Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst vor gut einem Monat – Frau Ahrens hat darauf hingewiesen – haben wir hier über das Kriseninterventionsteam Stalking und häusliche Gewalt beim Verein Täter-Opfer-Ausgleich e. V. diskutiert. In der Tat waren wir uns in der Zielrichtung einig, dass diese Maßnahme, dieses Konzept, ein sehr unterstützenswertes Konzept ist. Uns lag ein ausführlicher Bericht des Senats vor, aus dem hervorging, dass den Opfern von Stalking wirksam geholfen werden muss und dass in der intensiven Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und dem sogenannten StalkingKIT eine wirksame Hilfe für die Opfer, aber gleichzeitig auch eine effektive Beeinflussung des Täterverhaltens möglich ist.
Das mithilfe des EU-Programms AGIS geförderte Projekt ist noch bis Ende dieses Jahres finanziert. Der heutige Antrag der CDU soll nun den Senat auffordern, das Modellprojekt über diesen Zeitraum hinaus zu verstetigen und für eine norddeutsche Lösung neben Bundes- und EU-Mitteln auch bremische Haushaltsmittel einzuwerben. Eine Auswertung des Projekts für die EU wird uns erst im Jahr 2009, also nach Abschluss des Projektes, vorliegen. Dies wäre natürlich für eine Entscheidung über die Weiterfinanzierung zu spät. In der Mitteilung des Senats vom 4. Dezember 2007 wurde angekündigt, dass die Frage, ob für die Fortführung des Projekts Haushaltsmittel bereitgestellt werden können, im Rahmen der Haushaltsaufstellung geprüft werden soll. Das wollen wir auch gern tun.
Um einen genaueren Eindruck von dem Projekt gewinnen zu können, sollten wir uns aber im Rechtsausschuss ausführlich von dem Projekt berichten lassen. Auch die Frage, ob eine norddeutsche Lösung mit den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen, wie Sie es vorschlagen, Frau Ahrens, sinnvoll ist und ob dies die Bereitschaft der Bundesregierung erhöht, sich auch finanziell zu beteiligen, sollte dort debattiert werden. Ob eine Verstetigungsphase dieses Modellprojekts erneut von der EU finanziert werden kann, erscheint mir allerdings zweifelhaft. Aber auch darüber können wir natürlich in dem Ausschuss reden. Hilfreich wäre auf jeden Fall, wenn wir im Rechtsausschuss einen Zwischenbericht über den Projektstand bekommen könnten, um aus erster Hand zu erfahren, was dieser neue Ansatz tatsächlich auch empirisch gebracht hat.
Die in dem Antrag formulierte Aufforderung an den Senat, mit den anderen norddeutschen Bundesländern, dem Bund und der Europäischen Kommission konkrete Verhandlungen aufzunehmen, kann nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen und, ich bin sicher, auch unseres Koalitionspartners erst entschieden werden, wenn diese Vorfragen, die Sie angesprochen haben, positiv entschieden sind. Eine finanzielle Absicherung des Projekts in diesem Haushalt kann also auch erst erfolgen, wenn wir wissen, dass es hier um ein schlüssiges inhaltliches Konzept geht, also Verstetigungs-, Finanzierungs- und Beteiligungsfragen beantwortet sind.
Auf jeden Fall scheinen mir die veranschlagten Personalkosten, die Sie einmal geschätzt haben, unrealistisch niedrig zu sein. Voraussetzung für eine solide Haushaltsplanung wäre, dass wir dort Zahlen haben, die meines Erachtens auch etwas an die Realität angepasst werden müssen. Ich kann für unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur allergrößte Sympathie dafür bekunden, dass ein solches Angebot in diesem Bereich sichergestellt werden soll. Mehr lässt sich erst sagen, wenn wir das genaue Konzept, die Erfolge und die Finanzierung des Projekts beurteilen können. Daher kommt in diesem Stadium, für uns
jedenfalls, nur eine Überweisung an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung in Frage. Ich bitte Sie daher, dieser Überweisung zuzustimmen! – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ahrens hat darauf hingewiesen, dass wir uns in der letzten Bürgerschaftssitzung sehr ausführlich mit dem Thema befasst haben, und ich will die Rede des Kollegen Grotheer, die ja auch gleichzeitig seine Abschiedsrede hier in diesem Haus war, nicht wiederholen. Ich habe sie etwas deutlicher in Erinnerung. Das liegt auch daran, dass ich den Kollegen Grotheer nicht als Mann der leisen Töne kennengelernt habe, aber wie dem auch sei, ich kann Ihnen an dieser Stelle, wenn das notwendig ist, noch einmal versichern: Auch für die SPD ist das Thema Stalking ein wichtiges Thema.
Wir haben uns in der letzten Legislaturperiode, im Übrigen gemeinsam, das kann man in den Plenarprotokollen nachvollziehen, sehr intensiv mit dem Thema befasst, und Bremen hat in diesem Bereich eine durchaus positive Vorreiterrolle unter den Ländern innegehabt. Wir sind entschlossen, dies auch fortzusetzen und daran festzuhalten. Kollege Frehe hat allerdings darauf hingewiesen, dass wir heute hier keine haushaltswirksamen Vorfestlegungen treffen werden, sondern dass wir das im Rahmen der Haushaltsberatungen an dem Ort, wo im Übrigen auch die eine oder andere Frage im Zusammenhang mit dem Justizhaushalt besprochen werden muss, noch einmal intensiv erörtern werden. In der Tat wollen wir deshalb heute hier die Überweisung dieses Anliegens in den Rechtsausschuss beschließen, verbunden mit den Prüfaufträgen, die auch dort dann Thema sein sollten, damit man das Ganze zusammenhalten kann.
Ich gehe davon aus, dass der Senator auch ohne einen förmlichen Beschluss heute in der Bürgerschaft uns im Rechtsausschuss seine Haltung zu den dort angesprochenen Punkten noch einmal darlegen wird und wir uns dann intensiv anschauen, ob das dann der richtige Weg ist, hier eine richtige Lösung zu finden.
Völlig klar ist: Wir brauchen eine Lösung. Wir müssen, in welcher Form auch immer, dafür Sorge tragen, dass dieser gesamte Komplex Stalking und die damit verbundenen Fragen Gewalt, Belästigung, Nachstellung in Bremen weiterhin konsequent verfolgt beziehungsweise bekämpft werden und dass wir an der Stelle auch weiterhin deutlich machen, dass es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sondern dass es sich hier um eine ernstzunehmende Belästigung von Menschen handelt, die zu schweren psychischen Beeinträchtigungen und im schlimmsten Fall – Sie haben darauf hingewiesen – zu schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten führen kann.
Ich kann Ihnen zusagen: Wir nehmen das Thema sehr ernst. Wir haben ein gemeinsames Interesse daran, eine Lösung zu finden. Das können wir aber noch nicht heute hier, sondern das müssen wir im Rechtsausschuss gemeinsam tun, und wir werden dann mit dem Gesamthaushalt diese Frage hier wieder in der Bürgerschaft haben, wenn über den Gesamthaushalt beraten und im Rahmen der zweiten Lesung beschlossen wird und dann auch deutlich werden wird, inwieweit wir in der Lage waren, dies im Haushalt deutlich abzubilden. Wie gesagt, die Bemühungen dazu kann ich hier heute für meine Fraktion zusichern.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie ich bereits in unserer Sitzung im Dezember für die FDP-Fraktion ausgeführt habe, muss aus unserer Sicht das Ziel in erster Linie darin bestehen, dass die Fortführung des Projekts „Kriseninterventionsteam Stalking und häusliche Gewalt“ nicht gefährdet wird.
Es sollten aus unserer Sicht daher weitere Anstrengungen im Hinblick auf eine Absicherung des Angebots unternommen werden, weil dieses Projekt in der Tat zu den wenigen Modellprojekten mit nationaler und europäischer Reputation auf diesem Themengebiet zählt.
Der von den Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion vorgebrachte Vorschlag zur Absicherung des Stalking-KITs in einem Verbund der norddeutschen Länder unter Beteiligung des Bundes und gegebenenfalls auch der europäischen Ebene scheint uns ein geeigneter Ansatz zu sein, den Fortbestand dieses Angebots mit den Schwerpunkten Kriminalprävention und Opferschutz zu gewährleisten. Insbesondere halten wir es für sinnvoll, dass die finanziellen Mög
lichkeiten und die Kooperationsbereitschaft der norddeutschen Bundesländer, des Bundes und der europäischen Kommission zeitnah ausgelotet werden und ein entsprechender Bericht erstellt wird.
Ich glaube, wenn wir das tatsächlich im Rechtsausschuss beraten – ich halte das auch für sinnvoll –, dann wäre meine Bitte, dafür braucht man keinen förmlichen Beschluss, auch an das Ressort, dass man vielleicht schon einmal abklopft, welche Förderprogramme infrage kämen. Auf europäischer Ebene gibt es ja auch Rahmenprogramme, die nur zu bestimmten Terminen beantragt werden können. Das ist etwas, was man hier, glaube ich, auch sehr gut im Vorfeld leisten kann.
Herr Senator, Sie haben ja auch gute Kontakte nach Berlin. Vielleicht kann man auch beim Bundesministerium schon einmal anfragen, wie grundsätzlich da die Haltung wäre, ob es überhaupt in Betracht käme, hier eine Unterstützung vorzunehmen eingedenk der Tatsache, dass wir ja doch fraktionsübergreifend der Meinung sind, dass es ein wichtiges Thema ist und uns dieses Angebot auch nach den Kenntnissen, die wir jetzt haben, sehr geeignet erscheint, damit umzugehen.
Meine Bitte wäre also, es nicht nur bei einem inhaltlichen Bericht über die Arbeit des Stalking-KITs zu belassen, sondern auch schon einmal auszuloten, was als Strategie infrage käme, für uns gemeinsam dort in Zukunft zu verfahren, um dieses Angebot absichern zu können. Im Übrigen sehe ich hiermit dann einer sehr sachorientierten, doch zügigen Beratung im Rahmen der gesetzten Fristen im Rahmen der Haushaltsberatungen, auch im Rechtsausschuss, positiv entgegen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir Linke setzen uns bekanntlich nicht nur für allgemeine Forderungen für Grundsätzliches hier in diesem Haus ein, auch für grundsätzliche Haushaltspolitik, sondern auch für allerlei ganz konkrete Forderungen, und nicht nur, wenn Sie sie selbst aufstellen, sondern auch, wenn sie aus dem Haus kommen, sind wir dafür bekannt, uns dafür stark zu machen. Dies ist so ein Beispiel.
Hier kann mit relativ wenig Finanzmitteln und mit einer geschickten Kooperation über die Landesgrenzen hinaus etwas erreicht werden, und diesen besonderen Einsatz sollten wir uns als Bundesland hier erlauben, zumal dies ja ein Bereich ist, wo man wirklich Politik mit diesen wenigen Mitteln gestalten kann. Man kann sogar fast von Umgestaltung reden, denn ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
es ist ja etwas, das hier weit in die Verhältnisse eingreift und übrigens auch eine symbolische Bedeutung hat, über die jeweils konkrete Situation hinaus eine segensreiche Wirkung. Wir haben darüber hier schon vor einiger Zeit gemeinsam gesprochen.
Jetzt geht es um die Umsetzung, und ich stimme natürlich zu: Eine Überweisung in einen Ausschuss ist sinnvoll und der richtige Weg, aber gestatten Sie auch uns ein klein bisschen Ungeduld, ein klein bisschen Druck, dass wir dem durch dieses Parlament hier einen Nachdruck verleihen wollen! Deswegen würde ich zusätzlich diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu den Inhalten ist alles gesagt worden. Ich hatte letztes Mal ja von Herzblut gesprochen, das hier in der Bürgerschaft deutlich geworden ist. Ich höre heute aber auch eine gewisse Sorge heraus, der Bismarckverdacht oder die Bismarcksorge gegen den Senator. Bismarck hat ja in einem etwas sarkastischen, aber sehr treffenden Bild gesagt: „Freundlich bis zum Galgen und dann doch hängen.“ Das heißt also, dass wir nicht rechtzeitig die Evaluation haben und dann auch entscheiden können.
In der Tat, wenn wir auf die Evaluation im Sinne des EU-Projekts warten, sind wir irgendwann im Jahr 2009. Deshalb habe ich mein Haus gebeten, wir brauchen im Hinblick auf die Haushaltsberatungen vorher eine Zwischenevaluation, die zumindest unsere gemeinsame Frage beantwortet, ist das Projekt sinnvoll, aber auch die Frage beantwortet, ob das Projekt schon Erkenntnisse für das Implementieren dieser Tätigkeit oder Teile der Tätigkeit in den laufenden Prozess der Arbeit der Staatsanwaltschaften bringt, ob da noch etwas übrigbleibt, was weiter gesondert finanziert werden muss.
Wir sollten dann sehr gut prüfen, ob die Erkenntnisse aus dem Projekt uns auch helfen, mit möglichst wenig Aufwand dieses Thema weiterzutreiben, und dass man Verbündete suchen sollte, wenn man feststellt, man hat da noch Bedarf, Sonderfinanzierung, Projektfinanzierung zu machen, diese dann auch zu suchen, aber ich sage Ihnen auch zu, dass ich genauso ein Interesse habe wie Sie, im Rahmen der Haushaltsberatungen die notwendige Klarheit zu bekommen. Ich sehe mich weiter durch Sie treibend unterstützt. – Danke!
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/201 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen im Lande Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 16. November 2007 (Drucksache 17/136)