Protokoll der Sitzung vom 29.04.2009

Die Bürger in Wut, ich werde zukünftig BIW sagen, fordern daher in schweren Fällen vollmundig eine Verschärfung des Paragrafen 113 Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Erstaunlicherweise findet sich diese Definition übrigens nur in einer kürzlich veröffentlichen Presseerklärung der BIW wieder, während sich im vorliegenden Antrag an die Bürgerschaft keinerlei Begründung für die Beweggründe erkennen lässt. Auch im persönlichen Vortrag und in der Darstellung des Antrags konnte ich nichts erkennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Mindeststrafe soll von bisher sechs auf zwölf Monate Freiheitsstrafe verdoppelt werden, dafür, so wünscht es der Abgeordnete Jan Timke, soll sich die Bremische Bürgerschaft bei der Bundesregierung einsetzen. Erlauben Sie mir dazu ein paar Anmerkungen!

Strafverschärfung, das ist wieder einmal eine der stets populistischen Forderungen aus der rechtskonservativen Ecke. Diese immer wiederkehrenden Rufe nach mehr Staat, nach schärferen Repressalien gegen Menschen, die sich auflehnen, sind erschreckend, denn Sie betreiben wie üblich keinerlei Ursachenforschung. Sie berücksichtigen in Ihrem Antrag keinerlei soziale Missstände, Sie fragen nicht nach Ausgrenzung, nach Notlagen. Man vermisst völlig Begriffe wie Armut, Perspektivlosigkeit und die zunehmend ungleiche, unsoziale Ungewichtigkeit in unserer Gesellschaft, denn da mögen vielleicht die Ursachen für manche Straftaten zu finden sein. Sie hingegen hinterfragen nicht die Ursachen für den Anstieg von Straftaten, die immer größer werdenden sozialen Probleme, Sie differenzieren überhaupt nichts.

Haben Sie sich eigentlich einmal gefragt, wie es zu einem Anstieg solcher Straftaten kommen konnte? Nein, Sie fragen gar nichts. Die Beweggründe der Täter und Täterinnen interessieren Sie augenscheinlich gar nicht. Begriffe wie Gewaltprävention oder soziale Umbewertung sind Ihnen offensichtlich völlig fremd. Sie begnügen sich einmal mehr mit der Forderung nach einer sinnentleerten und gesellschaftlich nichts bewegenden Law-and-Order-Politik. Sie glauben, Strafen genügen, um gesellschaftliche Missstände zu beseitigen.

Das kann allerdings nicht verwundern, da dies eine geradezu gebetsmühlenartige Wiederholung der allseits bekannten BIW-Forderung ist. Sie werden wirklich nicht müde, im Zusammenhang mit Strafverschärfungen drastischer und weiter steigender drastischer Art, in einer stetigen Stärkung der Polizeimacht sogar immer wieder selbst ernannte Bürgerstreifen zu propagieren. Das ist laut Programm der BIW, ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin „eine freiwillige Sicherheitswacht aus geeigneten, zuverlässigen Bürgern“. Dass damit einer gefährlichen Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet werden würde und dadurch das

Gewaltmonopol des Staates nachdrücklich infrage gestellt wird, sei hier heute nur am Rande erwähnt.

Ich empfehle Ihnen, Herr Timke, an dieser Stelle ganz ausdrücklich die sorgfältige Lektüre des kürzlich von der Sozialsenatorin vorgelegten Armutsberichts „Lebenslagen in Bremen“ sowie des Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“, damit Ihnen vielleicht einmal deutlicher wird, wo die eigentlichen Probleme in unserem Bundesland zu suchen sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Niemand will hier Gewalttaten gegen Polizei- und Justizbeamte und -beamtinnen beschönigen oder gar rechtfertigen. Wir respektieren die außerordentlichen Leistungen und das berufliche Engagement und die Schwere der vielfältigen und zunehmend mehr Aufgaben der Polizei. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass statt einer Erhöhung des Strafmaßes Ursachenforschung für das zahlenmäßige Anwachsen von Straftaten, wirksame Präventionsmaßnahmen und ein Beheben sozialer Ungleichgewichte weitaus sinnvoller wären. Darüber hinaus halten wir den bereits vorhandenen gesetzlichen Strafrahmen für vollkommen ausreichend. Wir lehnen den vorliegenden Antrag mit aller Entschiedenheit ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Änderungsantrag der Regierungskoalition!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Kein Änderungsantrag! Das ist ein eigener Antrag!)

Es ist ein eigener Antrag! In der Kürze der Zeit, das sage ich hier noch einmal, haben wir ihn noch nicht so durcharbeiten können, sodass ich sogar die Überschrift verwechselt habe. Bei dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der viele richtige, wichtige Fragen stellt, fehlt uns eine Frage, um das Ganze sachlich, sauber zu eruieren, nämlich wie viel Gewalt von Polizistinnen und Polizisten gegen Bürgerinnen und Bürger ausgegangen ist. Wir werden uns dann bei diesem Antrag enthalten, es sei denn, Sie sind bereit, diesen Zusatz zur Erforschung noch mit hinzuzufügen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!

(Beifall der LINKEN – Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Auf keinen Fall!)

Das Wort hat der Abgeordnete Woltemath.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal deutlich unterstreichen, das haben wir im Dezember in der Debatte auch schon

getan, dass wir, das gesamte Haus hier, hinter den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stehen.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich kann mich mit der Formulierung „Polizei wird zum Prügelknaben der Nation gemacht“ so nicht anfreunden, weil ich glaube – das haben wir in den politischen Debatten der vergangenen Wochen und Monate immer wieder deutlich gemacht –, dass wir in der Bremischen Bürgerschaft ganz deutlich hinter unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stehen und dass wir ihnen den Rücken stärken, wenn es Auseinandersetzungen gibt.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte stehen an der Nahtstelle zwischen Sicherheit und Ordnung oft zwischen gewalttätigen Demonstranten, da müssen sie den Rechtsstaat verteidigen, da müssen sie für den Rechtsstaat einstehen, und deshalb gilt ihnen unser Dank für ihren Einsatz und ihre schwere Arbeit.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD)

Ich halte es für gefährlich, dass immer wieder versucht wird, dieses Thema in Polemik und in Populismus zu ziehen. Deshalb lehnen wir den Antrag des Kollegen Timke ab. Er ist einfach auch nicht tiefgreifend genug.

(Beifall bei der FDP)

Er widmet sich nur auf den ersten Blicken und sehr oberflächlich der Problematik. Höhere Strafen zu fordern, hilft nur auf den ersten Blick weiter, aber nicht in Wirklichkeit. Wir brauchen, das haben wir im Dezember schon einmal debattiert, eine tiefgreifende Analyse, und wir brauchen ein weitreichendes Zahlenmaterial, um hier richtig reagieren zu können. Deshalb unterstützen wir den Dringlichkeitsantrag von Rot-Grün, der – das gebe ich auch zu – natürlich etwas spät gekommen ist, aber lieber spät als nie. In dieser Situation will ich ganz deutlich noch einmal unterstreichen, wir wollen uns dieser Thematik sehr intensiv widmen, und in dieser Situation ist es auch wirklich gut, dass der Innensenator Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist. Da können wir sozusagen von der Wechselwirkung profitieren.

(Beifall bei der FDP)

Noch einmal deutlich: Wir verurteilen jede Form von Gewalt gegen Polizeibeamte, wir halten es aber für falsch, das mit populistischen Forderungen zu ver

binden, und deshalb unterstützen wir den Antrag von Rot-Grün. – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Thema eignet sich nun wirklich nicht für polemische Äußerungen, von welcher Seite auch immer.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Vollzugsbeamte handeln im Auftrag und als Vertreter des Staates und verdienen deshalb unseren besonderen Schutz. Die Mitteilung des Senats vom 4. November 2008 zur Großen Anfrage der CDU – sie ist hier schon angesprochen worden – zur zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten gibt Auskunft darüber, dass die Gewalt gegenüber Polizeivollzugsbeamten in den letzten Jahren zugenommen hat. Das betrifft die Anzahl – allerdings eher auf das Bundesgebiet bezogen –, aber insbesondere das Ausmaß der Bereitschaft zur massiven Gewaltanwendung. Oberflächlich betrachtet könnte das bedeuten, dass die Strafandrohung gemäß Paragraf 113 Strafgesetzbuch keine ausreichende Abschreckung darstellt und deswegen verschärft werden müsste. Der vorliegende Antrag des Kollegen Timke folgt offensichtlich dieser Sichtweise. Frau Troedel, im Übrigen hat es auch schon Strafverschärfungsangebote, Nachfragen und Hinweise aus dem linken politischen Bereich gegeben. Sie haben eben gesagt, das würde immer nur aus dem rechten politischen Bereich kommen, das ist nicht ganz richtig. Nach Ansicht der CDU sind die Hintergründe der zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeivollzugsbeamten jedoch komplexer und erfordern eine tiefer gehende Betrachtung. Zunächst müssen wir konstatieren, dass die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft insgesamt in den letzten Jahren zugenommen hat. Das betrifft in erster Linie jugendliche Tatverdächtige. Darüber hinaus können wir alle täglich feststellen, wie stark die Bereitschaft zur gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme in unserer Gesellschaft nachgelassen hat. Übermäßiger Egoismus und Ellenbogenmentalität sind möglicherweise genauso die Ursachen wie soziale Probleme und Verantwortungslosigkeiten. Polizeivollzugsbeamte klagen immer wieder darüber, dass sie selbst bei scheinbar harmlosen Einsätzen wie etwa bei ruhestörendem Lärm häufig plötzlich mit exzessiver Gewalt konfrontiert werden. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Neben der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit diesen Entwicklungen kommt natürlich der Justiz eine entscheidende Bedeutung zu, Antworten darauf zu geben. Dabei sollen nach unserer Ansicht nicht Exempel statuiert werden, sondern die Justiz sollte schnell und unmissverständlich unter Berücksichtigung des Einzelfalls deutlich machen, dass die Vollzugsbeamten als Vertreter des Staates einen besonderen Schutz genießen müssen. Dies wird aus unserer Sicht gegenwärtig nicht ausreichend gewährleistet.

Aus der schon zitierten Mitteilung des Senats vom 4. November 2008 geht beispielsweise hervor, dass im Jahre 2007 414 Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte geführt worden sind. Nur in 92 Fällen ist es zu einer Verurteilung gekommen, wobei davon 90 Geldstrafen ausgesprochen worden sind, nur in zwei Fällen kam es zu einer Freiheitsstrafe. Natürlich ist auch uns klar, dass aus dieser Statistik keine Gesamtbeurteilung der Justizverfahren im Umgang mit Paragraf 113 Strafgesetzbuch abzuleiten ist. Ein Nachdenken darüber, wie diese Verfahren beschleunigt und für die Tatverdächtigen eine nachhaltige Konsequenz erreicht werden kann, sollte nach unserer Meinung jedoch Gegenstand der Überlegungen sein.

Ebenso sollte nach Ansicht der CDU-Fraktion in der Justiz darüber nachgedacht werden, ob die Praxis der vielen Verfahrenseinstellungen gerechtfertigt ist, wenn Vollzugsbeamte im Einsatz angegriffen werden, denn diese treten nicht zu ihrem Privatvergnügen auf, sondern als Vertreter des Staates zur Durchsetzung von Gesetzen, die sich die Gesellschaft gegeben hat.

Die CDU-Fraktion fordert deshalb den Senat auf, konsequenter als bisher gegen Personen, die gegen Paragraf 113 Strafgesetzbuch verstoßen haben, vorzugehen und den bestehenden Strafrahmen zum Schutz der Vollstreckungsbeamten besser auszuschöpfen! Wir fordern den Senat ferner auf, alles zu unternehmen, damit Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte keine gesellschaftliche Rechtfertigung oder politische Akzeptanz erhält! Eine Strafverschärfung halten wir gegenwärtig nicht für erforderlich, deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag des Kollegen Timke ab. Herr Timke, ich habe im Dezember letzten Jahres nicht davon gesprochen, dass eine Strafverschärfung von uns gefordert wird, sondern – wie der Kollege Tschöpe schon zitiert hat – ich habe eine Prüfung dieser Frage gefordert. Im Übrigen hätte ich mir gewünscht, Sie hätten sich seinerzeit schon zu Wort gemeldet.

Dem von der Koalition gestellten Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema stimmen wir zu. Ich möchte mir jedoch den Hinweis erlauben, dass die Aufforderung an den Senat eigentlich Selbstverständlichkeiten beinhaltet und insbesondere die Aufforderung an die Innenministerkonferenz Fragen betrifft, die im Rahmen der schon laufenden Studie „Gewalt gegen

Polizeivollzugsbeamte“ bundesweit sowieso auf der Agenda stehen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann jedem nur empfehlen, sich einmal die Seiten der Polizei Bremen und die dortigen Pressemitteilungen anzusehen. Mit Genehmigung der Präsidentin möchte ich einmal aus vier Pressemitteilungen kurz zitieren, es sind übrigens Pressemitteilungen der letzten Wochen:

„Am 27. März wird eine Polizistin in Bremen verletzt, weil ihr ein Randalierer mit ausgestrecktem Bein in den Rücken tritt. Die Frau erleidet Prellungen.“ „Am 28. März“, nur einen Tag später, „werden bei einer Festnahme“ – die Polizistinnen haben natürlich versucht, den Straftäter dingfest zu machen – „zwei Polizistinnen verletzt. Eine Frau wird an den Haaren gezogen, sie wird ins Gesicht geschlagen und anschließend getreten. Die Kollegin ist anschließend dienstunfähig.“ „Am 29. März wird eine Frau auf der Diskomeile in Bremen verletzt,“ also eine Polizistin, „weil ihr ein Angetrunkener eine Bierflasche über den Kopf schlägt. Die Polizistin muss anschließend ins Krankenhaus gebracht werden und ist dienstunfähig.“ Der letzte Fall: „Am 12. April wird eine Polizistin an der Schulter verletzt, weil sie im Ostertorviertel durch eine Bierflasche von Randalierern getroffen wird.“

Sagen Sie diesen Polizistinnen das, was Sie gerade gesagt haben, doch einmal persönlich ins Gesicht, das würde mich freuen! Eine Strafverschärfung, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und von den Grünen, ist natürlich nicht das ausschließliche Heilmittel, das habe ich aber auch nie behauptet, wie Sie es hier darstellen. Natürlich können wir uns auch über präventive Maßnahmen Gedanken machen, zum Beispiel – das ist ja auch in der Dezember-Sitzung angesprochen worden – ob die Ausstattung der Polizeibeamten auch dem derzeitigen Gewaltpotenzial entspricht, das den Polizeibeamten entgegengebracht wird, ob die Stunden für die Aus- und Fortbildung erhöht werden müssen oder ob man vielleicht viel früher anfängt, nämlich an den Schulen, dass man mit den Schülern redet und diesen deutlich macht, was eigentlich passiert, wenn ich einen Amtsträger angreife. Das können wir natürlich alles machen, wir können gern darüber reden. Aber ich bin mir sicher, auch diese Anträge werden Sie ablehnen.

Worum es mir heute geht, sind nicht präventive Maßnahmen, sondern repressive Maßnahmen und das aus einem ganz bestimmten Grund: Es kann nicht sein, dass heute das Anzünden eines Polizeifahrzeugs mit einer höheren Mindeststrafe bestraft wird als der Angriff auf einen Polizeibeamten mit anschließenden körperlichen Verletzungen. Es muss der Grundsatz

gelten: Körperliche Unversehrtheit eines Menschen muss sich auch im Strafmaß wiederfinden und höher bewertet werden als die Unversehrtheit eines Sachwerts. – Herzlichen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! Herr Timke, das, was Sie alles vorgetragen haben, wird überhaupt nicht von Ihrem Antragstext umfasst. Die Strafe für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte, die Sie verschärfen wollen, ist die für eine erfolglose Verletzungshandlung, wenn kein Beamter verletzt worden ist, sondern wenn ein Staatsdiener, der Vollzugshandlungen ausführt, genötigt wird. Das ist der Paragraf 113 Strafgesetzbuch! Das, was Sie hier vortragen, sind alles ausgesprochen schlimme Fälle, die alle nach Paragraf 224 Strafgesetzbuch als gefährliche Körperverletzung mit einer Maximumstrafe von zehn Jahren bestraft werden können.

Es ärgert mich ein bisschen, wir haben doch alle gesagt, Herr Woltemath hat es gesagt, auch diejenigen, die sich an der Debatte zur Großen Anfrage der CDU beteiligt haben, haben übereinstimmend erklärt, dieses Haus steht hinter der Polizei. Wir wollen alles tun, damit sich Polizisten für diese Demokratie aufstellen können und sie durchsetzen. Sie kommen hierher, benutzen die Polizisten, haben das Strafrecht überhaupt nicht verstanden und kommen dann mit Beispielen, die über den Sinn Ihres Antrags überhaupt keinen Aufschluss geben. Herr Timke, wollen wir das in den nächsten zweieinhalb Jahren so weitermachen, dass Sie hier Anträge stellen und der Rest des Parlaments Ihnen erklären muss, warum diese überhaupt keine Auswirkungen haben? Dazu habe ich keine Lust, informieren Sie sich bitte vorher!