der Verbände der freien Wohlfahrt zusammen. Die Vorlage liegt Ihnen für die heutige Sitzung übrigens vor. Ich darf noch einmal darauf verweisen, wer dort alles Mitglied werden soll – nicht mit Namen –: ein Vertreter des Diakonischen Werks, ein Vertreter von Caritas, vom Deutsche Rote Kreuz Bremen und Bremerhaven, der AWO Bremen, Bremerhaven, der Bremer Sportjugend und noch einige andere mehr. Denen müssen Sie erklären, weshalb Sie die Ergebnisse ihrer Arbeit als „Murks“ betrachten. – Danke schön!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/21 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Damit entfällt die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder dieses Ausschusses und die Abstimmung über den Gesetzesantrag „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen“, Drucksache 17/22.
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (BremLPartVerfG)
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP vom 14. September 2007 (Drucksache 17/52) 1. Lesung
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft hat für wesentliche Fortschritte bei der Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren gesorgt. Seit der Einführung der Lebenspartnerschaft zum 1. August 2001 ist damit die Gleichberechtigung deutlich vorangekommen, der gesellschaftliche Fortschritt ist unübersehbar, es bedarf jedoch noch weiterer Anstrengungen.
Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften besteht immer noch eine Diskrepanz zwischen Rechten und Pflichten der Partner. So sind die Lebenspartner genauso wie Ehegatten einander unterhaltsverpflichtet, im Einkommenssteuerrecht werden sie jedoch schlechter behandelt. Bei der Erbschaftssteuer gelten für eingetragene Lebenspartner wesentlich niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze als für Ehegatten.
Handlungsbedarf besteht unseres Erachtens auch gerade im Hinblick auf das Verfahren bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt. Die Eintragung der Partnerschaft kann einen feierlichen Rahmen bilden, der die gleichberechtigte Stellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren angemessen unterstreicht. Es ist eine Frage des Anstands von Politik, den Menschen, die Verantwortung füreinander übernehmen, auch die Fairness zu gewähren, die sie verdienen.
Es ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass die Gebühren für die Eintragung von Lebenspartnerschaften im Lande Bremen deutlich über den entsprechenden Gebührensätzen in anderen norddeutschen Bundesländern liegen. Ebenso ist es nicht akzeptabel, dass bei der Eintragung von Lebenspartnerschaften keine Zeugen, analog zu den Trauzeugen bei der Eheschließung, zugelassen werden. Homosexuelle Paare werden durch diese Regelungen schlechter gestellt als heterosexuelle Paare.
Meine Damen und Herren, die FDP verfolgt mit ihrem Entschließungsantrag „Keine Nachteile für homosexuelle Paare“ vom 4. September die Absicht sicherzustellen, dass die Höhe der im Lande Bremen erhobenen Gebühren für die Eintragung von Lebenspartnerschaften die Höhe der bei der Eheschließung anfallenden Gebühren nicht übersteigt. Die Höhe der Gebühren soll sich an den in den übrigen norddeutschen Bundesländern üblichen Gebührensätzen orientieren. Bremen soll weiterhin Regelungen treffen, die eine Zulassung von Trauzeugen auch für die Lebenspartnerschaften ermöglichen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich freue mich, dass es in der Zwischenzeit gelungen ist, mit den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der konkreten Änderung des Bremischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz kurzfristig eine Einigung zu erzielen. Die Angleichung des Artikels 1 Absatz 3 des Bremischen Gesetzes an die Gebührensätze des Paragrafen 68 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes halten wir für eine angemessene Regelung, die der Intention unseres Antrags Rechnung trägt.
Auch unserer Forderung nach Schaffung einer zur Trauzeugenregelung analogen Regelung für Lebenspartnerschaften trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Vorgesehen ist die Zulassung von zwei Zeugen bei der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Da es uns darum geht, in der Sache etwas für diejenigen, die eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, zu erreichen, zieht die Fraktion der FDP ihren Entschließungsantrag hiermit zurück und hat sich bereits dem Antrag der Koalitionsfraktionen angeschlossen. Diesem werden wir heute gern zustimmen. Eine Neufassung ist Ihnen entsprechend verteilt worden. Wir freuen uns, dass wir hier heute auch für die Lebenspartnerschaften im Land Bremen etwas voranbringen können. – Herzlichen Dank!
Nun steht man hier, und der Abgeordnete Möllenstädt hat eigentlich schon alles gesagt, was man inhaltlich dazu sagen kann. Dann bescheide ich mich doch einfach damit, dass dieser Gesetzentwurf deshalb dringend erforderlich ist, weil er Diskriminierung abbaut, weil er gleiches Recht für alle schafft, weil er gleiche Sachverhalte in Zukunft gleich behandelt haben möchte. Insofern sind wir der FDP dankbar, dass sie einen Entschließungsantrag gestellt hat.
Herr Möllenstädt, nun ist es so, wir waren ja gemeinsam auf einer Veranstaltung des Völklinger Kreises, zusammen mit Herrn Möhle. Ich sage, bevor der nächste Entschließungsantrag von Ihnen in dieser Angelegenheit kommt: Die Änderung der Beihilfeverordnung ist auch in Arbeit. Also, Sie müssen den Antrag nicht schreiben, sonst könnten wir hier wieder ein Gesetz vorlegen, das unterschrieben Sie dann wieder.
Ich denke, wir haben hier ein gutes Gesetz vorgelegt, das Gleichheit für nichteheliche Lebensgemeinschaften darstellt. Warum das so sein soll, da schließe ich mich der Argumentation des Kollegen Möllenstädt an und bitte alle demokratisch gesinnten Kräfte in diesem Haus, dem zuzustimmen, weil ich mir gar keine vernünftige Argumentation vorstellen kann, sich diesem Antrag zu verweigern. – Danke sehr!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorlage meines Vorredners, sich in dieser Frage sehr kurz zu halten, greife ich gern auf. Auch wir finden, dass der Antrag seitens der FDP volle Berechtigung hat. Wir haben das erkannt und dann gemeinsam in einen Gesetzentwurf umgemünzt. Dieses Gesetz, das wir auch im Anschluss hier gleich mit Ihnen beschließen werden – Sie haben sich ja auch dem Gesetzentwurf angeschlossen – führt tatsächlich dazu, dass einige Unebenheiten auf dem Weg der Gleichbehandlung beseitigt werden. Das heißt aber nicht, dass es schon eine Gleichstellung in der Frage gibt. Wir werden auch weiterhin sehr sorgfältig daran arbeiten müssen, in diesen Fragen zu einer vollkommenen Gleichstellung zu kommen. Ich will es an dieser Stelle jetzt auch dabei belassen und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!