Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

(Beifall bei der SPD)

Bündnis für Familie! Sie mögen sagen, das ist ein Schlagwort, das ist ein Arbeitsgremium, das sich trifft, um Erfolge auszutauschen, aber es sind Erfolge, wenn wir hier Kindergärten in den Betrieben einrichten, wenn sich Betriebe bereit erklären, hier ganz deutlich den jungen Mitarbeiterinnen Möglichkeiten zu geben, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Ich glaube, das darf nicht gering geschätzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Junge Familien in Schwung! Wir haben ein Thema heute Morgen angesprochen, das sich mit Gesundheit im Kinder- und Jugendalter beschäftigte. Auch darüber gibt es eine Reihe von Projekten, die wir vorweisen können, die außerordentlich erfolgreich sind. Anerkannter Bewegungskindergarten ist dafür auch ein Beispiel, das hier außerordentlich gut gelungen ist und zunehmend von den Einrichtungen angenommen wird. Ich glaube, dass wir da auf einem sehr guten und vielversprechenden Weg sind und hier vor al

len Dingen auch das erreichen, was wir insgesamt mit Sozialpolitik, mit Familienpolitik und mit Gesundheitspolitik erreichen wollen und müssen. WiN-Projekte, all das sind Dinge – –. Ich glaube, ich muss und will es nicht im Einzelnen wiederholen, was schon gesagt worden ist.

Die staatliche Deputation empfiehlt daher auch mit großer Mehrheit, keinen eigenständigen Aktionsplan für das Land Bremen zu erarbeiten. Der Aktionsplan, diese gut 50 Seiten, die hier vorgelegt worden sind, ist etwas Tolles, etwas Wichtiges. Wir müssen es aber mit Leben füllen, wir müssen es vor Ort mit den Partnerinnen und Partnern auch umsetzen, darum wird es gehen. Wir wollen ein Berichtswesen auch zu den Vorlagen der Länder, insgesamt des Nationalen Aktionsplans erarbeiten.

Mein Haus ist durch den Jugendhilfeausschuss darüber hinaus gebeten worden, gemeinsam mit dem Bremer Jugendring einen Vorschlag für ein Kinderrechte-Monitoring zu erarbeiten. Wenn dies eingerichtet wird, ist es selbstverständlich, dass hier auch weiterhin regelmäßig darüber und über die Fortschritte berichtet wird.

Eines vielleicht zum Schluss, damit wir dies sicherlich insgesamt weiter als eine ganz wichtige und wesentliche Aufgabe begreifen: Es ist eine gemeinsame Arbeit aller Ressorts an dieser Thematik, nicht ausschließlich ein Thema des Sozialressorts!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/551 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 16/1109, Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes

Mitteilung des Senats vom 23. Mai 2006 (Drucksache 16/1021) 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD

vom 11. September 2006 (Drucksache 16/1131)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 12. September 2006 (Drucksache 16/1137)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum.

Meine Damen und Herren, der Gesetzesantrag des Senats „Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes“ vom 23. Mai 2006, Drucksache 16/1021, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 61. Sitzung am 14. Juni 2006 in erster Lesung beschlossen und an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 16/1137 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Ich erteile zuerst der Berichterstatterin, Frau Kollegin Linnert, das Wort.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Der Bericht liegt vor!)

Es wird auf eine Berichterstattung verzichtet.

Ich erteile zuerst Frau Kollegin Wiedemeyer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Änderung des Vergnügungssteuergesetzes, die Anhebung der Steuersätze, ist uns schon in den Haushaltsberatungen hier begegnet. Der Senat hat in den Haushaltsentwürfen entsprechend höhere Einnahmeanschläge angesetzt. Das Gesetz wurde zuletzt 1998 auf Betreiben der SPDFraktion geändert.

Bremen als Haushaltsnotlageland ist angehalten, alle Einnahmen, auch die Steuern, anzupassen. Der Senat hat uns einen Vorschlag unterbreitet, dies auch ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

entsprechend zu tun. Wir haben ausgiebig in den Fraktionen und im Haushaltsausschuss darüber diskutiert, und wir legen Ihnen heute zeitgleich mit diesem Gesetz einen Änderungsantrag vor.

Die Änderungen möchte ich wie folgt begründen: Es war vorgesehen, die Steuersätze Bremens an die jeweils höchsten Steuersätze in der Stadt Stuttgart anzupassen. Das hätte allerdings zu enormen Verwerfungen geführt. Sie sollten für Geräte in Spielhallen von 179 Euro auf 199 Euro angehoben werden, aber insbesondere für sogenannte Unterhaltungsspielgeräte, zu denen dann auch so etwas wie Flipper, Billardtische und so weiter zählen, sollte es eine Anhebung von 46 Euro auf 102 Euro geben. Hier waren wir im Haushaltsausschuss mehrheitlich der Meinung, weniger kann manchmal mehr sein, und haben uns daher mit diesen Steuersätzen beschäftigt. Wir schlagen Ihnen heute vor, diese Steuersätze auf das Niveau der Steuersätze anzupassen, die es hier auch im unmittelbaren Umland gibt.

Wir wissen, Steuererhöhungen sind nicht einfach. Auch in diesem Bereich hat man es mit einer großen Lobby von Vertretern zu tun, die sich dann auf einmal melden, wenn so etwas wie Vergnügungssteuersätze auf der Tagesordnung stehen. Wir haben uns allerdings nicht durch diese Gespräche beeindrucken lassen, sondern uns mit den Fakten vertraut gemacht und haben genau geschaut: Wie ist eigentlich die Entwicklung von bestimmten Automaten? Ich glaube, dass der Senat auch verkehrte Erwartungen bei den Geräten ohne Gewinnmöglichkeit hatte. Hier hat durch bundesgesetzliche Änderungen in den letzten Jahren bereits ein massiver Abbau stattgefunden.

Was an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt werden muss, ist, dass das mit dieser Vergnügungssteuer eigentlich ein zwiespältiges Geschäft ist. Wir haben gestern eine Debatte über die privaten Insolvenzen und Überschuldungen privater Haushalte geführt. Wir sind uns sicher, dass ein Großteil der Leute, die spielsüchtig sind, auch zu diesem Kreis der überschuldeten Familien gehört und dort ganz schreckliche Schicksale dahinterstecken. Wir wissen, dass es einen Wildwuchs gibt, auch im Bereich des Glücksspiels, er findet oftmals in Hinterstuben statt. Hier erwarten wir, dass der Senat alle Möglichkeiten ausschöpft, dem auch entgegenzuwirken. Ich glaube, da müssen das Finanzressort, der Senator für Inneres und auch das Bauressort – es ist oftmals auch eine ordnungsrechtliche Frage – ganz eng zusammenarbeiten, um das einzudämmen.

Glücksspiel werden wir nicht verhindern können. Wir wissen, dass das mittlerweile globalisiert ist, Internet ist ein Schlagwort. Von daher glaube ich, es ist zu vertreten, dass es unter staatlicher Obhut offizielle Spielhallen gibt, die aber dann auch mit entsprechenden Steuersätzen zu belegen sind. Wir sind als Politik gefordert, dafür zu sorgen, dass es auch Präventionsmaßnahmen gibt und wir uns auch mit

der negativen Kehrseite einer Spielsucht beschäftigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Wir glauben, dass diese Steuersätze angemessen sind. Wir können nicht alle Automaten verdammen, die irgendwo stehen. Gerade, wenn es sich um die mit Unterhaltungsspielmöglichkeit handelt, ist es mir allemal lieber, wenn Jugendliche sich zum Beispiel gemeinsam mit Billardtischen oder Flipperautomaten beschäftigen, als dass sie ihr Geld in dubiose Automaten stecken und es dort verzocken oder sich in irgendwelchen Hinterhöfen herumtreiben und einem illegalen Glücksspiel nachgehen. Von daher bitten wir hier um Zustimmung zur Änderung des Gesetzes mit den entsprechenden Änderungsvorschlägen der Großen Koalition.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will es ganz kurz machen! Bei der ersten Lesung damals in Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen lag die Senatsvorlage dazu vor. Wir haben alle gemeinsam diesem Antrag in erster Lesung zugestimmt und ihn in den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Dem habe ich mich damals auch angeschlossen. Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde dieser überwiesene Gesetzesantrag beraten, und bei diesen Beratungen wurde uns dann eine Tischvorlage der Koalitionsfraktionen mit reduzierten Steuersätzen vorgelegt. Das ist genau der Änderungsantrag, der uns hier heute auch zur Abstimmung vorliegt.

Man hat die Steuersätze damals den hiesigen Umlandgemeinden angepasst und nicht, wie der Senat es eigentlich in seiner Vorlage vorhatte, denen der vergleichbaren Großstädte.

(Abg. F o c k e [CDU]: Das wissen wir ja schon! Das hat Frau Wiedemeyer ja schon gesagt!)

Ich weiß, dass Ihnen diese Debatte unangenehm ist,