In Bremen sind die Wege kurz, das ist anders als in Nordrhein-Westfalen. Hier lebt eine andere politische Kultur, die sehr viel dichter an den Hochschulen und ihren Sorgen ist als im Düsseldorfer Landtag. Hier können wir uns mehr Freiheiten erlauben, auch weil die Hochschulen so stark in die städtische Gesellschaft integriert sind, dass eine Kontrolle anders funktioniert. Gleichzeitig aber ist auch gerade diese enge Vernetzung der Grund dafür, besonders viel Freiheit zu geben, um ungesunde Verquickungen zu vermeiden und immer eine gewisse Distanz zu wahren.
Daher können und müssen wir es uns in Bremen leisten, für alle Hochschulen gleichermaßen ein Hochschulfreiheitsgesetz zu schaffen. Einen entsprechenden Antrag werden wir zu gegebener Zeit stellen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal geht es mir genauso wie Frau Schön, dass mir überhaupt nicht klar ist, Frau Motschmann, was Sie bewegt, an dieser Stelle solch einen Antrag einzubringen. Wir sind mitten in einem Verfahren, wir sind in der Novellierung des Hochschulgesetzes, wir sind dabei – das Ganze hat ja in der Großen Koalition schon angefangen –, Veränderungen aufzunehmen. Rot-Grün setzt da jetzt noch einmal eigene Schwerpunkte – Frau Schön hat sie ausgeführt – mit der geschlechtergerechten Sprache, mit der festen Quote der Frauen in Gremien, aber eben auch mit der besonderen Hochschulzulassung für Nichtabiturienten.
In diesem Prozess, der noch fortgeführt wird, stellen Sie hier einen Antrag nach einem eigenen Gesetz für die Hochschule für Künste, und, das ist jetzt auch schon einige Male dargestellt worden, auch ich habe natürlich mit dem Rektor, Herrn Cordes, gesprochen, wo es noch nicht einmal an der Hochschule selbst einen Rückhalt für einen solchen Antrag gibt.
Der Bezug auf Nordrhein-Westfalen, auch das ist hier schon angesprochen worden, ist, denke ich, überhaupt nicht stimmig, denn das dortige Wissenschaftsfreiheitsgesetz regelt ja genau die Schwierigkeiten, die die sieben Hochschulen für Künste in NordrheinWestfalen haben, sodass dort eine Notwendigkeit für ein eigenes Gesetz besteht. Das ist etwas, was wir hier überhaupt nicht haben.
Alle die, die dem Wissenschaftsausschuss angehören, haben in der vergangenen Woche dem Kanzler ja zuhören können, als er begründete, dass jetzt im Verfahren einige Veränderungen bei der Novellierung des Gesetzes aufgenommen werden sollen. Einerseits geht es also darum, auch tatsächlich sprachlich auszuweisen, dass die Kunst eine Rolle spielt. Dem kann ich folgen. Ich denke, das ist überhaupt kein Problem, da kann man sagen, bei der Veränderung nehmen wir das auf. Herr Wortmann hat ausgeführt, dass die Hochschule für Künste vornehmlich ein Kunstbetrieb ist und nicht Wissenschaft und Forschung im Vordergrund stehen. Da könnte man vielleicht auch im Gesetz einiges besser formulieren, das ist gar kein Thema.
Es soll auch nicht nur um den Wissenstransfer gehen, sondern auch um den Transfer künstlerischer Leistungen. Wer will sich dem verweigern? Aber dann kommen wir dazu, dass es um ganz andere Dinge geht. Es geht um mehr Autonomie, zum Beispiel bei den Berufungsverfahren. Das ist etwas, was nicht ausschließlich die Hochschule für Künste will. Das ist eine Sache, bei der eigentlich alle Hochschulen mehr Autonomie haben möchten, und da haben wir eine ganz klare politische Entscheidung, dass wir sagen, die öffentliche Hand, die Steuerzahler finan
zieren den Hochschulbereich, und da soll auch die Verantwortung in bestimmten Bereichen bleiben. Davon werden wir nicht durch solch ein Gesetz in irgendeiner Weise abweichen.
Wenn die dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrkräfte angesprochen wird: Selbstverständlich gibt es da ganz besondere Spezifika, aber wo sind die Probleme in der Vergangenheit gewesen? Die sind doch alle geregelt worden, das ist doch bisher mit dem jetzigen Gesetz problemlos möglich gewesen. Ehrlich gesagt habe ich auch ein ganz klein bisschen Probleme, ausschließlich die Belange der Hochschullehrkräfte zu sehen. Demgegenüber stehen die Belange der Studierenden, aber auch natürlich der Anspruch, einen ordnungsgemäßen Lehrbetrieb aufrechterhalten zu können. Das Ganze muss abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden.
Mit der Genieklausel haben Sie, denke ich, wirklich einen Fehltritt getan. Die Genieklausel ist ja in das Gesetz eingeführt worden, von daher besteht da gar keine Notwendigkeit, etwas zu verändern.
Zusammengefasst kann ich also sagen, dass wir für unsere Fraktion der Meinung sind, dass hier überhaupt keine Veranlassung besteht, etwas zu verändern, ein neues Gesetz zu schaffen, aber dass natürlich eine hohe Bereitschaft besteht, jetzt bei der Abfassung der Novellierung darauf zu achten, dass sich die Hochschule für Künste im Gesetz entsprechend wiederfindet und auch mit ihren Wünschen, wenn sie denn politisch gewollt sind, dann entsprechend berücksichtigt wird. – In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag sollte ja nun einmal konstruktiv sein, ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, er ist aber nicht aus den Bedarfen in Bremen entstanden. Man hat ein Kunsthochschulgesetz von einem Flächenland genommen, in dem es besondere Gründe gibt, wie wir im Wissenschaftsausschuss gehört haben, dass dort von 12 Kunsthochschulen einige ernste Schwierigkeiten hätten, wenn sie in ihren besonderen Bedarfen nicht durch ein besonderes Gesetz geschützt würden. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Das einfach so auf Bremen zu übertragen und zu sagen, das wäre doch hier auch ganz gut, das ist unser konstruktiver Beitrag, ist wenig überzeugend. Das haben wir jetzt hier schon von den ursprünglichen Befürwortern seitens der FDP gehört, die erst ganz stolz waren, dass da etwas von ihrem Minister aus NRW hier vorgetragen wird. Es hat also nicht überzeugt, was im Wissenschaftsausschuss dazu vorgetragen worden ist, auch nicht, was Frau Motschmann hier heute vorgetragen hat, ich habe alles sorgfältig mitgeschrieben, aber es gab einfach kein Problem, das gelöst werden muss, das haben wir im Wissenschaftsausschuss auch von der Leitung der Hochschule gehört. Auch im Kulturausschuss haben wir schon einen Bericht vonseiten des Rektors gehabt, der auch nicht Probleme aufgezeigt hat, obwohl er schon, wenn er etwas braucht, auch im Wissenschaftsausschuss das sehr wohl anmeldet. Insofern kann ich da keine Notwendigkeit sehen.
Sollte sich irgendwann herausstellen, dass da eine Notwendigkeit ist, dann würde ich gern auf diese Möglichkeit zurückkommen, ein solches Gesetz extra zu schaffen, nur als einen rein symbolischen Akt werden wir das nicht unterstützen. Wir unterstützen dagegen die nötigen und wohl abzuwägenden Änderungen zur Unterstützung der Bedarfe der Kunsthochschule im Bremischen Hochschulgesetz, wenn es eben entsprechend weiterentwickelt wird. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich dankbar für die zahlreichen Punkte, die ja auch von Ihnen, Frau Böschen, aufgenommen worden sind, die geändert werden müssen, ich lasse einmal dahingestellt, ob im eigenen Gesetz oder im bestehenden Gesetz. Ich möchte aber hier doch einmal sagen, dass ich den Stil, mit dem Sie eine solche Initiative aufgreifen oder nicht aufgreifen, nicht in Ordnung finde.
Sie machen im Ausschuss eine sogenannte Anhörung vor der parlamentarischen Debatte. Die Anhörung besteht aus dem Kanzler der Hochschule, der eine PowerPoint-Präsentation macht. Da ist niemand aus Nordrhein-Westfalen, da ist der Rektor nicht anwesend, da ist die Senatorin nicht anwesend, da ist der Staatsrat nicht anwesend gewesen,
das heißt, Sie machen das vorab, um hier nicht wieder einen Bericht in die Bürgerschaft einbringen zu müssen. Das habe ich so in meiner langen parlamentarischen Arbeit noch nicht erlebt, und ich finde das auch nicht in Ordnung.
Dann hat uns die Juristin des Ressorts in dem Ausschuss selbst berichtet, dass sie am Abend zuvor mit dem Kanzler gesprochen habe. Wurde er einbestellt oder vielleicht zitiert? Jedenfalls muss ich mich wundern, dass Sie Gespräche geführt haben – ich habe nicht geträumt, ich weiß schon, was mir der Rektor und was mir andere gesagt haben –, sie sind sehr dankbar dafür, dass diese Fragen jetzt in die Diskussion gekommen sind.
Ich meine, das hat auch nicht nur etwas mit Nordrhein-Westfalen zu tun, dass wir diese Forderung gestellt haben, sondern sehr wohl etwas damit, dass viele Punkte – und es sind mehr als die, die ich genannt habe – in dem bestehenden Hochschulgesetz nicht in den Alltag der Hochschule für Künste passen. Und wenn Ihnen der Kanzler oder der Rektor etwas anderes gesagt haben, dann würde mich das sehr wundern! Ich selbst habe gesagt, wir können ja darüber diskutieren, in welcher Form das jetzt umgesetzt wird, aber die Punkte selbst haben Sie nicht bestritten. Insofern finde ich, dass ein solches Anliegen hier – –.
Das mag ja so sein, aber diejenigen in der Hochschule, die es angeht, sind sehr wohl auch unserer Meinung und sind dankbar für diese Initiative!
(Beifall bei der CDU – Abg. Frau B u s c h [SPD]: Da sind Sie aber die Einzige, die das jetzt so darstellt!)
Im Übrigen, sage ich einmal, dadurch, dass die Senatorin selten da ist – es tut mir leid, Frau Senatorin! –, kommen auch die Rektoren der Hochschulen immer seltener in unseren Ausschuss, und somit degradiert dieser Ausschuss zum Unterausschuss. Auch das bedauere ich sehr, weil eben das Feld Wissenschaft vom Ressort nicht so wichtig genommen wird wie Bildung. Da hoffe ich auf Besserung, denn Wissenschaft ist genauso wichtig,
können aber nicht unser einziges Problem und Thema sein, und ansonsten sind es wenig konstruktive Themen, die Sie da einbringen. Sie kommen immer von Frau Dr. Spieß oder von der CDU-Fraktion, und von Ihnen kommt so gut wie gar nichts. Deshalb ist dieser Ausschuss inzwischen zu einem sehr traurigen Ausschuss geworden. Wie ich schon sagte, passen Sie auf, dass es kein Unterausschuss wird! – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Motschmann, dass Sie wegen dieses Themas hier jetzt solche Geschütze auffahren, finde ich doch sehr verwunderlich,
aber das ist vielleicht auch Ihr Geheimnis. Ich möchte jetzt hier aber einmal in meiner Funktion als Ausschussvorsitzende etwas sagen und auch ein paar Sachen richtigstellen!
Erstens, es war keine Anhörung des Ausschusses, sondern es stand ganz normal auf der Tagesordnung vor dem Hintergrund,
dass wir demnächst in das Anhörungsverfahren zur Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes gehen wollen. Wir hätten uns auch auf den Standpunkt stellen können, die Hochschule für Künste hätte in dem ganz normalen Anhörungsverfahren ihre Aspekte einbringen können, die sie geändert haben will. Wir waren aber der Auffassung, dass es sinnvoll sei, mit der Hochschule für Künste vorher darüber zu reden und der Hochschule für Künste vorher Gelegenheit im Ausschuss zu geben darzulegen, was sie sich wünscht, was aus ihrer Sicht richtig ist. Das ist an der Stelle ein Entgegenkommen des Ausschusses gewesen.
Zu den anderen Terminen des Senats wird die Senatorin sicherlich gleich etwas sagen, dazu sage ich nichts.
Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen: Sowohl Frau Böschen als auch ich haben mit dem Rektor gesprochen. Dabei ist offenbar etwas ganz anderes herausgekommen als das, was Sie in Erinnerung haben und das, was Herr Wortmann in dem Ausschuss gesagt hat. Da gibt es, glaube ich, eine ziemlich einhellige Meinung, was da verstanden worden ist. Nur die CDU ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
hat es offenbar anders wahrgenommen. Ich glaube, dass das wohl eher an der CDU liegt, als dass es an uns liegt.