Protokoll der Sitzung vom 12.10.2006

Es ist doch eine nachweisbare Tatsache, dass die in der Mehrzahl schwarzafrikanischen Drogendealer die verpackten Drogenpäckchen im Mund transportieren, um diese Beweismittel bei einer drohenden polizeilichen Durchsuchung herunterzuschlucken. Das war vor der Abschaffung des zwangsweisen Brechmitteleinsatzes schon so und hat sich bei der steigenden Drogenkriminalität und der Abschaffung des zwangsweisen Brechmitteleinsatzes sogar noch dramatisch erhöht.

Falls Sie mir wieder einmal nicht glauben, dann kann ich Ihnen dringend raten, gehen Sie nur einmal für eine halbe Stunde zum Bremer Hauptbahnhof, dort können Sie fernab der Videoüberwachung zwischen den Imbissbuden hautnah mitverfolgen, wie eben in der Mehrzahl, das ist eben so, schwarzafrikanische Drogendealer Jugendliche mit allen möglichen Drogenpäckchen aus dem Mund versorgen und skrupellos auf Kosten der Gesundheit und des Lebens unserer Jugendlichen aus Profitgier ihre niederträchtigen und mörderischen Geschäfte betreiben.

Davor verschließen Sie, meine Damen und Herren, die Augen. Das ist aber die Realität, die wollen Sie nie sehen. Das sind die sichtbaren, realistischen Ergebnisse Ihrer gescheiterten Drogenpolitik. Darum ist es von Ihnen auch unverantwortlich, wenn Sie in Ihrem Antrag die endgültige Absage an zwangsweisen Brechmitteleinsatz fordern. Für mich ist die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln als Form der Beweissicherung durchaus mit humanitären Grundsätzen vereinbar, denn jeder Drogendealer geht beim Verschlucken von Drogenpäckchen wissentlich und vorsätzlich ein hohes gesundheitliches Risiko ein. Das wissen diese mörderischen Kreaturen vorher.

Ich aber sage Ihnen, Drogendealer, die unsere Jugendlichen und sogar schon Kinder skrupellos rauschgiftsüchtig machen, sodass Tausende Jugendliche und sogar Kinder schon über Jahre elendig und unter Schmerzen süchtig, mehr tot als lebendig, dahinvegetieren müssen, bis sie dann endlich nach Jahren unendlichen Leidens durch den goldenen Schuss langsam und qualvoll in irgendeiner schmutzigen Ecke sterben müssen und für die der Tod sogar noch eine Erlösung ist, solche Drogendealer, solche Bestien in Menschengestalt haben wirklich keine Gnade und kein Mitgefühl verdient. Drogendealer sind für mich potenzielle Mörder, die vorsätzlich und gewissenlos aus reiner Profitgier junge Menschen und ihre Familien in unermessliches Leid und Unglück stürzen. Darum werde ich den gefühlsduseligen Antrag der grünen Kuschelpädagogen selbstverständlich ablehnen.

Darüber hinaus ist es für mich unerträglich, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die jetzt

schon durch Ihre Einsparorgien überdimensional hoch belastet sind und ohne politischen Rückhalt, dazu noch unterbezahlt, zusätzlich dadurch gebunden werden, dass sie Tage auf den Stuhlgang von Drogendealern warten müssen, um darin nach Beweismitteln zu suchen.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen])

Doch, wir haben die Drogentoilette, das wissen Sie ganz genau!

Meine Damen und Herren, es muss doch wohl sichergestellt werden, dass auch ohne Einwilligung der schwerkriminellen, mörderischen Drogendealer wichtiges Beweismaterial sichergestellt werden kann.

(Glocke)

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Abgeordneter!

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Abgeordneter! Wir haben eine Fünfminutendebatte, und fünf Minuten sind bereits erreicht.

Das ist mir schon klar, da habt ihr wieder einmal Glück gehabt! – Danke!

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Herr Tittmann angesichts der Tatsache, dass es hier um ein Thema geht, dass ein Mensch in staatlicher Obhut ums Leben gekommen ist, von Gefühlsduselei spricht, ist das total neben der Sache. Die bremische Bevölkerung, glaube ich, soweit sie diese Debatte verfolgt, wird erkennen können, welcher Unsinn hier verbreitet wird.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sie stellen sich, Herr Tittmann, wieder und wieder – aber das wollen Sie ja auch, Sie wollen ja provozieren – mit Ihren Äußerungen außerhalb der europäischen Rechtsordnung, denn das, was hier von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den Menschenrechten berichtet worden ist, macht doch deutlich: Es gibt einen gewissen Rahmen, in dem staatliche Organe tätig werden können, und darüber hinaus geht es nicht. Das wollen Sie nicht akzeptieren.

(Zuruf des Abg. Tittmann [DVU])

Im Übrigen verbreiten Sie hier weiterhin Ihre NaziParolen. Wie Sie sonst auch mit den Nazis zusammenarbeiten, versuchen Sie hier zu vertuschen, aber wir wissen aus den Berichten des Verfassungsschutzes, dass Sie sich mit den Nazis, mit der NPD, absprechen, soweit es um Kandidaturen in den Landtagen geht und so weiter. Das muss auch gesagt werden!

(Beifall bei der SPD)

Frau Präsidentin, eines möchte ich an dieser Stelle loswerden! Ich finde, dass das, was Herr Tittmann sich hier erlaubt, wenn er von den mehrheitlich schwarzafrikanischen Drogendealern spricht, am Rande der Volksverhetzung ist.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Volksverhetzung ist ein schlimmer Straftatbestand, und, Herr Tittmann, Sie machen das hier nur, weil Sie wissen, dass Sie für das, was Sie hier als Abgeordneter vom Rednerpult aus vortragen, strafrechtlich nicht belangt werden können.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Beweisen Sie mir das Gegenteil!)

Ich muss Ihnen nicht das Gegenteil beweisen, das ist völlig sinnlos! Sie wollen mich provozieren, aber das wird Ihnen nicht gelingen. Sie wissen genau wie ich, dass Sie für das, was Sie hier vom Rednerpult aus verkünden, strafrechtlich nicht belangt werden können wie jeder andere Abgeordnete auch, aber wir müssen deutlich machen, dass wir uns das politisch nicht gefallen lassen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte das Präsidium und die Vizepräsidentin, bei der nächsten Gelegenheit, wenn sich hier wieder so etwas ereignen sollte, einzugreifen, um deutlich zu machen, dass sich die Bürgerschaft das nicht gefallen lässt!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

In der Sache: Ich will, nachdem Herr Herderhorst den Sachverhalt ausführlich geschildert hat und auch Herr Dr. Güldner erzählt hat, wie es sich ereignet hat, mich kurz fassen. Seit Anfang der Neunzigerjahre ist das Brechmittel in Bremen zum Einsatz gekommen. Die juristische Bewertung dieser Verabreichung war unterschiedlich. Der Leitende Oberstaatsanwalt und auch das Hanseatische Oberlandesgericht haben die Verabreichung für zulässig gehalten. Andere Juristen haben darauf hingewiesen, dass mit der Verab

reichung ein erhebliches Gesundheitsrisiko verbunden ist. Sie haben deshalb gesagt, dass dieser Einsatz nach den Regelungen der Strafprozessordnung nicht erlaubt sei.

Im Übrigen – auch da, meine ich, muss differenziert werden – ging es niemals darum, dass dieses Brechmittel nach der Verfügung, die der Leitende Oberstaatsanwalt Anfang der Neunzigerjahre erlassen hatte, zwangsweise im Sinne von „gewaltsam“ hätte verabreicht werden dürfen. Das war ohnehin untersagt. Das Legen einer Magensonde war erlaubt, aber die Verabreichung war dann nicht Gegenstand dieser Verfügung, wenn der Betroffene sich zur Wehr gesetzt hat, weil das mit einem besonderen Risiko verbunden ist. Dieser Komplex wird in dem Strafverfahren, das ja noch läuft, aufgeklärt.

Wir sind uns aber heute völlig einig, dass nach diesem tragischen Vorfall ein Einsatz des Brechmittels in Bremen nie wieder in Betracht kommen kann. Das wird nicht geschehen. Wir haben mit der Drogentoilette eine effektive und rechtsstaatliche Methode, um Drogenhandel zu bekämpfen, und wir sind dort ja nicht zurückhaltend, sondern wir sind ganz engagiert dabei. Wir wollen den offenen Drogenhandel zurückdrängen. Wir tun, was wir können, aber wir tun das mit den rechtsstaatlichen Mitteln, die uns die Strafprozessordnung zur Verfügung stellt.

(Beifall bei der SPD)

Zur Geschichte vielleicht zwei, drei Sätze, um die Haltung zum Antrag der Grünen, die wir heute vertreten, zu erläutern! Es ist in der Tat so, dass wir von Anfang an nach diesem Vorfall als SPD gesagt haben: Schluss, das wird in Bremen nicht wieder vorkommen! Wir haben damals mit unserem Koalitionspartner darüber verhandelt, ob wir hier einen gemeinsamen Antrag einbringen, in dem diese Forderung enthalten war. Die CDU war damals noch nicht dazu bereit, sondern sagte, wir wollen abwarten, wie sich die Drogentoilette entwickelt und welche Erfahrungen wir damit machen.

Der Senat hatte deshalb noch in einer seiner letzten Vorlagen bekräftigt, dass das Verfahren, was beim im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anstand, abgewartet werden sollte. Dieses Verfahren ist abgeschlossen, und danach steht fest: Nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widerspricht ein solches Vorgehen der Menschenwürde, weil eben mit erheblichen gesundheitlichen Risiken zu rechnen ist. Deshalb sagt das Gericht, das ist untersagt. Diese Entscheidung bestätigt unsere Auffassung, so wie wir sie sofort nach diesem tragischen Vorfall hier in Bremen vorgetragen haben.

Wir wollen nicht besserwisserisch sein, auch nicht gegenüber der CDU. Wir sagen deshalb: Wir sind froh darüber, dass sich die beiden Ressorts jetzt auf eine

einheitliche Interpretation der Beschlüsse des Senats verständigt haben, und das bedeutet, dass ein Einsatz des Brechmittels gegen den Willen des Betroffenen nicht in Betracht kommt. Wir halten dies für eine gute Entwicklung und begrüßen es, dass sich die Ressorts verständigt haben. Das heißt aber auch, dass ein Beschluss der Bürgerschaft hier nicht notwendig ist, denn offene Türen, Herr Dr. Güldner, muss man nicht eintreten oder einrennen.

Es steht fest, nach Auffassung der Koalitionsfraktionen und nach Auffassung des Senats wird der Brechmitteleinsatz in Bremen in dieser Weise nicht mehr erfolgen. Deshalb werden wir uns Ihrem Antrag nicht anschließen können, nicht, weil er inhaltlich falsch ist, sondern er ist richtig. Er entspricht aber der geltenden Auffassung des Senats, und deshalb ist der Antrag schlicht überflüssig. Wir müssen ihn also nicht beschließen.

Im Übrigen, zum Abschluss, wir warten ab, wie das Ermittlungsverfahren, das Strafverfahren, ausgeht, das ja noch anhängig ist, und wir werden das zu gegebener Zeit noch einmal politisch kommentieren. Deshalb gibt es, finde ich, keinen weiteren Handlungsbedarf. Wir sind froh darüber, ich betone es noch einmal, dass wir mit der Drogenoilette eine rechtsstaatliche Ermittlungsmethode in Bremen beschlossen haben, und daran wollen wir festhalten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich noch einmal, auch aufgrund der Einlassung von Herrn Grotheer, darauf hinweisen, dass das Präsidium weder in Äußerungen noch in Handlungen zu kommentieren ist. Ich halte mich an die Geschäftsordnung. Wenn dort Meinungen in anderer Weise sind, dann bitte ich, das entsprechend, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt, zu handhaben, aber hier nicht vom Rednerpult aus die Präsidierenden zu maßregeln.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte – Herr Tittmann ist ja nicht mehr im Saal – zu seinem Redebeitrag nichts mehr sagen. Ich kann nur dem zustimmen, was Herr Grotheer eben dazu gesagt hat. Offensichtlich hat Herr Tittmann überhaupt keine Ahnung und auch keine Vorstellung darüber, worum es hier eigentlich geht, nämlich um eine sehr schwierige Rechtsgüterabwägung, die die staatlichen Behörden vorzunehmen haben und die dann zu einem bestimmten Handeln ermächtigen.

Herr Grotheer, ich finde es schade, wenn Sie einen richtigen Antrag, der hier gestellt wird, das haben Sie selbst gesagt, in der Sache ablehnen. Wenn

Sie schon der Meinung sind, dass er in der Sache richtig ist, dann könnten sie ihm ja eigentlich auch ordentlich zustimmen! Deswegen ist es schade. Eigentlich hätte man sich die Reaktion dann andersherum vorstellen können, dass sie einen richtigen Antrag hier auch unterstützen.

Gleiches sage ich auch in Richtung CDU! Die CDU hat ja hier eine merkwürdige Schlenkerbewegung gemacht, wenn ich das richtig interpretiere, auch die öffentlichen Äußerungen richtig interpretiere. Sie hat sich am Ende auf einen Erlass zurückgezogen, der zwischen zwei Behörden gemeinsam interpretiert und ausgelegt wird. Das ist aber nur reines Verwaltungshandeln und bindet nur die Verwaltung intern. Was wir hier als Parlament tun würden, wäre etwas anderes. Wir würden nämlich eine Verpflichtung von außen her, auch für die Öffentlichkeit sichtbar, vornehmen, und insofern ist ein solcher Antrag, wie er hier vorgetragen wird, nicht überflüssig, Herr Herderhorst. Er ist nämlich richtig und sollte das bestätigen, was sich die Verwaltung dazu schon ausgedacht hat.

Drogenhandel und das Dealen mit Drogen – das ist schon mehrfach gesagt worden – ist bei uns zu Recht verboten und eine Straftat, die dann auch zu Recht verfolgt wird. Das Unheil, das Drogengebrauch hier hervorruft und was auch die Nebenstraftaten betrifft, braucht nicht noch einmal erwähnt zu werden. Wir als FDP sind der Meinung, dass der Drogenhandel und das Dealen mit Drogen nachdrücklich bekämpft und strafverfolgt werden muss. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Verbots- und Strafnormen in die Welt setzen und diese dann überhaupt nicht oder nur mit mäßigem Nachdruck verfolgen. Das scheint mir auch allgemeiner Konsens zu sein, das brauche ich also nicht zu wiederholen.

Für uns als FDP ist allerdings wichtig, dass nicht jedes staatliche Mittel korrekt und rechtens ist, insbesondere dann, wenn es um die Verfolgung von Straftaten und um die Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips geht, denn das müssen wir bei allem staatlichen Handeln berücksichtigen. Das ist bei diesem tragischen Fall, der hinter der Sache steht, damals missachtet worden.

Wir haben damals parteiübergreifend hier in diesem Hause eine Entscheidung getroffen, die Zwangsverabreichung von Brechmitteln zur Beweissicherung auszusetzen und durch eine sogenannte Drogentoilette zu ersetzen. Das war ein richtiger Beschluss, und dieser richtige Beschluss sollte dann auch praktisches Handeln für die Verwaltung werden und damit auch praktisches Denken für uns hier in der Politik. Ich kann hier nur noch einmal nachdrücklich wiederholen, dass das passiert.

Zwei Umstände sollten uns, und darüber ist auch schon geredet worden, allerdings veranlassen, noch einmal darüber nachzudenken: Das Erste ist dieser schon genannte Beschluss des Europäischen Gerichts