Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das müsste ich nachreichen. Ich habe das Datum der Schreiben nicht hier.
Herr Senator, auf welcher Rechtsgrundlage hat denn diese Weitergabe von Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft durch das Landeskriminalamt stattgefunden? Ist das ein üblicher Vorgang?
Es ist ein üblicher Vorgang, dass in Staatsschutzangelegenheiten die jeweiligen polizeilichen Erkenntnislagen unter den Behörden der Polizei, also des Bundeskriminalamts und der Landespolizeien, ausgetauscht werden.
Trifft es denn zu, dass in Berlin Erkenntnisse vorliegen, wonach diese Weitergabe, über die wir gerade gesprochen haben, auf Initiative des Landeskriminalamts, also auf bremische Initiative, mit dem Ziel der Weitergabe der Materialien an die Vereinigten Staaten via BKA stattgefunden hat?
Ob Berliner Gerüchte zutreffen oder nicht, kann ich Ihnen nicht beantworten. Auf wessen Veranlassung und in welchen Einzelheiten diese Weiterleitung erfolgte, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Auf meine Nachfrage hin wurde mir versichert, dass diese Unterlagen nicht mit dem Ziel der Weiterleitung an andere Geheimdienste weitergegeben worden sind.
Ich hatte nicht von Gerüchten, sondern von Erkenntnissen gesprochen. Liegen Ihnen keine Erkenntnisse unter anderem aus den im Bundestag vorliegenden Berichten über diesen Vorgang vor, die dagegen sprechen und vielmehr sagen, dass dies direkt auf Initiative Bremens via BKA an die Vereinigten Staaten zugeleitet wurde?
Haben Sie Erkenntnisse als Landesregierung darüber, ob es im Zuge des jetzt stattfindenden Staatsbesuches des amerikanischen Präsidenten nunmehr letztendlich zu einer Freilassung des Herrn Kurnaz kommt?
Wie auch Sie aus besonderen, geheimen Vorschriften unterliegenden Ausschüssen wissen, wird über diese Frage zwischen der Bundesregierung und der amerikanischen Regierung gesprochen. Welchen Inhalt die Gespräche im Einzelnen haben, kann ich Ihnen hier nicht sagen.
Gehen Sie davon aus, dass die bremische Landesregierung im Vorfeld einer solchen Freilassung informiert würde über eine Rückkehr von Herrn Kurnaz?
Herr Bürgermeister, ich habe die Zusammenhänge noch nicht ganz verstanden. Das BKA-Gesetz regelt die Befugnisse des Bundeskriminalamtes, das Bremische Polizeigesetz ermöglicht die Weitergabe von Informationen an andere Dienststellen zur Gefahrenabwehr. Wenn das Bremische Polizeigesetz als Grundlage für die Weitergabe der Informationen an das BKA gedient haben soll, stellt sich ja die Frage: Welche Gefahr soll denn hier abgewehrt werden? Eine Gefahr, die von jemandem ausging, der in Guantanamo in Haft saß? Können Sie das noch einmal erläutern? Oder ging es darum, dass, wie Sie sagten, so habe ich Sie verstanden, Informationen aus dem laufenden Ermittlungsverfahren an das BKA weitergegeben wurden? Dann stellt sich die Frage: Warum hat eigentlich nicht die Staatsanwaltschaft über die Weitergabe der Informationen entschieden?
Ich wiederhole gern noch einmal, dass die rechtliche Grundlage für die Weitergabe dieser Informationen nicht das Bremische
Polizeigesetz ist, sondern der sich aus dem Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten ergebende Informationsaustausch zwischen den Landeskriminalämtern in Staatsschutzangelegenheiten und dem Bundeskriminalamt. Das war die rechtliche Grundlage.
Wir sind, was ich auch wichtig finde, zu einer Zusammenarbeit in Staatsschutzangelegenheiten verpflichtet und tauschen die notwendigen Informationen aus. Wie Sie wissen, ist ja diese Informationsverdichtung auch gerade eine Grundlage dafür gewesen, dass die rotgrüne Bundesregierung ein gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum gegründet hat, wo die Erkenntnislagen noch intensiver ausgetauscht werden sollen, als das bis dahin der Fall gewesen ist.
Herr Bürgermeister, ich verstehe Ihre Antwort nicht. Wenn ich davon ausgehe, dass ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren stattgefunden hat, dann würde dafür ja die Strafprozessordnung gelten. Warum wird die nicht angewendet?
Die Strafprozessordnung wird selbstverständlich angewendet. In diesem Fall ist es so gewesen, dass es ja noch immer ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gibt, das wegen der Abwesenheit eines Beschuldigten vorläufig zum Ruhen gebracht worden ist. Auf das Verfahren ist selbstverständlich auch die Strafprozessordnung angewandt worden.
Verstehe ich das richtig, dass die Staatsanwaltschaft nicht beteiligt worden ist bei der Frage, ob Informationen, die sich aus der staatsanwaltschaftlichen Akte ergeben, weitergegeben wurden?
Das kann ich Ihnen jetzt nicht genau sagen, ob die Staatsanwaltschaft davon unterrichtet worden ist. Richtig ist, dass wir die bei uns in der Polizei Bremen im Landeskriminalamt vorhandenen Informationen an das Bundeskriminalamt weitergeleitet haben.
Eine Frage habe ich noch! Herr Bürgermeister, sind Sie mit mir der Auffassung, dass das Fragerecht der Abgeordneten nicht nur das Recht beinhaltet, eine Frage zu stellen, sondern auch vom Senat eine Antwort zu erhalten? Meinen Sie, dass die Frage zu Nummer drei ausreichend beantwortet worden ist?
Sehr geehrter Herr Grotheer, ich bin ein freudiger Anhänger des Parlamentarismus. Die Bewertung, ob der Senat die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet hat, würde ich gern in Ihr Ermessen stellen.
(Beifall bei der CDU – Abg. G r o t h e e r [SPD]: Dann kann ich darauf gern Antwort geben und sagen, dass ich das völlig unzu- reichend finde! Danke schön!)
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die „Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Senat“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Lehmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern beim Senat?
Zweitens: Wenn ja, wie wird die Koordination zwischen dieser zentralen Stelle und den einzelnen Ressorts sichergestellt?
Eine als zentrale Anlaufstelle ausgewiesene Einrichtung für Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern beim Senat gibt es nicht. In jedem Senatsressort ist als Anlaufstelle eine Bürgerbeauftragte/ein Bürgerbeauftragter vorhanden. Dennoch wird „das Rathaus“ häufig von Bürgerinnen und Bürgern als zentrale Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden gewählt und auch persönlich aufgesucht. Das Gleiche gilt für schriftliche Anliegen. Ansprechpartnerin ist hierfür die Bürgerberaterin in der Senatskanzlei.