Protokoll der Sitzung vom 10.05.2006

Welche Vereinbarungen gibt es zwischen Bremen und Bremerhaven in Bezug auf die Planungs- und Bauleitungskosten bei dem Vorhaben in Bremerhaven?

Bitte, Herr Senator!

Hierzu kann ich Ihnen keine Antwort geben. Es gibt noch keine Konkretisierung des Bundes, was die Kostenübernahme der Cherbourger Straße angeht, und infolgedessen kann es entsprechende Vereinbarungen auch noch nicht geben.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie die Zahlen, die in Bremerhaven kursieren, was diese Planungs- und Bauleitungskosten betrifft, hier bestätigen, die sich entweder auf 14 Millionen Euro oder auf 18 Millionen Euro beziffern sollen?

Bitte, Herr Senator!

Ich werde mich hier zu keinen Spekulationen hinreißen lassen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Muss Bremerhaven im Hinblick auf die Finanzierung des Ausbaus des Vorhabens Cher

bourger Straße noch Anträge stellen, die bei den anstehenden Haushaltberatungen in Bremen, also hier, noch zu berücksichtigen sind?

Bitte, Herr Senator!

Ich denke, sämtliche Maßnahmen, die in Bremen und Bremerhaven zu tätigen sind, werden hier im Parlament im Rahmen der Haushaltsberatungen, in denen auch das AIP zu beraten ist, entsprechend bearbeitet, insoweit wird sich das Parlament hier selbstverständlich auch zur Cherbourger Straße positionieren.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Meine Frage ist damit, wenn ich das richtig verstanden habe, noch nicht beantwortet. Muss Bremerhaven, muss der Magistrat, muss Bremen noch Anträge stellen, die für uns in den Haushaltsberatungen wichtig sind?

Bitte, Herr Senator!

Für die Haushaltsberatungen ist das wichtig, was Ihnen hier vom Senat der Freien Hansestadt im Rahmen der Haushaltsberatung vorgelegt wird, und das gilt auch für die Verkehrsprojekte im AIP. Dazu gehören auch die Projekte, die in Bremerhaven abgebildet sind.

Eine Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Linnert! – Bitte, Frau Kollegin!

Herr Senator, ist es richtig, dass die 27 Millionen Euro Erstattung des Bundes für vorher von Bremen verauslagtes Geld im Rahmen des Baus der A 281 Anfang November 2005 auf einem außerhaushaltsmäßigen Konto Bremens eingegangen sind?

Bitte, Herr Senator!

Es ist richtig, dass diese Mittel, die ursprünglich im AIP vorfinanziert wurden, wo es jetzt die Zusage des Bundes gibt, die komplette Finanzierung zu übernehmen, dass dafür die 27 Millionen Euro in einer ersten Tranche überwiesen wurden und am 8. November auf einem Haushaltskonto eingegangen sind.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Haben Sie eine Erklärung dafür, dass dem Haushaltsgesetzgeber und dem Parlament, das sich in Nach

tragshaushaltsberatungen befand, der Eingang dieser sehr großen Summe Geldes nicht zur Kenntnis gegeben wurde?

Bitte, Herr Senator!

Ich gehe davon aus, dass Sie im Rahmen der Beratungen im Haushaltsausschuss auch entsprechend nachfragen, was mit den außerhaushaltsmäßigen Konten passiert, die ja vom Haushaltsgesetzgeber dafür eingerichtet werden, dass es bei der Bewirtschaftung großflächiger Baumaßnahmen, wie die A 281 eine ist, Flexibilität gibt. Ich weiß nicht, ob das nicht geschehen ist.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Verzeihung, ich habe nicht danach gefragt, ob es sinnvoll ist, dass außerhaushaltsmäßige Konten existieren, und der Haushaltsgesetzgeber richtet sie auch nicht ein, darüber muss der Haushaltsausschuss beraten, das ist in der Tat richtig! Die Frage war, wie es sein kann, dass wir hier in Nachtragshaushaltsberatungen sind – und Anfang November ist ja nun wirklich nicht Ende des Jahres – und der Haushaltsgesetzgeber, der Haushaltsausschuss und der Finanzsenator erfahren nichts von dem Eingang einer so großen Summe Geldes, die letztendlich, wenn sie im Jahr 2005 in den Haushalt eingestellt worden wäre, dazu geführt hätte, dass man möglicherweise keinen Nachtragshaushalt hätte machen müssen. Welchen Grund gab es, diese Information nicht an das Parlament weiterzugeben?

Bitte, Herr Senator!

Sie wissen, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht dem Senat angehört habe. Insofern kann ich Ihnen nur den Hinweis geben, dass bei der Überarbeitung des AIP, wo das ja bisher haushaltsstellenmäßig veranschlagt war, genau das berücksichtigt wird, dass wir nämlich die 27 Millionen Euro und die weiteren 53 Millionen Euro, die zu erwarten sind, nicht mehr für die Veranschlagung der A 281 dem Haushaltsgesetzgeber vorschlagen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich es richtig verstanden, dass im Rahmen der Abrechnung des Haushaltsjahres 2005 die 27 Millionen Euro, die im Rahmen des vierzehnten Monats eingegangen sind, dem Haushalt 2005 zugeschlagen werden und man dann nicht weitere 103 Millionen Euro Bürgermeisterpakete in Belastung oder unter Einbe

ziehung der 27 Millionen Euro in Bremen ausgeben kann? Wenn das so wäre, wäre das haushaltsrechtlich richtig!

Bitte, Herr Senator!

Es wird zu keinen weiter gehenden Ausgaben kommen. Die 27 Millionen Euro werden zweckgebunden dem Projekt zugeordnet. Sie sind ja auch nicht irgendwie geheim gehalten worden, sondern sie befinden sich als liquide Mittel auf einem Konto der Landeshauptkasse, und in dieser Größenordnung hat es keine Notwendigkeit gegeben, weiter gehende Kredite aufzunehmen.

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Bitte, Frau Kollegin Wiedemeyer!

Ist der Senat bereit, die Auffassung des Haushaltsgesetzgebers zur Kenntnis zu nehmen, dass nicht nur besondere Ausgaben, sondern auch Einnahmen dem Haushaltsausschuss mitzuteilen sind und dass es nicht Aufgabe der Parlamentarier sein kann nachzufragen, ob zufällig irgendwelche Eingänge zu verzeichnen sind?

Bitte, Herr Senator!

Selbstverständlich ist der Senat bereit, das zur Kenntnis zu nehmen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Einschulungsalter im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Wedler.

Bitte, Herr Kollege Wedler!

Ich frage den Senat:

Erstens: In welchem Alter werden Kinder in Bremen und Bremerhaven durchschnittlich in die erste Klasse eingeschult, und wo liegt der Altersdurchschnitt im Land Niedersachsen?

Zweitens: Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang Erkenntnisse der Hirnforschung, nach denen sich das so genannte erste Lernfenster in der Entwicklung von Kindern, in dem die Plastizität des Gehirns als besonders hoch eingeschätzt wird, bereits mit dem fünften Lebensjahr schließt?

Drittens: Sind dem Senat Fälle bekannt, nach denen Schulleitungen in Bremen oder Bremerhaven die Aufnahme von fünfjährigen Kindern verweigern, auch wenn diese bereits über Schulfähigkeit verfügen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Durchschnitt sind Bremer und Bremerhavener Schulanfängerinnen und Schulanfänger bei ihrer Einschulung 6,48 Jahre alt. Das durchschnittliche Einschulungsalter im Land Bremen ist in den letzten zwei Jahren um gut zwei Monate niedriger geworden. Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger in Niedersachsen waren im letzten Einschulungsjahr beim Schuleintritt im Durchschnitt 6,7 Jahre alt.

Zu Frage zwei: Untersuchungen der Hirnforschung haben auf der Basis ihrer wissenschaftlichen Annahmen und Theorien die Existenz von so genannten Lernfenstern in der kindlichen Entwicklung beschrieben, die entsprechend der Lernentwicklung der Kinder individuell ausgeprägt sind. Diese für bestimmte Lernsituationen wichtigen Lern- und Aneignungsphasen können durch entsprechende Anregungen jedoch immer wieder aktiviert werden. Konsequenz allerdings ist, dass Förder- und Bildungsangebote so früh wie möglich im häuslichen Umfeld und in der Kindergartenarbeit die Entwicklung der Kinder begleiten müssen. Vor allem aber ist es notwendig, dass die Bildungs- und Erziehungseinrichtungen des Elementar- und Primarbereichs konstruktiv und effektiv kooperieren, um die Kinder entsprechend ihrer Lernentwicklung optimal zu fördern und zu fordern.

Zu Frage drei: Durch schulgesetzliche Änderungen wurde erreicht, dass Kinder früher als bisher üblich in das Schulsystem aufgenommen werden können. Darüber hinaus werden seit drei Jahren bereits im Elementarbereich Sprachstandserhebungen und anschließende Sprachfördermaßnahmen durchgeführt. Der Bildungsauftrag für den vorschulischen Bereich ist durch einen Bildungsplan für den Elementarbereich deutlich gestärkt worden.

Dem Senat ist nicht bekannt, dass Schulleitungen in Bremen oder Bremerhaven die Aufnahme von Kindern verweigert haben, obwohl sie hinsichtlich der sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten den Anforderungen für den Unterricht und das übrige Schulleben entsprochen haben. – Soweit die Antwort des Senats!