Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Von derselben Wahlkampfveranstaltung ausgehend habe ich auch gelernt, dass wir hier noch viele Diskriminierungen zu beseitigen haben, und die Linke beteiligt sich gern daran. Wir erkennen an, dass die FDP hier die Initiative ergriffen hat, dass die SPD und die Grünen sich konstruktiv angeschlossen haben. Das finden wir wichtig, daran werden wir uns in Zukunft gern auch selbst beteiligen, und wir erkennen das ausdrücklich an und stimmen dem Antrag gern zu. – Vielen Dank!

(Beifall bei der Linken, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ahrens.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte es kurz machen! Wir als CDU-Fraktion werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir respektieren die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen der Partnerschaft ihren Lebensentwurf verwirklichen, und erkennen an, dass auch in solchen Beziehungen Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.

Auch wenn wir eine Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau als Kern der Familie ebenso ablehnen wie ein Adoptionsrecht für Homosexuelle, so sind die im FDP-Antrag angesprochenen Benachteiligungen für uns als CDU nicht hinnehmbar. Wir begrüßen es daher, dass gleich ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, der diese Benachteiligungen abbaut und die Gebühren entsprechend den Kosten, wie sie auch in anderen Städten wie zum Beispiel Köln, Hamburg, Berlin oder Hannover erhoben werden, hier angleicht.

Bezogen auf die Trauzeugen wird hier die gleiche Regelung, wie sie auch seit 1998 für die Eheschließung gilt, übernommen, wonach diejenigen, die sich verpartnern oder trauen lassen wollen, selbst entscheiden können, ob sie Zeugen dabei haben möchten oder nicht. Deswegen werden wir hier an dieser Stelle zustimmen. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU und bei der Linken)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. ––––––– *) Von dem Redner bzw. der Rednerin nicht überprüft.

Da der Entschließungsantrag der FDP inzwischen vom Antragsteller zurückgezogen wurde, lasse ich jetzt über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Drucksache 17/52, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Künftige Gestaltung der gemeinsamen Bildungsevaluation und Forschungsförderung von Bund und Ländern:

Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen)

Mitteilung des Senats vom 17. Juli 2007 (Drucksache 17/25)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/25, Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes

Antrag der Fraktion Die Linke vom 24. Juli 2007 (Drucksache 17/27) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und Die Linke vom 14. September 2007 (Drucksache 17/51) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mützelburg.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlagen.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben, wie Ihnen bekannt ist, diesen Antrag bereits vor längerer Zeit gestellt. Wir sind wegen der damals aktuellen Geschehnisse damals der Meinung gewesen, dass Ausschreibungen auch bei höheren Ämtern hier im Parlament vorzunehmen sind. Wir hatten das für demokratischer gehalten als andere Verfahren, und deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Zwischenzeitlich haben die SPD und die Grünen durch einen Dringlichkeitsantrag nachgezogen, und ich ziehe damit für die Fraktion Die Linke unseren Antrag zurück. Wir werden gemeinsam mit den Grünen und der SPD den Antrag hier einbringen.

(Beifall bei der Linken, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht ja hier – wenn Sie gestatten, dass ich das noch einmal sage, weil das vielleicht jetzt gar nicht deutlich geworden ist – um die Frage der Ausnahme von der üblichen Verpflichtung im Bremischen Beamtengesetz, Stellen öffentlich auszuschreiben. Sie wissen, dass seit 2003 eine solche Ausnahme neben verschiedenen Stellen, die bei den Senatoren angesiedelt sind, auch bei vier Stellen existierte, die beim ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Vorstand, beim Präsidium der Bremischen Bürgerschaft angesiedelt sind. Es geht hier um einen Antrag, diesen Passus im Bremischen Beamtengesetz wieder zu streichen, sodass die Konsequenz wäre, dass in Zukunft alle Stellen in der Bremischen Bürgerschaft wieder öffentlich ausgeschrieben werden müssen.

Lassen Sie mich aber zunächst einmal etwas machen, das mir sehr am Herzen liegt! Ich möchte dem ausscheidenden Direktor der Bremischen Bürgerschaft, Rainer Oellerich, sehr herzlich für seine Arbeit danken, die er in den letzten Jahren gemacht hat. Ich möchte seine Arbeit hier für das gesamte Haus, und ich glaube, da können Sie mir zustimmen, noch einmal würdigen und ihm auf seinem weiteren Weg, sowohl beruflich als auch privat, alles Gute wünschen. Dieses Haus bedankt sich bei ihm für viele Jahre, nahezu acht Jahre sehr guter Arbeit hier in diesem Haus, meine Damen und Herren!

(Beifall)

Das heißt auch, dass wir, und auch hier gab es ja große Einigkeit, den in dieser Woche ausgesuchten – nach einem Ausschreibungsverfahren im Übrigen, da sind wir wieder beim Thema – neuen Direktor der Bremischen Bürgerschaft, Herrn Hage, recht herzlich begrüßen. Er wird zwar erst im November hier beginnen, aber wir wünschen ihm, und da, glaube ich, kann ich auch in Ihrem Namen mitsprechen, einen guten Start. Ich glaube, es hat sich in diesem Verfahren noch einmal bewährt, als ob es sozusagen nicht noch zusätzlich nötig gewesen wäre, dass die breite bundesweite – in verschiedenen Bereichen ist es ja sogar eine europaweite – Ausschreibung für Bremen kein Nachteil ist, sondern ein Vorteil. Es ist einfach ein Vorteil, zwischen Bewerbern und Bewerberinnen, die sich auch außerhalb Bremens angesprochen fühlen, auch hier für Stellen in der Bremischen Bürgerschaft auswählen zu können. Die Einmütigkeit dieser Entscheidung im Vorstand hat ja gezeigt, dass dieses Ausschreibungsverfahren von allen hier auch sehr begrüßt worden ist.

Man muss einräumen – und daran sollte man in dieser Debatte gar nicht vorbeigehen, indem man sie nur formal diskutiert –, dass vor der Sommerpause hier ein ziemlicher Tiefpunkt in der Arbeit dieses Parlaments existierte, in den ganzen Vorgängen um die Frage der Ablösung des früheren Bürgerschaftsdirektors und der Berufung einer neuen Direktorin damals. Ich glaube, es sind Fehler auf allen Seiten gemacht worden.

Wir haben vor vier Jahren, im September 2003, diese Debatte schon einmal geführt, wenn man sich das noch einmal durchliest. Durch die damalige Koalition wurde das Argument gebracht, es ist richtig, den Bürgerschaftspräsidenten den Senatoren und den Direktor den Staatsräten gleichzustellen und ähnliche Dinge, Sie haben es vielleicht auch noch einmal nachgelesen. Wenn wir heute alle gemeinsam schlau

er sind und uns vielleicht trotz dieser Argumente, die Sie damals hatten, gemeinsam dahin bewegen könnten, dass eine Ausschreibung nicht nur ein fairerer Wettbewerb ist, sondern auch ganz wichtig ist, um möglichst gute Qualität von Personal nach Bremen zu holen, was wir jederzeit, und da möchte ich auch noch einmal einen ganz wichtigen Punkt setzen, jederzeit in Bremen gebrauchen können!