Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

Ich komme abschließend noch zur psychosozialen Begleitung als einem wesentlichen Bestandteil des methadongestützten Therapiekonzeptes! Sie dient der Wiedergewinnung eigener sozialer Kompetenzen im Umgang mit Ämtern und Arbeitgebern, sie ist eine Vorbereitung für das Leben in der Drogenfreiheit. Konkrete Hilfestellungen sind für die Patienten unabdingbar für die soziale Integration. Hier ist das Land zuständig für die verlässliche Begleitung und übrigens auch für die Bezahlung. Wenn wir hier heute den An

trag stellen, der einen Beitrag leisten soll, unsere Drogenpolitik in den eben genannten und ausgeführten Punkten zu verbessern, dann bitte ich auch den Senat darum, uns einen Bericht zur Verfügung zu stellen, der uns zeigt, welche verbessernden Maßnahmen konkret ergriffen wurden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Ehmke.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gegenstand der Debatte ist durch den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag ein Stück ausgeweitet worden, geht also über den ursprünglichen Gegenstand der Methadonbehandlung in der JVA hinaus und beschäftigt sich jetzt ganz allgemein mit der Frage, wie das Methadonprogramm in Bremen funktioniert. Darum will ich zunächst kurz auf die grundsätzlichen Erwägungen bei der Methadonsubstitution eingehen, denn die Frage ist ja nicht nur, wie das Ganze funktioniert, sondern warum wir das tun!

Das grundsätzliche Ziel der Methadonsubstitution bestand darin, Opiatenabhängige psychisch und gesundheitlich zu stabilisieren, Beschaffungskriminalität entgegenzuwirken und ganz allgemein Suchtkranken – und Drogensucht ist, wie es in einer Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der Substitutionsbehandlung heißt, eine behandlungsbedürftige chronische Krankheit – ein menschenwürdiges Leben und Überleben und einen Ausweg aus der Sucht zu ermöglichen. Dieses Ziel ist meiner Auffassung nach heute noch genauso richtig wie Anfang der Neunzigerjahre, als es ein zentrales Argument in der Debatte über die Einführung von Substitutionsbehandlungen gab.

(Beifall bei der SPD)

Die Frage ist nur, und die müssen wir uns stellen, ob die Substitution, so wie wir sie durchführen, ganz allgemein diesem Ziel auch gerecht wird. Ich glaube, dass wir da mit ganz pauschalen Urteilen nicht weiterkommen, sondern dass eine differenzierte Betrachtung angemessen ist. Unbestritten dürfte allen Studien und Erhebungen zufolge sein, dass es Erfolge gibt. Die Sterblichkeitsrate ist bei den betroffenen Personen deutlich gesenkt worden, Studien zufolge um das 3- bis 5-fache. Der Gesundheitszustand der Betroffenen, gerade auch bei HIV- und Hepatitis-C-Erkrankten, konnte deutlich stabilisiert werden, und auch das Risiko von Neuinfektionen mit diesen Krankheiten sinkt. Außerdem konnte auch im Bereich der Beschaffungskriminalität ein Rückgang ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

erreicht werden beziehungsweise ihr entgegengewirkt werden.

Allerdings ist auch klar, dass diesen Erfolgen auf der einen Seite auch Probleme gegenüberstehen. Diese Probleme sind zum Beispiel im Bereich des Schwarzhandels mit Methadon zu finden, es ist das Problem des Beigebrauchs, und es sind die Defizite in der psychosozialen Betreuung. Diese Probleme dürfen auch nicht wegdiskutiert, sondern sie müssen gelöst werden.

(Beifall bei der SPD)

Der Beigebrauch von Drogen, von legalen wie illegalen, wirkt nicht nur dem Therapieziel entgegen, sondern er ist für den Betroffenen auch gefährlich. Ohne eine funktionierende psychosoziale Betreuung kann das Therapieziel in aller Regel gar nicht erreicht werden. In einer Richtlinie der Bremer Ärztekammer heißt es dazu, dass eine Substitutionsbehandlung nur im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzeptes inklusive der notwendigen psychosozialen Begleitmaßnahmen überhaupt zu verantworten sei. Wie wir in unserem Antrag deutlich machen, brauchen wir eine wirksamere Kontrolle des Beigebrauchs durch die behandelnden Ärzte, und ich füge hinzu, wie wir gesehen haben, wir brauchen auch eine wirksamere Kontrolle der Kontrolleure, brauchen wir eine stärkere Kontrolle der behandelnden Ärzte.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir brauchen weiter ein verbessertes Angebot der psychosozialen Betreuung und bitten den Senat, dort Konzepte zu entwickeln. Insgesamt ein funktionierendes Substitutionsprogramm kann und soll weiterhin ein Baustein in einer klugen Drogenpolitik sein. Wir erreichen mit diesem Programm nicht alle Menschen – auch das wird im Übrigen aus der Anfrage klar –, nicht jeder, der drogensüchtig ist, passt in diese Programme, aber es ist einer der Bausteine, die wir brauchen, die wir fortsetzen, wo wir die Defizite abstellen müssen.

Abschließend sei nur noch auf die JVA hingewiesen. Natürlich ist es klar, dass zu einer funktionierenden Resozialisierung auch gehört, dass in der JVA erreichte Therapieerfolge nach der Entlassung aus der Therapie fortgesetzt werden müssen. Es bringt nichts, wenn die Leute dann in ein Loch hineinfallen. Wenn es da nicht mehr funktioniert, ist das Risiko vom Rückfall in die Drogensucht – und im Übrigen auch in den Rückfall von Kriminalität – zu groß. Deshalb gibt es ein massives Interesse daran, dass, wenn es dort Verbesserungsbedarf gibt, dem nachgekommen wird. Aber ganz allgemein kann man darauf hinwirken. Es ist für eine funktionierende Methadonsubstitution wichtig, dass es eine vernünftige psychosoziale Betreuung gibt, dass der Beigebrauch kontrolliert und ausgeschlossen wird und dass

diese Untersuchungen entsprechend überwacht werden. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Köhler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass es hier im Hause Einigkeit darüber gibt, dass an der Methadonsubstitution generell keine ideologische Kritik mehr geübt wird, sondern dass alle Fraktionen anerkennen, dass Substitution mit Methadon eine sinnvolle medizinische Behandlung schwer Opiatabhängiger ist.

Wir unterstützen den vorliegenden Antrag. In ihm wird gefordert, stärker und wirkungsvoller zu kontrollieren, ob der Patient neben dem Methadon auch andere Drogen nimmt. Das Ziel ist aber nicht, möglichst viele Fälle zu finden, in denen die Therapie bislang keinen Erfolg gehabt hat, um damit dann den Abbruch der Methadonvergabe zu rechtfertigen. Wir wollen nicht, dass viele Patienten dann wieder in die illegale Opiatabhängigkeit mit Beschaffungskriminalität entlassen werden, ganz im Gegenteil. Es geht darum, dass die Qualität der Methadonsubstitution verbessert wird. Wer Opiatabhängige kennt, der weiß, wie schwierig Therapieverläufe sein können. Nicht jeder Beigebrauch, nicht jeder Rückfall in frühere Verhaltensmuster rechtfertigt den Abbruch der Therapie, aber er deutet auf akute dringende Handlungsnotwendigkeiten hin. Niemand darf glauben, dass es ausreicht, Opiatabhängigen Methadon zu geben und sie dann allein zu lassen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Wer sich für eine Methadonbehandlung entscheidet, macht damit deutlich, dass er sein Leben verändern will. Wenn es dann so aussieht, dass sich die konkrete Lebenssituation nicht verändert und lediglich Heroin durch Methadon ersetzt wird und der Patient nach kurzer Zeit daneben andere Drogen nimmt, mit denen er glaubt, sich weiter oder erneut der Wirklichkeit entziehen zu können, widerspricht das dem Anspruch, den der Staat an die Methadonbehandlung stellt. Vor allem widerspricht das aber dem Willen des Patienten, sich aus seiner Situation befreien zu können.

Beigebrauchskontrollen sind ein Erfolgsmesser für das Programm an Therapien und Unterstützung. Aus dem Grund sind wir hier im Haus einer Meinung, dass Hilfen und Erfolgskontrollen gestärkt werden müssen. Fortgesetzter, problematischer, die Therapieziele gefährdender Beikonsum ist der Grund für den Abbruch einer Methadontherapie. Erst durch Kontrollen kann zeitnah interveniert werden, um Beikonsum

wieder in den Griff zu bekommen, der sich nicht fortsetzen und die Therapieziele eben nicht gefährden darf.

Das gilt erst recht für den Bereich der totalen Institution Strafvollzug. Die Kriterien, die für den Abbruch einer Methadontherapie außerhalb des Vollzugs gelten, müssen auch innerhalb des Vollzugs gelten oder wenn jemand in den Vollzug hineinkommt. Das ist aber zurzeit überhaupt nicht der Fall. Wer als Substituierter ins Gefängnis kommt, sei es in die Strafhaft, Untersuchungshaft oder auch nur wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe, der fliegt aus der Methadonsubstitution, wenn bei seiner Aufnahme Beikonsum festgestellt worden ist. Das kann ja wohl nicht angehen.

Möglicherweise ist ja genau dieser Beikonsum mit ursächlich dafür, dass der Mensch in Haft gekommen ist, und eine sofortige drogentherapeutische Intervention wäre erforderlich. Stattdessen wird er von der Therapie ausgeschlossen, seinem Schicksal überlassen und lediglich entgiftet. Ohne Therapie ist klar, dass viele Insassen sich dann unter erheblichen Anstrengungen im Gefängnis wieder ihren Stoff zu besorgen versuchen, und das ist genau das Gegenteil von dem, was wir alle wollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auch ist es ziemlicher Unfug, nur solche Therapien fortzusetzen, die bereits seit mindestens 6 Monaten laufen, unabhängig davon, ob der bisherige Verlauf positiv ist, ob mit oder ohne Beikonsum. Wie es jetzt geregelt ist, kann es vorkommen, dass jemand seit 5 Monaten erfolgreich eine Drogentherapie macht, die dann abgebrochen wird, weil noch eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens offen ist. Wir hätten alle mehr davon, meine Damen und Herren, wenn diese Therapie fortgesetzt würde.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auch sollte man meinen, dass eine Inhaftierung ein guter Anlass für einen Insassen sein könnte, sein Drogenproblem durch eine Therapie lösen zu wollen. Ich finde, das sollte man unterstützen. Tatsächlich ist es aber so, dass in der Untersuchungshaft und bei Ersatzfreiheitsstrafen neue Therapien gar nicht begonnen werden, egal, ob die Indikation dafür vorliegt oder nicht. Vielleicht nicht für alle, aber doch für manche wird die Inhaftierung ein so einschneidendes Erlebnis sein, dass die Notwendigkeit einer Therapie schlagartig einsichtig macht. In diesem Augenblick braucht er eine Therapie, zumindest, wenn er das will, und er bekommt allenfalls Schlafmittel zur Unterdrückung der Entzugserscheinungen.

Ein Paradebeispiel für staatliche Verantwortungslosigkeit ist aber der Zeitpunkt der Entlassung. Jeder, der das Glück hatte, im Gefängnis seine Methadonsubstitution weiterführen zu können oder anfan

gen zu dürfen, ist darauf angewiesen, dass die Therapie fortgesetzt wird. Er ist darauf angewiesen. Stattdessen bekommt er, meine Kollegin hat es gesagt, lediglich Therapieeinrichtungen genannt, und er bekommt vier Wochen nach der Entlassung sein Methadon weiter aus dem Gefängnis, damit, wie der Senat sagt, die Patienten die Gelegenheit erhalten, sich einen Arzt zur weiteren Behandlung zu suchen. Dabei muss man wissen, dass gar nicht wenige Strafentlassene noch nicht einmal eine Versichertenkarte in der Tasche haben, um überhaupt zum Arzt gehen zu können. Wer im Zuständigkeitssumpf von potenziellen Kostenträgern gefangen ist oder es leider innerhalb von vier Wochen nur auf die Warteliste eines methadonsubstituierenden Arztes schafft, der hat schnell verloren. Das darf nicht sein, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auch innerhalb der Anstalt müssen Beigebrauchskontrollen sein, selbstverständlich! Wir brauchen ein transparentes, klares und akzeptiertes Verfahren. Momentan sieht das so aus, dass die Insassen eine Urinprobe abgeben und dann Tage später ein Formular zu sehen bekommen, aus dem lediglich ersichtlich ist, ob das Ergebnis positiv oder negativ war. In der Gefangenenzeitung „Diskus“ ist berichtet worden, dass eine Abteilungsleiterin selbst eine eigene Urinprobe unter dem Namen einer Gefangenen abgegeben hat, um aufkommender Kritik an dem Verfahren zu begegnen. Das Ergebnis soll allerdings positiv gewesen sein, was bei der Person ziemlich definitiv ausgeschlossen ist. Es bleiben also Fragen offen.

Zusätzlich zum Abbruch einer eventuellen Methadontherapie hat ein positives Ergebnis auf dem Zettel meist eine anstaltsinterne Sanktion zur Folge, zum Beispiel einen Nichteignungsvorbehalt. Der hat dann möglicherweise zur Konsequenz, dass der Insasse zu spät oder gar nicht vor seiner Haftentlassung die wichtigsten Dinge regeln kann, zum Beispiel eine Anschlussdrogentherapie. Weil die Konsequenzen so umfangreich sind und eine Überprüfungsmöglichkeit nicht gegeben ist, sind ein allgemein akzeptiertes Verfahren und eine genaue Kontrolle darüber unerlässlich.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in dem Antrag wird ja auf den Tod von Kevin hingewiesen und dass in diesem Zusammenhang die möglichen Auswirkungen einer mangelnden Beigebrauchskontrolle durch die behandelnden Ärzte zutage getreten seien. Der Arzt war verpflichtet, unangemeldet alle 3 Monate durch eine Urinprobe den Beigebrauch zu untersuchen. Kontrolliert wird das dadurch, dass eine Kommission stichprobenhaft Aktenkontrollen durchführt. Wie das dann zustande gekommen ist, was in den Akten steht, liegt allein in der Verantwortung des Arztes. Dessen Interessenlage sieht so aus:

Entweder er gibt gar nicht so wenig Geld für einen Test aus und geht das Risiko ein, bei einem positiven Ergebnis einen Methadonsubstituierten zu verlieren, für dessen Behandlung er gar nicht so wenig Honorar erhält, oder, zweite Alternative, er gibt kein Geld für den Test aus und geht auch kein Risiko ein.

Ob angesichts dieser Interessenlage und der fehlenden Kontrolle ein anderes Verfahren gefunden werden muss, darüber sollen Senat, Ärztekammer, Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung diskutieren. Ohne Festlegung würde ich sagen, dass eine Stärkung des Gesundheitsamtes dabei herauskommen kann. Das wäre eine vertrauenswürdige Institution, die allgemein akzeptierte Untersuchungen durchführen könnte. Nicht nur die Jugendamtsstrukturen, sondern auch die Drogenhilfestrukturen, ambulant und im Strafvollzug, gehören auf den Prüfstand. Darum stimmen wir diesem Antrag zu. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Hoch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mein Kollege Köhler hat ja schon gesagt, dass wir Ihrem Antrag zustimmen werden, ich möchte aber noch ein paar Anmerkungen aus gesundheitspolitischer Sicht machen, besonders weil wir zwei Themenkomplexe miteinander verbunden haben, und die möchte ich deshalb kurz noch einmal auseinandernehmen! Wir haben erstens die Methadonvergabe in der JVA und zweitens das ambulante Drogenhilfesystem hier in Bremen.

Die Probleme in der JVA und auch eben die Schnittstellenproblematik sind hinlänglich angesprochen worden. Das mag einesteils darauf beruhen, das kann Herr Staatsrat Mäurer ja vielleicht gleich beantworten, dass für die psychosoziale Betreuung in der JVA das Justizressort zuständig ist und sonst für die psychosoziale Betreuung das Gesundheitsressort zuständig ist. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ressorts muss, denke ich, in der Hinsicht verbessert werden, dass es hier keine Probleme bei der Haftentlassung gibt.

Wie sieht die Situation bei der Methadonsubstitution hier in Bremen sonst aus? Seit 2005 hat die Große Koalition mit dem Umbau des ambulanten Drogenhilfesystems gegen unseren Willen die Drogenpolitik in private Hände gegeben, damit auch die substitutionsbegleitenden Hilfen. Dazu gehört auch die psychosoziale Betreuung. Aus dieser Verantwortung können Sie sich hier nicht stehlen, wenn Sie jetzt alle sagen, das solle verbessert werden!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sie haben auch die Haushaltsmittel für die Betreuung von Drogenkranken erheblich gekürzt. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir das nicht für richtig halten und haben befürchtet, dass die Qualität darunter leidet. Wir sehen ja auch, dass es so passiert ist. Uns war es immer wichtig, dass gerade die psychosoziale Betreuung bei diesem Umbau sichergestellt wird. Ich hatte deshalb auch gerade in der Gesundheitsdeputation einen Bericht angefordert, als wir über diesen Umbau diskutiert haben, wie die Integration der substitutionsbegleitenden Hilfen in das ambulante Drogensystem sichergestellt werden soll. Die Papierlage ist hier gut. Hier werden Fragebögen für die Ärzte beigelegt, wie das gestaltet werden soll, hier wird die Zusammenarbeit beschrieben, aber in der Realität sieht das alles anders aus.

Deshalb denke ich auch, und meine Kollegen haben es ja auch gefordert, dass wir nicht nur schauen sollten, wie sieht es mit dem Beigebrauch aus, wie sieht es mit der psychosozialen Betreuung aus. Ich denke, wir sollten jetzt nach dem Umbau dieses Drogensystems schauen, ob das wirklich der richtige Weg war und ob Sie diesen Weg weitergehen wollen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat Herr Staatsrat Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass viele Beiträge mit Deutlichkeit aufgezeigt haben, dass wir hier ein tief gehendes gesellschaftliches Problem haben, an dem wir gemeinsam arbeiten müssen. Es macht überhaupt keinen Sinn, hier über Zuständigkeiten zu diskutieren. Ich glaube, das, was unsere beiden Ärzte in der Anstalt leisten, ist beachtlich, über 250 Drogenabhängige, davon die Hälfte im Methadonprogramm. Die zu begleiten, und das über viele Jahre, ich finde, sie haben unsere Anerkennung verdient.

(Beifall)

Man muss aber natürlich auch nüchtern sehen, die Möglichkeiten unserer Ärzte enden spätestens dann, wenn die Gefangenen in die Freiheit entlassen werden. Wir haben keine Zwangsmittel, um dann sicherzustellen, dass sie wirklich zum Arzt gehen. Wir können Übergangshilfen anbieten, das sind freiwillige Angebote, wir können aber niemanden dazu zwingen, dass er in den nächsten Wochen in der Anstalt weiterhin seine Methadondosis abholt.