Protokoll der Sitzung vom 19.02.2009

Wir schlagen vor, Bürgerantrag und Volksbegehren zu verknüpfen, um damit den Übergang von dem einen zu dem anderen zu erleichtern. Wir schlagen vor, parlamentarisches Verfahren und Volksgesetzgebung miteinander zu verbinden, indem die Vertrauenspersonen ein Volksbegehrensverfahren auch abbrechen können, wenn Sie zu der Überzeugung kommen, dass das Parlament ihr Anliegen im Wesentlichen angenommen und übernommen hat. Ich weiß, dass es da verfassungsrechtliche Bedenken gibt, weil damit den Vertrauenspersonen ein Spielraum eingeräumt wird, der nicht auf ihrem Zettel steht. Ich glaube aber, dass der Gewinn für ein rationales Verfahren so groß ist, dass man das hinnehmen kann.

Ich möchte auf einen Punkt näher eingehen, der uns Grünen ja sehr wichtig war, nämlich die Klärung des sogenannten Finanzvorbehalts bei Volksentscheiden. Wir haben heute schon in der „taz“ lesen können, dass wir darüber gestern diskutiert haben.

(Heiterkeit beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Aber ich will es heute der Ordnung halber wenigstens nachholen, wenn es denn schon in der Zeitung stand.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wie ist es denn ausgegangen?)

Das sage ich Ihnen gleich!

Sie wissen, dass der Staatsgerichtshof in Bremen wie auch andere Verfassungsgerichte, allerdings nicht alle, in der Vergangenheit die Grenzen dessen, was ein Volksbegehren an Kosten in der Zukunft bedeuten darf, sehr eng gezogen hat. Unser erklärtes Ziel ist es, diesen Rahmen eindeutig weiter zu fassen. Ich glaube, die einfache, große, alles auf einen Schlag lösende Lösung haben wir vielleicht auch diesmal nicht gefunden. Möglicherweise, ich fürchte fast, gibt es sie auch angesichts der Realität deutscher Rechtsprechung nicht.

Wir schlagen Ihnen eine Lösung vor, die ein ganz klares und deutliches Signal aussendet, auch an den Staatsgerichtshof, der ja weiterhin eine Rolle spielen wird, dass wir die finanzielle Wirksamkeit von Volksentscheiden weiter fassen, weiter interpretieren als dies bisher der Fall war, das war unser Auf

trag. Ich glaube, es ist eine Regelung gefunden worden, die das auch deutlich macht. Sie stellt dabei Parlament und Volksentscheid zwar nicht komplett gleich, das geht bei dieser Materie nicht, aber sie gleicht sie doch in Pflichten und Rechten an, und das ist auch systematisch richtig. Also, ein Volksbegehren kann nicht in einen laufenden Haushalt, einen geltenden Haushalt eingreifen, den des jeweiligen Jahres, wohl aber für die Zukunft Festlegungen treffen. Die Initiatoren müssen nicht einen Deckungsvorschlag in Gesetzesform machen, was auch nicht möglich ist, weil es das Haushaltsgesetz ja noch gar nicht gibt, aber sie sollen bei Vorlage einer Initiative sagen, wie ihr Vorschlag finanziert werden könnte. Das kann man kritisch sehen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich finde das weder unmöglich, dass das gemacht wird, noch finde ich es unbillig, sondern ich bin davon überzeugt, dass die politische Alternative, worum es bei einer Sache geht, damit klarer werden kann und die politische Debatte eher klar und zugespitzt geführt werden kann, also ich halte das für kein unbilliges Anfordernis an eine Volksinitiative, sondern eigentlich für eine ganz gute Regelung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Sie wissen, die Bremer Landesverfassung sieht die Gesetzgebung unmittelbar durch das Volk ja keineswegs als Gesetzgebung zweiter Klasse an, sie nennt sie ja sogar in der Verfassung an erster Stelle. Dennoch hat sie bisher nur eine untergeordnete Rolle gespielt, das hat teils verständliche, teils aber eben auch schlechte Gründe. Wir wollen mit dem, was wir Ihnen heute vorlegen, keineswegs auf der einen Seite das Verhältnis von direkter Wahl und damit Parlament und auf der anderen Seite direkter Entscheidung durch die Bevölkerung umdrehen oder auf den Kopf stellen, das wäre falsch und auch weltfremd. Aber wir wollen, und ich will das gern wiederholen, denjenigen, die mit großem Engagement versuchen, den Willen des Volkssouveräns auch einmal direkt und nicht nur über die Wahl zur Geltung zu bringen, und das ist ja damit auch der Volkssouverän selbst, eine faire Chance geben. Unter der Überschrift würde ich das Ganze gern verhandeln.

Ich bedanke mich herzlich bei allen, dass wir heute soweit gemeinsam gekommen sind. Ich sichere Ihnen für die Grünen zu, dass wir nach der ersten Lesung die durchaus weiterhin fairen Beratungen im nichtständigen Ausschuss, den wir einsetzen werden, fortsetzen mit der ernsthaften Prüfung Ihrer Einwände, Ihrer Vorschläge, und ich bin überzeugt, dass wir eine Verständigung finden werden. Dann freue ich mich schon auf das erste Volksbegehren, und ich bin sicher, es wird sich gegen diese und die nächste rotgrüne Regierung richten. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Berichterstatter, der Kollege Tschöpe, hat in seinem Redebeitrag bereits darauf hingewiesen, wir blicken auf eine sehr erfolgreiche Arbeit im nichtständigen Ausschuss zum Thema Erleichterung der Volksgesetzgebung zurück. Wir haben in den vergangenen elf Monaten, denke ich, in einem sehr fairen und vernünftigen sachlichen Verfahren miteinander einen Vorschlag unterbreitet, der Ihnen ja mit dem Zwischenbericht zugegangen ist. Darin finden sich etliche Punkte, die ausdrücklich auch die Meinungen der FDP-Fraktion widerspiegeln. Viele Punkte haben wir dort einbringen können, und wir sind auch der Meinung, dass dieser Antrag, so wie er vorgelegt ist, einen enormen Fortschritt darstellen würde, würde er Gesetzeskraft beziehungsweise Verfassungskraft erreichen.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Gestatten Sie mir, an dieser Stelle im Einzelnen auf einige Punkte hinzuweisen, die die FDP-Fraktion in die Ausschussberatungen eingebracht hat, und die uns an dem jetzt vorgelegten Antragsentwurf wichtig erscheinen. Wichtig für uns war, es bleibt bei einer Sammelfrist von drei Monaten, das ist notwendig, damit diejenigen, die sich für eine Initiative engagieren, auch wirklich genügend Möglichkeiten haben, entsprechend Unterschriften zu sammeln.

(Beifall bei der FDP)

Dazu ist ein Zeitraum von drei Monaten aus unserer Sicht angemessen. Die Unterschriften aus einem Bürgerantragsverfahren, das ist bereits erwähnt worden, sollen zukünftig auf ein Volksbegehren angerechnet werden können, sofern die Vertrauenspersonen dieses wünschen, also diesem zustimmen. Das betrifft den Paragrafen 10 des Verfahrensgesetzes. Ich denke, das ist auch eine sehr wichtige Innovation, die das Ganze auch anwenderfreundlich gestaltet.

(Beifall bei der FDP)

Darauf sind wir sehr stolz an dieser Stelle. Es wird zukünftig sichergestellt, dass die Initiatoren unverzüglich über die Entscheidung des Senats informiert werden, und die dreimonatige Sammelfrist beginnt mit der Bekanntgabe im Amtsblatt. Auch diese technischen Klarstellungen sind für ein sicheres Verfahren des Volksbegehrens sehr wichtig. Im Übrigen haben wir uns als FDP-Fraktion auch dafür eingesetzt, dass sich die Initiatoren von Volksbegehren künftig ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

auch durch den Senat und nicht nur durch die Bürgerschaftsverwaltung inhaltlich beraten lassen können, dies erweitert auch die Möglichkeit, wirklich fachlich fundierte Vorlagen zu bekommen, die den Sachverstand der Verwaltung der senatorischen Dienststellen auch mit einbezieht.

(Beifall bei der FDP)

Ich will auf einige Punkte eingehen, in denen wir uns noch mehr hätten vorstellen können, das betrifft zum einen das Thema der Zustimmungsquoren, das ist bereits angesprochen worden. Aus Sicht der FDPFraktion sollte zukünftig für einfache Gesetze gänzlich auf ein Zustimmungsquorum verzichtet werden,

(Beifall bei der FDP)

bei verfassungsändernden Gesetzen würden wir davon ausgehen, dass das notwendige Zustimmungsquorum von einem Viertel der Stimmberechtigten als ausreichend anzusehen ist.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben weiterhin innerhalb des Ausschusses Wert darauf gelegt, dass eigentlich sämtliche Zuständigkeiten der Bremischen Bürgerschaft zukünftig auch Gegenstand von Bürgerantragsverfahren und Volksgesetzgebungsverfahren sein können sollen.

(Beifall bei FDP)

Dies ist sicherlich ein sehr weitgehender Vorschlag, bei dem wir auch ein gewisses Verständnis dafür haben, dass nicht alle Fraktionen dem sofort beigetreten sind, es ist aber dennoch ein politisches Ziel der FDP, das wir dort vertreten haben. Im Übrigen haben wir auch das Anliegen unterstützt, finanzwirksame Volksbegehren zukünftig zu ermöglichen. Dies ist hier auch dargestellt worden, zu welchem Kompromiss der Ausschuss hier gefunden hat. Allerdings sind wir als FDP der Meinung, dass der Vorschlag einer Gegenfinanzierung denjenigen, die sich für Volksbegehren in einer Sache einsetzen, nicht zuzumuten ist, deshalb hätten wir es hier eher bevorzugt, auf solche Regelungen zu verzichten.

(Beifall bei der FDP)

Dies zu den Unterschieden, die die Position der FDP zu dem gemeinsamen Antrag ausmachen.

Insgesamt sind wir aber nicht unzufrieden mit dem Ergebnis, weil es ein Kompromiss ist, das liegt in der Natur der Sache, und deshalb sehen wir auch den weiteren Beratungen zwischen den Fraktionen sehr optimistisch entgegen. Gerade am Ende in der Ausschussberatung in der letzten Sitzung ist ja noch einmal ein Vorschlag der CDU weiter konkretisiert wor

den, und nach Abschluss der Ausschussberatung gab es auch weitere inhaltliche Beiträge der Fraktion DIE LINKE, die uns hoffen lassen, dass wir in der verbleibenden Zeit wirklich zu einer Einigung kommen und auch eine entsprechende Mehrheit im Hause dann das, was hier vorgeschlagen worden ist, auch in Gesetzesform gießen wird.

Meine Damen und Herren, wir haben lange in unserer Fraktion diskutiert, auch inhaltlich Verschiedenes erwogen. Wir sind aber zu dem Schluss gekommen, dass wir heute und das auch gewissermaßen als Vertrauensvorschuss auf die weitere Beratung, dem vorliegenden Antrag zustimmen werden, weil wir einen Großteil der Forderungen, die wir anfangs gestellt haben, hier durchgesetzt sehen und auch guter Hoffnung sind, dass in den übrigen Punkten, die ich noch benannt habe, vielleicht sich das eine oder andere im Kompromisswege mit den übrigen Fraktionen noch bewerkstelligen lässt. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Rupp.

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich zunächst auch mit einem Dank an den Kollegen Tschöpe anschließen. Fakt ist, wir hatten eine ausgesprochen kompetente Ausschussleitung. Die Debatte um diese Fragen wurde auch von vielen Seiten sehr engagiert geführt, und es hat sich auch bewährt, Fachleute oder kenntnisreiche Leute von „Mehr Demokratie“ und den Professor Schiller einzuladen. Das war alles sehr spannend, und ich denke auch, dass wir in einer ganzen Reihe von Fragen, insbesondere der Verfahrensfragen, die hier schon genannt worden sind, sehr praktische und sehr vernünftige Lösungen gefunden haben. Dass man Abstimmungen erfragt, dass man das an Wahltagen machen kann, dass man Unterschriften an Volkshochschulen, Stadtbibliotheken und an Museen sammeln kann und ähnliche Dinge, das fand ich immer schwierig, dass es das noch nicht gibt. Das sind Dinge, die ich schon deswegen auch für mich zumindest nicht als Erfolg feiere, weil ich das für eine Form von Selbstverständlichkeit halte, dass solche Dinge möglich sind, und wenn es sie vorher nicht gab, muss man sie einrichten. Ich begreife das sozusagen nicht als einen Erfolg, sondern als eine Notwendigkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, insbesondere das Senken von Quoren, das finde ich, ist bei einfa––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

chen gesetzlichen Volksbegehren ein wichtiger Schritt, fünf Prozent und 20 Prozent Zustimmungsquoren sind machbar, deutlich leichter als vorher. Dass wir eine Verbindlichkeitsregelung beschließen, ist auch etwas, bei dem ich sagen würde, wenigstens muss man es so machen, weil nichts schädlicher für einen solchen Prozess ist. Es gäbe kein besseres Gift gegen Volksgesetzgebung, würde man einen Volksentscheid haben, und ein Vierteljahr später machen wir wieder etwas anderes. Selbst wenn es berechtigt wäre, würde es nicht gehen, weil sonst das Instrument der Volksgesetzgebung in den Augen derer, die es möglicherweise nutzen, sinnlos wird.

In dieser ganzen Debatte, fand ich, gab es viele Merkmale, und was ich bei einzelnen Leuten festgestellt habe, nicht im Ausschuss, aber bei einzelnen Leuten in anderen Parteien, es muss eine sehr sonderbare Form von biochemischen Prozessen bei Menschen geben. Also, wenn ein Wahltag ist, dann sind die Menschen kompetent, sachverständig, inhaltlich gebildet, politisch hellwach, machen ein Kreuz auf einem Zettel und wählen eine Partei und werden anschließend von Politikerinnen und Politikern dafür gelobt, wie klug sie entschieden haben.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Nicht von allen!)

Also, wenn ich mich erinnere, bedanken sich alle Politikerinnen und Politiker selbstverständlich nach der Wahl bei ihren Wählerinnen und Wählern

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ja, bei den eigenen!)

und gestehen ihnen zu, dass sie mit ihrer Entscheidung die klügere Entscheidung getroffen haben und die jeweils anderen Wählerinnen und Wähler eher die blöden sind. Also, das erlebe ich so, wenn ich im Fernsehen eine Wahl auswerte. Es gibt so Tage, meistens alle vier Jahre, da ist das Volk richtig klug, aber immer nur einen Tag. Danach in Debatten und Volksbegehren bekomme ich immer Vorwürfe, wenn man das einführe, dann haben wir am nächsten Tage gleich einen Antrag auf Milliardenausgaben oder auf Einführung der Todesstrafe, Sozialismus, dann entwickeln sich so Vorstellungen von Menschen, die sich als Mob zusammenschließen. Also, wie gesagt, es muss da einen sehr sonderbaren biochemischen Prozess geben bei Menschen, die sich für einen Tag klugmachen lassen, und den Rest der Zeit sind sie eher nicht in der Lage, politisch vernünftige Entscheidungen zu treffen. Natürlich ist das ein Irrtum, und so lustig sich das anhört, diese Form von Vorbehalt ist weit verbreitet, und wir haben es mit Skeptikerinnen und Skeptikern in allen Parteien zu tun, ich in meiner auch.

Es gibt Menschen, Politikerinnen und Politiker, die möglicherweise eine gewisse Urangst vor einer direkten Demokratie haben, weil sie einen Machtver

lust befürchten. Ich sage, wenn wir diese Angst nicht aufgeben, wenn wir nicht mutig sind und nach vorn denken, wird sich der Prozess der sogenannten Politikverdrossenheit weiter fortsetzen, und wir wären dann nicht mehr in der Lage so wie jetzt, verfassungsändernde Entscheidungen auf der Grundlage eines 40-prozentigen Wählerinnen- und Wählervotums zu treffen.

Wir haben eine Wahlbeteiligung von circa 60 Prozent, 58,2 Prozent, sagen wir 60. Wir dürfen die Verfassung ändern auf der Grundlage von 40 Prozent der Wählerinnen und Wähler. Jetzt sind wir an einem Punkt, wo wir vergleichsweise heftig diskutieren. Der Vorschlag, so gut er bisher ist und so viele Erleichterungen er bisher auf den Weg gebracht hat, konterkariert sich ein bisschen selbst, wenn wir über das Eingangsquorum und das Zustimmungsquorum verfassungsändernde Volksgesetzgebung quasi unmöglich machen. 20 Prozent heißt netto ungefähr 96 000 Unterschriften in drei Monaten, brutto, weil es Schwund gibt, sind es ungefähr 120 000 Unterschriften. Das ist eine Hürde, die ist so hoch, dass sie, soweit ich das weiß, in der Bundesregierung noch keine Initiative nirgendwo geschafft hat. Diese Hürde muss herunter,

(Beifall bei der LINKEN)

wenn wir ernsthaft wollen, dass das irgendwann einmal möglich wird. Bei der Frage, wie viel Prozent Zustimmung man dann braucht, ist 50 Prozent einfach deutlich mehr, als wir uns anmaßen, um verfassungsändernde Entscheidungen zu treffen. Dann würde ich auch deutlich von einem Erfolg sprechen, wenn sich bei diesen beiden Zahlen eine Bewegung ergäbe und wir nicht nur einfache gesetzliche Volksbegehren und Volksentscheide möglich machen, sondern auch verfassungsändernde Volksbegehren. Dafür würde ich werben, und ich hoffe, wenn wir heute dieser ersten Lesung zustimmen, dass wir im Rahmen des Prozesses da eine Bewegung hineinbekommen, denn sonst bin ich der Überzeugung, dass wir sehr viele Schwierigkeiten haben werden, in der zweiten und dritten Lesung dann diesem Gesetz zuzustimmen.