Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

wenn wir ernsthaft wollen, dass das irgendwann einmal möglich wird. Bei der Frage, wie viel Prozent Zustimmung man dann braucht, ist 50 Prozent einfach deutlich mehr, als wir uns anmaßen, um verfassungsändernde Entscheidungen zu treffen. Dann würde ich auch deutlich von einem Erfolg sprechen, wenn sich bei diesen beiden Zahlen eine Bewegung ergäbe und wir nicht nur einfache gesetzliche Volksbegehren und Volksentscheide möglich machen, sondern auch verfassungsändernde Volksbegehren. Dafür würde ich werben, und ich hoffe, wenn wir heute dieser ersten Lesung zustimmen, dass wir im Rahmen des Prozesses da eine Bewegung hineinbekommen, denn sonst bin ich der Überzeugung, dass wir sehr viele Schwierigkeiten haben werden, in der zweiten und dritten Lesung dann diesem Gesetz zuzustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will noch einmal zwei bis drei andere Sachen auch ansprechen, die wir jetzt vielleicht im Hinterkopf behalten sollten. Es hat diese Frage des Finanzvorbehaltes gegeben. Ich bin mit meinen Kollegen Dr. Möllenstädt völlig einer Meinung. Diese Frage der Gegenfinanzierung klingt zunächst logisch, aber ich befürchte, dass auch das wieder ein Hemmnis ist, was das Ansinnen, finanzwirksame Beschlüsse erst wirksam werden zu lassen, auch wieder bremst. Es ist ja so, dass fast alles, was man beschließt, in irgendeiner Weise finanzwirksam ist, deswegen wurde auch zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit, zumindest von dem Professor Schiller, gesagt: Probieren Sie es

doch einfach einmal aus, gehen Sie einen Schritt nach vorn, schreiben Sie etwas hinein, was Sie wollen, und stellen es dann auf den Prüfstand, möglicherweise bekommen Sie dann recht!

Es gab auch noch die Debatte um die Frage des Gegenstandes, da bin ich auch der Meinung, es gibt überhaupt gar keinen Grund, warum eine Bevölkerung, die ein Parlament wählen kann, das die Geschicke bestimmt, nicht über dieselben Inhalte auch im Volksbegehren entscheiden kann. Es ist eine Logik, die sich mir nicht erschließt, dann sind wir ein bisschen wieder bei dem biochemischen Prozess. Auch da würde ich dafür werben, dass man zum Gegenstand von Volksbegehren alles macht, was auch wir hier beschließen dürfen.

Es gibt auch noch ein paar Verfahrensfragen, die ich schwierig finde. Volksbegehren können meiner Meinung nach, müssen aber nicht automatisch in Gesetzesform gegossen werden. Es gibt differenzierte Sachverhalte, da könnte man klar sagen, was man will, und hinterher kann man daraus ein Gesetz machen, aber die Leute zu zwingen, das in Gesetzesform vorzulegen, ist in der Länge her und von der Durchsicht oft schwierig. Es ist ein Hemmnis, das man noch einmal abbauen muss.

Es gibt auch die Idee zu sagen, dass wir als Parteien für unseren Beitrag zur politischen Bildung irgendwie eine Form von Recht auf Parteienfinanzierung haben. Die Betreiberinnen und Betreiber von Volksbegehren hatten einmal angeregt, wenn sie ein erfolgreiches Volksbegehren durchziehen, dass sie dann beispielsweise pro Stimme auch 25 oder 50 Cent Kostenerstattung bekommen. Das hielt ich für einen ganz sympathischen Vorschlag, weil ich der Überzeugung bin, das sie in diesem Zusammenhang selbstverständlich genauso zur Volksbildung beitragen und damit sich ein Recht auf eine solche Form von Kostenerstattung möglicherweise erstreiten und dass wir damit auch Volksbegehren deutlich leichter möglich machen.

Ich wünsche uns für die weitere Verhandlung über diese Frage viel Erfolg. Ich glaube, es werden schwierige Verhandlungen, aber ich hoffe auch, dass wir am Ende dieser Geschichte zu einem Ergebnis kommen und sagen können, wir haben ein Gesetz, das direkte Demokratie auf allen Ebenen möglich macht. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Winther.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Volksgesetzgebung hatte bis zu Anfang der Neunzigerjahre ein Schattendasein geführt, und viele Verfahren sind aufgrund der hohen Hürden gar nicht erst realisierbar gewesen. Insofern halte ich es für gut, dass auch von diesem Parlament das Signal ausgeht, dass das

verfassungsrechtlich vorgesehene Instrument der direkten Demokratie nicht an zu hohen Hürden scheitern soll und es damit von vornherein aussichtslos ist, sondern auch von uns gewollt und akzeptiert wird. Insofern begrüßt die CDU-Fraktion die maßvollen Anpassungen der bremischen Gesetze zum Volksbegehren.

Der ganze Katalog der Maßnahmen ist ja durch meine Vorredner hier schon dargestellt worden, deswegen lassen Sie mich nur drei Punkte herausgreifen, die wir besonders begrüßen: Das ist einmal die Herabsetzung des Eingangsquorums und Zustimmungsquorums für einfache Gesetze, das sind die Form- und Verfahrensvorschriften. Leider konnten wir damit auch nicht alle Wünsche erfüllen, aber, ich denke, ein gewisses Maß an Organisation und Ernsthaftigkeit muss man Wahlinitiativen schon abverlangen können, wenn sie denn Gesetze einbringen wollen oder Gesetze ändern wollen. Ich finde es auch gut, dass in diesem neuen Gesetz die Möglichkeit vorgegeben ist, dass man gemeinsame Lösungen zwischen Parlament und Initiatoren suchen kann. Das sind so ein paar Hauptpunkte, von denen wir denken, die können wir mit voller Überzeugung unterstützen.

Es ist ja bereits angesprochen worden, in welchem Bereich wir ein Problem haben. Das sind die Möglichkeiten der Verfassungsänderungen und auch die Möglichkeit, finanzwirksame Volksentscheide einzubringen. Diese beiden Elemente sind leider nicht so ausgefallen, wie die CDU-Fraktion sich das vorgestellt hat und für zweckmäßig hält. Die Hürden für die Verfassungsänderungen sind nach wie vor zu hoch gelegt, und das führt dazu, dass wir trotz der Zustimmung zu vielen Bereichen in diesem Gesetz heute diesem Gesetz insgesamt nicht zustimmen werden, sondern uns enthalten werden.

Ich darf Ihnen zu dem Thema Verfassungsänderung die Gründe nennen. Wir sind uns sicher alle einig darin, dass unsere Verfassung ein ganz besonders hohes Gut ist und nicht leichfertig geändert werden sollte, und schon gar nicht durch Minderheiten. Dennoch muss es grundsätzlich möglich sein, auch Verfassungsvorschriften durch einen Volksentscheid zu ändern, und hier fängt das Problem an.

Wir haben heute, im Gesetzesentwurf ist es genauso wie früher, eine Quote von 50 Prozent, das heißt, 50 Prozent aller Wahlberechtigten müssen einer Verfassungsänderung zustimmen, und das ist fast unmöglich. Nach unserer Ansicht sollte daher eine Verfassungsänderung so gestaltet werden, dass zunächst einmal das Eingangsquorum von 20 Prozent wie bisher auf zehn Prozent gesenkt wird, das ist dann immer noch doppelt so viel wie bei einfachen Gesetzen, aber, ich denke, das ist ausreichend.

Für den zweiten Schritt allerdings, den Volksentscheid selbst, halten wir entweder eine Absenkung der Zustimmungsquote von 50 auf 40 Prozent für rich

tig, oder das Hamburger Modell, auch das wäre eine verantwortungsvolle Lösung. Dieses Modell ist in den letzten Tagen ein bisschen durch die Reihen gegeistert, ich sehe darin auch eine leichte Öffnung der Koalition und eine Bewegungsmöglichkeit. Ich will aber dann doch, weil es ja auch ein Bürgerinstrument ist, das wir hier diskutieren, sagen, worum es beim Hamburger Modell geht.

Das Hamburger Modell sieht vor, dass Verfassungsänderungen anlässlich von Landtags- und Bundestagswahlen möglich sind und dass sie dann erfolgreich sind, wenn zwei Drittel derjenigen, die zur Wahl gegangen sind, für eine Verfassungsänderung gestimmt haben, und gleichzeitig muss aber auch eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des mit der gleichen Wahl gewählten Parlaments mit der Initiative erreicht sein. Klingt kompliziert, ist es unterm Strich aber, glaube ich, nicht! Ich glaube, dass dieser Ansatz der Zweidrittelmehrheit verantwortungsvoll ist, vor allen Dingen gerade deswegen, weil wir im Parlament auch keine größere Mehrheit haben als eine Zweidrittelmehrheit. Wir sind damit legitimiert, und ich glaube, das sollte dann auch für Initiativen so gelten.

(Beifall bei der CDU)

Das, was jetzt so im Vorfeld der Debatte an Möglichkeiten diskutiert wurde, Hamburger Modell plus ein Quorum von 45 Prozent, scheint uns nun wirklich wenig sinnvoll zu sein. Ich darf Ihnen einmal sagen, dass, wenn man das einmal hochrechnet, Sie dann eine Wahlbeteiligung von 67,5 Prozent brauchen, um zu einem Erfolg zu kommen. Wie realistisch das ist, wissen Sie selbst. Wir haben bei Landtagswahlen Wahlbeteiligungen von rund 60 Prozent. Sie haben mit diesem Instrument also keine Chance. Ich darf Ihnen auch sagen, die Bremer Landesverfassung von 1947 ist mit einer Quote von 45,1 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 62 Prozent beschlossen worden. Ich glaube auch, lieber Herr Kollege Tschöpe, Sie haben sich in der Regierungsvereinbarung festgelegt auf die 50 Prozent, davon kommen Sie jetzt wahrscheinlich eher schwierig wieder herunter. Ich denke, dass auch das Votum der Grünen heute für den Gesetzesvorschlag wohl eher der Koalisionsräson zuzuschreiben ist, als ihrer Überzeugung, so habe ich das zumindest verstanden.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wir stimmen aus Überzeugung zu!)

Dem Quorum Verfassungsänderung?

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Dem Antrag!)

Dem Antrag, ich glaube, wir haben das verstanden! Ich kann also nur noch einmal an die Koalition appellieren, sich noch einmal einen Ruck zu geben und

die Vorschläge, die Sie da gemacht haben, genau zu überdenken.

Wie schon angekündigt, haben wir auch ein Problem bei der Regelung für finanzwirksame Volksbegehren. Was Sie jetzt vorgeschlagen haben, ist für uns kaum handelbar. Grundsätzlich sind wir uns sicher einig, dass es möglich sein muss, Bürgerbegehren einzubringen, die in einer Folge auch finanzwirksam werden, ohne dass sie das Gesamtgefüge des Haushaltes durcheinanderbringen. Wenn Sie aber jetzt fordern, dass ein Gegenfinanzierungsvorschlag für den nächsten Haushalt gemacht werden muss, so, glaube ich, ist das kaum leistbar. Es gibt in unserem Notlagehaushalt keine freien Haushaltsstellen, es geht also ein Vorschlag immer zulasten eines anderen Projektes, und damit ist der Konflikt programmiert. Wer dann eine Haushaltsstelle benennen soll, der muss sich mit dem Haushalt beschäftigen, und ich glaube, das ist für Außenstehende fast nicht machbar, und der muss sich an die Kriterien der Bremer Klage vor dem Verfassungsgericht halten, er muss sich an die Haushaltsnotlage halten, und er kann keine gebundenen Haushaltspositionen heranziehen.

Die CDU-Fraktion hält daher diesen Gegenfinanzierungsvorschlag für schlicht nicht durchführbar. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass die Landesverfassung in diesem Punkt nicht geändert werden sollte. Wir wollen gern stattdessen im Gesetz zum Volksentscheid eine Ergänzung, dass finanzwirksame Volksentscheide zulässig sind, solange sie nicht eine Neuordnung des Gesamtgefüges des Haushaltes erzwingen. Dem Staatsgerichtshof wäre dann die Frage vorzulegen, ob diese Konkretisierung verfassungsmäßig ist. Man hätte dann im Ergebnis eine aktuelle Rechtsprechung. Sie wissen, die letzte Rechtsprechung ist acht Jahre alt. Man hätte ein Votum darüber, ob und wie der Staatsgerichtshof finanzwirksame Begehren zulässt. Ich denke, das wäre eine Erleichterung, das wären mindestens einmal Leitplanken.

Die Ansätze der Novellierung sind in weiten Teilen im Grundsatz gut, und viele Detailregelungen werden von uns mitgetragen, und, ich denke, die Arbeit war sehr intensiv. Auch an dieser Stelle darf ich mich noch einmal bedanken bei allen, die daran mitgearbeitet haben. Ich glaube, das war eine aufwendige, aber sehr fachkundige Arbeit, die uns gerade auch aus dem Wissenschaftlichen Dienst begleitet hat. Für die Verfassungsänderung allerdings glaube ich, dass nun die Koalitionäre gefordert sind, einen Weg aufzuzeigen, der wirklich eine Erleichterung ist und der Verfassungsänderungen realisierbar macht.

Wir sind der Meinung, wir haben ja jetzt erst die erste Lesung, dass es sich lohnt, zwischen der ersten und der zweiten Lesung weiter dafür zu kämpfen, dass ein solches Vorhaben auch gelingt. Andere Bundesländer haben uns das vorgemacht, ich erinnere insbesondere an Hamburg, und es wäre sehr bedauerlich, wenn wir hier in Bremen nur halbherzig einen Papiertiger auf den Weg bringen würden.

Insofern hoffe ich sehr, dass wir zwischen diesen Beratungen zu einer vernünftigen Lösung kommen. Ich muss allerdings an dieser Stelle auch sagen, wir haben Vorschläge zu den Verfassungsänderungen gemacht, und wenn in diesem Sinne keine Einigung zustande kommt, dann werden wir leider das Gesetz ablehnen müssen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Frau Winther, ein bisschen erstaunt bin ich über Ihren Redebeitrag ja schon! Man hat das Gefühl, dass es die vergangenen zwölf Monate gar nicht gegeben hat. Es hat im Ausschuss keine Auseinandersetzungen über all Ihre Vorschläge gegeben, und es hat auch keine Abstimmung im Ausschuss über Ihre Vorschläge gegeben, wo dann nicht nur die Koalition, sondern aus unterschiedlichen Gründen auch die beiden kleinen Fraktionen, diese Vorschläge nicht mitgetragen haben. Wir haben hier ein Arbeitsergebnis in diesem Ausschuss, hinter dem sich die SPD versammelt, das auch nicht reine SPDPosition ist. Wer im Ausschuss gesessen hat, weiß, dass sich die FDP mit mehreren Vorschlägen dort durchaus eingebracht hat. Es ist keine reine GrünenPosition, sondern das ist ein in einem sehr schwierigen Prozess aneinander abgearbeiteter, sehr sachlicher, ausgewogener Vorschlag zur Verbesserung der Volksgesetzgebung. Wo sind wir jetzt? Wir sind jetzt an einem Punkt, wo in der öffentlichen Debatte darüber diskutiert wird, ob man dieses Gesetz noch besser machen kann, und das sind die Zugangshürden bei der Verfassungsänderung. An dieser Stelle wird hier diskutiert, so habe ich auch die anderen Parteien verstanden. Wie hier jeder seine Grundsatzüberzeugung kundgetan hat, möchte ich das auch noch einmal für die Sozialdemokraten tun! Es geht hier nicht darum, irgendjemandem irgendetwas vorzuenthalten, sondern für uns ist die Verfassung, Frau Winther, Sie haben gesagt, wir kommen vom Pferd nicht herunter, kein Pferd. Wenn man sich die Geschichte der Sozialdemokratie auf deutschem Boden anschaut, sind wir als Partei in Deutschland dreimal verboten worden: 1878 unter den Bismarck’schen Sozialistengesetzen, 1933 und 1946. Herr Perschau, Sie haben eine andere Geschichte, aber lassen Sie uns doch einfach auch einmal darstellen, warum wir auf diese 50 Prozent kommen! Zu all diesen Zeiten war es so, dass Verfassung nichts gegolten hat. Diese historische Erfahrung, wo unsere Genossinnen und Genossen in preußischer Festungshaft gesessen haben, ins Lager gegangen sind oder aus der SBZ vertrieben worden sind, hat das kollektive Gedächtnis unserer Partei geprägt, und dies hat dazu geführt, dass wir Verfassungspatrioten geworden sind. interjection: (Beifall bei der SPD)

Daraus folgt für uns eine ganz klare Erkenntnis: Diese Erkenntnis ist, dass die Verfassung von der Mehrheit des Wahlvolkes zu ändern ist und nicht von einer irgendwie hervorgehobenen Minderheit, die vielleicht hier aktiv versucht, Mehrheiten zu schaffen, sondern für uns stehen die 50 Prozent als Bewahrertum für eine Verfassung, die den demokratischen und sozialen Rechtsstaat garantiert.

(Beifall bei der SPD – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Auch wenn wir diese Legitimation als Parlament selbst gar nicht haben?)

Sie wissen doch genau, Herr Kollege, dass sich in der langjährigen parlamentarischen Entwicklung über 100 Jahre herauskristallisiert hat, dass wir die Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderungen in einem sehr bürokratischen Prozess, wir sehen das alle, wir müssen hier einen weiteren Ausschuss bilden, wir haben drei Sitzungen – –.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Die Mehrheit der Bevölkerung haben wir doch gar nicht!)

Zwei Drittel der Bevölkerung haben wir nicht, sondern es geht darum, dass wir mit einer einfachen Mehrheit des Wahlvolkes von 50 Prozent der aktiven Teilnehmenden einer Verfassungsänderung zustimmen sollten.

Vielleicht muss man auch noch einmal eine Sache hier in dieser Debatte ehrlich sagen: Man hat manchmal den Eindruck, dass die SPD sich hier bewegen muss, um irgendetwas zu verändern. Ich will noch einmal auf eine Sache hinweisen. Die SPD hat in diesem Haus mehr als ein Drittel der Sitze, das heißt, eine Verfassungsänderung gegen uns kann es in diesem Haus nicht geben. Wir müssen zustimmen, und vielleicht ist das auch einmal angebracht für all diejenigen, die sich auf einem Basar bewegen wollen und glauben, hier könnte man noch ein wenig abzwacken und da könnte man noch ein wenig abzwacken. Vielleicht könnte man auch noch einmal daran denken, dass es ohne uns nicht gehen wird, und man muss mit uns eine Einigung finden.

Ich halte den Vorschlag, den dieser Ausschuss vorgelegt hat, für eine echte Stärkung der Bürgerbeteiligung trotz weitergehender Wunschvorstellung Einzelner. Der Kollege Dr. Möllenstädt hat es eben gesagt, man kann sich mehr wünschen. Ich hätte mir in Teilbereichen auch andere Regelungen gewünscht. Ich halte das für einen ausgesprochen guten Entwurf, der die direkte Demokratie in Bremen massiv nach vorn bringen wird. Es wird das modernste Volksgesetzgebungsgesetz sein, welches diese Republik hat, und ich stehe hinter diesem Entwurf. Ich persönlich wünsche mir, dass das Ganze ein Erfolg wird, und ich hoffe, dass die weiteren Verhandlungen dazu führen werden, dass dieses Gesetz nicht scheitert, aber ich bitte Sie auch zu berücksichtigen, dass auch So

zialdemokraten Grundpositionen haben. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Rupp.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Es gibt etwas, das ich für alle Beteiligten, die ich bisher in dem Prozess kennengelernt habe, zurückweisen möchte! Ich glaube, niemand hat irgendwie den Anspruch, auf einem Basar zu sein.

(Beifall bei der LINKEN und bei der CDU)

Das so zu behaupten, finde ich nachgerade nicht seriös, auch wenn es offensichtlich natürlich naheliegt zu sagen, das Feilschen um 50 Prozent oder 40 Prozent sei irgendeine Form von Basar oder Kuhhandel. Wir haben aber begründet, warum wir finden, dass 20 Prozent Eingangsquorum zu hoch sind, weil dies eine verfassungsändernde Volksgesetzgebung quasi unmöglich macht. Wenn man sich das Ziel setzt, das möglich zu machen, muss man dieses Quorum senken, sonst hat man dieses Ziel nicht erreicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn wir sagen, es muss auch möglich sein, dass mit einem solchen Verfahren tatsächlich die Verfassung geändert wird, und feststellen, dass wir bei einer Wahlbeteiligung von irgendetwas um die 60 Prozent der Menschen in unserem Land 50 Prozent der Wahlberechtigten brauchen, um eine Zustimmung zu bekommen, stellen wir rechnerisch fest, das ist deutlich mehr, als wir im Rücken haben, wenn wir mit zwei Dritteln etwas ändern. Es ist auch wieder etwas, das mit hoher Wahrscheinlichkeit jede Form von verfassungsändernder Volksgesetzgebung unmöglich macht. Da muss man sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, ihr seid auf dem Basar. Da muss man sich die Frage stellen, wollen wir es ermöglichen oder wollen wir es nicht ermöglichen? Wenn man 50 Prozent und 20 Prozent zulässt, dann macht man verfassungsändernde Volksgesetzgebung unmöglich. Dann muss man es auch so sagen, dass man das nicht will, dass das Volk über diese Dinge so entscheidet. – Danke schön!

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will etwas sagen, weil ich immer noch glaube, dass es missverstanden wird, was zu dem Haushaltsvorbehalt gesagt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.