Zwei Umstände sollten uns, und darüber ist auch schon geredet worden, allerdings veranlassen, noch einmal darüber nachzudenken: Das Erste ist dieser schon genannte Beschluss des Europäischen Gerichts
hofs in dieser Sache. Er hat, glaube ich, in der rechtlichen Betrachtung zu einer eindeutigen Klarheit geführt, die uns auch, was unsere Beschlussfassung anbetrifft, auf die richtige Zeit projiziert hat. Nun kann man sich also beglückwünschen, dass wir damals die richtige Sichtweise hatten und einen richtigen Beschluss gefasst haben. Der Europäische Gerichtshof hat uns das ausdrücklich bestätigt.
Zum anderen, das ist am Rande hier erwähnt worden, die positiven Erfahrungen, die mit der Drogentoilette gemacht worden sind! Ich glaube, damit haben wir eine Alternative in der Hand, die durchaus die zwangsweise Verabreichung solcher Mittel ersetzen kann. Deshalb kann ich ohne Bauchgrimmen und ohne Probleme dem vorliegenden Antrag zustimmen, und ich werde ihm auch zustimmen.
Ich meine, er ersetzt nicht Verwaltungshandeln, das durch einen Erlass geprägt wird, und er könnte dem politischen Willen dieses Hauses noch einmal Nachdruck geben. Das wäre dann auch eine Verpflichtung, die nach außen hin wirksam wäre und die der Senat ebenfalls hier zu berücksichtigen hätte. Damit möchte ich meine Ausführungen beenden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich in Anbetracht der Fünf-Minuten-Debatte nicht mehr zu Wort melden, aber Herr Wedler hat mich dazu herausgefordert.
Herr Wedler, bei aller Liebe, Sie müssen schon die Dinge richtig einordnen, und das tun Sie nicht! Dieser Antrag fordert das, was bereits geregelt ist. Von daher ist er schlichtweg überflüssig! Dann können Sie sich hier nicht hinstellen und sagen, aber wir müssten ihn doch beschließen, weil er in die richtige Richtung gehe. Wenn die, die wir sonst auffordern müssen, es noch nicht getan hätten, dann würde man darüber nachdenken können, ob dieser Antrag nicht angenommen werden müsste, aber so ist er schlichtweg überflüssig.
Herr Wedler, da ich nun gerade noch einmal hier vorn stehe, darf ich Ihnen dann auch noch sagen: Im Übrigen handelt es sich hier lediglich um die Sicherung von Beweismitteln und nicht um die Strafverfolgung schlechthin. Das ist nur ein kleiner Teil dessen, nämlich die Sicherung von Beweismitteln. Darüber haben wir geredet, und das war auch schon in den Debatten Anfang 2005 so.
Ich will noch einmal deutlich unterstreichen, dass der Senator für Justiz und Verfassung, der ja über die Staatsanwaltschaft den Erlass von März 2005 und von Dezember 2005 konzipiert hat, natürlich vornehmlich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
auch möglicherweise im Benehmen mit dem Senator für Inneres dafür Sorge getragen hat, dass die Erlasse, die galten, auch ordnungsgemäß durchgeführt wurden beziehungsweise dass sie rechtmäßig waren. Darauf hat er auch geachtet. Insofern will ich hier jetzt auch keine neue Debatte führen, sondern nur noch abschließend sagen, dass das hier sehr positiv dargestellte Verfahren, das jetzt praktiziert wird, im Kern das ist, was rechtsstaatlich nach dem EugH-Urteil nur noch zulässig ist. Ob es denn so positiv ist, das ist die zweite Frage.
Meine Informationen sind, dass die Betroffenen, nachdem sie festgestellt haben, sie könnten doch über einige Zeit in Haft gehen, um dann über die Toilette abzuführen, nunmehr doch vermehrt bereit sind, sich der Brechmitteleingabe freiwillig zu unterziehen, um auch mögliche gesundheitliche Folgen auszuschließen, und auch das muss man noch einmal sagen. Es ist nicht so, dass, solange sich diese Kügelchen im Magen befinden, dies völlig frei und losgelöst von jeglicher gesundheitlichen Gefährdung ist. Auch von daher ist es mitunter, weil es dann schnell geht, durchaus vorteilhaft, das Brechmittel anzuwenden.
Gegen den Willen aber, das ist der vorletzte Satz, wird das hier in Bremen nicht mehr praktiziert werden. Ich glaube, das ist der Punkt, den wir alle gemeinsam tragen können.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht das ganze Glück der Welt hängt in diesem Hause an einzelnen Anträgen, es geht um die Sache. Von daher habe ich verstanden, dass Sie den Antrag ablehnen werden.
Es berührt mich ehrlich gesagt nicht so wahnsinnig, weil ich gleichzeitig von den ernst zu nehmenden Kräften in diesem Hause erfahren habe, eine einzelne Stimme lasse ich da einmal außen vor, dass in der Sache dieses Haus quasi fast einstimmig bis auf eine Person noch einmal bekräftigt hat, dass wir in Bremen nie wieder zu dieser Praxis der zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln zurückkehren werden. Das ist sehr viel wert, das wollten wir hier auch noch einmal hören und hier noch einmal festhalten, das ist hier gesagt worden und wurde zu Protokoll gegeben.
Das wird auch so sein, und von daher ist es für mich relativ unerheblich, ob der Antrag abgelehnt oder ob ihm zugestimmt wird, denn die entscheidende Aussage, der Kollege Herr Herderhorst hat sie am Ende seines Beitrages noch einmal wiederholt, ist hier ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
troffen worden, in Abgrenzung auch zu einem Abgeordneten hier im Hause, der die Dinge wohl grundsätzlich vollkommen anders sieht. Das war das Entscheidende, das wollten wir damit erreichen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben versucht, das Thema endgültig und eindeutig zu bestimmen. Die Exekutive hat unmittelbar, nachdem der tragische Fall eingetreten war, gehandelt, Anfang des Jahres 2005. Bereits am 5. Januar haben wir die Staatsanwaltschaft angewiesen, die bisherige Praxis einzustellen.
Am 1. März ist dann der Erlass gemeinsam von Justiz und Inneres entwickelt worden, der bis heute uneingeschränkt gilt. Ich habe zuletzt im Mai dieses Jahres aufgrund einer Großen Anfrage der Koalition an dieser Stelle sehr deutlich gesagt, eine Rückkehr zu der früheren Praxis wird es nicht geben. Das ist die Position des Senats, und daran kann man eigentlich nichts deuteln.
Ich habe dann erneut versucht, um diese Debatte, die Sie heute hier führen, letztlich zu vermeiden, Ihnen eine Brücke zu bauen. Ich habe meinen Kollegen im Innenressort angeschrieben, das hat Herr Herderhorst vorgetragen, und sehr präzise aufgeschrieben, wie nach Auffassung des Justizressorts und des Senats die Meinung ist. Sie ist eindeutig, es ist keine vorübergehende Regelung. Es ist eine abschließende, eindeutige, seit 1. März 2005 gegebene Regelung, sodass wir auch Ihrer Bitte weiter nicht entsprechen können. Alles das, was Sie wollen, ist bereits abschließend geregelt und entspricht dem, was die Bürgerschaft 2005 beschlossen hat.
Insofern ist meine herzliche Bitte, vielleicht können Sie Ihren Antrag so umstellen, dass hier nicht dieser Widerspruch bestehen bleibt. Im Grunde genommen geht es darum, dass hier eine Rückkehr ausgeschlossen ist, das ist die Meinung des gesamten Hauses, mit einer Ausnahme. Ich denke, wenn Sie das erreicht haben, könnten Sie eigentlich zufrieden sein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Staatsrat Mäurer, Sie werden mir aber recht geben, dass in der Verantwortung der CDU-Fraktion, wie heute durch Herrn Herderhorst geschehen, wir dies heute hier ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zum ersten Mal gehört haben. Sie haben auf Ihre eigene Rede anlässlich der Debatte im Frühjahr dieses Jahres Bezug genommen. Von der CDU-Fraktion, die immerhin eine der beiden Regierungsfraktionen in diesem Lande ist, haben wir das heute zum ersten Mal gehört.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorhin habe ich mich etwas echauffiert, dafür bitte ich um Nachsicht!
Ich will nur noch etwas zu dem letzten Beitrag des Kollegen Dr. Güldner sagen. Sie haben jetzt versucht, Herrn Staatsrat Mäurer als Zeugen für das zu befragen, was hier von den Fraktionen gesagt worden ist. Ich glaube, das ist nicht notwendig, sondern Sie sind ja selbst dabei gewesen, Sie haben gehört, was alle gesagt haben, Sie haben auch gehört, was auch Herr Mäurer gesagt hat. Es ist also völlig klar, der zwangsweise Einsatz des Brechmittels kommt in Bremen nicht mehr in Betracht.
Im Übrigen, das war noch eine wichtige Klarstellung von Herrn Herderhorst. Es ist so, dass dieses Brechmittel auf freiwilliger Basis unter der Abwägung verabreicht werden kann, dass eben der Verbleib dieser Drogenkügelchen im Körper sonst auch zu anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Das kann jeder Betroffene für sich entscheiden, aber es gibt keine Verabreichung gegen den Willen der Betroffenen.
Das ist der richtige Weg, und ich bin ganz froh darüber, dass wir uns auf diese Auffassung verständigen konnten.
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1106 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil es schon sehr spät ist, will ich mich kurz fassen. Ich glaube, es sind auch nur fünf Minuten vorgesehen.
Wir haben über diesen Zwischenbericht, der uns vorliegt, insgesamt über Geoinformationen schon des Öfteren diskutiert. Wir haben eine Große Anfrage gestellt, und wir haben 2005 einen Antrag gestellt und haben jetzt vom Senat den Bericht erhalten. Schon 2004 haben wir mehrmals darauf hingewiesen, wie wichtig dieses System Geodateninformation ist. Die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Ländervorhaben Geodateninfrastruktur für Deutschland sind auch weiterentwickelt worden. Der Bericht sagt aus, dass wir nach Einschätzung, wenn wir dieses Geodateninformationssystem hier in Bremen einführen, mit einer Million Euro Kosten rechnen müssen, wenn wir dies allerdings im Alleingang durchführen. Natürlich müssen wir dabei auch bedenken, dass enorme Folgekosten dabei sind.