Das heißt aus meiner Sicht zweierlei: Ein großer Teil der diskutierten Maßnahmen ist haushaltsrelevant. Weder das dazu benötigte Personal noch die notwendigen finanziellen Mittel sind bisher im Haushalt meines Ressorts dafür berücksichtigt. Unsere fachpolitischen Erkenntnisse müssen sich aber auch in haushaltspolitischen Prioritätensetzungen wiederfinden. Unsere Verantwortung ist es, unsere Unterstützungssysteme für Kinder und junge Familien so zu gestalten, dass Kinder geschützt und gefördert werden. Nach dem Tod des kleinen Kevin hat die öffentliche Diskussion nun um die Lebensbedingungen von Kindern wie auch um die Sicherung des Kindeswohls eine erhebliche Sensibilität erfahren. Es muss uns gelingen, diese öffentliche Aufmerksamkeit für unsere Kinder zu erhalten und Kevins Schicksal mahnend für uns alle in Erinnerung zu behalten.
Zum Abschluss möchte ich mich noch einmal bei dem Untersuchungsausschuss für die engagierte Arbeit bedanken. Auch diese Debatte zeigt, dass wir in Bremen auf dem richtigen Weg sind, um die richtigen Konsequenzen aus dem tragischen Tod von Kevin zu ziehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung von mutmaßlichen Vernachlässigungen der Amtsvormundschaft und Kindeswohlsicherung durch das Amt für Soziale Dienste mit der Drucksachen-Nummer 16/ 1381 Kenntnis.
Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung (Kindeswohlgesetz – KiWG)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls, über das wir jetzt beraten und das wir jetzt beschließen wollen, ist ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Kindesschutzes in Bremen. Dem Senat haben in der Sitzung am 10. April 2007, als der Gesetzentwurf beraten wurde, Unterlagen aus dem Sozialressort vorgelegen, in denen noch einmal aufgelistet wurde, welche verschiedenen Maßnahmen schon auf den Weg gebracht worden sind, nämlich das Projekt „Lies mir vor!“, junge Eltern sollen lernen, mit ihren Kindern entwicklungsgerecht umzugehen, Pro-Kind, also das Pfeiffer-Projekt, das ja umstritten ist, das wir aber im Jugendhilfeausschuss ausdrücklich mehrheitlich gebilligt haben.
Der Ausbau des Familienhebammenprogramms, auch das will ich an dieser Stelle sagen, hat unmittelbar zu tun mit dem, was hier soeben diskutiert worden ist, denn in dem Bericht des Untersuchungsausschusses ist auf Seite 56 darauf hingewiesen wor
den, dass die Kapazitäten bei den Familienhebammen nicht ausgereicht haben zu einem Zeitpunkt, als der Einsatz notwendig gewesen wäre. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Weiterhin ist erwähnt in der Vorlage für den Senat das Projekt Tipp Tapp, aufsuchende Beratung, die dort für bestimmte Wohngebiete stattfinden soll. Hier geht es um ein Gesetz, mit dem flächendeckende Früherkennungsuntersuchungen mit einem verbindlichen Einladungssystem sichergestellt werden sollen. Ich halte dies für eine sehr vernünftige Lösung, will aber an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass dies nicht ausschließlich Thema bei uns hier in Bremen ist und gewesen ist, sondern dass es dazu eine Initiative der Ministerpräsidenten gab, die bundesweit eine verpflichtende Regelung bei den Früherkennungsuntersuchungen haben wollten. Diese Entschließung der Ministerpräsidenten hat aber leider nicht weitergeholfen, weil nämlich die Bundesregierung die Auffassung vertreten hat, dass eine solche bundesgesetzliche Regelung nicht möglich sei, dies mit zwei Argumenten:
Erstens hat die Regierung gesagt, es sei unverhältnismäßig, alle Eltern zu verpflichten, ihre Kinder bei den Untersuchungen vorzustellen, da ja 97 Prozent der Eltern das ohnehin bei den ganz kleinen Kindern tun und immerhin zu 84 Prozent noch bei den sechsjährigen Kindern eine Vorstellung beim Kinderarzt zu den Früherkennungsuntersuchungen erfolgt. Also hat die Bundesregierung argumentiert, es sei unverhältnismäßig, Sanktionen auszusprechen, weil ja nur wenige sich nicht an diese Vorgaben halten. Zum Zweiten hat sie gesagt, das Ganze passe nicht in das System der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin sehr enttäuscht und halte auch die Argumente nicht für stichhaltig. Ich finde, es ist kein Argument, hier von Unverhältnismäßigkeit zu reden. Wenn wir diesen Maßstab anlegen würden für andere Bereiche, dann müssten wir auch die Straßenverkehrsordnung außer Kraft setzen, weil sich ja 95 bis 98 Prozent aller Autofahrer ohnehin an gewisse Regeln halten, auch wenn es nicht ausdrücklich mit Sanktionen belegt ist. Also, ich finde, das geht völlig am Thema vorbei.
Ich finde es auch völlig unzulässig, damit zu argumentieren, dass die Verbindlichkeit, dass Sanktionen nicht in das System der gesetzlichen Krankenversicherung passen, denn es ging ja gerade darum, das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu verändern mit dieser Initiative der Ministerpräsidenten. Dazu ist zu sagen: Es wird viel heiße Luft gemacht in Berlin. Wir hören viele Erklärungen von der Familienministerin, das wird aber längst nicht alles umgesetzt, da gibt es wenig Handlungsbereitschaft, das finde ich schade. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Landeskompetenzen nutzen.
Ich will darauf hinweisen, mit diesem System soll erreicht werden, dass die Meldeämter Daten an den Gesundheitsdienst übermitteln, dass dann eine Einladung der Eltern erfolgt, die Kinderärzte melden dann dort, wo die Untersuchungen stattgefunden haben, dies zurück an den Gesundheitsdienst. Wenn keine Untersuchung stattfindet, da wird also ein Datenabgleich stattfinden, dann werden die Jugendämter in die Lage versetzt, tätig zu werden. Sie sollen dann den Fällen nachgehen, in denen kleine Kinder nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen vorgestellt werden.
Wir finden, das ist eine sehr schöne Lösung. Diese Lösung hat den Charme, dass keine neue bürokratische Institution geschaffen werden muss,
sondern die Lösung bewegt sich innerhalb der vorliegenden Strukturen. Es werden übrigens auch die Zuzüge aus Niedersachsen, es gibt ja viel Mobilität, mit erfasst, weil ja die Meldeämter jeweils dann zeitnah die entsprechenden Informationen an den Gesundheitsdienst weitergeben müssen. Das ist ein gutes System. Wir schaffen mit unserem Beschluss heute gleichzeitig auch die melderechtliche Grundlage für die Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und dem Gesundheitsdienst. Diese Regelung, das will ich aber auch ausdrücklich betonen, ist nur – nur in Anführungszeichen – eine melderechtliche Ermächtigung. Eine Verpflichtung daraus ergibt sich noch nicht, sondern dies umzusetzen ist dann eben nicht nur Sache des Gesundheitsamtes und des Jugendamtes, sondern ist auch Sache des Innensenators, der die Meldebehörden anweisen muss, entsprechende Daten dann auch tatsächlich auf dieser Grundlage zu übermitteln.
Es ist noch ein Punkt – ich darf das noch zu Ende führen, weil es wirklich wichtig ist – bei der Umsetzung zu beachten. In dem Gesetzesantrag wird davon gesprochen, dass die Adressaten der Mitteilungen die gesetzlichen Vertreter der Kinder sein sollen, die früh untersucht werden sollen. Das sind aber nicht immer diejenigen, bei denen die Kinder wohnen, sondern das kann auseinanderfallen. Der Vormund kann ein Amtsvormund sein, oder gesetzlicher Vertreter kann ein Elternteil sein, bei dem das Kind nicht wohnt, also etwa in den Fällen, in denen die Kinder in Pflegefamilien leben. Das alles kann man gesetzestechnisch gar nicht regeln, das muss im Verwaltungsvollzug geregelt werden. Wir setzen darauf, dass die Behörden das schaffen. Wir haben absichtlich, das will ich abschließend sagen, davon abgesehen, hier Sanktionen vorzusehen, etwa für Kinderärzte, die sich nicht an diesem Meldesystem beteiligen. Wir setzen auf Freiwillig
keit bei der Mitwirkung. Ich glaube, das ist hier in diesem Zusammenhang auch vernünftig. Kosten entstehen in Höhe von zirka 310 000 Euro jährlich für dieses System. Es befindet sich in einem guten Rahmen. Nach zwei Jahren soll das Gesetz evaluiert werden, auch das ist sehr vernünftig. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und entschuldige mich beim Präsidium, dass ich etwas überzogen habe!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind ganz froh darüber, dass es im Senat zu einer Einigung gekommen ist über den hier vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heute in erster und zweiter Lesung auch noch vor dem Wahltag verabschieden wollen. Die Auffassung der CDU-Fraktion ist, wir müssen hier an dieser Stelle weiter am Ball bleiben und müssen Druck machen. Deshalb haben wir auch im März einen Entwurf für die Verbindlichkeit bei Früherkennungsuntersuchungen verabschiedet.
Lassen Sie mich das ruhig sagen, ich habe die Kritik des Koalitionspartners über das Einbringen dieses Gesetzentwurfs ein Stück weit nicht verstanden! Ein wenig mehr Demut bei dieser Thematik, und die leiseren Töne hätten Ihnen gut angestanden, Herr Grotheer, das will ich hier ganz deutlich sagen.
Kollege Grotheer ist auf die inhaltlichen Punkte ja hier schon eingegangen, die in diesem Gesetzentwurf sind. Wir als CDU-Fraktion wollen genau wissen, wo unsere Kinder sind und wie es unseren Kindern geht. Wir glauben, dass das mit den Früherkennungsuntersuchungen besser möglich ist. Es ist ein Baustein, ein Mosaikstein in der Frage, wie wir das Kindeswohl in unserem Land besser garantieren können. Es ist kein Allheilmittel, das muss man auch klar sagen. Mit diesem Gesetz wird wahrscheinlich nicht verhindert werden können, dass ein Kind trotzdem vernachlässigt wird, aber wir werden unsere Kinderärzte, die ja in dieser Frage sehr sensibel sind, auch mitnehmen können.
Diese hatten bei den ersten Anzeichen, dass es auch hier eine landesrechtliche Regelung geben soll, ja Befürchtungen, das Verhältnis zwischen Patient und Arzt könnte gefährdet werden. Wir sagen aber, mit diesem Entwurf, auf den wir uns hier geeinigt haben, können auch die Kinderärzte gut leben, weil es eine ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
positive Meldung ist. Sie machen also eine Meldung über die Patienten, die bei der Früherkennungsuntersuchung waren. Wir sagen, das ist auch sehr unbürokratisch möglich.
Wir haben mit der CDU-Fraktion Gespräche geführt. Es gibt namhafte Unternehmen, die auch die Möglichkeit haben, hier diese Datenabgleiche auch mit der Verwaltung sehr kostengünstig und sehr unbürokratisch zu leisten. Ich hoffe, dass die Gespräche da auch vorankommen. Das Saarland macht bereits diesen Datenabgleich, wohlgemerkt mit einem Beschäftigungsvolumen. Die Kosten sind da sehr viel geringer, als es hier vonseiten des Sozialressorts gesehen wird, aber wir wollen uns da nicht sperren. Wir wollen vorankommen, wir wollen an dieser Stelle Druck machen.
Ich sage das auch als jugendpolitischer Sprecher meiner Fraktion, wir müssen bei der gesamten Frage der Kindeswohlsicherung sehr unideologisch an diese ganze Thematik herangehen. Das wird auch von unserer Fraktion aus in der Zukunft so sein. Wir werden da am Ball bleiben. Bei diesem Gesetz, das wir heute verabschieden, zeichnet sich ab, dass es eine große Mehrheit im Plenum gibt, da bedanke ich mich bei der Oppositionsfraktion, auch der Kollege Wedler wird diesem Gesetz ja heute zustimmen. Als wir dies anfangs angeregt und gesagt haben, wir wollen eine Verbindlichkeit für die Früherkennungsuntersuchungen, sah es ja noch anders aus. Da gab es die großen Bedenkenträger, und wir haben damals gesagt, wir müssen jetzt handeln. Deshalb auch mein Dank, dass die Erkenntnis so weit gekommen ist, dass wir das heute höchstwahrscheinlich einstimmig verabschieden können! – Ich bedanke mich sehr für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In diesem Redebeitrag möchte ich mich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auseinandersetzen. Der Entwurf hat ja einen etwas hochtrabenden Namen „Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an Sie alle appellieren, sich nicht von diesem Gesetzestitel in die Irre führen zu lassen! Machen Sie sich bewusst, dass das, was uns heute hier zur Beratung vorliegt, nicht die Universallösung aller bestehenden Probleme im Bereich des Kindeswohls darstellt! Es ist nur ein unbestritten wichtiger Baustein.
Ich werde, das ist eben schon angekündigt worden, dem vom Senat vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen, tue dies jedoch mit Bauchgrimmen, Bauchgrimmen deshalb, weil mit diesem Gesetz erhebliche Datenschutzfragen aufgeworfen werden, und an
dererseits auch, weil das Versagen einzelner Eltern bei der Obhut ihrer Kinder nun einen gesetzlichen Zwang für die große Mehrheit der Erziehungsberechtigten nach sich zieht, die ihren Verpflichtungen auch ohne Sanktionsdrohung beziehungsweise ohne Kontrolle nachkommen. Nach den furchtbaren Ereignissen um den kleinen Kevin und den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, die wir vorhin diskutiert haben, musste der Landesgesetzgeber handeln. Das akzeptiere ich. Ich kann mich auch mit dem zugrunde liegenden Grundkonzept anfreunden. Einige Punkte möchte ich aber zum Nachdenken hier noch erwähnen.
Der Entwurf ist unter anderem auch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt, das stimmt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat nach meinem Wissen auch keine Bedenken geäußert, sich aber eine tiefer gehende datenschutzrechtliche Prüfung vorbehalten. Er hatte im Übrigen kaum Zeit für eine gründliche Stellungnahme. Mir scheint, dass die datenschutzrechtlichen Fragen nochmals aufgegriffen werden sollten.
Probleme habe ich mit dem zentralen Einladungskonzept durch das Gesundheitsamt Bremen und dem dort geplanten zentralen Konzept zur Früherkennung und Frühintervention. Warum organisiert man das nicht dezentral bei den jeweiligen Gesundheitsämtern? Dem LfD, dem Datenschutzbeauftragten, war dies offensichtlich noch so dargelegt worden, nämlich die Aussage, dass beide Gesundheitsämter Empfänger der Meldedaten seien und dort das Kontrollsystem eingerichtet werden soll.
Aber auch der insgesamt laxe Umgang mit der ärztlichen Schweigepflicht erscheint mir nicht angemessen. Das muss ebenfalls noch einmal sorgfältiger geprüft werden. Das bremische Gesetz bindet im Übrigen nicht die niedersächsischen Ärzte, die unter Umständen ebenfalls aufgesucht werden könnten. Eine fehlende Rückmeldung muss also nicht automatisch als Auslassen einer Früherkennungsuntersuchung interpretiert werden. Formal macht man die Früherkennungsuntersuchungen zwar nicht zur Pflicht, auf dem Umweg über die Rückmeldepflicht der Ärzte schafft man aber ein Kontrollsystem, das letztlich bis zum siebten Lebensjahr reicht und dem auch die große Mehrheit der – ich sage das einmal so flapsig – ordentlichen Eltern unterworfen wird. Als Liberaler und ehemaliger Datenschützer habe ich da so meine Probleme.
Durch Artikel 2 des Gesetzes wird die Bremische Meldedatenübermittlungsverordnung geändert. Dieser Änderung zugrunde liegt das im Gesetz nur als Kannlösung, nicht als gesetzliche Verpflichtung vorgesehene zentrale Verfahren, das heißt, die beiden Meldeämter übermitteln ihre Daten ausschließlich an das Gesundheitsamt Bremen. Ich meine, dass durchaus auch ein dezentrales Verfahren auf der Ebene der jeweiligen Gesundheitsämter möglich wäre und dass
dies dem Datenschutz angemessener wäre. Auch das, denke ich, sollte nochmals bei der Evaluation später hinterfragt und überprüft werden.
Schließlich eine Anmerkung noch, weil wir insbesondere immer so über Befristung von neuen Gesetzen sprechen! Auch ein Artikelgesetz kann eine Befristungsregelung beinhalten, und eine solche Regelung fehlt hier. Ich tröste mich aber mit dem Gedanken, dass wir hier evaluieren und dass möglicherweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf daraus resultieren kann.
Die geplante Evaluation darf sich allerdings nicht allein auf das Verfahren und dessen Wirksamkeit beziehen, dringend erforderlich ist es nach meiner Meinung auch, die aufgeworfenen Datenschutzfragen zu untersuchen, und das ist mehr, als nur die Verfahrensorganisation und den sicheren Austausch der Daten zu überprüfen. Auch die Erforderlichkeit der Datenübermittlung und der zulässige Umgang mit den Daten müssen überprüft werden. Ich werde, wie gesagt, dem Gesetz dennoch zustimmen, setze aber bezüglich meiner kritischen Anmerkungen auf die Evaluation und möglicherweise dann nachfolgende gesetzgeberische Schritte.