Es kommt allerdings, meine Damen und Herren, bei dieser Frage zum einen darauf an, die grundsätzliche Haltung, den Sinneswandel darzustellen, ob man bereit ist, hier an einem Strick zu ziehen und für die Menschen, für die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien zu einer Regelung zu kommen, dass sie endlich Ausbildung und Arbeit aufnehmen können und einen festen Aufenthaltsstatus haben. Es kommt aber nicht nur auf diesen Willen und auf diesen Sinneswandel an, es kommt natürlich dann in der Regelung, die abschließend verabschiedet werden wird, sehr auf das Kleingedruckte, sehr auf die Details an.
Man kann, das haben wir schon bei vergangenen Altfallregelungen gesehen, sie so ausgestalten, dass praktisch niemand am Ende wirklich in den Genuss dieser Regelungen kommt, das hatten wir auch schon. Da wurde eine große Bleiberechts- und Altfallregelung ins Leben gerufen, aber nur sehr wenige Menschen hatten aufgrund der Kriterien tatsächlich die Möglichkeit, sie auch in Anspruch zu nehmen. Ich glaube, wenn den Worten Taten tatsächlich folgen sollen und dieser Sinneswandel doch beim Großteil der Unionsinnenminister tatsächlich ernst gemeint ist, dann brauchen wir eine Regelung, bei der die Hürden, die wir für eine solche Regelung aufbauen, nicht so hoch sind, dass sie letztendlich niemand überspringen kann, sondern hier werden wir sehr genau hinschauen, welche konkreten Regelungen dann getroffen worden sind.
Wenn man den Menschen ein Arbeitsverbot auferlegt und gleichzeitig von ihnen fordert, dass sie dann ihren Lebensunterhalt vollständig durch eigene Arbeit sichern sollen, dann ist das ja fast wie eine Aufforderung zur Schwarzarbeit. Wie, wenn sie nicht arbeiten dürfen, sollen sie denn sonst auf legalem Wege ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sichern? Mit solchen Dingen ist den Menschen nicht geholfen, sondern es ist ihnen geholfen mit offenen, klaren Regelungen, die auch realistisch und tatsächlich die Möglichkeit schafften, sich hier endgültig in unsere Gesellschaft zu integrieren.
Ein letzter Satz, Herr Präsident! Es ist so, dass wir in diesem Antrag angeführt haben, und da folgen wir dem Land Berlin, das es ähnlich handhabt, es macht keinen Sinn, wenn die Innenminister nun mehrheitlich angekündigt haben, in ihrer Innenministerkonferenz zu einer solchen Regelung kommen zu wollen, nun im Vorfeld noch Menschen etwa ganz schnell abzuschieben, die dann von dieser Regelung begünstigt wären. Deswegen, denke ich, ist unser Antrag logisch und absolut sinnvoll. Wir sagen, wir vertrauen darauf, dass es im Herbst zu dieser Regelung kommt. Wir hoffen, dass sie nicht nur Alibi sein wird, sondern dass sie auch tatsächlich von Menschen, die sich hier integriert haben und die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, genutzt werden kann. Wir bitten darum, dass hier das Parlament einen Antrag beschließt, dass bis dahin eine Übergangsregelung gefunden wird, damit diese Menschen nicht vorzeitig, noch bevor sie aus so einer Regelung den Nutzen ziehen können, abgeschoben werden. Ich denke, das ist logisch und sinnhaft.
Ich hoffe sehr, dass Sie uns in dieser Argumentation folgen, dass also den Worten auch Taten folgen und wir hier gemeinsam eine solche Regelung beschließen. Wie gesagt, die Vorbilder in diesem Fall in Berlin sind da, dass man das so machen kann. Dann wären wir, glaube ich, auf einem guten Weg. Jetzt komme ich wieder zurück auf die vorhergehende Debatte, auch hier ein Zeichen zu setzen, dass auch in solch konkreten Fragen, in denen es schwieriger ist und die Grundpositionen der Parteien vielleicht ein bisschen weiter auseinandergehen, wir in der Lage sind, an einem Strang zu ziehen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute über eine Bleiberegelung oder eine Altfallregelung reden, dann räumen wir schlicht mit einer Lebenslüge auf, die wir mindestens seit der Novellierung des Zuwanderungsgesetzes mitschleppen, in der wir damals so etwas nicht vorgesehen haben.
Vorausgeschickt: Wir reden von über 190 000, fast 200 000 Migranten, die in Deutschland mit einer Duldung ohne gesichertes Aufenthaltsrecht leben, über 120 000 leben schon länger als fünf Jahre hier, über 48 000, fast 50 000, leben schon länger als zehn Jahre hier. Herr Dr. Güldner hat auch Ausnahmen angesprochen von Menschen, die 15 oder 20 Jahre mit einer Duldung hier leben.
Auf der einen Seite wird hier das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit des Staates, geltendes Recht durchzusetzen, berührt, aber an––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
dererseits erleben wir auch selbst häufig, dass die Beendigung solch irregulärer Aufenthalte im Einzelfall ausgesprochen gravierende humanitäre Probleme auslöst und in der Bevölkerung auch wenig Verständnis findet. Geduldete sind weitgehend rechtlos, sie leben vielfach unter erniedrigenden Bedingungen, das Damoklesschwert der Abschiebung schwebt immer über ihnen. Deshalb werden sie nicht nur nicht integriert, sondern oft offen desintegriert, immer unter dem zweifelhaften Anspruch, einer Verfestigung des Aufenthaltes entgegenwirken zu wollen.
Das wirkt, sage ich einmal, beim Familienvater, der seit zehn, zwölf oder 15 Jahren hier geduldet wird und seine Familie mit Taxifahren über die Runden bringt, schon reichlich zynisch. Für Geduldete heißt es in der Regel, dass sie keinen oder einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, dass sie Bremen oder den Landkreis nicht verlassen dürfen, dass sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen und damit 30 Prozent unter den normalen Sozialleistungen liegen. Insbesondere bei den Jugendlichen wächst eine große Zahl junger Menschen heran, deren Potenzial ungenutzt bleibt, deren weiterer Werdegang größere Sorgen bereitet.
In dieser Situation besteht zur Integration, von der wir sprechen und die wir alle befürworten, überhaupt keine Chance. Wir schulden nicht nur diesen Jugendlichen, sondern auch unserer Gesellschaft, diesen Missstand zu beheben und die Potenziale zu nutzen.
Das Aufenthaltsgesetz hat dazu keine Möglichkeiten, keine Lösungen angeboten. Gedacht war möglicherweise bei dem einen oder anderen an die Härtefallregelung, aber in Wirklichkeit, auch vom Gesetz her, war sie dafür nicht gedacht und deshalb auch nicht ausgestattet. Allerdings hört man aus südlichen Bundesländern, dass Industrie und Gewerbe richtig Druck auf die Behörden und die Härtefallkommissionen ausüben, weil sie die Geduldeten als gewünschtes Arbeitskräftereservoir sehen. Die Zahlen auch der Härtefallkommission in Bremen lassen vermuten, dass diese Härtefallregelung kein probates Mittel ist, um eine bremenspezifische Lösung des fehlenden Bleiberechts zu erreichen.
In der Frage der Kettenduldung, dazu hat Herr Dr. Güldner etwas gesagt, sind wir nicht weiter als vor 15 Monaten. Hier könnte ein Aufenthaltsrecht Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnen, doch nicht nur in Bremen machen die Ausländerbehörden davon ungern Gebrauch. Vor allem die Jugendlichen bereiten uns große Sorgen. Darauf hat Herr Dr. Güldner hingewiesen, ich möchte das gern noch einmal sehr unterstützen, was Herr Bürgermeister Röwekamp gestern angekündigt hat, dass er sich dafür einsetzen möchte, bei dem Wettbewerb um Ausbildungsplätze, um Arbeitsplätze die Vorrang
Ich möchte gern noch einen zweiten Punkt ansprechen, der immer ein bisschen schwierig bei diesem Thema ist. Wir reden bei Bleiberegelungen grundsätzlich von sehr vielen Personen, die sich inzwischen sozial, kulturell und wirtschaftlich gut integriert haben. Ich glaube, da gibt es auch überhaupt kein Problem. Wir haben aber auch in Bremen sehr häufig darüber zu sprechen, wie mit Menschen umgegangen wird, die nicht in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Da, finde ich, müssen wir auch Lösungen finden, damit Bleiberegelungen nicht ins Leere laufen. Da könnte man zum Beispiel mit einem vorübergehenden Aufenthaltsrecht sozusagen eine Art Bewährungsprobe erreichen.
Wir reden aber eben auch oft über Menschen, die zum Beispiel, um ihre Abschiebung hinauszuzögern, Unregelmäßigkeiten begangen haben, die sich möglicherweise kleinere Dinge haben zuschulden kommen lassen. Ich rede nicht über Menschen, die mit großer krimineller Energie bereit sind, größere Aktenberge bei der Staatsanwaltschaft aufzubauen. Ich finde, wir müssen darüber nachdenken, insbesondere wenn Sie bei denen schauen, die ihre Identität verschleiert haben und an dieser Lüge über Jahre festgehalten haben, ob wir denen nicht eine zweite Chance geben wollen, sollen und müssen, die mitwirken wollen, bei denen es keine große kriminelle Energie gibt und die sich im Grunde genommen nicht sehr viel haben zuschulden kommen lassen. Ich finde, das würde uns auch auszeichnen, wenn wir an der Stelle sagen würden, jawohl, wir bieten euch eine zweite Chance.
Ich glaube, dass die allgemeinen politischen Rahmenbedingungen noch nie so gut waren wie jetzt. In den Bundestagsfraktionen, in den Innenministerien der Länder wird sehr darüber nachgedacht, dieses Problem zu lösen. Wer sich Hoffnungen macht, dass wir mit einer Bleiberegelung anschließend aus 200 000 Geduldeten 200 000 mit gesichertem Aufenthaltsrecht machen, der wird enttäuscht werden. Es wird nur für einen Teil gelingen, und wir werden uns auch über die anderen, über die Schattenseite einer solchen Regelung dann Gedanken machen, aber ich bin sehr dafür, dass wir wenigstens diesen ersten Schritt schaffen.
Da müssen wir uns, das wissen Sie selbst, in Bremen ganz besondere Mühe geben, weil wir leider in einem konjunkturellen Umfeld arbeiten, in dem der Druck der Industrie nicht sehr groß ist, hier schnelle Lösungen zu schaffen. Das ist in Baden-Württemberg ganz anders, aber Herr Bürgermeister Röwekamp hat ja schon angedeutet, dass er an dieser Stelle nach vorn gehen will. Wir wären sehr gern bereit, immer wenn Herr Bürgermeister Röwekamp nach vorn gehen will, sind wir an seiner Seite oder vorweg. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, wie blauäugig sind Sie eigentlich?
Glauben Sie wirklich allen Ernstes, dass ich hier irgendwelche Behauptungen in den Raum stellen würde, ohne dafür Beweise zu haben? Das glauben Sie doch selbst nicht! Wenn Sie meinen, ich würde hier Lügen verbreiten, dann gibt es die Möglichkeit, mich anzuzeigen, und darauf freue ich mich jetzt schon. Dann kann ich nämlich endlich die Beweise einer breiten Öffentlichkeit vorstellen.
Wenn die große türkische Tageszeitung „Hürriyet“ jeden Tag auf Seite eins „Türkei den Türken!“ schreibt, was ist dann daran ausländerfeindlich, wenn ich dieser Zeitschrift recht gebe? Ich bin ja auch dafür, dass die Türkei den Türken gehört. Also, was wollen Sie? Dieser Aufkleber ist nicht ausländerfeindlich, sondern „Hürriyet“-mäßig ausländerfreundlich.
Welche wirtschaftliche und finanzielle Stärke meinen Sie eigentlich damit? Meines Wissen ist Bremen, nur die Stadt Bremen, mit 13 Millionen, nein mit 13 Milliarden, da hätte ich ja beinahe etwas gesagt, mit 13 Milliarden Euro, das sind 26 Milliarden DM, sehr hoch verschuldet und wirtschaftlich und finanziell völlig ruiniert.
Unsere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich auch durch die steigende Kriminalität von hier lang lebenden ausländischen Jugendlichen im Bundesland Bremen doch schon lange nicht mehr sicher, siehe Diskomeile und so weiter. Sie haben unverantwortlich und fernab jeder Realität erklärt, wir brauchten noch mehr Zuwanderung, noch mehr Ausländer in Deutschland, insbesondere Fachkräfte, Studierende und so weiter, und wir könnten solche Zuwanderer nicht nach Hause schicken. Das brauchen Sie auch gar nicht, denn genau solche hier lang lebenden, studierenden Personen und bis dahin unauffällige Ausländer sind es doch gewesen, die mit dem Flugzeug in das World Trade Center geflogen sind.
Habe ich recht oder nicht? Aber, meine Damen und Herren, beruhigen Sie sich doch! Das ist doch eine Tat
sache, dass einige dieser Terroristen in Hamburg studiert haben. Das können Sie doch nicht abstreiten! Haben die Bombenleger von Dortmund und Koblenz nicht auch in Deutschland schon lange studiert und langjährig völlig unauffällig in Deutschland gelebt, oder die sieben Türken, die jetzt vor Gericht stehen, die in Gelsenkirchen ein Attentat auf das Nena-Konzert geplant hatten, ja oder nein?
Wenn ich hier etwas Falsches sage, dann kommen Sie doch bitte nach vorn und korrigieren mich! Das wäre wünschenswert, aber ich glaube, das können Sie nicht! Sie haben gestern erklärt, wir hätten keine Probleme mit Ausländern. Das wäre ja richtig niedlich! Das Lachen von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den jeweilig betroffenen Stadtteilen konnte man sogar bis hier in dieses Parlament hören.
Sie fordern in Ihrem Antrag ein dauerhaftes Bleiberecht für ausländische Familien. Die Deutsche Volksunion hat schon immer deutlich gemacht – das muss ich immer wieder erklären, sonst begreifen Sie es ja nicht oder wollen es nicht begreifen –, dass die hier lebenden anständigen Ausländer, die einen rechtlichen Asylanspruch haben oder einen sonstigen rechtlichen Anspruch, selbstverständlich das Recht dazu haben, hier in Deutschland in Ruhe und Frieden leben zu dürfen. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Die zirka 95 Prozent abgelehnten Asylbewerber aber, die Scheinasylanten, die hier schon seit Jahren illegal wohnen, müssen aber hinaus. Das ist auch im Interesse und zum Schutz der vielen hier lebenden anständigen Ausländer. Das nennt man Realismus und nicht Rechtsradikalismus.
Meine Damen und Herren, nach den Gott sei Dank fehlgeschlagenen Attentaten in Dortmund, Koblenz und Gelsenkirchen fragen sich doch viele Deutsche und auch selbstverständlich ausländische Bürger zu Recht: Wie sicher lebe ich eigentlich noch in Deutschland? Sie schreiben in Ihrem Antrag: Bleiberecht für Familien mit langjährigem Aufenthalt. Sie vergessen dabei aber die Tatsache, oder Sie wollen diese Tatsache nicht erkennen, dass wir es heute mit einer neuen Form und einer neuen Generation und bei den weltweiten Einsätzen der Bundeswehr mit einer zunehmenden Gefahr islamistischer Attentäter zu tun haben. Das heißt, sie leben schon lange in Deutschland, sie sind freundlich und unauffällig und zum Teil angepasst, doch im Herzen sind sie vielleicht radikalisiert bis hin zum Terrorismus. Das ist eine neue Generation von Attentätern. Diese langjährige Unauffälligkeit ist eine große Gefahr und ein Alptraum für unsere Sicherheitsbehörden. Es befürchten doch viele zu Recht, dass Ausländer, die von uns ernährt und ausgebildet werden, uns dann vielleicht, siehe Dortmund, Koblenz und Gelsenkirchen, mit ihrem erworbenen Wissen umbringen wollen.
Wo leben Sie eigentlich, wenn Sie als Innensenator angesichts solch einer Bedrohung noch mehr Zuwanderung, noch mehr Ausländer fordern? In welcher Scheinwelt le
ben die Grünen, wenn Sie angesichts solch einer Bedrohung ein dauerhaftes Bleiberecht für ausländische Familien fordern? Ich habe nie gesagt, dass alle Moslems Terroristen sind, aber alle Terroristen waren Moslems. Vor dieser Realität dürfen Sie sich nicht verschließen, dürfen Sie sich nicht verstecken, denn ansonsten gibt es sehr bald ein böses Erwachen. Ich frage mich, ob es wirklich erst zu ernsthaften Anschlägen kommen muss, damit endlich einmal offen und realistisch über diese Thematik hier diskutiert werden kann.
Meine Damen und Herren, die Deutsche Volksunion lehnt in jeder Hinsicht Gewalt, Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus ab. Hierzu aber gehört eine realistische Ausländer- und Einwanderungspolitik. Dazu ist die Deutsche Volksunion immer und zu jeder Zeit bereit. Ich betone, eine realistische Politik! Hierzu sind Sie aber mit Ihrem übersteigerten unrealistischen Multikulti-Wahn überhaupt nicht in der Lage. Deshalb werde ich Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es hier bei diesem Antrag mit einem Problem – das ist vorhin auch schon erwähnt worden – zu tun, das nach dem neu geregelten Zuwanderungsgesetz, das wir Anfang des letzten Jahres bekommen haben, so eine Altfall- oder Resteregelung ist. Diese Reste- oder Altfallregelung ist tatsächlich ein Problem, mit dem wir uns näher beschäftigen müssen. Deswegen sind die Überlegungen, die in dem Zusammenhang angestellt werden, nicht nur legitim, sondern auch dringend notwendig.
Es muss uns klar sein, dass wir, wenn wir über solche Fälle reden, über eine ganze Reihe von Einzelschicksalen reden. Wenn wir über die Duldung und Abschiebung reden, dürfen wir nicht vergessen, dass hinter diesen Themen immer einzelne Menschen stehen, und das ist etwas anderes, als wenn es um Sachgegenstände, Geldbewegungen oder sonst etwas geht. Es geht hier um Menschen, und das sollte man sich immer vergegenwärtigen.
Derzeit sind, die Zahl ist vorhin schon genannt worden, etwa 200 000 geduldete Ausländerinnen und Ausländer hier in Deutschland. In den letzten 15 Jahren, auch das muss man sich einmal vergegenwärtigen, gab es, was diese Duldung betrifft, wenn ich es richtig weiß, bis zu zehn verschiedene aufeinanderfolgende Bleiberechtsregelungen. Die sind von Zeit zu Zeit immer wieder einmal verändert worden. Das sollten wir jetzt in eine endgültige Lösung überführen, damit wir dieses Problem dann gelöst haben. Ich denke, dass wir jetzt, wenn ich das richtig verfolgt habe, auf einem guten Weg sind, zu einer vernünftigen, abschließenden und hoffentlich dann endgültigen Lösung zu kommen.
Es geht, auch darüber muss man sich im Klaren sein, hier nicht um Menschen, die bei der Rückkehr in ihr ursprüngliches Heimatland verfolgt wären. Das wäre ja bereits beim Asylverfahren schon Gegenstand gewesen und hätte dann sicherlich zu einem gesicherten Aufenthaltsrecht hier bei uns geführt. Es geht zu einem Großteil um Menschen, die seit Jahren unauffällig und gut integriert in Deutschland leben, die die deutsche Sprache beherrschen und deren Kinder hier geboren oder zumindest aufgewachsen sind und hier zur Schule gehen oder gegangen sind. Für uns von der FDP geht es bei einer Neuregelung des Bleiberechts vor allem um die Belange dieser gut integrierten Ausländer. Unsere Gesellschaft insgesamt kann kein Interesse an einer Abschiebung gut integrierter Menschen haben.
Was für meine Partei in diesem Zusammenhang elementar ist, das ist vorhin schon erwähnt worden, wir müssen den Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, auch wirtschaftlich unabhängig vom Staat leben zu können. Sicherlich haben sich bereits viele geduldete Ausländer diese wirtschaftliche Eigenständigkeit erarbeitet. Für diejenigen aber, die sich zwar um Arbeit bemühen, aber wegen des Vorrangs deutscher Arbeitsuchender bislang keine Aussicht auf Erfolg haben und auch sonstigen Restriktionen unterliegen, muss dringend etwas getan werden. Die Bundesregierung ist hier gefragt, die Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme auszubauen. Es ist gestern schon angedeutet worden, Herr Senator Röwekamp, dass Sie in diese Richtung marschieren wollen und das auch unterstützen. Das finden wir richtig und gut.
Wir von der FDP verknüpfen mit der Neuregelung des Bleiberechts große Hoffnungen auf eine humanere Lösung im Interesse der Beteiligten, eine Lösung, die schon lange überfällig ist. Ich hoffe, dass sich die Innenminister und Innensenatoren des Bundes und der Länder auf einen gemeinsamen Weg in die richtige Richtung einigen können. Wenn ich die Signale und die Zeichen in der Presse richtig deute, dann scheint das wohl bald der Fall zu sein.
Jetzt noch ein Wort zu meinem Abstimmungsverhalten! Wenn es zu einer Sachabstimmung kommen sollte, dann würde ich um eine getrennte Abstimmung der beiden Absätze bitten. Den ersten Absatz kann ich uneingeschränkt unterstützen, da geht es ja um ein Moratorium, bis die Innensenatoren und Innenminister der Länder zu einer vernünftigen abschließenden Regelung gekommen sind. Bei dem zweiten Absatz würde ich mich dagegen aussprechen, weil ich meine, dass die Innenminister und die Innensenatoren freie Hand haben sollten, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, und die Zeichen, die wir hören und sehen, und auch die jüngsten Äußerungen, die wir von unserem Innensenator gehört haben, gehen in diese Richtung, so dass man eine Festlegung auf das, was in Berlin derzeit praktiziert wird, nicht braucht. Sollte es, was ich nun eben gerade gehört habe, zu einer Überweisung kommen, dann
würde ich natürlich dieser Überweisung in die Innendeputation zustimmen. Ich habe jetzt noch nicht wahrgenommen, wie sich die CDU zu dem Antrag verhält, vielleicht wird sie sich ja noch dazu äußern. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte vorab kurz nur auf einige Punkte eingehen, die Herr Dr. Güldner hier vorgetragen hat! Unter anderem hat er ja gesagt, dass es sich hier um diesen Kreis von Menschen handelt, der nicht in seine Heimatländer zurückkonnte. Dies möchte ich dann doch ergänzen, weil es sich auch um Menschen handelt, die zum Teil nicht in ihre Heimatländer zurückwollten.
Das Zweite ist: Wir müssen uns sicherlich darüber unterhalten – und Sie haben das als einziges Kriterium auch in Ihrem Antrag herausgestellt –, inwieweit allein Straftaten möglicherweise hinderlich sind und wo bei Straftaten im Sinne eines Gesetzes, das dann verabschiedet würde, die Grenze ist, ob bei 50 Tagessätzen, so wie es im Gespräch ist, oder ob man herunter- oder auch noch heraufgeht. Da, meine ich, muss man schon genauer hinschauen, weil ja auch die Rechtsprechung mitunter in gleicher Sache unterschiedlich ist und man von daher nachher mit zweierlei Maß messen würde.
Das Dritte ist: Die geduldeten Personen sind zahlenmäßig in der Tat gleich geblieben. Das liegt aber sicherlich auch daran, dass auf der einen Seite eine große Zahl dieser Menschen nicht freiwillig in ihre Heimatländer zurückgekehrt ist, obwohl sie dazu veranlasst gewesen wären, weil rechtskräftig und letztinstanzlich festgestellt worden ist, sie müssten wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. Die Herausnahme der Duldung nach Paragraf 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz, Herr Dr. Güldner, halte ich im Angesicht dessen, was im Moment diskutiert wird, für nicht mehr realisierbar oder für überflüssig, sie noch zu realisieren. Ob das möglich ist oder nicht, lassen wir dann dahingestellt. Ich setze da dann doch schon auf die einheitliche Haltung der Innenminister des Bundes und der Länder.