Der im Rahmen der Veranstaltung aufgetretene Referent ist den Verfassungsschutzbehörden durch diverse islamische Vortragsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet bekannt. Bei der Beantragung der Raumüberlassung sind aber Referentinnen oder Referenten nicht benannt worden.
Offensichtlich wurde die Raumvergabe am 27. Juli 2008 vom zentralen Veranstaltungsbüro hinsichtlich der Inhalte falsch eingeschätzt. Es wird derzeit von der Universität geprüft, ob die Raumvergabe unter Vorspiegelung falscher Sachverhalte erfolgte und inwieweit der beantragende Student für sein Verhalten zur Verantwortung gezogen werden kann.
Grundsätzlich werden alle Anfragen von Nutzerinnen und Nutzern für Veranstaltungen mit politischem und religiösem Inhalt vom Veranstaltungsbüro
dem zuständigen Dezernenten zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt, der seine Entscheidung in Abstimmung mit dem Rektorat trifft. Zur Bewertung können auch Informationen anderer Behörden eingeholt werden.
Jährlich kommt es zu etwa 3000 Raumvergaben an externe Veranstalterinnen und Veranstaltern in der Universität auf der Grundlage der „Richtlinien für die Überlassung von Hochschulräumen“ durch das Zentrale Veranstaltungsbüro der Universität. Ein Teil der Veranstaltungswünsche wird auch abgelehnt, weil entweder keine entsprechenden Räume zur Verfügung stehen oder Veranstalterinnen und Veranstalter nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der beantragten Veranstaltungen bieten oder zu erwarten ist, dass mit der gewünschten Raumvergabe durch die Veranstaltung die öffentliche Sicherheit gefährdet oder das Ansehen der Universität beschädigt wird.
Eine Prüfung im Hinblick auf die letztgenannten Risiken ist im vorliegenden Fall aufgrund der fehlenden Informationen nicht erfolgt. Die Raumvergabe des zentralen Veranstaltungsbüros verläuft allerdings seit vielen Jahren ohne Beanstandung und Auffälligkeiten.
Es liegt im Interesse der Universität, vor der Vergabe von universitätseigenen Räumen Veranstaltungen mit politischem und religiösem Inhalt noch sorgfältiger zu prüfen. Aufgrund dessen wird das Verfahren zur Raumvergabe auf notwendige Veränderungen hin überprüft. Sofern falsche Angaben zu einer Raumvergabe führen, wird die Person zur Verantwortung gezogen, die die Raumvergabe beantragt hat.
Zu Frage 2: Dass für eine solche Veranstaltung Räume der Universität genutzt werden konnten, bewertet der Senat als Fehler, der aber bei der Raumvergabe offenbar nicht erkannt wurde. Die konkreten Bedingungen, unter denen die Veranstaltung durchgeführt wurde, sind weitere Gründe dafür, dass Veranstaltungen dieser Art regelhaft keinen Raum in der Universität finden sollten.
Frau Senatorin, Sie sagten, es wird gegebenenfalls innerhalb der Universität ein Verfahren angestrebt werden, falls falsche Angaben seitens des Studenten, der diesen Raum gemietet hat, gemacht worden sind. Würden Sie uns über dieses Ergebnis der Untersuchung im Wissenschaftsausschuss informieren?
Wir wissen alle, dass es natürlich schwierig wird, bei 3000 Raumvergaben eine Kontrolle auszuüben. Nichtsdestotrotz ist dieser Fall jetzt vorgekommen. Sehen Sie auch eine Möglichkeit seitens Ihres Ressorts, dort noch einmal hin und wieder eine Überprüfung oder eine Abstimmung mit der Universität vorzunehmen?
Dieser Vorgang hat in der Universität schon genügend Alarm ausgelöst, auch durch die Presseberichterstattung. Man ist jetzt sensibilisiert. Ich habe Ihnen schon gesagt, der Fehler lag darin, dass der religiöse Inhalt nicht erkannt worden ist. Man hätte aber vielleicht auch schon vom Titel der Veranstaltung her dem Dezernenten etwas vorlegen müssen. Insofern ist hier ein Fehler passiert, ich denke, ein bedauerlicher Fehler, aber ich meine, dass die Universität genügend sensibilisiert ist, dass das nicht wieder vorkommen kann.
Es ist auch noch zu ähnlicher Zeit ein Verfahren einer Raumvergabe für die Schura Bremen geprüft und auch genehmigt worden. In dem Zusammenhang kam es mit diesen beiden auch noch offensichtlich zu Verwechslungen im Veranstaltungsbüro. Es sind da also Verkettungen von kleineren Fehlern passiert, die dann zu dieser Veranstaltung geführt haben. Ich denke, dass die geringe Fehlerquote aber zeigt, dass im Normalfall sensibel gehandelt wird.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Veranstaltung der BIG zur Filmförderung in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Krusche, Frau Stahmann und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Warum wurde auf der Veranstaltung zur Filmförderung der Bremer Investitions-Gesellschaft, BIG, den Filmschaffenden neben anderen Fördermöglichkeiten nicht auch die erfolgreiche Nachwuchsförderung des Filmbüros Bremen vorgestellt?
Zweitens: Wie will der Senat die Kleinstprojektförderung und Arbeit des Filmbüros Bremen bekannter machen?
Zu Frage 1: Die Bremer Investitions-Gesellschaft, BIG, hat gemeinsam mit der nordmedia – die Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH – am 8. Juli 2008 eine Informationsveranstaltung zur überregionalen Filmförderung in Bremen und Niedersachsen durchgeführt.
Themen dieser erfolgreichen Veranstaltung waren die Präsentation und die Frage der Kombinationsmöglichkeiten von Filmförderinstrumenten auf EU-, Bundes- und Landesebene. Aufgrund dieser überregionalen thematischen Ausrichtung, welche sich auch in der Referenten- und Gästeliste widerspiegelt, wurde bewusst auf eine zusätzliche Darstellung kommunaler Förderinstrumente aus Bremen und Niedersachsen verzichtet, weil andernfalls die Zielsetzung und der Rahmen dieser Veranstaltung überschritten worden wären. Mit dem Filmbüro Bremen e. V. wurde zuvor vereinbart, Informationsblätter des Filmbüros verteilen zu lassen. Der Moderator hat ferner auf die Arbeit des Filmbüros Bremen e. V. hingewiesen.
Zu Frage 2: Der Senat weist regelmäßig in Pressemitteilungen über den Senatspressedienst auf die Arbeit des Filmbüros ebenso hin wie auch auf die Arbeit der kulturwirtschaftlichen Filmförderung der nordmedia. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben darauf hingewiesen, dass auf der Informationsveranstaltung der BIG auch die Bundesfilmförderung vorgestellt worden ist. Ist Ihnen oder dem Senat bekannt, dass die Nachwuchsfilmförderung, so wie sie das Filmbüro Bremen betreibt, Vorbild bei der Novellierung des Bundesfilmförderungsgesetzes ist und darauf auch ausdrücklich Bezug genommen wird?
Frau Stahmann, dieser Aspekt – ich war bei der Veranstaltung nicht dabei – dürfte zum Klingen gekommen sein zum einem bei der Vertreterin, die die Bundesförderung vorgestellt hat, und zum anderen waren ja zwei aus dem Filmbüro als Gäste mit anwesend. Das Faltblatt wurde verteilt. Insofern ist schon deutlich geworden, dass neben der EU-, der Bundes- und der Landeskomponente in Bremen eine kommunale Komponente da ist. Es ist allerdings eine gemeinsame Veranstaltung mit Niedersachsen gewesen. Hätten wir also die kommunale Filmförde
rung Bremens mit als Bestandteil genommen, so hätten wir auch den wahrscheinlich großen Strauß kommunaler Filmförderungsmöglichkeiten niedersächsischer Kommunen mit aufnehmen müssen, und dann wäre die Veranstaltung wohl doch etwas zu breit geworden.
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Kaiserschnittgeburten im Lande Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie hat sich die Zahl der Kaiserschnittgeburten im Lande Bremen im Verhältnis zur bundesweiten Entwicklung in den vergangenen drei Jahren entwickelt?
Drittens: Gibt es Aufklärungsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen im Lande Bremen mit dem Ziel, möglichst viele natürliche Geburten zu erreichen?
Zu Frage 1: Der Anteil der Kaiserschnittgeburten an allen Geburten im Land Bremen betrug 25 Prozent in 2005, 29,5 Prozent in 2006 und 26 Prozent in 2007. Zum Vergleich betrug die Rate 23 Prozent in 2001. Bundesweit stieg die Kaiserschnittrate – übermittelt vom Statistischen Bundesamt – von 27 Prozent in 2004 auf 29 Prozent in 2006.
Zu Frage 2: Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielgestaltig und können nicht abschließend bewertet werden. Diskutiert werden ein verändertes Risikoprofil der Schwangeren, die stärkere Gewichtung der körperlichen Folgen einer vaginalen Geburt wie auch organisatorische Gründe. Die in früheren Jahren oftmals geäußerte Vermutung, dass die Frauen selbst einen Anstieg der Kaiserschnittraten verursachen, konnte hingegen von einer Studie von 2006 des Instituts für Public Health und Pflegeforschung der
Universität Bremen widerlegt werden. Hiernach wollen nur wenige Frauen einen „Wunsch“-Kaiserschnitt.
Zu Frage 3: Die Gesundheitsbehörde betont die Notwendigkeit, einerseits die Bedürfnisse der Frauen bei der Geburt zu berücksichtigen und andererseits die Bereitschaft zu stärken, möglichst viele natürliche Geburten zu erreichen. Dies kann nur im gemeinsamen Austausch zwischen den Frauen und den niedergelassenen wie auch stationär tätigen Hebammen, Frauenärztinnen und Frauenärzten geschehen.
In dem von der Bremischen Zentralstelle zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau herausgegebenen Ratgeber „Schwanger in Bremen und Bremerhaven“ wird das Thema Kaiserschnitt kritisch diskutiert. Im Rahmen des Bremer Forums Frauengesundheit entwickelt ein interdisziplinär zusammengesetzter Arbeitskreis derzeit weitere Maßnahmen, um eine Trendwende zu erreichen. – Soweit die Antwort des Senats!