Deswegen, Herr Kollege Kastendiek, auch der Hinweis darauf, dass die einheitlichen Ansprechpartner natürlich dafür zuständig sein müssen, auch die Unternehmen, die in Bremen den Weg nach außen suchen, in einem ersten Schritt zu unterstützen. Sie können nicht sagen, wie in Lüttich oder sonst wo die Be
dingungen sein werden, das sollen sie auch gar nicht, aber sie können das Verbindungsglied sein und gleichzeitig in diesen Fragen beraten. Jedenfalls ist das unsere Vorstellung von einem solchen Instrument, das sie das dort auch – nicht als Hauptaufgabe – als ergänzende Aufgabe machen sollten.
Es ist nach der langen Diskussion der Weg gewählt worden, dass man sagt, es gelten weiterhin die Vorschriften und Regelungen des Bestimmungslandes. Wer also von außerhalb hierher kommt, muss sich im Grundsatz nach dem hier geltenden Recht richten, nicht nach seinem eigenen Recht. Aber das muss dazu führen, dass unsere eigenen Regelungen von sachfremden und diskriminierenden Regelungen ein bisschen gesäubert, ein bisschen durchsucht werden, was dort sinnvoll ist und was nicht. Dieses sogenannte „Normenscreening“ ist ein riesiges Unternehmen. Das haben wir vor uns, darüber haben wir heute Vormittag bereits gesprochen.
Zweitens hat diese Richtlinie festgelegt, dass diejenigen, die nun kommen und sich nach unseren Vorschriften richten müssen, in der Lage sein müssen, sich aus einer Hand und aus der Entfernung vernünftig darüber informieren zu können, und das ist eigentlich die Aufgabe des einheitlichen Ansprechpartners. Dazu muss es natürlich mehrsprachig sein in seinem Informationsangebot, das ist klar. Dazu muss es, nach unserer Auffassung, auch möglich sein, dass sich die Beschäftigten, die sich solche Firmen mitbringen, ebenfalls informieren können und nicht nur potenzielle Unternehmer. Das heißt, sie müssen Zugang zu den Angeboten des einheitlichen Ansprechpartners haben, das sind die Anforderungen, die wir in unserem Antrag haben.
Zur Frage der Ansiedlung des einheitlichen Ansprechpartners, das ist ja der Kernpunkt, weswegen wir das heute auch so konkret auf der Tagesordnung haben: Ich habe hier ein Gutachten, das haben Sie vielleicht auch vorliegen, des Bund-Länder-Ausschusses Dienstleistungswirtschaft, „Verortungsmöglichkeiten für einheitliche Ansprechpartner im föderalen System Deutschland vom Oktober 2007“. Darin wird eindeutig festgestellt: „Die einheitlichen Ansprechpartner nehmen öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr.“ Das Gutachten argumentiert, dass die Gründe für eine Verwaltungslösung, also eine kommunale Lösung, die sind, dass die Arbeit des einheitlichen Ansprechpartners eine ganz enge Verknüpfung mit der Verwaltung voraussetzt, dass man sonst, da sie dann auch wirklich Genehmigungsbehörde sind, auch noch eine staatliche Behörde im Hintergrund haben müsste, wenn man es nicht kommunal macht. Außerdem sind die Kammern die Vertreter der hiesigen Unternehmen, und die auswärtigen Unternehmen, die sie beraten sollen, können Konkurrenten sein. Eine Interessenkollision ist also durchaus möglich. Es gibt also eine Reihe von Gründen dafür, es kommunal zu organisieren. Das schlagen wir vor!
Das Gutachten sagt auch, es gibt durchaus andere Möglichkeiten. Es gibt auch die Möglichkeit einer Kammerlösung, es gibt auch die Möglichkeit von Allkammerlösungen, sodass alle Kammern das zusammen machen, übrigens dann einschließlich der Arbeitnehmerkammer. Es gibt sie ja noch, sie müsste dann auch beteiligt sein. Ich glaube, dass die kommunale Lösung, die sich gleichzeitig den großen Erfahrungsschatz in der Wirtschaftsförderung zunutze macht und natürlich mit den Kammern und denjenigen, die schon lange Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen machen, zusammenarbeiten, die richtige Lösung ist. Jede Lösung setzt Kooperation voraus, die kommunale Lösung ist die klarste und einfachste.
Wenn man sich dafür entscheidet, Herr Kollege Dr. Möllenstädt, dann erübrigen sich all die Passagen aus Ihrem Antrag, die besagen, wenn Ihr das nicht so macht, dann müssen wir aber die und die Sicherungen einführen. Wir machen es aber so, deswegen brauchen wir auch, ehrlich gesagt, Ihren Antrag in diesen Punkten nicht, der entfällt dadurch. Den Punkt, dass wir uns regelmäßig informieren lassen, da können Sie ganz sicher sein, dass wir den auch wahrnehmen werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will noch ein paar Anmerkungen zu Herrn Kastendiek machen. Es hat mich verwundert – oder auch nicht –, dass Sie hier gesagt haben, warum muss denn in diesem Antrag zu der Trägerschaft, zu dem einheitlichen Ansprechpartner dieses und jenes noch mit hineingeschrieben werden, warum sollen denn auch ausländische Arbeitnehmer oder deutsche Arbeitnehmer oder deutsche Unternehmer dort hingehen können und sich informieren. Warum muss das denn mehrsprachig sein, und wenn, dann vielleicht noch mündlich, aber bitte nicht schriftlich, das ist alles zu kompliziert. Mich wundert das nicht, denn das zeigt Ihr Verständnis, das Sie hier als Wirtschaftssenator hatten! Sie haben es nicht begriffen, dass man das hier auch als eine Chance nehmen kann, um Service in dieser Stadt anzubieten, sondern Sie haben es immer so verstanden, dass Sie Ihre Dinge nur abgearbeitet haben.
Das, finde ich, ist noch einmal hier richtig deutlich geworden, dass Sie darin nicht Chancen erkennen,
indem wirklich der IT-Bereich, der schon sehr gut hier in dieser Stadt verankert ist, genutzt werden kann, um wirklichen Service für Unternehmen, für die Wirtschaft, aber auch für Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt anzubieten. Das finde ich sehr bezeichnend und ist sehr gut deutlich geworden.
Die andere Frage, ob wir das jetzt irgendwie der Verwaltung überlassen, sie haben eine gute Arbeit gemacht, es ist eine super Grundlage gewesen, und sie werden das weiter abarbeiten. Es ist bloß auch notwendig, jetzt ein schnelles Verfahren durchzuführen und nicht ewig lange auszuschreiben und zu überlegen. Sie benutzen die Begriffe Effektivität und Effizienz, die sehe ich in unserer Verwaltung, und natürlich sehe ich, dass wir diese Arbeit hier auch am objektivsten machen können. Wenn Sie glauben, dass das nicht abgestimmt ist, dann weiß ich nicht, was Ihre Vorstellung von politischer Arbeit hier in dieser Stadt eigentlich bedeutet.
Auf den FDP-Antrag wollte ich mich noch einmal beziehen: Es ist so, dass wir als SPD einige Dinge daran auch gut finden, gerade die Kooperation mit dem niedersächsischen Umland. Natürlich verstehen wir es auch, dass es notwendig ist, dass hier die Bürgerschaft regelmäßig und von sich aus auch informiert, wie dieser wichtige Punkt weiterentwickelt wird. Das habe ich aber auch angekündigt, dass wir das im nächsten Schritt sowieso sehen. Das Problem, das wir mit diesem Antrag haben, ist, dass Sie im ersten Punkt einen anderen Vorschlag haben, nämlich die Ausschreibung. Das ist ein Widerspruch zu unserem Antrag, deswegen können wir das auch nicht übernehmen, und das war ja als Ergänzung gedacht.
Das, was Sie unter dem zweiten Punkt nennen, ist eine Stellenbeschreibung, genau das, was wir erwarten, das natürlich dieser einheitliche Ansprechpartner macht, deswegen ist das eigentlich selbstverständlich.
In dem dritten Punkt sagen Sie auch noch einmal das, was ich auch richtig finde, dass es keine Wettbewerbsverzerrung geben darf und es deswegen eine objektive Stelle für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen hier in der Stadt geben muss. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt könnte man sagen, gut gebrüllt. Man könnte aber auch sagen, Hunde, die bellen, beißen nicht. Ich glaube, das Zweite kommt eher zum Ausdruck, weil durch Ihre Erwiderung doch deutlich wurde, dass Sie schlichtweg gar kein Argument für Ihren Antrag haben. Die Wahrheit ist doch auch, Sie haben wochenlang über einer Großen Anfrage gebrütet, die hin und her ging zwischen Ihren Fraktionen und dem Senat. Sie konnten sich nicht auf etwas Vernünftiges einigen, und was hier herausgekommen ist, gerade vor dem Hintergrund des Rüffert-Urteils, das dieses Jahr sehr stark auch das bei Ihren Gewerkschaftskreisen verankerte Misstrauen gegenüber den EU-Strukturen gestärkt hat: Das sind die Wahrheit und die Geschichte Ihres Antrags, meine Damen und Herren.
Von daher sollten Sie schon auf das eingehen, was gesagt worden ist. Es hat überhaupt keiner hier in Abrede gestellt, dass die Dienstleistung mehrsprachig erfolgen muss und soll, deswegen war Ihr Argument hier, wenn es eines sein sollte, völlig daneben! Es geht darum, auch die Maßstäblichkeit zu bewahren, und wir wollen, dass die bestmögliche Organisationsform dieses einheitlichen Ansprechpartners gewählt wird, und zwar nach einem Abwägungsprozess, so wie es der Senat auch wollte. Sie legen Ihrem Senat an dieser Stelle „Handschellen“ an, weil Sie dem Senat misstrauen, weil Sie den Strukturen misstrauen, die offensichtlich, Ihrer Auffassung nach, durch den einheitlichen Ansprechpartner entstehen. So ist die Wahrheit, meine Damen und Herren!
Dies ist auch in dem Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Kuhn zum Ausdruck gekommen, der, und da merkt man auch, wie die Gefechtslage innerhalb der Koalition an dieser Stelle ist, sich überhaupt nicht mehr die Mühe gemacht hat, ein Argument für diesen Antrag zu finden. Es ist letztendlich ein politischer Kompromiss und der Versuch, sich jetzt europapolitisch zu profilieren.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich habe eine ganz andere Debatte gehört als Sie!)
Es ist aber ein Versuch, sich auf Kosten der Leistungsfähigkeit öffentlicher Verwaltung und öffentlicher Strukturen zu profilieren, und das ist genau Ihre Schwäche, die wir Ihnen hier vorwerfen! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat misst der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie große Bedeutung zu, weil sie dazu geeignet ist, die Attraktivität des Standortes Bremen weiter zu erhöhen. Deswegen hat der Senat auch entsprechende Beschlüsse am 25. März 2008 gefasst. Wir sind eindeutig sehr dafür, hier zügig dieses Verfahren der EU-Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen, deswegen wurde damit in der Regel auch federführend der Senator für Wirtschaft und Häfen beauftragt.
Wir haben dort als eine große Aufgabe, das ist nicht der Gegenstand dieses Auftrags hier, das Thema des Normenscreenings, nämlich die Erleichterung für ausländische Dienstleister, sich durch den Dschungel von deutschen Paragrafen zurechtzufinden, diese zu vereinheitlichen und damit auch Bürokratie abzubauen. Das ist das eine Thema, daran arbeiten wir, und dort versuchen wir auch, die Verwaltung zu verschlanken und den Zugang von ausländischen Unternehmen nach Bremen einfacher und schneller zu gestalten. Das ist eine Chance für den Standort Bremen, dass wir mehr ausländische Dienstleister nach Bremen bekommen, das kann die Attraktivität, die Wettbewerbfähigkeit unserer Stadt verstärken.
Der einheitliche Ansprechpartner ist das zweite große Instrument dieser EU-Dienstleistungsrichtlinie, auch daran arbeiten wir, und dabei ist es selbstverständlich, dass wir mit vielen Einrichtungen in dieser Stadt sprechen. Insofern, Herr Kastendiek, wenn Sie „Handschellen“ irgendwo gemerkt haben, sind sie sehr dünn, wir haben sie bisher noch nicht gefühlt. Wir sprechen über die Frage der Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners natürlich mit den Kammern, hier insbesondere mit der Handelskammer, aber auch mit der Handwerkskammer, mit anderen Einrichtungen der Unternehmen und auch mit der Arbeitnehmerkammer. Wir haben auch mit dem DGB gesprochen, um zu sehen, wie denn die Ausgestaltung dieses einheitlichen Ansprechpartners am sinnvollsten ist. Das ist hier in der Diskussion auch deutlich geworden.
Es gibt drei Modelle: das kommunale Modell, für das sich der Antrag hier ausspricht, die Möglichkeit, Kammern damit zu beauftragen, und es gibt auch die Möglichkeit einer Kooperation zwischen Kammern und kommunalen Trägern. Darüber sind wir in Gesprächen, und hier wird jetzt im Ergebnis vorgeschlagen, dass wir uns letztendlich auf einen kommunalen Träger beschränken sollen.
Ich will einmal sagen, wir haben natürlich in den beiden Städten dieses Bundeslandes zwei Einrichtungen, die dafür sehr gut geeignet sind, denn wer als einheitlicher Ansprechpartner schon für die Bremer oder für die Bremerhavener Unternehmen zur Verfügung stehen soll, der wird es auch sinnvollerweise für ausländische Unternehmen machen können. Deswegen sind auch, nach unserer Meinung, die BIG für Bremen und die BIS für Bremerhaven ge
eignete Institutionen, und wir sind im Moment dabei, auch mit den Kammern darüber zu sprechen, wer es eigentlich sinnvoll machen kann oder nicht.
Man muss immerhin sehen, und das ist hier in der Diskussion auch deutlich geworden, es geht nicht nur um Vernetzung, um Erleichterung des Zugangs zu Behörden, sondern es geht auch um hoheitliche Aufgaben. Es müssen rechtsverbindliche Informationen gegeben werden, auf die sich die auswärtigen Interessenten verlassen können. Insofern wird in jedem Fall der Senator für Wirtschaft und Häfen, beziehungsweise der Senat, auch die Aufgabe der Fachaufsicht über diese Einrichtung, welche es auch immer sein wird, haben müssen. Dies haben die Kammern, jedenfalls die Handelskammern, bisher als problematisch angesehen, dass sie sich der Fachaufsicht des Senats unterwerfen. Wir sind in diesen Gesprächen.
Ich denke, wenn dieser Beschluss so gefasst wird, werden wir die BIG und die BIS als geeignete Institutionen ansehen, die auch qualifiziert sind, einen solchen Auftrag durchzuführen und als einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen und natürlich, wie es auch heute schon der Fall ist, mehrsprachig. Das heißt, sie müssen auch englischsprachige – in der Regel geht es um englischsprachige – Anforderungen erfüllen können, das ist eine Selbstverständlichkeit. Insofern ist dies ein Antrag, den wir aus Sicht des Senators für Wirtschaft und Häfen durchaus mit tragen können. Dass Arbeitnehmer sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden können, ist ebenfalls selbstverständlich, dabei geht es dann wohl vor allen Dingen um die Arbeitnehmer, die sich in Bremen selbstständig machen wollen. Es geht um Dienstleistung, und der Ansprechpartner steht für alle zur Verfügung, die sich an ihn wenden.
Was den Änderungsantrag der FDP betrifft, haben wir vor allen Dingen mit dem ersten Punkt ein Problem. Einerseits ist er schon von der Sache her nicht korrekt, nicht die Kommunen entscheiden, und damit können die Kommunen auch nicht ausschreiben, sondern es sind explizit die Bundesländer in Deutschland gefordert, und die Bundesländer entscheiden, wie und wo der einheitliche Ansprechpartner verortet wird. Das ist also der Senat, das ist ganz klar! Eine Ausschreibung hat da auch wenig Sinn, weil wir es ohnehin nicht an Private vergeben können, sondern wir müssen uns in einem sachlichen Verfahren auf den Träger verständigen. Wir könnten natürlich auch in Bremen überlegen, ob wir statt der BIG das Stadtamt oder einen anderen Träger nehmen,
ja eben, man kann sich vieles überlegen, aber ich glaube, es wird eine sachliche Entscheidung getroffen, und diese wird letztlich auf unsere beiden Wirtschaftsförderungsgesellschaften hinauslaufen.
Zur Berichterstattung: Es ist schon in dem Beschluss des Senats vorgesehen, dass der Senat regelmäßig über den Sachstand berichtet. Das wollen wir machen, es ist ein sinnvolles Verfahren. Insofern können wir den meisten dieser Punkte auch zustimmen, aber eben die Kommunen entscheiden nicht, sondern auch der Senat entscheidet, wie es in Bremerhaven geregelt wird. Für die anderen Bundesländer ist es noch eine wesentlich wichtigere Frage, wie sie das letztlich organisieren. Wir werden weiter mit den Kammern in Gesprächen bleiben, um ihnen dieses Verfahren zu erläutern, denn wir haben natürlich ein großes Interesse daran – wie auch immer am Schluss das Ergebnis ist –, dass die Kammern mit einbezogen werden, dass sie alle wissen, wie bei uns das Verfahren läuft, damit es auch ein entsprechend unterstütztes, breit angenommenes Verfahren gibt. Wichtig ist, dass künftig in Europa jeder weiß, die Europäische Union hat ein Verfahren, wo der einheitliche Ansprechpartner in Bremen und Bremerhaven zu finden ist. Umgekehrt gilt das natürlich auch für die Bremer und Bremerhavener Dienstleister. Sie müssen wissen, wie man in Portugal oder in Frankreich oder anderswo an einem jeweiligen Ort den einheitlichen Ansprechpartner findet. Die EU sorgt dafür, dass hier Transparenz entsteht.
Das ist sinnvoll, insofern kann ich Ihnen nur sagen, der Senator für Wirtschaft und Häfen arbeitet sehr intensiv an der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, an der Etablierung des einheitlichen Ansprechpartners und der Entscheidung bis zum Ende dieses Jahres. So sieht es auch die EU vor, und dann werden wir dies auch entsprechend so machen, wie es hier in dem Antrag, wenn er beschlossen wird, vorgesehen ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns am Ende dieser Debatte nicht einigen können, aber ich muss schon sagen, ich finde es bemerkenswert, dass der Senat wenigstens die schlimmsten Erwartungen, die ein Teil dieses Hauses gehabt hat, am Ende bestätigt. Die Frage ist doch: Warum führen wir diese Debatte eigentlich, wenn Sie heute schon wissen, dass Sie das irgendwie an die BIG und die BIS übertragen wollen? Dann sind viele Argumente, die hier vorgebracht wurden, jedenfalls aus meiner Sicht wirklich überhaupt nicht überzeugend,