Protokoll der Sitzung vom 04.06.2008

Zudem ist auch angedacht, dass ein europäisches Binnenmarktinformationssystem aufgebaut wird. Zurzeit wird in allen Ländern darüber diskutiert, welches Modell nun das beste ist, um diesen einheitlichen Ansprechpartner vor Ort zu installieren. Dabei wird über ein sogenanntes Kammermodell gesprochen. Es gibt auch die Idee, ein Mittelbehördenmodell oder ein kommunales Modell zu entwickeln. Teilweise sind auch Zwischenlösungen oder verschiedene Lösungen, bei denen alle Komponenten berücksichtigt werden, angedacht.

Wir favorisieren in unserem Antrag, auf den ich jetzt kommen möchte, eine kommunale Trägerschaft in Bremen und Bremerhaven. Ich werde jetzt noch ganz kurz ein paar Argumente dafür erwähnen! Zum einen gehe ich davon aus, dass die Kommune einen Service für Wirtschaft allen Bürgerinnen und Bürgern erbringen muss. Das ist eine der primären Aufgaben von Kommunen, und deswegen, denke ich, ist es auch wichtig, dass wir es an dieser Stelle in unserer eigenen, der kommunalen, Trägerschaft, lassen. Zum anderen ist es notwendig, dass es eine einfache und aus einem Guss entwickelte Stelle ist, also wirklich vergleichbar mit dem BürgerServiceCenter.

Ein weiterer Aspekt ist, dass es notwendig ist, dass zwischen diesem einheitlichen Ansprechpartner und dem sogenannten Backoffice eine gute Zusammenarbeit läuft. Das bedeutet, dass, wenn sich Unternehmer an diese Stelle wenden, alle Verfahren im Hintergrund, also im Backoffice, dann auch abgearbeitet werden, dass es schnell funktioniert und dass, wenn es Probleme gibt, diese Fragestellungen auch rasch unter den Ressorts geklärt werden.

Wir haben hier schon eine sehr gute IT-Infrastruktur unter den Behörden, die dafür genutzt werden kann. Ich denke, dass das auch eine Chance für Bremen und Bremerhaven ist, dort eine Verwaltungsmodernisierung weiter in Gang zu bringen, die wirklich den Verwaltungskunden im Mittelpunkt sieht.

Ein letzter Punkt, den ich jetzt noch erwähnen möchte, ist, dass meiner Meinung nach ein großer Vorteil von einer kommunalen Trägerschaft ist, dass wir hier die größtmögliche Objektivität in der Bearbeitung haben, da es keine Beschränkung auf einzelne Berufsgruppen und Interessen geben wird, sondern dass dort wirklich auch Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer und Unternehmer, die hier Dienstleistung erbringen wollen oder das vielleicht auch in einem anderen Land tun wollen, am besten beraten und unterstützt werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Müller.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linke lehnt die EU-Dienstleistungsrichtlinie ab, da diese für die Umsetzung der Lissabon-Strategie der EU benötigt wird. Unseren programmatischen Eckpunkten folgend, das heißt, dass wir uns dafür einsetzen werden, dass sich die europäische Wirtschaftsund Währungsunion zu einer europäischen Beschäftigungs-, Sozial-, Umwelt- und Friedensunion entwickelt, werden wir aber Ihren Antrag unterstützen.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Zur Begründung: Um unsere beschriebenen Ziele erreichen zu können, bevorzugen wir einen ordentlichen kommunalen Träger, also eine der vier Verortungsmöglichkeiten, die unserer Meinung nach die bessere ist. Auch ist eine Beratung über die arbeitsund sozialrechtlichen Bestimmungen Deutschlands wichtig. Diese Beratung führt zum Schutz unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor Lohnund Sozialdumping. Zusätzlich kann über den Unterpunkt zwei des Antrags verhindert werden, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen in unserem Land kommt. Wenn Sie das, meine Damen und Herren, was Sie in diesem Antrag aufzeigen, wirklich umsetzen, wird dies für unsere Bürgerinnen und Bürger vieles vereinfachen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der Linken)

Als nächste Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Dienstleistungsrichtlinie hat eine lange Geschichte. Es hat Jahre gedauert, bis sie auf europäischer Ebene verabschiedet worden ist, und der Bundesrepublik Deutschland ist es nach langen und intensiven Verhandlungen gelungen – und auf diese Feststellung lege ich Wert, weil man hier einen anderen Eindruck beim Kollegen Müller erlangen konnte –, entscheidende Veränderungen zwischen den ökonomischen und sozialen Belangen mit einer hervorragenden Balance durchzusetzen, mit denen es sich auch hier in der Bundesrepublik Deutschland hervorragend leben lässt.

Der Dienstleistungsbereich hat ein erhebliches Potenzial für unsere Volkswirtschaft, von daher sollten wir es an dieser Stelle auch nutzen. Der einheitliche Ansprechpartner – darauf wird in den Anträgen Bezug genommen – nimmt bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie eine wichtige Funktion ein. Ich glaube, das ist in den Redebeiträgen etwas untergegangen, es ist vielleicht noch einmal wichtig, die Funktion eines einheitlichen Ansprechpartners in Erinnerung zu rufen. Es ist nicht derjenige, der einzelne Entscheidungen trifft, wie Sie gerade impliziert haben, dass der einheitliche Ansprechpartner verhindern kann, dass Sozialdumping oder Ähnliches stattfindet, sondern er nimmt eine Mittler-, eine Sorge-, eine Koordinationsfunktion für die Unternehmen, die aus den Mitgliedsstaaten an den jeweiligen Standorten als Dienstleistungserbringer auftreten wollen, ein, nämlich bei allen Genehmigungs- und Antragsfragen zu helfen und zu unterstützen.

Also, er entscheidet nicht selbst, sondern er sorgt dafür, dass koordiniert wird, dass der Dienstleistungserbringer aus den Niederlanden, Frankreich oder einem anderen Mitgliedsstaat nicht in dem Dschungel von Paragrafen an den jeweiligen Standorten untergeht, sondern dem Dienstleistungsbereich, so wie es die Vereinbarung impliziert, letztendlich hier entsprochen wird.

Daher ist die Ausgestaltung des einheitlichen Ansprechpartners ein wichtiges Umsetzungselement, er muss effizient, effektiv und serviceorientiert sein, und das vor dem Hintergrund, dass für Bremen nicht wenig Fälle prognostiziert werden. 150 bis 750 Fälle, abhängig von den Szenarien, werden pro Jahr erwartet, die die einheitlichen Ansprechpartner erfüllen und bearbeiten müssen, langfristig wird mit bis zu 1000 Fällen gerechnet.

Vor diesem Hintergrund, finden wir, hat der Senat am 25. März zu der Ausgestaltung des einheitlichen Ansprechpartners auch einen entsprechenden Beschluss gefasst, der leider dem Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen diametral gegenübersteht. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, unter Punkt zwei des Beschlusses des Senats vom 25. März heißt es: „Der Senat bittet alle bremischen Ressorts und den Magistrat Bremerhaven ihren/seinen fachlichen Beitrag für eine ökonomisch sinnvolle Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Bremen zu leisten, mit dem Ziel, eine verbesserte, wirtschaftsfreundliche und effiziente Verwaltung für alle Unternehmen zu schaffen und den Schutz von Arbeitnehmerinnen- und -nehmerrechten zu wahren.“

Unter Punkt fünf heißt es dann: „Für die Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners ist es notwendig, ein geordnetes Verfahren zu entwickeln, um unter allen potenziellen Trägern denjenigen auswählen zu können, der am geeignetsten erscheint, die ordnungsgemäße und verlässliche Umsetzung im Land Bremen zu gewährleisten.“ So weit, so gut!

Wenn ich jetzt aber den Antrag der Regierungsfraktionen nehme, wird hier eine einseitige Vorfestlegung vorgenommen, ohne eine sachliche Begründung dafür zu geben, warum das so sein soll. Die Abgeordnete Frau Hiller sagte einfach, na ja, weil die Kommunen das einfach besser können als alle anderen, ohne zu prüfen, ob hier eine entsprechende Abwägung vorgenommen worden ist oder nicht. Man hört auch zwischen den Zeilen, dass sich der Senat schon leicht auf Druck der Regierungsfraktionen festzulegen hat, dementsprechend ist dieser Antrag vorgenommen worden. Von daher glaube ich, dass man hier vonseiten der Regierungsfraktionen dem Senat die „Handschellen anlegen“ will, damit er nicht selbstständig genau so entscheidet, wie er zu entscheiden hat, nämlich nach Effizienz- und Kostengesichtspunkten, und wie es nämlich am besten umgesetzt werden kann.

Der zweite Punkt in Ihrem Antrag lautet daher auch, dass die Beratung über arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen in Deutschland zu den Regelaufstellungen dieser Stellen gehört. Das ist fast selbstredend, weil der einheitliche Ansprechpartner koordinierend wirkt. Deswegen braucht man diesen Passus in diesem Antrag nicht.

Nicht nur Unternehmen, heißt es dann im Punkt drei Ihres Antrags, sondern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ungehinderten Zugang zu ihren Leistungen haben. Das ist gar nicht die Aufgabe des einheitlichen Ansprechpartners. Der Sinn und Zweck des einheitlichen Ansprechpartners ist ein anderer.

Dass Informationen wie im Punkt vier gefordert werden und Leistungen mehrsprachig angeboten werden, ist ein bisschen schwierig. Dass der einheitliche Ansprechpartner mehrsprachig kommunizieren muss, ist natürlich selbstverständlich, aber dass die Behördengänge und Behördenantragsverfahren dann abschließend, so wie es sich in Ihrem Passus letztendlich darstellt, mehrsprachig dargestellt werden, halte ich doch für etwas schwierig. Auch das ist eine in unseren Augen unsinnige Formulierung.

(Glocke)

Ich komme gleich zum Ende! Auch dass die Beratungen und Hilfen für Bremer Dienstleistungsanbieter in anderen EU-Mitgliedsstaaten tätig werden wollen, ist Unsinn, weil dafür die einheitlichen Ansprechpartner vor Ort zuständig sind. Das ist also doppelt gemoppelt und entspricht schlichtweg nicht dem Sinn des einheitlichen Ansprechpartners im Sinne auch des Anforderungsprofils und der Verortungsmöglichkeiten, die durch den Bund-Länder-Ausschuss Dienstleistungswirtschaft vorgegeben worden sind. Von daher, meine Damen und Herren, lehnen wir Ihren Antrag ab.

Der Antrag der FDP kam sehr kurzfristig. Jetzt kann ich meiner Fraktion nur empfehlen, sich da entspre

chend zu enthalten, weil es dazu keine entsprechende Abstimmung gibt. Darin sind ein, zwei richtige, aber dann auch ein, zwei doch wieder widersinnige Punkte, von daher ist meine Empfehlung an meine Fraktion, ich bitte um Nachsicht, bei dem Antrag der FDP sich zu enthalten. Den Antrag der Regierungsfraktionen lehnen wir ab. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Gesamtrahmen der Fragestellung europäische Dienstleistungsrichtlinie und der Funktion des einheitlichen Ansprechpartners hat die Kollegin Frau Hiller hier, denke ich, Wesentliches ausgeführt. Zu den Problemen der Umsetzung in Bremen und zu der Vorgeschichte gilt das, was mein Vorredner hier gesagt hat. Aus dem Grund will ich das Ganze nicht noch einmal zusammenfassen und würde mich gern auf einige Punkte beschränken, die uns als FDP-Fraktion besonders wesentlich bei diesem Thema erscheinen.

Wir haben einige Punkte in unserem Änderungsantrag formuliert, weil wir glauben, es ist sinnvoll, dass diese Funktion des einheitlichen Ansprechpartners nun auch zügig umgesetzt wird. Diese Funktion wird dringend gebraucht, und, ich denke, insoweit besteht auch zwischen den Fraktionen des Hauses Übereinstimmung, dass davon großer Nutzen ausgehen kann.

Zu den konkreten Aufgabenstellungen sind wir der Meinung, dass es durchaus sinnvoll ist zu überlegen, ob man es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer öffnet, und genauso dort auch die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners für diese Fragen öffnet, so wie die Koalitionsfraktionen das auch in ihrem Antrag mit aufgenommen haben. Wie finden auch, dass das eine sinnvolle Sache ist. Inwieweit es mit Leben gefüllt werden kann, wird sich dann in den nächsten Jahren zeigen.

(Beifall bei der FDP)

Was wir allerdings glauben, was man sich in der Tat überlegen sollte, ist, wer konkret die Aufgabe dieses einheitlichen Ansprechpartners übernehmen soll. Wir sind durchaus der Auffassung, dass, sofern es in den Verwaltungen der Stadtgemeinden geschieht, dies in gewisser Weise Sinn machen kann, wenn es dort vernünftig organisiert wird und sich entsprechend kompetente Dienststellen finden, die auch die Anforderungen erfüllen. Wir glauben aber auch, dass den Kommunen durchaus der Spielraum eingeräumt werden sollte, sich zu überlegen, ob sie diese Funktion nicht an einen Dritten übertragen wollen, der vielleicht kompetenter ist, wie es auch der Kollege Kastendiek

ausgeführt hat, und wie es auch ursprünglich die Absicht des Senats war, sich zu überlegen, wer in Bremen wirklich dazu geeignet ist, eine solche Aufgabe wahrzunehmen.

Wenn das passiert und wir darüber offen reden, dann muss man allerdings, denke ich, auch den Weg gehen, diese Geschichte in einem offenen und transparenten Verfahren zu regeln, nämlich eine Ausschreibung über dieses Thema zu machen und von vornherein auch klar zu sagen, was man eigentlich von einem einheitlichen Ansprechpartner verlangt. Was aus unserer Sicht nicht passieren kann und darf, ist, dass der Senat im Alleingang dann nachher entscheidet, dass er das eben nicht selbst in den Behörden und Dienststellen wahrnimmt, sondern es zum Beispiel an die BIG überträgt. Das können wir uns explizit als FDP so nicht vorstellen,

(Beifall bei der FDP)

weil das nämlich nicht mehr Verwaltung ist, sondern eine Gesellschaft, die ausgegründet worden ist und für die andere Handlungsmaßstäbe gelten als für die bremische Verwaltung selbst.

Aus diesem Grund haben wir eben die Änderung vorgeschlagen, und wenn derartige Übertragungen von Aufgaben auf kommunaler Ebene gewollt sind, dann geht das nur über den Weg einer Ausschreibung. Wir haben auch die aus unserer Sicht dann anzulegenden Maßstäbe in unserem Änderungsantrag benannt.

Zugleich schlagen wir Ihnen vor, dass man auch eine Reihe von Punkten ausschließt. Eine Übertragung zum Beispiel an die Handelskammern kommt aus unserer Sicht nicht in Betracht, weil wir der Meinung sind, dass es eben nicht die Stellen sind, die genügend Unabhängigkeit haben, um diese Aufgabe geeignet wahrzunehmen, ebenso wie größere private Unternehmen mit Sitz in Bremen, die natürlich auch nicht die nötige Unabhängigkeit haben können, um Interessenten am Wirtschaftsstandort hier geeignet zu beraten.

Weiterhin schlagen wir ergänzend zum dem Antrag der Koalition vor, dass man mit aufnimmt, dass eine stärkere Zusammenarbeit auf Ebene der Bundesländer Bremen und Niedersachsen erfolgt, also eine Kooperation mit dem Land Niedersachsen und den dort betrauten Kommunen. Es erscheint uns gerade vor dem Hintergrund des Gedankens der Metropolregion ausgesprochen wichtig, dass die Ansprechpartner untereinander vernetzt sind, zum Beispiel gemeinsam Software und Ähnliches entwickeln, damit dort ähnliche Standards eingehalten werden und eine gute Kommunikation gepflegt werden kann.

(Beifall bei der FDP)

Überdies halten wir es als FDP für wesentlich, dass die Bürgerschaft bei einem so wichtigen Vorhaben

auch regelmäßig informiert wird. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, auch mit aufzunehmen, was eigentlich bei solchen Anträgen üblich ist, dass der Bürgerschaft regelmäßig über den Senat in Form einer Mitteilung Bericht erstattet wird, sodass sich die Abgeordneten auch über den Stand der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Hinblick auf den einheitlichen Ansprechpartner informieren können.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, im Grundsatz stützt die FDP dieses Vorhaben. Wir werden allerdings dem Antrag nur dann zustimmen, wenn unsere Änderungsvorschläge auch entsprechend aufgenommen werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir machen ja keine grundsätzliche Debatte über dieses große Projekt Dienstleistungsrichtlinie, einem entscheidenden Baustein in der Umsetzung des Binnenmarktes innerhalb der Europäischen Union. Sie war hoch umstritten. Es ist viel geändert worden, es gab Demonstrationen in Straßburg. Ich hatte jetzt erwartet, dass Die Linke ein bisschen „Butter bei die Fische“ tut und ein paar Gründe für Ihre Ablehnung sagt, das ist jetzt nicht der Fall gewesen, deswegen kann ich mich auch ein bisschen kürzer fassen.

Ich will aber doch zu dem Ursprung der ganzen Debatte so viel sagen: Ausgangspunkt war ein Bericht der Kommission über erhebliche Hemmnisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Dieser Bericht ist äußerst interessant, er zeigt, wie vielfältig diese Hemmnisse sind, Berufsqualifikationen, die sehr spezifisch gewachsen sind, Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsformen, die Genehmigungsflut, der Ermessensspielraum örtlicher Behörden und so weiter und so fort. Der Witz bei der ganzen Geschichte, und das wird in Deutschland oft vergessen, die Kommission kam damals zu dem Ergebnis, es gibt drei, vier Länder, die am meisten darunter leiden. Ganz an der Spitze steht Deutschland, das unter den Hemmnissen leidet, die die Dienstleistungsfreiheit heute hat, und das sich am meisten davon versprechen könnte, wenn die Dienstleistungsfreiheit in vernünftiger Form neu geregelt wird.

Deswegen, Herr Kollege Kastendiek, auch der Hinweis darauf, dass die einheitlichen Ansprechpartner natürlich dafür zuständig sein müssen, auch die Unternehmen, die in Bremen den Weg nach außen suchen, in einem ersten Schritt zu unterstützen. Sie können nicht sagen, wie in Lüttich oder sonst wo die Be