Protokoll der Sitzung vom 12.07.2006

Eine als zentrale Anlaufstelle ausgewiesene Einrichtung für Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern beim Senat gibt es nicht. In jedem Senatsressort ist als Anlaufstelle eine Bürgerbeauftragte/ein Bürgerbeauftragter vorhanden. Dennoch wird „das Rathaus“ häufig von Bürgerinnen und Bürgern als zentrale Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden gewählt und auch persönlich aufgesucht. Das Gleiche gilt für schriftliche Anliegen. Ansprechpartnerin ist hierfür die Bürgerberaterin in der Senatskanzlei.

Die Anliegen, Sorgen, Wünsche und Beschwerden werden entgegengenommen und Auskunft, Aufklärung beziehungsweise Hilfestellung zu den unterschiedlichsten Problemen und Anliegen gegeben. Bei ressortbezogenen Themen erfolgt die Vermittlung an die in den senatorischen Dienststellen eigenverantwortlich tätigen Bürgerbeauftragten. Eine Aufsichtsfunktion seitens der Senatskanzlei besteht nicht. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Lehmann!

Meinen Sie denn nicht, dass es sinnvoll wäre, eine zentrale Stelle in der Senatskanzlei oder im Rathaus einzuführen, die dann Beschwerden und weitere Eingaben an die entsprechenden Ressorts weiterleitet, so dass das bürgerfreundlicher wäre?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich denke, diese Form der Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden hat sich bewährt. Ich habe mir noch einmal im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage sagen lassen, wie sich das entwickelt hat. Im Rathaus gibt es die Aufgabe der Bürgerberatung bereits seit den sechziger Jahren. Viele werden sich noch erinnern, wer diese Aufgabe über mehr als 30 Jahre wahrgenommen hat, nämlich der fast legendäre Erich von Maurich. Seit 1989 sind in allen Senatsressorts Ansprechpartnerinnen und -partner für die Bürgerinnen und Bürger benannt worden. Die letzte mir bekannte und nachvollziehbar gewordene Zahl, wie viele Anfragen es in der Art gibt, stammt aus dem Jahr 1998. Da hat die damalige SKP eine Erhebung gemacht, und da hatten wir etwa 7000 Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Bürgerberatung gewandt haben, 80 Prozent telefonisch, 15 Prozent schriftlich, fünf Prozent persönliche Besuche. Die Hälfte aller Ratsuchenden hat sich seinerzeit an das Rathaus gewandt. Ich vermute, das ist immer noch so. Ich habe Ihnen geschildert, dass vom Rathaus aus von der Bürgerbeauftragten die entsprechende Vernetzung mit dem Senatsressort erfolgt. Ich halte das für eine gute Form der Arbeitsteilung.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist denn das aus dem Internet herauszufinden, wenn man jetzt eine Anfrage stellen möchte, wohin man sich dann genau wendet, direkt an das Ressort oder eben an die nicht vorhandene zentrale Stelle, die das dann von der Senatskanzlei aus weiterleitet?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Herr Kollege, wenn Sie einen Laptop da haben, überprüfen wir das gleich einmal gemeinsam. Ich bin darauf im Moment nicht vorbereitet, weil ich in den letzten Tagen nicht ins Internet, jedenfalls nicht auf diese Seite, gesehen habe.

Herr Kollege Lehmann, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es eine Qualitätskontrolle im Senat, was Bürgeranfragen betrifft, das heißt zur Zufriedenheit der Person, die eine Beschwerde eingereicht hatte?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Herr Abgeordneter Lehmann, Sie werden es wahrscheinlich aus eigenem Erleben kennen, denn auch an den parlamentarischen Petitionsausschuss wenden sich die Bürgerinnen und Bürger, und Sie werden wissen, wie breit das Spektrum ist. Die Anrufe oder Anfragen im Rathaus und in den einzelnen Ressorts reichen von Nachfragen nach Adressen, nach Zuständigkeiten, nach sehr persönlichen Problemen, die man bitte geklärt wissen will. Ich glaube, da lässt sich die Frage der Zufriedenheit schwerlich allgemein beantworten, weil sie natürlich sehr individuell geklärt werden müsste.

Eine weitere Zusatzfrage noch, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Weisen die Behörden auch darauf hin, dass Petitionen bei der Bremischen Bürgerschaft eingereicht werden können? Es kommt ja immer wieder vor, dass man sich mit Personen unterhält, die das gar nicht wissen, dass sie ein Petitionsrecht haben. Werden diese darauf hingewiesen?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich bin davon überzeugt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes von der überragenden und verfassungsrechtlich verankerten Bedeutung des Petitionsrechts wissen. Ob man auf das Petitionsrecht verweist, wenn man selbst gefragt ist zu helfen, das würde ich jedenfalls nicht als erste Auskunft verstehen, sondern die erste Auskunft von solchen Ansprechpartnern in den Behörden und auch im Rathaus sollte sein und ist auch, dass man selbst versucht zu helfen.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM)“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Auswirkungen wird aus der Sicht des Senats das IKZM mit dem Ansatz, die Abstimmung zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangen bei der Entwicklung der Küstenbereiche zu unterstützen, für Bremen und Bremerhaven, insbesondere für den Hafen- und Logistikbereich, haben?

Zweitens: Mit welchen Aktivitäten hat der Senat in dem Prozess zur Entwicklung eines IKZM Einfluss genommen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Kastendiek.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das IKZM, das auf eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom Mai 2002 zurückgeht, wird als informeller und damit freiwilliger Ansatz verstanden, der durch Integration, Koordination, Kommunikation und Partizipation aller Akteure eine nachhaltige Entwicklung des Küstenbereiches unterstützen will. Das beinhaltet zum einen einen Prozess, der als Leitbild alle Planungs- und Entscheidungsbereiche durchdringen soll, und zum anderen ein Instrument der integrierten Identifikation von Entwicklungsmöglichkeiten und Konfliktpotenzialen sowie der Konfliktlösung.

Wesentliche Teile der genannten IKZM-Grundsätze werden an der deutschen Küste bereits durch das bestehende rechtliche Instrumentarium, insbesondere durch die verschiedenen Ebenen der Raumplanung, realisiert. Dies bedeutet, dass schon im Zuge vergangener und bestehender Planungen, insbesondere auch Hafenplanungen, Grundsätze des IKZM Anwendung fanden und finden. Durch eine darüber hinausgehende informelle und frühzeitige Anwendung der oben genannten Grundsätze können bereits im Vorfeld von Planverfahren Konfliktpotenziale erkannt und Lösungsansätze entwickelt werden. Damit kann IKZM einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Über die größere Transparenz kann die Akzeptanz von Planungen und Projekten, insbesondere auch von hafenbezogenen Projekten, verbessert und können Synergieeffekte genutzt werden.

Zu Frage zwei: Der Senat hat mit folgenden Aktivitäten im Prozess zur Entwicklung des IKZM Einfluss genommen: Unter der Federführung von Niedersachsen beteiligte sich das Land Bremen an der Antragserstellung zum Verbundforschungsvorhaben

„Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in der WeserJade-Region und im Ems-Mündungsgebiet durch integriertes Küstenzonenmanagement“ im Rahmen des Förderprogramms „Forschung für ein nachhaltiges Küstenzonenmanagement“ vom 22. Juli 2002 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. In einem engen Abstimmungsprozess zwischen dem unter Federführung der Staatskanzlei Niedersachsen eingerichteten interministeriellen Arbeitskreis „IKZM“ des Landes Niedersachsen, dem Senator für Bau und Umwelt des Landes Bremen und wissenschaftlichen Akteuren aus Niedersachsen und Bremen wurde ein Projektantrag erarbeitet.

Ein Arbeitskreis aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Bundesressorts, von Küstenländern, Verbänden und Wissenschaft hat den Erarbeitungsprozess der nationalen Strategie für ein Küstenzonenmanagement auf zwei Arbeitskreissitzungen am 26. April und 25. August 2005 begleitet. Für Bremen hat der Senator für Bau und Umwelt diese Aufgabe wahrgenommen. Im Rahmen der Bund-Länder-Abstimmung der nationalen Strategie hat der Senator für Bau und Umwelt unter Beteiligung des Senators für Wirtschaft und Häfen und des Magistrats eine bremische Stellungnahme erarbeitet. Am 27. und 28. April 2006 wurde die nationale Strategie zur Umsetzung des integrierten Küstenzonenmanagements auf einer Tagung des Bundesumweltministeriums in Bremen mit über 100 nationalen und internationalen Gästen vorgestellt und diskutiert.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, fördert Bremen seit dem Jahr 2000 das Internationale Trainingsnetzwerk für integriertes Küstenzonenmanagement Coastman. Trägerinstitution ist die InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH, regionales Zentrum Bremen. Im Rahmen von Coastman finden internationale Trainingskurse und Konferenzen zu IKZM in Bremen statt.

In bisher sechs Jahren Projektlaufzeit hat Bremen so durch die Förderung internationaler Vernetzung sowie der Entwicklung methodischer Ansätze für Trainings einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbreitung von IKZM geleistet. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Günthner, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mir drängt sich nach dem, was Sie gesagt haben, eine Frage fast zwangsläufig auf, Herr Senator: Warum beantworten Sie die Anfrage, wenn die Federführung für das Thema beim Senator für Bau und Umwelt liegt?

Bitte, Herr Senator!

Das, sehr geehrter Herr Kollege, liegt an der Formulierung Ihrer Fragen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielleicht könnten Sie mir erklären, warum das an der Fragestellung liegt. Es erschließt sich mir nämlich nicht, warum es an der Fragestellung liegen sollte.

Bitte, Herr Senator!

Herr Kollege, ich vermute einmal, dass die Senatskanzlei, und wir fanden die Argumentation dann auch in der Zuordnung für die Beantwortung von Fragen für die Fragestellung plausibel, insbesondere auf die Formulierung nach den Auswirkungen insbesondere für den Hafen- und Logistikbereich hier reflektiert. Da es da aber auch überhaupt keinen Dissens zwischen dem Ressort für Wirtschaft und Häfen und dem Bau- und Umweltressort in dieser Frage gibt, sehe ich da auch überhaupt kein Problem bei der Beantwortung dieser Frage.

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Schwarz!

Herr Senator, Sie haben ja InWEnt erwähnt, InWEnt führt mit großem Erfolg, was Sie auch eben vorgetragen haben, dieses Projekt Coastman durch. In welcher Höhe unterstützen Sie und Ihr Ressort dieses Projekt finanziell?

Bitte, Herr Senator!

Da müssen wir die Zahlen nachreichen, weil ich nicht weiß, inwieweit jetzt die Finanzierung zwischen den beiden Ressorts geklärt ist. Das können wir aber gern nachreichen, das ist überhaupt kein Problem.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde beschäftigt sich mit dem Thema „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gegen Nationalhymne“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Rohmeyer, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die öffentliche Warnung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vor „nationalistischer Stimmungsmache“ im Zuge der Fußballweltmeisterschaft, die mit einem Hinweis auf die Neuauflage der Broschüre „Argumente gegen das Deutschlandlied“ verknüpft wird?