihrer Überprüfung des Antrags berücksichtigt hat.

Deswegen haben wir immer strikt getrennt, und darauf würde ich auch weiterhin Wert legen, dass selbstverständlich das, was mit dem Betroffenen und den anderen Insassen in diesem Verfahren passiert, rechtsstaatlich nicht zu verantworten ist, und das, was die ausländerrechtliche Folge unserer deutschen Ge

setzeslage ist. Genauso wie wir auf der einen Seite sagen, es ist ein rechtsstaatliches Verfahren einzufordern, müssen wir auf der anderen Seite auch sagen, dass ein rechtstaatliches Verhalten einzuhalten ist.

Selbst nach Auffassung unserer Behörde wäre der Zugang nach Entlassung in die Bundesrepublik Deutschland nicht verwehrt gewesen. Es hätte eine andere ausländerrechtliche Möglichkeit gegeben, nämlich über die Beantragung beispielsweise eines zunächst auf Besuch ausgerichteten Visums den Zugang hierher zu bekommen und dann ausländerrechtlich hier die entsprechenden Schritte einzuleiten. Es ist nicht so, dass von Anfang an die Möglichkeit verwehrt gewesen wäre, wieder nach Deutschland zurückzukehren.

Deswegen legen wir eben sehr viel Wert darauf, dass dieses rechtsstaatliche Verfahren auch in der ausländerrechtlichen Prüfung eingehalten wird, ohne dass man jetzt wie Herr Dr. Güldner vox populi bemüht nach dem Motto, die Mehrheit der Menschen will, dass er zurückkommt, und deswegen müssen wir hier heute auch im Parlament beschließen, dass er eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt. Da hat Herr Grotheer völlig Recht, das ist Angelegenheit der Verwaltung, das erfolgt nach Recht und Gesetz und nicht nach einer gefühlten Stimmung von Herrn Dr. Güldner über die Einstellung der Bevölkerung zu solchen Fragestellungen. Soweit sind wir in Deutschland nicht, Herr Dr. Güldner, das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen!

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen ist der Hinweis von Herrn Herderhorst natürlich völlig richtig, selbstverständlich sind wir davon überzeugt, dass unsere gefestigte demokratische Auffassung richtig ist, aber ich bin genauso auch davon überzeugt, dass ein Brief des Senators für Inneres und Sport an den amerikanischen Präsidenten diesen nur maßvoll beeindruckt hätte. Ich will das einmal so deutlich sagen. Da wäre es sehr viel effektiver gewesen, wenn sich der grüne Bundesaußenminister Joseph Fischer in einem Brief an seinen Amtskollegen in Amerika gewandt hätte und sich für Murat Kurnaz eingesetzt hätte. Das hat er ausdrücklich nicht getan, Herr Dr. Güldner!

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß nicht, ob Sie ihn gefragt haben warum, und wenn, dann würde mich interessieren, was er Ihnen geantwortet hat.

Der nächste Punkt ist, bei der ausländerrechtlichen Beurteilung haben wir selbstverständlich nicht nur auf den Sachverstand unseres Hauses vertraut. Wenn von Ihnen hier der Eindruck erweckt wird, da ist der rechte Hardliner Röwekamp, der einmal eben verfügt hat, der darf nicht wieder hinein, dann kennen

Sie die Verwaltungsabläufe vielleicht nicht so genau. Wir haben uns in dieser Frage in jedem Detail mit dem von Bundesinnenminister Otto Schily geführten Innenministerium und den ihm unterstellten Behörden ausgetauscht und haben die ausländerrechtliche Beurteilung mit dieser Behörde abgestimmt. Herr Dr. Güldner, das werden wir auch in Zukunft machen, das will ich an dieser Stelle sagen, das ist eine Frage, die wir nicht allein in Bremen zu beantworten haben. Es geht natürlich um die Anwendung des Ausländergesetzes, aber es ist eine Frage, die auch das Bundesinnenministerium betrifft. Deswegen werden wir wie bisher auch unsere Rechtsauffassung, die wir vertreten haben, mit denen abstimmen.

Im Übrigen fände ich es ein bisschen merkwürdig, dass man jetzt sagt, ihr sollt einmal auf Rechtsmittel verzichten, es gibt jetzt ein Urteil, das passt uns, und dann sollt ihr auch keine Möglichkeit haben, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Das finde ich ein bisschen anstrengend, denn wenn es umgekehrt ausgegangen wäre, wäre es eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass man das Rechtsmittel eingelegt hätte.

Ich finde, Sie sollten uns die Gelegenheit geben, das Urteil, nachdem es schriftlich abgefasst und zur Verfügung gestellt worden ist, sorgsam zu prüfen, die uns vorliegenden Erkenntnisse und auch die des Bundesinnenministeriums zu der ausländerrechtlichen Beurteilung einfließen zu lassen und dann mit dem Bundesinnenministerium gemeinsam zu einer Verabredung zu kommen, wie wir dieses Verfahren weiter betreiben werden.

(Beifall bei der CDU)

Der dritte Punkt: Ich verwahre mich ganz entschieden dagegen, dass der Senat oder ich auch als Person oder der ehemalige Präsident des Senats, Henning Scherf, auf amerikanisches Unrecht noch eines obendrauf gesetzt hätten. Das ist anmaßend und falsch, Herr Dr. Güldner, das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Solch einen Vorwurf an den ausgeschiedenen Präsidenten des Senats, Henning Scherf, zu adressieren, ist auch noch infam. Ich halte das für völlig unerträglich, wie Sie sich in dieser Frage verhalten haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Gehen Sie bitte davon aus, dass auch der ehemalige Präsident des Senats und ich uns in dieser Frage abgestimmt haben und dass wir selbstverständlich in Kenntnis der Umstände auch nach Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium zu einer übereinstimmenden Auffassung gekommen sind. Sie können inhaltlich anderer Meinung sein, aber zu sagen, der Bremer Senat würde nicht nur ein rechtswidri

ges Foltersystem der Vereinigten Staaten von Amerika sanktionieren und billigend in Kauf nehmen, sondern noch eines obendrauf setzen, ich glaube, das ist ein erhebliches Stück zu dick aufgetragen und schadet der Regierung mehr als das, was Sie hier in der Debatte angesprochen haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich will, wie meine Vorredner auch, hier bewusst nicht bewerten, ob und inwieweit an den Vorwürfen, die gegen Murat Kurnaz erhoben werden, etwas zutrifft, dazu fehlt mir eine verwertbare Erkenntnis an dieser Stelle, das will ich so deutlich sagen. Um diese Frage geht es bei der Beurteilung der ausländerrechtlichen Situation auch nicht. Es geht also weder darum, ein System in den Vereinigten Staaten von Amerika zu sanktionieren, noch geht es darum, hier über einen Terrorismusverdacht voreilig zu urteilen, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, dem Betroffenen hier in Deutschland die Möglichkeit zu einem rechtsstaatlichen Verfahren zu der Frage seiner Aufenthaltsgenehmigung zu verhelfen. Das Verwaltungsgericht hat dazu eine Entscheidung getroffen. Wir werden diese Entscheidung auswerten, wir werden sie, wie bisher auch, mit den Bundesbehörden abstimmen und dann zu einer Entscheidung kommen, ob dagegen Rechtsmittel eingelegt werden oder nicht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf einige Punkte, die in der Debatte gefallen sind, hier eingehen.

Der erste Punkt ist, und dafür bin ich dem Kollegen Grotheer ganz dankbar, der direkt nach Herrn Tittmann geredet hat: Ich finde es gerade wichtig, dass wir eine solche Debatte ernsthaft, auch kontrovers und mit unterschiedlichen Meinungen, aber gerade nicht im Geist eines solchen Antiamerikanismus führen, weil in den USA Debatten, wie sie hier gerade geführt worden sind, gang und gäbe sind. An jeder Universität, in jeder Zeitung, in allen Medien sind die USA eine lebendige Demokratie. Gerade was solche Fragen angeht, werden alle Meinungen geäußert, wird im Kongress gestritten, wie Sie wissen, jetzt über die Frage: Gibt es noch ein zusätzliches Amendment zur Verfassung, die Folter gänzlich zu verbieten?

Das heißt, die USA pauschal, wie es Herr Tittmann gemacht hat aus seinem, weiß ich nicht, Geiste seiner Vorgänger heraus, die in der deutschen Geschichte gewirkt haben, zu verurteilen, ist gerade nicht der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Gestus einer solchen Debatte und führt gerade nicht zu dem Ziel, hier weiterzukommen, und es ist sehr gut, dass das schon von Vorrednern klargestellt worden ist. Das war auch nicht Ziel dieses Antrags.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Ich bin auch dankbar dafür, etwas anderes klarstellen zu können, und hier haben wir einen ganz erstaunlichen Konsens in diesem Hause. Ich finde es absolut unerträglich, dass die vergangene Bundesregierung, der Außenminister Joschka Fischer, der Innenminister Otto Schily in dieser Frage, obwohl angesprochen, obwohl in internationalen Gremien mehrfach darüber gesprochen worden ist, obwohl direkt von den Angehörigen, den Anwälten, von Amnesty International, von anderen darum gebeten, nicht tätig geworden sind. Ob diese Menschen den Grünen, der SPD, der CDU, der FDP, wem auch immer angehören, spielt in dieser Frage, so etwas zu beurteilen, ob richtig oder falsch gehandelt worden ist, überhaupt keine Rolle. Es ist meines Erachtens in diesem Fall falsch gehandelt worden von diesen Mitgliedern der ehemaligen Bundesregierung, um das noch einmal ganz klar zu sagen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Warum allerdings, wenn wir uns einig sind, dass hier falsch gehandelt worden ist, das eine Begründung sein soll, warum der Bremer Senat seinerseits für seinen Bremer Bürger nicht tätig geworden ist, das mag mir überhaupt nicht einleuchten. Wenn man es falsch findet, dass die Bundesregierung nicht gehandelt hat, dann kann man das schlichtweg nicht als Begründung für ein Nichthandeln von Bremen vorschieben. Bremen kann und muss trotzdem handeln, und ein Zeichen, ein Brief und ein Gespräch in Richtung aller Ebenen der USA hätte sicherlich geholfen, und es ist nicht erfolgt, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Lassen Sie mich auch, weil es hier in den Anmerkungen von Herrn Innensenator Röwekamp falsch herüberkam, noch einmal klarstellen, ich habe Herrn Scherf, dem ehemaligen Bürgermeister, nur eine Sache vorgeworfen, und die werfe ich ihm nach wie vor vor, und ich wiederhole es hier an dieser Stelle auch noch: Amnesty International, die Gruppe in Bremen, hat darum gebeten, einmal für zehn Minuten oder eine halbe Stunde einen Termin zu bekommen, um überhaupt diesen Fall einmal vortragen zu können.

Es ist in all den Jahren, und Murat Kurnaz ist jetzt fast vier Jahre in Guantánamo, nicht dazu gekommen, dass der Bürgermeister, der ja sonst doch zu

mindest den Eindruck erweckt hat, er hätte da ein offenes Ohr in solchen Fragen, die Zeit gefunden hat, sich wenigstens einmal anzuhören, worum es geht. Ich bin selbstverständlich nach wie vor der Meinung, dass das hier kritisiert werden muss, das hätte passieren müssen, und ich erwarte vom neuen Bürgermeister Böhrnsen, dass er dies nachholt. Ich hoffe auch sehr, dass er es tut, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zu der Frage der aufenthaltsrechtlichen Erlaubnis hier in Bremen! Der Innensenator Röwekamp sagte, na ja, man hätte ja auch über ein Besuchervisum nachdenken können, wenn es denn nicht anders gegangen wäre. Ist es wirklich so für jemanden, der in Bremen geboren ist, hier aufgewachsen ist, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte und dem das Verwaltungsgericht, nicht vox populi und nicht der Abgeordnete der Grünen, Herr Güldner, sondern das Verwaltungsgericht Bremen zugestanden hat, in den vorherigen Stand eingesetzt zu werden und selbstverständlich so behandelt zu werden, als hätte er diesen Antrag rechtzeitig gestellt und selbstverständlich wieder nach Bremen zurückkehren zu dürfen, dass hier sozusagen eine ganz klare Grundlage dafür gelegt worden ist, dass ausländerrechtlich eben zu Recht gehandelt wird, wenn man ihn nach einer eventuellen Freilassung wieder nach Bremen hineinlässt?