Die zweite Bemerkung, die ich machen möchte: Wir haben – übrigens auch wir gemeinsam mit dem Präsidenten auf dem Konvent der deutschen Landtage und der Präsidenten der deutschen Landtage in Lübeck – gemeinsam gefochten für mehr Kompetenzen für die Landesparlamente, und nicht deswegen, weil wir drohten, hier arbeitslos zu werden, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass Dinge, die vor Ort zu regeln sind, die nah an den Menschen sind, die vor Ort auch gestaltet werden können, auch vor Ort vom Gesetzgeber geregelt werden sollen. Das war unser gemeinsames Anliegen.
Nun kann man überhaupt nicht bezweifeln, dass es mehr Kompetenzen für die Länder gibt. Sie haben doch die Materien hier aufgelistet. Man kann zwar sagen, so haben wir uns das nicht gedacht, wir hätten gern eine andere Kompetenz statt dieser Kompetenz. Das geht mir genauso, so etwa beim Strafvollzug, das habe ich Ihnen vorgetragen, im Beamtenrecht ist es übrigens das Gleiche, bei der Besoldung, aber Sie haben gesagt, ich habe mir das aufgeschrieben, wir seien gezwungen, die Beamten schlechter zu behandeln, weil wir die Kompetenz hätten. Nein, dazu sind Sie nicht gezwungen! Wir müssen uns hier in diesem Bremer Parlament in Zukunft, wenn das gesetzt wird, der schweren Verantwortung unterziehen, selbst über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten zu entscheiden. Oh Gott, sagt man, das war ja früher schöner, da konnte man nach Berlin zeigen und sagen, die haben da etwas beschlossen, wenn es positiv war, haben wir gesagt, wir hätten es genauso beschlossen, wenn es negativ war, haben wir gesagt, nein, so hätten wir das nicht gemacht. In Zukunft ist das anders. Wir haben diese Verantwortung, aber im Umgang mit diesen Kompetenzen, das ist die Frage, da muss man konstruktiv sein.
Ich bin nicht der Überzeugung, dass wir sehr große Administrationen aufbauen sollten und müssen, weil wir diese Kompetenzen haben, sondern dass wir davon klug Gebrauch machen, indem wir uns zum Beispiel im Strafvollzug, im Beamtenrecht auf die anderen Länder zu bewegen und sagen, lasst uns doch auf dieser Ebene zusammenarbeiten. Wie macht ihr von euren Kompetenzen Gebrauch, wie machen wir von unseren Kompetenzen Gebrauch? Wir machen es so, dass wir nicht 100 zusätzliche Leute einstellen müssen, um riesige Gesetzeswerke zu erarbeiten. Wie machen wir das? Das ist doch auch eine Chance der Zusammenarbeit zwischen den Ländern.
Ich möchte eine Bemerkung zur ersten und zweiten Stufe der Föderalismusreform machen! Frau Linnert, ich widerspreche ausdrücklich Ihrem Eindruck,
dass das eine Geschichte von Taktik ist, also, man würde die erste Stufe eigentlich nicht machen, aber die zweite, und darauf setzen wir. Mir geht es darum klarzumachen, die erste und die zweite Stufe sind nur in einem politischen Zusammenhang zu sehen, übrigens auch von denen, die damals angefangen haben, das in einem Zusammenhang zu sehen. Wir haben immer gesagt, in einem ersten Teil muss das Grundgesetz so modernisiert werden, dass die Kompetenzen klar sind, die Entflechtung hergestellt wird, und in einem zweiten Teil müssen wir für die finanzielle Existenz von Bund, Ländern und Gemeinden sorgen. Nicht umsonst weise ich überall, wo ich darüber rede, darauf hin, dass Handlungsbedarf nicht nur aus bremischer Sicht besteht. Das ist übrigens auch noch ganz wichtig, das deutlich zu machen.
1992, als wir mit dem Saarland gemeinsam geklagt haben, waren das Saarland und Bremen in einem verfassungswidrigen Zustand ihrer öffentlichen Finanzen. Heute, Februar 2006, sind mindestens elf von 16 Bundesländern in der Situation, verfassungswidrige Haushalte vorweisen zu müssen. Wer vor dieser Situation nicht sieht, dass wir Handlungsbedarf haben, der hat, glaube ich, die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Das ist die Chance Bremens, so bitter, wie es vielleicht klingen mag, dass sich die Rahmenbedingungen oft für viele andere verschlechtert haben, dass wir unsere bremischen Interessen – und die haben wir in der Regierungserklärung benannt – dort auf den Tisch des Hauses gelegt bekommen. Das ist keine Sicherheit, das ist eine Chance, mehr nicht, aber die Chance nicht wahrzunehmen wäre ein Riesenfehler.
Ich kann Ihnen aus meinen ersten Erfahrungen unter den Ministerpräsidenten gern berichten, dass die Begeisterung, dass das auf einen solchen Weg geht, begrenzt ist – was noch maßlos übertrieben ist – sondern es gibt eigentlich nur zwei Ministerpräsidenten, den saarländischen und den Bremer Bürgermeister, die sagen, es ist ein dringender Weg. Das zeigt aber doch, was wir brauchen: Nicht, dass wir die Flinte ins Korn werfen, sondern Bremen braucht Freunde, Bremen braucht Verbündete. Bremen muss sich konstruktiv in diesem ganzen Kontext verhalten. Bremen braucht gute Argumente, und ich denke, wir sind auf dem Weg, uns da Gehör zu verschaffen, und dass wir in diesem Teil Föderalismusreform I konstruktiv, aber auch kritisch dabei sind, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir in der zweiten Stufe dieser Föderalismusreform genauso dabei sind und, wie gesagt, nicht mit der Sicherheit, aber mit der Chance an die Verhandlungen gehen.
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/936 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Regierungserklärung zur Föderalismusreform, Drucksache 16/927, Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Energiewende ist eine entscheidende Zukunftsfrage. Der Atomausstieg muss vollzogen werden, und die Abhängigkeit von den endlichen Ressourcen muss verringert werden. Mit den steigenden Öl- und Gaspreisen ist das vielen Bürgern und Bürgerinnen in jüngster Zeit bewusst geworden.
Aus Klimaschutzgründen wissen wir das schon lange: das Aufheizen des Klimas und das Ansteigen des Meeresspiegels, Wirbelstürme von nicht bekanntem Ausmaß, extreme Witterungsbedingungen. In Verantwortung für diese eine Welt muss der Klimawandel gebremst werden, müssen die CO2- Freiset
zungen verringert werden. Das ist möglich, und zwar einerseits mit Energieeinsparungen, also einer Verbesserung der Energieeffizienz, und mit dem Umsteigen auf erneuerbare Energien. So könnte beispielsweise europaweit durch höhere Effizienzstandards im Gebäudebestand der Gasverbrauch um 50 Prozent reduziert werden.
Meine Damen und Herren, die Förderung der sparsamen und umweltverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Land Bremen war bereits 1991 das Ziel des bremischen Energiegesetzes. Eine Beurteilung des jeweils erreichten Standes sollte nach diesem Gesetz ebenfalls erfolgen, und diese Beurteilung oder Bewertung des jeweils erreichten Standes ist heute die zur Debatte stehende Fortschreibung des Landesenergieprogramms. Die Frage ist also: Wie sieht es nach 15 Jahren Energiegesetz in Bremen aus? Wie stellt sich die CO2-Bilanz dar? Welchen Beitrag leistet das Land zum Klimaschutz?
Meine Damen und Herren, das Landesenergieprogramm zeigt vor allen Dingen eines: Bremen hat sich nicht mit Ruhm bekleckert. Vom ursprünglichen Ziel, 30 Prozent CO2 einzusparen, hat der Senat schon lange Abschied genommen. Aber nicht einmal die behaupteten elf Prozent CO2-Einsparungen sind erfolgt. Da nützt schönreden nichts. Legt man nämlich die Daten des Statistischen Landesamtes zugrunde, so sieht die Bilanz völlig anders aus, als sie im Landesenergieprogramm dargestellt ist. Von 1981 bis 2002 haben sich die CO2-Emissionen nach Energieverbrauch so gut wie nicht verändert. Das heißt, der Effekt aller Maßnahmen wie Einsparungen und die Nutzung regenerativer Energien ist so gering, dass er im Rauschen verschwindet, das natürlich entsteht durch unterschiedliche Witterungsverhältnisse und Ähnliches. Das möchte ich auch an der Stelle noch einmal betonen, weil leider in der Öffentlichkeit bisher nur anderes verbreitet wurde: Bremen leistet keinen Beitrag zum Klimaschutz. Die CO2-Freisetzungen haben sich seit 1981 nicht signifikant verändert. Der Senat kommt im Landesenergieprogramm zu einem anderen Ergebnis, und zwar aus einem einfachen Grund: Er nimmt nicht die vollständigen Daten des Statistischen Landesamtes, sondern er hat sich seine eigene statistische Bewertungsgrundlage gebastelt. Er berechnet nämlich die hypothetischen CO2-Einsparungen aus den von ihm unterstützen Aktivitäten und Maßnahmen. Das ist aber nicht die relevante Zielgröße. Das Klima reagiert nicht auf hypothetisch berechneten Einsparungen aufgrund von Maßnahmen, sondern das Klima reagiert auf tatsächliche Freisetzung, und an der Stelle ist in Bremen nichts passiert.
Meine Damen und Herren, in der Gesamtbewertung hat der Senat also sein Klimaschutzziel verfehlt, der Senat hat auch nicht den erforderlichen Ziel- und Maßnahmenkatalog vorgelegt, aber besonders schwer
wiegend ist für uns, dass der Senat seine eigenen Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung nicht umgesetzt hat.
Bei der Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale im öffentlichen Gebäudebestand bestehen erhebliche Defizite. Um das noch einmal zu veranschaulichen, möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus diesem Landesenergieprogramm zitieren. Dort heißt es auf Seite 42: „In 25 der 50 Gebäude, die einen auffällig hohen Stromverbrauch aufweisen, wurden zusätzlich investive Maßnahmen zur Stromeinsparung untersucht und im Sinne einer überschlägigen Abschätzung wirtschaftlich bewertet. Auf dieser Grundlage wurden sechs Gebäude für ein Pilotprojekt ausgewählt, um praktische Erfahrungen mit der Erschließung investiver Stromsparpotentiale zu sammeln.“ Soweit das Zitat!
Vielleicht noch einmal zur Erinnerung: Es gibt ein groß aufgelegtes Stromsparprogramm des Senats, begonnen 2002. Was ist bis heute erfolgt? Man hat quasi lediglich in fünf Gebäuden pilothaft kleine Maßnahmen wie das Auswechseln von Glühbirnen und Ähnliches umgesetzt. Das ist das, was hier passiert ist, obwohl hier im öffentlichen Gebäudebestand erhebliche Einsparpotentiale bestehen.
Meine Damen und Herren, es ist für uns Grüne auch eine ganz zentrale Frage, dass wir das Klima nicht unnötig aufheizen dürfen. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist eine wesentliche Stellschraube auch für eine nachhaltige Entwicklung. Sie erspart Steuergelder, sie stützt das Handwerk, denn das Handwerk bekommt damit Arbeit, sie fördert die Baukonjunktur und damit das wirtschaftliche Wachstum, und die Energiekosten werden gesenkt, das heißt, der Bremer Haushalt wird entlastet und das Klima geschont. Es gibt also eine wirkliche Win-Win-Situation, die dringend – manchmal möchte ich das auch nicht mehr wiederholen, weil ich es hier schon seit sieben Jahren predige – angegangen werden müsste.
Man muss feststellen, warum in Bremen so lange nichts passiert ist, obwohl ja viel Geld für viel Unsinn ausgegeben wurde. Ein Grund, warum nichts passiert ist, ist auch die Umorganisation des Liegenschaftswesens. Erst war man mit der Umorganisation beschäftigt, dann war es umorganisiert, und dann wusste man nicht mehr, wie man so etwas realisieren soll: Wer investiert? Auf wessen Kosten geht das? Wer ist dann sozusagen der Nutznießer? Die große Koalition hat sich also ihr eigenes Chaos produziert, was zum Nichtstun geführt hat.
Jetzt sind wir endlich so weit gewesen, dass der erste Ansatz gegangen wäre. Das heißt, es ist ein Mieter-Vermieter-Modell, und die Frage, wer der Nutznießer ist, und die ganzen bürokratischen Geschichten hatten wir gelöst. Wir hatten aufgrund unseres letzten grünen Antrags hier in der Bürgerschaft
mit dem Titel „Klima schützen – Energieeffizienz verbessern“, den wir überwiesen hatten, in einer parteiübergreifenden Arbeitsgruppe – Herr Dr. Schuster, Herr Imhoff und ich – schön lange gearbeitet, hatten das alles gelöst und hatten die Vorlage letzten Donnerstag in der Umweltdeputation, und was passiert? Das kann man sich kaum vorstellen, aber auf Verlangen der CDU wird das ausgesetzt. Das heißt, es ist wieder Stillstand eingetreten aus dem alleinigen Grund, weil sich CDU und SPD streiten und es keine inhaltliche Substanz gibt, warum man das aussetzt. Das Einzige, wozu das führt, ist, dass man weiter das Klima aufheizt, Steuergelder verschwendet und dass man hier nichts für die lokale Wirtschaft tut. So darf das nicht weitergehen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie unterschiedlich sich die Fraktionen einem Thema nähern können, obwohl sie meiner Ansicht nach nicht so weit voneinander entfernt sind. Ich schicke einmal voraus, dass sich mein Vortrag jetzt etwas anders anhören wird,
Uns allen ist bekannt, dass der Schutz der Erdatmosphäre zu den wichtigsten umweltpolitischen Aufgaben der nächsten Jahrzehnte gehört. Wenn eine gefährliche Störung des globalen Klimasystems und damit verbunden eine Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlage kommender Generationen verhindert werden soll, müssen die Emissionen von Treibhausgasen und insbesondere von Kohlendioxid erheblich gesenkt werden. Hierüber besteht ein breiter Konsens in Fachwelt, Politik und Gesellschaft. Wir befinden uns gemeinsam auf einem langen Weg, dessen Ziel noch lange nicht in Sicht ist.
Das Land Bremen hat Anfang der neunziger Jahre das Bremische Energiegesetz verabschiedet und damit die Grundlage für eine umweltorientierte Landesenergiepolitik geschaffen. Im Jahr 1996 hat der Senat die erste Fortschreibung des Landesenergieprogramms vorgelegt und in diesem Rahmen das CO2Minderungsziel der bremischen Energiepolitik beziffert. Danach sollte bis zum Jahr 2005 durch konkrete Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven eine Minderung der jährlichen CO2-Emissionen um 700 000 Tonnen erreicht werden. Dieses Ziel ist nicht ganz erreicht, jedoch bis zu 70 Prozent. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Mit der dritten Fortschreibung des Landesenergieprogramms hat der Senat nun eine umfangreiche und detaillierte Bilanz der bremischen Klimaschutzanstrengungen seit 1993 vorgelegt. Damit ist eine Grundlage geschaffen worden, auf der sich die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit ein klares Bild darüber verschaffen können, was die bremische Energiepolitik in den vergangenen zwölf Jahren tatsächlich erreicht hat. Darüber hinaus gibt die vorliegende Fortschreibung Hinweise in Bezug auf die Frage, was in den kommenden Jahren getan werden kann, um eine weitere Senkung der CO2-Emissionen zu erreichen.
Wenn wir uns diese Bilanz näher anschauen, wird deutlich, dass wir uns auf einem guten Weg befinden. Insgesamt handelt es sich um eine große Vielfalt an Maßnahmen, Projekten und Förderprogrammen, die als Ganzes gesehen eine Minderung der jährlichen CO2-Emissionen von 500 000 bis 600 000 Tonnen gebracht hat. Es wäre nicht redlich, hier von einem Misserfolg zu sprechen, sondern dieses Ergebnis kann insgesamt als Erfolg gewertet werden.