Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin Busch, Sie haben recht, ich würde lieber über ein anderes Gesetz diskutieren, was das Beamtentum angeht, als über ein Gesetz, das dazu da ist, das bestehende Beamtenrecht zu modernisieren und zu reformieren. Wenn wir nun aber auf der Grundlage des geltenden Rechts arbeiten, finde ich es gut, wenn wir wenigstens das geltende Recht verbessern und modernisieren. Wir müssen es auch machen, weil eben die Kompetenz dafür nicht mehr beim Bund liegt, sondern nach der letzten Föderalismusreform bei den Ländern. Das heißt, wir müssen dieses Gesetz machen, wir machen es hiermit.
Ich möchte noch einmal die drei oder vier Punkte nennen, die uns wichtig sind: die Neuordnung des Laufbahnrechts mit der Reduzierung der Laufbahnen, die Durchlässigkeit, die erhöht wird, der Gedanke, dass Aufstieg eher durch Weiterbildung passiert und weniger durch Aussitzen, also durch den reinen Zeitablauf, und die Verbesserung der Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft. Das ist ein Komplex.
Es werden verbesserte Möglichkeiten zur Inanspruchnahme und der Ausgestaltung von Teilzeitarbeit auch für Beamtinnen und Beamte geschaffen, nach wie vor mit Betonung auf Beamtinnen, was der Gleichstellungsausschuss in seiner Stellungnahme ja positiv hervorgehoben hat. Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass Beamtinnen und Beamte freiwillig und im Einvernehmen mit der Behördenleitung bis zu drei Jahre über 65 Jahre hinaus arbeiten können. Der verehrte Kollege Perschau könnte sich, wenn er nicht nur Diener des Staats, sondern auch oder sogar oder nur – wie auch immer – Staatsdiener wäre, entschließen, jetzt noch drei oder vier Monate anzuhängen. Das kommt jetzt vielleicht für ihn zu spät.
Herr Präsident, erlauben Sie mir, ein bisschen vom Thema abzuschweifen und an dieser Stelle das zu sagen, was ich gern für die Fraktion der Grünen sagen möchte! Ich möchte gern dem Kollegen Perschau unseren Respekt für seinen politischen Lebensweg, für sein politisches Lebenswerk ausdrücken. Herzlichen Dank auch für die kollegiale Zusammenarbeit hier im Haus in verschiedenen Funktionen! Ich danke ihm natürlich vor allem auch persönlich für die Zusammenarbeit im Europaausschuss. Wir wünschen Ihnen
alles Gute, und ich sage noch einmal für mich persönlich: Ich hoffe, dass Ihre Stimme in Fragen europäischer Integration noch laut und oft zu hören sein wird. Herzlichen Dank!
Das Gesetz regelt auch die Anpassung der Besoldung und Versorgung, mit dem die Tarifabschlüsse für Angestellte auch zeit- und wirkungsgleich für Beamte übertragen worden sind. Frau Busch hat es schon gesagt, das Geld ist schon seit einigen Monaten jeweils auf dem Konto.
Die Änderungsanträge der Koalition sind auch schon von Frau Busch vorgestellt worden. Ich möchte nur noch einen erwähnen, der für uns vielleicht auch praktisch keine so große Rolle spielt, aber doch für das Verhältnis und für das gute Einvernehmen mit den Beamtinnen und Beamten von Bedeutung sein könnte, nämlich dass wir eine Änderung in der Begründung des Gesetzes vorschlagen, dass das Verbot, sich als Beamtin oder als Beamter an öffentlichen Manifestationen in Uniform zu beteiligen, nicht gilt, wenn es sich um rein gewerkschaftliche Aktionen handelt. Das wollen wir durch eine Änderung des Begründungstextes klarstellen. Im Übrigen sind die Änderungsanträge genannt worden. Ich bitte Sie, ihnen zuzustimmen und dann insgesamt das Gesetz in zweiter Lesung zu beschließen! – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird sowohl der Neuregelung des Beamtenrechts als auch den dazu vorliegenden Änderungsanträgen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Das wird Sie nicht überraschen. Für uns sind dabei folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Der vorliegende Gesetzentwurf – teilweise wurde das hier schon angesprochen – wurde von fünf norddeutschen Ländern gemeinsam erarbeitet. Ein gegenseitiger Wettbewerb um die besten Beamten zum Nachteil finanzschwacher Länder, also für Bremen, konnte deshalb zumindest in Norddeutschland verhindert werden.
Weiterhin begrüßen wir, dass die Anzahl der Laufbahnen – der Kollege Dr. Kuhn hat es soeben angesprochen – und Fachrichtungen deutlich verringert ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wird. Das gilt auch für die Erleichterung des Wechsels von einer Laufbahn in eine andere. Damit wird aus unserer Sicht die Transparenz und Flexibilität im öffentlichen Dienst erhöht. Um die Effektivität und das Fachwissen im öffentlichen Dienst zu verbessern, wird mit der Gesetzesänderung die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern aus der Privatwirtschaft erleichtert. Das kann insbesondere in der Kernverwaltung sowie bei der Polizei und Staatsanwaltschaft zu erheblichen Verbesserungen in der Aufgabenwahrnehmung führen.
Wir begrüßen auch, dass der Grundsatz des lebenslangen Lernens weiter verstärkt und an Beförderungsmöglichkeiten gekoppelt wird. Das gilt im Übrigen auch für den Grundsatz der regelmäßigen Beurteilung von Beamtinnen und Beamten, denn dadurch werden Leistungsanreize geschaffen, die die Effektivität und Bürgerfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung weiter steigern werden. Die CDU-Fraktion begrüßt auch, dass unsere Forderungen zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit nunmehr nicht nur für die Polizei, sondern für alle Beamtengruppen eingeführt wird, denn damit wird nicht nur dem Wunsch vieler Beamtinnen und Beamten, sondern auch dem demografischen Wandel Rechnung getragen.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass mit diesem Gesetz auch die Einführung der zweigeteilten Laufbahn im Polizeivollzugsdienst bis Ende 2009 in Bremen abgeschlossen werden kann. Aus den genannten Gründen stimmen wir sowohl der Neuregelung des Beamtenrechts als auch den Änderungsanträgen zu. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir sowohl dem vorliegenden Gesetz als auch den Änderungsanträgen zustimmen werden. Ich finde, es ist eine wirklich erstaunliche und auch interessante Fleißarbeit, die hier mit 182 Seiten vollbracht worden ist. Leider hat mir der Kollege Hinners von der CDU im letzten Schlenker meinen Einstieg verdorben, weil ich sagen wollte, dass das Erfreulichste an der ganzen Sache – und deshalb mussten wir uns jetzt am Schluss auch noch einmal beeilen – die Änderung des Überleitungsbeschleunigungsgesetzes ist, damit wir die zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei, beim Polizeivollzugsdienst, bis zum Ende des Jahres 2009 eingeführt haben, sodass dieses große Projekt, das in der letzten Legislaturperiode angestoßen worden war, zu Ende gebracht worden ist.
Wir begrüßen das sehr, wie wir es auch begrüßen, dass jetzt den Seiteneinsteigern der Eintritt in den öf
fentlichen Dienst ermöglicht und erleichtert werden soll und dass es eine gemeinsame Initiative der norddeutschen Bundesländer ist. Ich finde es auch gut, weil wir gerade bei der Polizei und auch in anderen Bereichen ganz dringend Beamte brauchen, dass es eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit geben kann. Damit kann man auf der einen Seite das Know-how und die Erfahrung sichern, und auf der anderen Seite kann man wichtige Stellen besetzt halten.
Was ich sehr interessant finde, weil wir das in anderen Bereichen ja auch hatten, ist dieser weit gefasste Bereich zur Nebentätigkeit, den ich auch allen noch einmal ausdrücklich ans Herz legen möchte. Ich finde es gut, dass das dort so geregelt ist, und deshalb stimmen wir dem Gesetz zu. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann es für DIE LINKE relativ kurz machen. Wir haben in der ersten Lesung zugestimmt, wir werden also auch in der zweiten Lesung zustimmen, und wir werden auch den Änderungsanträgen zustimmen. Ich möchte noch einmal an die Adresse von Frau Busch sagen: Sie können sicher sein, auch DIE LINKE wird diesen eingeschlagenen Kurs mit den Gewerkschaften unterstützen, dass wir versuchen, eine neue Balance hinzubekommen, und dass eben dieses „Verhandeln statt Verordnen“ mit diesem neuen Beamtengesetz auch wirklich Realität wird. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute steht das gesamte Reformpaket öffentliches Dienstrecht zur Entscheidung. Zum einen zur Besoldungsanpassung, da kann ich Frau Busch beruhigen, das ist kein rechtsloser Zustand, sondern schon mit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltsgesetzes
haben wir eine Rechtsgrundlage für die vorläufige Zahlung, was den Beamtinnen und Beamten immer mitgeteilt worden ist, natürlich geschaffen. Insoweit arrondieren wir das jetzt, aber das war der zweite Schritt der Bearbeitung dieses Problems. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Der zweite Punkt ist das öffentliche Dienstrecht, da haben wir heute den Komplex Beamtenrecht. Wir sind jetzt zurzeit in der Vorbereitung der weiteren Felder, nämlich des Besoldungs- und des Versorgungsrechts, wo es noch einmal sehr viele Detailregelungen geben wird, weil wir nicht einfach das Bundesrecht übernehmen können. Auf die einzelnen Aspekte des Gesetzes muss ich nicht mehr eingehen. Ich möchte zwei Dinge hervorheben: einmal die gute Zusammenarbeit mit den norddeutschen Ländern! Es hat sich hier gezeigt, dass wir mit dem Musterentwurf der gemeinsamen Bearbeitung in der Nord-CdSRunde, also der Chefs der Kanzleien, und der Ministerpräsidenten hier eine Grundlage geschaffen haben. Ich hatte es ja letztes Mal schon angedeutet, es gibt einen gemeinsamen norddeutschen Kommentar, und da gibt es nur ganz wenige Abweichungen für die Länder, dass man also endlich einmal zu einer einheitlichen Praxis kommt. Der Wechsel eines Oberinspektors oder einer Oberinspektorin aus Lilienthal bedarf deswegen nicht mehr der Einschaltung der FIFA und vieler Transferregelungen,
sondern es ist einfach möglich, das dann auch so zu vollziehen. Eines möchte ich noch kurz hervorheben, weil der öffentliche Dienst jetzt hiermit eine Geschäftsgrundlage bekommen hat, um die Zukunft zu gestalten. Wir werden das auch in einer kleinen Broschüre zusammenstellen, damit das dann auch für die Praxis hinterher zielgerichtet angewendet werden kann. Sie wissen ja, Beamtenrecht ist immer eine sehr detaillierte Materie, und wenn Sie das gesamte Reformpaket anschauen, werden Sie sicherlich bei Seite 89 weitergeblättert haben und fragen: Gibt es noch etwas Spannendes? Das werden wir mit kleinen Schaubildern aufbereiten, damit es auch für die Praxis reicht. Der Schwerpunkt für uns ist aber eigentlich die Gewinnung junger Menschen als Nachwuchskräfte, weil wir in den nächsten 15 Jahren circa 40 Prozent Fluktuation haben, und die Qualifizierung der Menschen. Wir streben an, im norddeutschen Verbund ein Kompetenzzentrum für den öffentlichen Sektor zu werden, sowohl an der Hochschule als auch an der Universität mit den dort in der Vorbereitung befindlichen Bachelor- und Masterstudiengängen, zum Beispiel der Studiengang „Komplexes Entscheiden“ an der Universität Bremen. Da können wir uns richtig sehen lassen, und das wäre dann auch eine Profilbildung, die sowohl im Nordwesten als auch gegenüber den anderen Nordländern eine Rolle spielt. Wir haben, wenn ich es zusammenfassend sagen darf, eine gute Plattform geschaffen. Wir werden jetzt mit den Gewerkschaften und Interessenvertretungen darangehen, diese auszufüllen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde die Sitzung erst verlassen, wenn Sie auch den Artikel 5 beschlossen haben, das Überleitungsbeschleunigungsgesetz. Daran hängt sehr viel Herzblut. Es ist von 2003 an ein langer Prozess gewesen. Es ging um die Umwandlung der gesamten Polizei vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst, und heute warten noch 152 Kolleginnen und Kollegen darauf, dass Sie diese Entscheidung treffen. Sie werden dann mit Inkrafttreten des Gesetzes zu Polizeikommissarinnen beziehungsweise Polizeikommissaren übergeleitet. Wir haben dieses Gesetz in der Deputation vor gut einem Jahr beschlossen, haben geglaubt, wenn wir uns da mit dem Beamtengesetz verbinden, sind wir zeitnah dran. Das ist ein Irrtum gewesen.
Relativ! Diejenigen, die darauf gewartet haben, haben das ein bisschen anders gesehen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir auch unser Wort gehalten haben, dass wir verlässlich sind, dass wir nicht nur diese Sachen aufschreiben, sondern dass wir sie auch dann noch rechtzeitig zum Jahresende umsetzen können. Wir werden uns als Verwaltung bemühen, dieses Gesetz dann natürlich auch sehr schnell zu verkünden, damit diese frohe Botschaft noch vor Weihnachten alle erreicht. – In diesem Sinne herzlichen Dank!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.
Als Erstes lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/1100 abstimmen.
Wer diesem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!