Die geografische Entfernung zwischen dem Emsland und der Region Hannover ist sicherlich nicht so groß wie die reale Entfernung zwischen Bremen und Bremerhaven, von daher glaube ich, dass ich in der Bildungsdeputation in diesem Fall dieses Thema noch einmal ansprechen werde, wie wir insgesamt das Referendariat im Lehramt attraktiver machen, und ich möchte Sie hier auch nicht fachfremd weiter quälen. – Vielen Dank!
Frau Bürgermeisterin, teilt der Senat die Auffassung, dass es Ziel sein muss, die vorhandenen Referendariatsplätze im Land Bremen zu besetzen, insbesondere die in Bremerhaven, um angesichts der bestehenden Altersentwicklung bei den Lehrern die zukünftig freiwerdenden Stellen auch besetzen zu können?
Ja, selbstverständlich! Es gibt eine feste Quote für Bremerhaven, das sind 20 Prozent, und wie gesagt, bei der letzten Besetzungsrunde zum 1. November 2007 konnten auch alle Plätze besetzt werden. Das ist immer eine Quote von ungefähr 50 Referendarinnen und Referendaren für Bremerhaven, und das ist natürlich Ziel des Senats. Wir haben verabredet, dass diese Regierung alle freiwer
denden Lehrerstellen neu besetzt, und da ist selbstverständlich der Anteil für Bremerhaven mit einbegriffen.
Herr Dr. Buhlert, Sie haben keine weitere Zusatzfrage! Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Böschen!
Frau Bürgermeisterin Linnert, Sie haben ja sehr deutlich dargestellt, in welcher Situation sich Bremerhaven bei der Besetzung der Referendariatsstellen befindet. Wenn es jetzt so sein sollte, dass dieses Problem gelöst ist, dann freuen wir uns natürlich darüber. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich das eben vielleicht doch noch nicht ganz zur Zufriedenheit entwickeln wird, da wir ja vielleicht absehbar sowieso perspektivisch auch in Bremen Probleme bekommen werden, bestimmte Stellen zu besetzen. Der Magistrat Bremerhavens startet verschiedene Initiativen, um jetzt eben tatsächlich auch selbst Bewerberinnen und Bewerber für Bremerhaven zu finden. Aber könnten Sie sich vorstellen, das wenn das alles nicht erfolgreich ist, der Senat auch überprüft, inwieweit es möglich wäre, zum Beispiel eine Umzugshilfe diesem Personenkreis dann zukommen zu lassen?
Ja, das wollen wir gern machen. Ich möchte auch nicht falsch verstanden werden. Ich wollte nicht sagen, dass das Problem gelöst ist. Wir werden insgesamt Schwierigkeiten haben, genug gute Referendarinnen und Referendare für die großen Jahrgänge, in denen jetzt Lehrerinnen und Lehrer ausscheiden, zu bekommen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass aus Sicht des Senats das Problem besser geworden ist, sich also weniger scharf stellt. Dass das jetzt aber alles sehr gut ist, das wollte ich nicht sagen.
Wir werden es weiter beobachten und sind für Vorschläge dankbar. Das mit dem „Begrüßungsgeld“ möchten wir nicht gern. Es gibt aber heute schon zum Beispiel Fahrtkostenerstattungen, und Umzugshilfen sind ein mögliches Instrument. Das lässt das Gesetz hier auch zu. Das ist ein Instrumentarium, zu dem wir auch greifen könnten.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Gefährdung des Handwerks durch staatlich geförderten Verdrängungswettbewerb.
Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Nestler, Dr. Schrörs, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wurden oder werden im Land Bremen von hier ansässigen Beschäftigungsträgern handwerkliche Leistungen im Bereich Stadtteilsanierungen und/ oder Gebäudesanierungen von Schulen und Sozialwohnungen erbracht, und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang wurden oder werden diese Leistungen erbracht?
Zweitens: Plant der Senat, Mittel aus dem Mitte Februar beschlossenen Gebäudesanierungsprogramm insoweit zu verwenden, dass diese Mittel Beschäftigungsträgern im Lande Bremen zur Verfügung gestellt werden und diese anstelle der qualifizierten Handwerksbetriebe die Sanierungen vornehmen?
Drittens: Welche Auswirkungen sieht der Senat in der verstärkten Übernahme von Gebäudesanierungen durch Beschäftigungsträger auf die Umsatz-, Gewinn- und Beschäftigungsentwicklung der Handwerksbetriebe im Lande Bremen sowie auf deren fiskalisches Potenzial?
Zu den Fragen 1 und 2: Eine Beteiligung von in Bremen ansässigen Beschäftigungsträgern an der Sanierung öffentlicher Gebäude ist weder in der Vergangenheit praktiziert worden noch im aktuellen Gebäudesanierungsprogramm 2008 vorgesehen. Beschäftigungsträger erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Landeshaushaltsordnung, dem Vergabegesetz und der VOB/A. Insbesondere fehlt es ihnen in aller Regel an der Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Nach Paragraf 8 Nummer 6 der VOB/A sind unter anderem Aus- und Fortbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen selbst bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen zugelassen.
Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus sind insgesamt drei Projekte gefördert worden, an denen Beschäftigungsträger beteiligt waren. Es handelte sich entweder um Baumaßnahmen privater Wohnungsunternehmen, die ihrerseits einen Beschäftigungsträger für einige Gewerke beauftragt haben, oder um eigene Baumaßnahmen eines Beschäftigungsträgers.
Bei allen geförderten Objekten war es so, dass der Beschäftigungsträger die Baumaßnahmen nur zum Teil selbst ausgeführt hat, insbesondere Maurer- und Malerarbeiten, und die übrigen Arbeiten an das örtliche Handwerk vergeben wurden.
des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms, BAP. Diese Träger beschäftigen und qualifizieren langzeitarbeitslose Bremer Bürgerinnen und Bürger auch in handwerklichen Berufen. Vor dem Beginn jeder öffentlich geförderten Maßnahme, die Schnittstellen zum ersten Arbeitsmarkt erkennen lässt, wird diese mit Vertretern des Handwerks in Bremen und Bremerhaven abgestimmt. Eine Förderung erfolgt nur, sofern die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Handwerk erteilt wurde.
Zu Frage 3: Da eine verstärkte Übernahme von Gebäudesanierungen durch Beschäftigungsträger nicht stattfindet, treten entsprechende Auswirkungen auf Handwerksbetriebe nicht ein. Auch im sozialen Wohnungsbau ist es zu keiner verstärkten Beauftragung gekommen. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja bitte! Stimmt es, dass sich ein Träger in den letzten Jahren durch erzielte Gewinne Immobilien angeschafft hat, die er heute vermietet, und dadurch erneut Gewinne erzielt, gerade mit solchen Arbeiten?
Ich glaube, Sie müssten, und wenn es datenschutzrechtlich problematisch ist, dem Senat mitteilen, um welchen Träger es sich handelt. Wir müssen dann schauen. Es findet, wenn wir Förderungen für Beschäftigungsmaßnahmen erteilen, die aus dem Ressort für Arbeit von Frau Rosenkötter sind, unter Förderbedingungen statt. Wir müssen uns anschauen, ob die Förderbedingungen, unter denen der Träger dieses Geld erhalten hat, im Einklang mit Gewinnerzielungen oder Anlagemöglichkeiten des Trägers stehen. Das kann ich Ihnen, ohne den Fall genau zu prüfen, hier nicht sagen! Vielleicht könnten Sie dann aber den Fall nennen, und wir gehen dem nach, denn das ist natürlich insgesamt nicht Ziel des Senats, das sich letztendlich über Beschäftigungsprogramme Trägervermögen bildet.
(Abg. N e s t l e r [CDU]: Aus diesem Grund habe ich hier keine Namen genannt! Ich werde aber gern Ihrer Bitte Folge leisten, und dies an Sie weitergeben! – Danke sehr!)
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Fernstudienberatung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Röwekamp und der Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat der Möglichkeit, im Lande Bremen ein Fernstudium zu absolvieren, bei?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Situation für Fernstudierende im Lande Bremen nach der Schließung der Beratungsstellen an der Universität Bremen und in Bremerhaven?
Drittens: Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um die Beratung Fernstudierender im Lande Bremen sicherzustellen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Ab 2015 wird es in Deutschland in vielen Arbeitsmarktsektoren zu wenige Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten geben. Parallel dazu wächst das Interesse von Fachkräften, ein Studium aufzunehmen. Infolgedessen sieht der Senat die Möglichkeit, ein Fernstudium aufzunehmen und abzuschließen, als einen wichtigen Weg, den Akademikermangel zu beheben und individuell Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen. Für Berufstätige ist das Fernstudium eine gute Möglichkeit, nebenberuflich einen Hochschulabschluss zu erwerben oder sich wissenschaftlich weiterzubilden. Ein Fernstudium bietet die Gelegenheit, unabhängig von Räumlichkeiten und zeitlichen Bedingungen zu lernen.
Neben der Fernuniversität Hagen erschließen sich mittlerweile auch andere Universitäten – in noch geringerem Umfang und spezialisierten Materien – das Feld der Fernstudiengänge. So bietet beispielsweise die Universität Oldenburg das internetgestützte Studienangebot „Bachelor of Business Administration in Small and Medium Enterprises“ sowie den weiterbildenden internetgestützten Studiengang „Master of Business Administration in Educational Management, MBA“ an. Die Kombination aus eLearningAngeboten und klassischen Lernformen wie zum Beispiel Präsenzveranstaltungen ermöglicht auch hier weitgehend orts- und zeitunabhängiges Lernen und Lehren. Dadurch besteht ein weiteres Angebot für ein berufsbegleitendes Studium auch für Bremerinnen und Bremer.
Zu Frage 2: Die Schließung des Studienzentrums an der Universität Bremen und der Hochschule Bremerhaven ist für jene Studieninteressierten und Studierenden bedauerlich, die die Präsenzangebote der Einrichtung tatsächlich in Anspruch genommen haben. Von den rund 500 dem Studienzentrum in Bremen und Bremerhaven zugeordneten Studierenden, davon circa 300 bis 350 Studierende mit Wohnsitz im
Land Bremen, haben nach Angaben der Universität an den vom Fernstudienzentrum angebotenen Veranstaltungen zuletzt nur noch fünf bis acht Studierende pro Kurs teilgenommen. Diese Entwicklung ist möglicherweise dadurch zu erklären, dass das Fachwissen nicht nur über Studienbriefe, Übungsaufgaben, interaktive CD-ROM, Audio- und Videokassetten, sondern immer häufiger auch über das Netz geliefert wird. Auch die individualisierte Betreuung findet zunehmend über das Internet statt. Die Zahl derjenigen, die das Angebot des Studienzentrums noch angenommen haben, wurde von der Universität Bremen als zu gering angesehen, um den vergleichsweise hohen personellen und finanziellen Aufwand der Universität zu rechtfertigen.
Zu Frage 3: Die Fernuniversität Hagen betreibt in Niedersachsen neun Studienzentren, zwei weitere Zentren befinden sich in Hamburg und SchleswigHolstein.
In der Umgebung von Bremen befinden sich Fernstudienzentren in Oldenburg, Emden, Stade, Lüneburg und Hamburg. Der Senat geht davon aus, dass die Beratung der Studierenden in diesen Studienzentren sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass die Dichte der Fernstudienzentren im Nordwesten um ein Vielfaches höher ist als im Süden oder Osten der Bundesrepublik. Beispielsweise verfügt Bayern mit den Standorten Nürnberg und München insgesamt über zwei und Baden-Württemberg über drei Studienzentren. In den neuen Bundesländen befindet sich jeweils nur ein Standort. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben angegeben, dass der Senat davon ausgeht, dass sichergestellt sein wird, dass die Beratungsstellen, die sich jetzt außerhalb Bremens befinden und die Sie auch genannt haben, die Betreuung übernehmen. Das heißt aber nicht, dass Sie das garantieren können?