Protokoll der Sitzung vom 10.09.2008

Herr Kollege Brumma, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie sagten gerade, die Tendenz ist wieder ansteigend, und in der Öffentlichkeit wird gesagt, dies hätte auch eine Ursache darin, dass die Erlöse der Krankenhäuser dadurch steigen, wenn man mehr Kaiserschnittgeburten macht. Was halten Sie von dieser Aussage?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich will zunächst noch einmal sagen: Wir versuchen natürlich, durch Informationen und Aufklärung die schwangeren Frauen in ihrer Entscheidung zu begleiten, das ist der eine Punkt, und da ist diese Broschüre, die dazu herausgegeben worden ist, ein ganz wichtiger Beitrag. Aber ein Thema, das Sie ansprechen, lässt sich so nicht ohne Weiteres differenzieren, weil natürlich eine Kaiserschnittgeburt zunächst immer grundsätzlich medizinisch begründet ist. Wir wissen – ich habe das ja auch in der Antwort ausgeführt –, dass in der Tat auf der anderen Seite auch das Risikoprofil der schwangeren Frauen größer geworden ist. Insofern lässt sich das nicht auf eine finanzielle Ebene bringen.

(Abg. B r u m m a [SPD]: Vielen Dank für die Klarstellung!)

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte und damit letzte Anfrage steht unter dem Betreff „Verteilung der Mittel des KüstenschutzSonderprogramms“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Imhoff, Focke, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Imhoff!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie will der Senat in Verhandlungen mit den anderen norddeutschen Bundesländern sicherstellen, dass Bremen tatsächlich bis zum Jahr 2025 die vom Senat als Ziel genannten „mindestens 80 Millionen Euro“ aus dem Küstenschutz-Sonderprogramm des Bundes für die norddeutschen Länder in Höhe von 380 Millionen Euro erhält?

Zweitens: Wurden diesbezüglich bereits Gespräche mit den betroffenen Bundesländern geführt?

Drittens: Wie hoch beziffert der Senat die jährlichen Eigenmittel des Landes Bremen bis zum Jahr 2025 im Bereich des Küstenschutzes?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Auf Initiative und unter Federführung Bremens ist es den fünf norddeutschen Küstenländern gelungen, den Bund von der Notwendigkeit zu überzeugen, zusätzliche finanzielle Anstrengungen zu unternehmen, um die durch den Klimawandel gewachsenen Anforderungen an den Küstenschutz bewältigen zu können.

Mit Schreiben vom 20. Juni 2008 hatten die norddeutschen Küstenländer im Rahmen ihrer Initiative für eine bessere Ausstattung der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, GAK, der Bundesregierung ihre voraussichtlichen zusätzlichen Bedarfe für einen intensivierten Küstenschutz in den kommenden zehn Jahren gemeldet.

Mit Antwortschreiben von Herrn Bundesminister Dr. de Maizière vom 8. Juli 2008 auf das oben genannte Schreiben hat der Bund den Küstenländern zusätzlich 380 Millionen Euro als zusätzlichen Bundesanteil für Küstenschutzmaßnahmen bis 2025 zugesichert. Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2008 den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2009 und den Finanzplan bis 2012 beschlossen. Damit werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – in der GAK in den Jahren bis 2025 insgesamt 380 Millionen Euro zusätzlich als Bundesanteil in Form eines Sonderrahmenplans zur Verfügung stehen. Bei den 380 Millionen Euro des Sonderrahmenplans handelt es sich um den Bundesanteil an den zusätzlichen Investitionsmitteln, die – entsprechend den BundLänder-Anteilen in der GAK – in Höhe von 70 Prozent vom Bund getragen werden. Die Länder müssen die fehlenden 30 Prozent aus ihren Landesmitteln ergänzen.

Mit den in Aussicht gestellten Mitteln ist der Bund mit einem großen Schritt auf die Küstenländer zugegangen. Aufgrund des bislang ausgesprochen kooperativen Prozesses unter den Ländern ist davon aus

zugehen, dass in den nun bevorstehenden Verhandlungen über die Aufteilung dieser Mittel die Bedarfe Bremens angemessen anerkannt werden.

Zu Frage 2: Die genaue Verteilung der in Aussicht gestellten 380 Millionen Euro unter den Ländern wird nunmehr in einem abgestimmten Verfahren zwischen den Küstenländern einerseits sowie zwischen den Küstenländern und dem Bund andererseits verhandelt. Als in der Sache federführend hat deshalb das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu einer Sitzung am 10. September 2008, also heute, nach Bonn geladen. Die Länder werden rechtzeitig vor dem erwähnten Sitzungstermin einen eigenen Vorschlag zur Zuteilung der Küstenschutzmittel vorlegen.

Über die Ausgestaltung des Sonderrahmenplans „Küstenschutz“ und die Verteilung der Mittel auf die Länder entscheiden dann letztlich die Agrarministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer und des Bundes im Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz Planak. Das Land Bremen wird hier vertreten durch den Senator für Wirtschaft und Häfen. Die nächste PlanakSitzung ist für den Dezember 2008 vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Höhe des jährlichen Eigenmittelanteils des Landes Bremen bis zum Jahr 2025 im Bereich des Küstenschutzes kann zurzeit nicht abschließend festgelegt werden: Hier ist zunächst das Ergebnis der Abstimmungsgespräche sowie der Beschluss des Planak abzuwarten. Bremen hat, wie bereits erwähnt, gemäß den Fördergrundsätzen der GAK 30 Prozent der gesamten Investitionssumme durch Landesmittel zu finanzieren. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Imhoff, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, ich habe eine Zusatzfrage! In Anbetracht unserer Deichlängen hier in Bremen und der anderen Küstenländer, die auch sehr hohen Bedarf haben: Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie diese relativ hohe Summe im Verhältnis zu den Deichlängen der anderen Bundesländer durchsetzen können?

Bitte, Herr Senator!

Ich kann zunächst einmal darüber berichten, dass die Gespräche ausgesprochen kooperativ verlaufen, ich habe mich heute noch einmal in Vorbereitung auf die heutige Sitzung von meinen Fachleuten informieren lassen. Das ist sehr gut. Man trifft heute in Bonn zusammen.

Zu Ihrer Frage ganz allgemein muss man sagen, dass man natürlich unterscheiden muss: Küstenlänge ist ein wichtiges Kriterium, aber die Anzahl der Menschen, die an einem bestimmten Ort wohnt und

von dem Deichschutz profitiert, muss man natürlich als zweites wichtiges Kriterium einbringen. Deswegen sind wir Bremer auch mit einem relativ hohen Anteil von 18,13 Prozent an den gesamten Mitteln beteiligt. Das heißt, es ist nicht so wie bei der üblichen Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“, bei der wir nur mit einem kleinen Teil, ich weiß die genaue Zahl nicht, aber irgendwo bei ein bis zwei Prozent dabei sind, sondern bei diesem Sonderprogramm sind wir, wenn man so will, überproportional begünstigt und haben einen sehr hohen Anteil in Höhe von 18 Prozent. Das wird auch von den anderen Ländern so anerkannt. Das ist positiv.

Herr Kollege Imhoff, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. I m h o f f (CDU): Nein, vielen Dank!)

Herr Senator, eine Zusatzfrage von dem Abgeordneten Dr. Buhlert! – Bitte, Herr Kollege!

Herr Senator, Sie haben berichtet, dass rechtzeitig zu der Sitzung, die, wie Sie berichteten, heute stattfindet, ein Verteilungsvorschlag unterbreitet wird. Sind Sie bereit, diesen den zuständigen Gremien, sprich der Deputation, dann auch mit einem entsprechenden Bericht zur Verfügung zu stellen?

Bitte, Herr Senator!

Ja, selbstverständlich, das ist doch das Normalste von der Welt! Nur, wir können nichts zur Verfügung stellen, bevor es nicht abschließend ist. Wir streben selbstverständlich auch einen Senatsbeschluss an. Wir haben uns jetzt bemüht, auch Dank der Tatsache, dass der Bürgermeister Böhrnsen in dieser Zeit Vorsitzender der Konferenz der norddeutschen Ministerpräsidenten war. In dieser Funktion hat er diese Gespräche federführend geführt, und wir sind sehr froh darüber, dass das Ergebnis jetzt so positiv ausgefallen ist.

Beim Bund sind wir jetzt mit den 380 Millionen Euro durch, gleichzeitig bemühen wir uns natürlich, auch im Rahmen der europäischen Programme ELER – das ist für den ländlichen Raum – und EFRE zusätzliche Mittel für die Zeit ab 2014, wenn der EU-Haushalt neu aufgestellt wird, zu akquirieren. Ich persönlich glaube, dass man noch zusätzliche Mittel generieren kann, wenn im Rahmen des Zertifikatehandels beim CO2 ab 2013 eine Vollversteigerung stattfindet, dass dann ein Teil der Mittel für Küstenschutz reserviert werden kann. Insofern werden wir, wenn wir das alles als komplettes Gesamtbild haben, dies selbstverständlich der Deputation, der Bürgerschaft und auch dem Senat so vorlegen.

Herr Dr. Buhlert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, wir haben bisher den Generalplan Küstenschutz und dazu eine Zeitperspektive, die deutlich vor 2025 liegt. Führt jetzt diese längere Bundesfinanzierung dazu, dass wir Sachen strecken müssen, oder führt es eher dazu, dass wir die danach anstehenden Sachen auch finanzieren können?

Bitte, Herr Senator!

Das ist eine interessante Frage. Die müssen wir gemeinsam diskutieren, weil es in der Tat so ist, dass beim Generalplan Küstenschutz, der mit Niedersachsen synchronisiert ist, was vernünftig ist, und auch, was die Deichhöhen, diese zusätzlichen 25 Zentimeter betrifft, das kennen Sie auch noch aus Ihrer alten Funktion, Einvernehmen besteht. Bis jetzt war geplant, so über den Daumen gepeilt zu sagen, in zehn Jahren schaffen wir das. Das wäre also zwischen 2018 und 2020. Jetzt stellt der Bund diese Sondermittel bis zum Jahr 2025 zur Verfügung, und wir müssen entsprechend die Komplementärmittel zur Verfügung stellen, und jetzt gilt es, natürlich immer unter Wahrung der Schutzinteressen unserer Bevölkerung, die Mittel optimal zu ziehen.

Darüber, was das für die zeitliche Achse bedeutet, müssen wir noch einmal reden. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man das ein bisschen streckt. Aber oberste Priorität hat die Sicherheit. Was auch wichtig ist, darüber bin ich auch mit dem Kollegen Nagel im Gespräch, ist die Frage der Priorisierung, was wir jetzt zuerst abarbeiten müssen. Es sind einige Sachen, die besonders wichtig sind, wo die Dringlichkeit am höchsten ist, und andere kann man vielleicht ein bisschen weiter nach hinten schieben. Das werden wir Ihnen dann aber in der Vorlage, die ich für die verschiedenen Gremien zugesagt habe, darlegen, und dann werden wir auch gemeinsam darüber diskutieren.

Herr Dr. Buhlert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. B u h l e r t (FDP): Nein!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, mit Beantwortung dieser Frage ist der Tagesordnungspunkt 1 erledigt.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Bödeker, Röwekamp und Fraktion der CDU folgendes Thema beantragt worden:

Keine Scheindebatte – Weservertiefung genehmigen!

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Böhrnsen.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bödeker.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, diese Aktuelle Stunde ist von außerordentlicher Wichtigkeit, weil wir alle erstaunt waren, welche Diskussion wir mit einem Mal führen müssen. Es ist schon verwunderlich, und wenn man in die Vergangenheit geht und den Koalitionsvertrag von Rot-Grün betrachtet, kann man schon auf die Vermutung kommen, dass die Grünen bei der Außenweservertiefung zumindest nicht mit vollem Herzen dabei sind, und nach der Diskussion in der letzten Woche hat man den Verdacht, dass die Außenweservertiefung verhindert werden soll.