Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats mit Änderungen, Drucksache 17/139, in ihrer 10. Sitzung am 22. November 2007 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit überwiesen. Diese Deputation legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/168 ihren Bericht und Änderungsantrag dazu vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben erst vor drei Wochen das Bremische Nichtraucherschutzgesetz hier im Hause beraten und auch in der ersten Lesung beschlossen, und wir haben es mit den Änderungsanträgen noch einmal in die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit zur Beratung überwiesen. Deshalb werde ich jetzt auch keine allgemeinen Äußerungen zum Nichtraucherschutzgesetz mehr machen, sondern über die Ergebnisse un––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Gestern hat der Bayerische Landtag ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Das ist das schärfste, das es hier in Deutschland gibt, das muss man sagen.
Ich habe schon letztes Mal gesagt, dass ich hohe Sympathie damit habe, aber wir haben damals gesagt, wir bewegen uns hier im Konsens und im Konzert der norddeutschen Bundesländer und wollen da auch die Nähe zu Niedersachsen suchen und haben uns anders entschieden.
Auch die letzten Petitionen, die im Petitionsausschuss eingegangen sind zum Nichtraucherschutzgesetz, sowie auch der Brief der DEHOGA, den wir alle bekommen haben, sind uns noch rechtzeitig zugegangen, und der Petitionsausschuss hat uns das auch zur Verfügung gestellt. Dort waren sehr konträre Positionen. Auf der einen Seite wurde immer wieder das Grundrecht, selbstbestimmt entscheiden zu können, ob jemand raucht oder nicht raucht, hervorgehoben. Auf der anderen Seite wurde auch immer wieder das Grundrecht, eine rauchfreie Umgebung zu haben, hervorgehoben. Natürlich haben beide, denke ich, recht. Aber wir müssen uns dafür entscheiden, ein Nichtraucherschutzgesetz zu machen und hierfür auch Wege zu eröffnen, und das machen wir damit auch.
Hier gibt es keine Verlierer und auch keine Gewinner bei dem Gesetz, sondern der Schutz ist wirklich das Ziel, und ich denke, ich habe es auch beim letzten Mal schon gesagt, das ist der erste Schritt, dieses Ziel auch zu erreichen.
Natürlich wird abzuwarten sein. Die DEHOGA hat gesagt, sie wird vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage einreichen. Wir werden sehen, wie diese Klage ausgehen wird. Das werden auch andere Bundesländer machen müssen. Trotzdem finde ich es abenteuerlich, das muss ich auch heute hier noch einmal sagen, so wie es im „Bremer Anzeiger“ stand, dass jetzt schon einige eine Hintertür für eine Umgehung des Rauchverbots, des Gesetzes, das wir hier heute beschließen, suchen. So hat der Organisator der Bremer Sixdays gesagt, die Übergangsfrist biete eine Hintertür, und so könnte jetzt bei den Sixdays weiter geraucht werden. Ich sage, damit hat der Mann unrecht. Natürlich in der Gastronomie, in den Gaststätten, die sich dort befinden, aber nicht in der Halle!
Das ist so nicht gemeint! Denn wir wollten hier kein grünes Licht für blauen Dunst geben, wir wollen auch keine Hintertüren öffnen, die zu Falltüren werden.
Jetzt möchte ich zu den Anträgen kommen. Den uns hier heute vorliegenden CDU-Antrag haben wir in der Gesundheitsdeputation beraten. Der Antrag ist damals mündlich vorgestellt worden. Ich denke, er eröffnet wieder alles. Sie wollen die Stadthallen und Veranstaltungshallen auch wieder zu Raucherzonen machen. Das möchten wir nicht! Wir haben ihn deshalb auch abgelehnt. Die Punkte der Linken werde ich jetzt nicht alle aufführen. Wir haben darüber in der Deputation gesprochen.
Zum FDP-Antrag: Einige Ausnahmen, die Sie noch darin stehen haben, die Diskotheken und die Dienstwagen, haben wir in das Gesetz schon mit übernommen. Die Koalition hat in der Deputation noch einen Änderungsantrag eingebracht, und zwar, dass dies nur die Dienstwagen betrifft, die im öffentlichen Besitz sind. Dann haben wir noch eine rechtliche Klarstellung vorgenommen. Die Empfehlung der Deputation ist es, dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt ist, in zweiter Lesung zuzustimmen und die Änderungsanträge der Linken, der FDP und auch der CDU abzulehnen. Ich hoffe, dass Sie mir folgen werden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben häufig tiefgreifend über das Thema diskutiert, öffentlich, in Deputationssitzungen. Hier in der Bürgerschaft hatten wir schon die erste Lesung. Die Eingaben des Petitionsausschusses waren mehrheitlich für einen konsequenten Nichtraucherschutz. Wir haben natürlich das Problem der Eckkneipen diskutiert, es war für uns als Koalition ein schwieriger Abwägungsprozess. Wenn man den ganzen Prozess, den Gesetzesprozess sieht, dann haben wir einige Dinge auch pragmatisch gelöst. Ich erinnere nur an die Beschlüsse zu Schulen, Freimarkt, Diskotheken oder Dienstwagen, die wir heute beschließen wollen.
Wir wollen die gesundheitlichen Schäden gegenüber Nichtrauchern deutlich reduzieren. Wenn man sich das ganze Procedere, unsere Änderungsbeschlüsse und so weiter ansieht, befinden wir uns in einem norddeutschen Geleitzug. Hier sind wir mit den norddeutschen Ländern in einer Richtung.
Bei den Eckkneipen bleiben wir bei der ursprünglichen Linie, wie sie auch in allen anderen Bundesländern, außer dem Saarland, verfolgt wird. Das war für uns die schwierigste Entscheidung, das muss ich zugeben. Allerdings hat sich hier der Gesundheitsschutz in der Koalition durchgesetzt. Aus unserer Sicht ist es verfassungsrechtlich problematisch, was die FDP hier fordert, nämlich eine Begrenzung auf Quadratmeter. Das ist sehr schwierig: Wo legt man die Grenzen fest? Hier meine ich: Das ist keine Lösung, ebenso der Vorschlag der CDU; hier gehen wir zurück in die Zeit, als es freiwillige Lösungen gab.
2005 hätten die DEHOGA und die Wirte Chancen gehabt, dieses Problem zu lösen. Es gab hier keine Lösung. Bremen war – in einem Bericht des „WeserReport“ konnte man es deutlich lesen – unter den Großstädten eine der Städte, die am wenigsten für den Nichtraucherschutz in den Kneipen getan hat. Die freiwilligen Lösungen haben hier nicht zum Ziel geführt.
Ein anderes Problem – wie es im Saarland durchgesetzt wird – sind natürlich auch inhabergeführte Kneipen. Inhabergeführt bedeutet, der Inhaber bedient, es gibt dabei allerdings auch Kräfte auf 400Euro-Basis. Diese wollen wir gerade schützen! Von daher war es für uns schwierig, hier zu entscheiden. Ich glaube aber, die Lösung, die wir jetzt gefunden haben, ist richtig, denn wir haben die Übergangslösung, bis das Gesetz mit Bußgeldern durchgesetzt wird, bis zum 1. Juli erst einmal verlängert. Das sehe ich als einen guten Kompromiss an, damit die Kneipiers und auch die Gaststätten sich auf die neue Situation einstellen können.
Wie gesagt, es war schwierig, eine Lösung zu finden. Außerdem kam von der CDU der Antrag, dass geprüft wird, ob die Kneipen einen Raum bauen können, ob es finanziell für sie tragbar ist. Ich glaube, das ist ein bürokratischer Aufwand, den wir uns hier nicht leisten sollten, sondern wir sollten in dem Gesetz klar regeln, was hier zu machen ist, und nicht die Verwaltung mit zusätzlicher Arbeit beschäftigen und den Bürokratieaufwand noch weiter erhöhen.
Der Änderungsantrag des Senats gibt noch einmal die Diskussion wieder, hier wird der juristische Feinschliff umgesetzt. Er ist nach unserer Ansicht in das Gesetz einzufügen. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu, die Anträge der FDP, der Linken und der CDU lehnen wir allerdings ab.
Was uns noch ganz wichtig ist, wir haben eine Bitte an das zuständige Ressort: Es ist notwendig, dass dieses Gesetz klar und deutlich kommuniziert wird, denn was man in der letzten Zeit in der Presse liest, ist teilweise missverständlich. Ich glaube, hier ist es notwendig, in der Kommunikation deutlich zu machen, welche gesetzlichen Änderungen auf die Lo
kale und Gaststätten zukommen. Ich glaube, das ist ganz dringend, und das erwarten wir als Koalition auch von der Behörde. – Vielen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Hoch, Sie haben es gerade erwähnt, damit musste man rechnen: Die bayerische Gesetzgebung – dafür empfinde ich natürlich persönlich auch viel Sympathie, keine Frage – wäre auch gerecht. Das habe ich beim letzten Mal schon erwähnt. Also, keine Ausnahmen wären gerecht, aber Sie sind noch nicht einmal dem Entwurf der eigenen Senatorin gefolgt! Insofern, finde ich, muss man jetzt bei so vielen Ausnahmeregelungen auch noch einmal genauer hinschauen, welche Gerechtigkeit wir hier noch walten lassen können.