Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Wir erwarten jedoch vom Senat, dass die in der Umweltdeputation gemachte Zusage, dass es im SV Abfall zu einer Neueinstellung für diesen Bereich kommen wird, Bestand hat. Es wurde zugesichert, dass diese Aufgabe seitens der ENO mit übernommen wird. Dies sollte bitte auch so eingehalten werden! Meines Erachtens dürften auch die in Paragraf 10 und 11 enthaltenen Bestimmungen zur Abfallwirtschaftsplanung keine großen Streitpunkte enthalten. Bei den in Paragraf 12 bis 15 aufgeführten Regelungen zu den Abfallbeseitigungsanlagen ist vor allem lobend zu erwähnen, dass die zuständige Behörde nun nicht mehr ermächtigt ist, gegen die rechtmäßig errichtete Deponie vorzugehen, sondern dass diese Regelung nun für Rechtsnachfolger gilt. Bei Eigentümer- beziehungsweise Inhaberwechsel müssen die erforderlichen Anordnungen nicht mehr neu erlassen werden. Dies halte ich deshalb für zweckmäßig, weil man davon ausgehen kann, dass man sich vor dem Erwerb eines Grundstücks so detailliert mit dem Gebäude vertraut machen sollte, dass einem bewusst ist, ob sich dort eine unrechtmäßig errichtete Deponie befindet oder nicht.

Bei den Ausführungen zur Abfallüberwachung in den Paragrafen 16 bis 19 finden sich hauptsächlich formale Änderungen, die sich weitgehend mit den Regeln in den anderen Bundesländern decken. Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass die CDU wild abgelagerte Abfälle keineswegs als Kavaliersdelikt bewertet. Sind die eigentlichen Besitzer nicht zu ermitteln, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung verantwortlich. Letztlich zahlen also alle Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven –, von der Verschandelung unserer Umwelt einmal ganz zu schweigen!

Alles in allem halten wir es für positiv, dass die Berichterstattung zur Entsorgungspolitik moderner gestaltet werden soll. Dadurch wird es Deputation und Parlament erleichtert, zu überprüfen und zu beobachten, welche Notwendigkeiten der Neusteuerung sich in der Praxis ergeben.

Abschließend wird es aus meiner Sicht wichtig sein, dass die Kommunen das Gesetz bei der Umsetzung in Ortsgesetze auch tatsächlich mit Leben füllen und die ihnen zur Verfügung stehenden Spielräume dann auch wirklich nutzen. Wir werden den Senat auch weiterhin auffordern, die oftmals zugesagten Berichterstattungen wirklich ernst zu nehmen, damit für uns nachvollziehbar ist, ob sich dieses Ausführungsgesetz in der Praxis auch bewährt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Deputation haben wir uns hierzu enthalten, weil wir uns damit schwergetan haben, dass die Andienungs- und Überlassungspflicht hier noch weiter aufrechterhalten wurde. Wir haben aber weiter diskutiert und werden heute dem Gesetz zustimmen, weil in der Tat etliches Positives darin ist und die Kritik, die wir anbringen wollten und auch mussten, von uns in der Deputation schon geäußert werden konnte. Das eine war die Andienungs- und Überlassungspflicht, die eine bürokratische Möglichkeit gibt, die wir nicht unbedingt unterstützen. Das andere war in der Tat in der Deputationsvorlage der Hinweis auf die finanziellen Auswirkungen, der sich schlichtweg darauf bezog, dass der Gesetzentwurf keine finanziellen Auswirkungen habe. Das war schlichtweg falsch, weil er natürlich einerseits Gebührenmöglichkeiten eröffnet, andererseits natürlich auch für die Kommunen finanzielle Auswirkungen hat. Wir haben soeben über Fahrräderentsorgung, Altlasten und alles andere gesprochen, insofern fanden wir das zu kurz. Das hat uns damals unter anderem dazu bewogen, uns zu enthalten. Heute werden wir hier zustimmen, weil wir es schlichtweg positiv finden, dass einige Sachen hier geregelt werden, die bisher nicht geregelt wurden. Schrottfahrräder seien hier exemplarisch genannt, die jetzt einer Lösung zugeführt werden. Insofern werden wir hier anders abstimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, wenn bestimmte Dinge, Erkenntnisse aus dem Alltag, Zugang in Gesetze finden. Das trifft für die Entsorgung öffentlicher Abfallbehälter wie für die Entsorgung von, ich sage einmal, langfristig geparkten Fahrrädern zu. Daher kann man diese Entwicklung begrüßen. Wir werden diesem Gesetz auch zustimmen. Beim Studium des Gesetzes sind mir zwei Punkte aufgefallen, bei denen ich denke, dass wir in der Bürgerschaft in der Perspektive darüber nachdenken sollten und auch müssen. Dankenswerterweise befindet sich in Absatz 2 ein Abschnitt darüber, welche Form von Geräten, Anschaffungen und so weiter wir als Bürgerschaft und in der Verwaltung machen sollten. Es ging dabei um langlebige Güter, die reparaturfreundlich und möglichst aus recyceltem Abfall hergestellt sind und so weiter. Es gibt dabei immer noch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

den Vorbehalt, dass es nicht sein kann, wenn unzumutbare Kosten entstehen.

Ich befürchte, weil wir ja landauf, landab die Haushaltssituation diskutieren, dass dieser Zumutbarkeitsbegriff in einer Weise langfristig ausgelegt wird, der einen ökologischen Gedanken bei dieser Frage hintanstellt. Wir müssen möglicherweise mehr hinschauen, ob nicht dieser Unzumutbarkeitsbegriff ersetzt werden sollte durch eine langfristige Form von Umweltrendite. Das heißt, unter Umständen ist es langfristig günstiger, solche Geräte zu kaufen, auch wenn sie zunächst in der Anschaffung teurer sind. Das ist die erste Anregung.

Die zweite Anregung ist: In Paragraf 5 Absatz 1 werden bestimmte Dinge an Dritte übertragen, also Abfallwirtschaftsübertragung an Dritte. Da, denke ich, sind wir gefordert, in Zukunft einmal Kriterien zu entwickeln, unter welchen Rahmenbedingungen, mit welchen Vorgaben wir eigentlich bestimmte Befugnisse an Dritte übertragen, damit wir nicht langfristig in Fallen laufen, wie wir meinem Empfinden nach bei dem Abwasser hineingelaufen sind, wo wir mit Hansewasser einen Vertrag haben, der uns zwar zunächst erlaubt, die Gebühren zu senken oder stabil zu halten, uns aber auf lange Sicht verpflichtet, Abwassergebühren permanent anzuheben.

(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen]: Was hat das jetzt mit dem Ge- setz zu tun?)

Auch da gibt es eine Form von Optimierungsbedarf. Das ist heute nicht angesagt, aber es ist ja auch eine Debatte, bei der es vielleicht eher um Anregungen für die Zukunft geht als um den konkreten Inhalt dieser Änderung. Daher bitte ich um Aufmerksamkeit für diese Anregungen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dennhardt.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Rupp, ich würde mich so freuen, wenn sich Ihre Fraktion in der Umweltdeputation mit derartigen fachlichen Beiträgen an den Debatten um solche Gesetze und Ähnliches beteiligen würde, denn wir haben uns dort damit befasst. Wenn Ihre Fraktion sich also in Zukunft dort stärker einbringt, dann würde ich das sehr begrüßen. Sie haben es ja heute selbst gesagt: Heute nehmen wir das eher als einen perspektivischen Hinweis auf!

Ansonsten ist dieses Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, denke ich, vor al––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

len Dingen bürokratischer Feinschliff. Da wird vieles im Kleinen durch Neuordnung des Textes, Beseitigung von überflüssigen Regelungen, Einführung von Regelungen für Dinge, die ohnehin schon so gemacht werden, verbessert. Meine beiden Vorrednerinnen haben das deutlich gemacht, dass es hier vor allen Dingen darauf ankommt, wie das dann in unseren beiden Stadtgemeinden mit Leben gefüllt wird. Die wesentlichen Änderungen sind auch dargestellt worden, ich will nur noch einmal die Veränderungen im Bereich des zunehmenden Hausmülls im öffentlichen Raum hervorheben, wofür wir Lösungen brauchen. Dazu und zur Entfernung von abgeschlossenen Altfahrrädern trägt dieses Gesetz bei. Wir als SPD-Fraktion werden diesem Gesetz auch zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Das Landesabfallgesetz stellt die landesrechtliche Ausführung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dar. Nachdem das Landesgesetz mehrfach an bundesrechtliche Änderungen lediglich angepasst wurde, soll nun eine komplette Neuregelung erfolgen. Der Gesetzentwurf und die dazugehörige Begründung wurden am 24. September 2009 von der Deputation für Umwelt und Energie beschlossen und nach Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2009 an die Bürgerschaft zur Beschlussfassung weitergeleitet. Große Teile des Gesetzes wurden inhaltlich nicht geändert, sondern nur redaktionell bearbeitet. Das Gesetz enthält folgende inhaltliche Neuregelungen:

Zunächst Paragraf 1: Ziel des Gesetzes ist die Förderung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung. Dies hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Das zweite Thema betrifft Paragraf 4 Absatz 1 Satz 3, die Abfallbehälter auf öffentlichen Flächen: Es wird eine Ermächtigungsgrundlage für die Gemeinden geschaffen, Inhalt und Umfang der Entsorgungspflichten für Abfälle aus Abfallbehältern auf öffentlichen Straßen und Grünflächen zu regeln. Das Ziel ist die Möglichkeit zur Finanzierung der Entsorgungskosten dieser Abfälle über den Abfallgebührenhaushalt und die Möglichkeit, einheitliche Zuständigkeiten zu regeln. Das Zweite sind die funktionsuntüchtigen Fahrräder, das wird nun in Paragraf 4 Absatz 1 Satz 4 geregelt, einer Ermächtigungsgrundlage für die Gemeinden, den Umgang mit funktionsuntüchtigen Fahrrädern zu regeln. Dazu ist alles Notwendige gesagt worden.

Zwei weitere Aspekte, die von Bedeutung sind, sind die Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte, die in Paragraf 6 geregelt werden. Hier geht es um eine Konkretisierung hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen an die Vorlage der Abfallbilanzen und Ab

fallwirtschaftskonzepte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also der Stadtgemeinden. Die Regelung wird vereinfacht und auch flexibler gestaltet. Dann geht es um die Andienungs- und Überlassungspflicht, diese kam bei Herrn Dr. Buhlert schon zur Sprache, sie wird in Paragraf 7 geregelt. Der Senat wird ermächtigt, Andienungs- und Überlassungspflichten für gefährliche Abfälle zur Beseitigung beziehungsweise bei bestimmten gefährlichen Abfällen zur Verwertung zu erlassen. Die Ermächtigung wurde an bundesrechtliche Regelungen angepasst und war bereits in vergleichbarer Form vorhanden, sie ist also materiell nichts Neues. Eine Einführung ist nur dann möglich, wenn die umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Ich darf aber sagen, dass derzeit aus abfallwirtschaftlichen Gründen keine Einführung einer Andienungs- oder Überlassungspflicht geplant ist. Darüber hinaus gibt es noch Detailänderungen, die ich Ihnen aber hier nicht vortragen muss, bezüglich der Datenerhebung, bezüglich der abfallrechtlichen Anordnungen im Einzelfall und der Verordnungsermächtigung bezüglich der Zuständigkeiten. Das sind alles rechtstechnische Dinge. Ich bitte um Zustimmung und freue mich darüber, dass alle angekündigt haben, dass sie dem auch zustimmen können. – Danke schön! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Bremische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Drucksache 17/970, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in der Freien Hansestadt Bremen – Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG) Mitteilung des Senats vom 18. August 2009 (Drucksache 17/882) 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD vom 9. Dezember 2009 (Drucksache 17/1100)

u n d

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Dezember 2009

(Drucksache 17/1101)

Wir verbinden hiermit:

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenrechts in der Freien Hansestadt Bremen – Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG)

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 14. Dezember 2009 (Drucksache 17/1109)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 50. Sitzung am 27. August 2009 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Busch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde nur gern ein paar Worte sagen, was sich in der Zeit zwischen erster und zweiter Lesung getan hat! Wir haben Änderungsanträge gestellt und werden nachher das Gesetz in zweiter Lesung beschließen. Das kann ich so sagen, weil ich weiß, dass im Haushalts- und Finanzausschuss, an den das Gesetz überwiesen worden ist, einstimmig diese Empfehlung gegeben wurde. Außerdem hat es eine besondere Brisanz, wir müssen es auch beschließen, weil wir nunmehr seit 1. März 2009 Geld an Beamte auszahlen, was wir noch gar nicht beschlossen haben. Das wollen wir natürlich schnell nachholen, denn man weiß ja, was passieren kann, wenn nachher jemand begutachtet, dass Geld widerrechtlich an Beamte gezahlt wird. Das wollen wir hier auf keinen Fall verursachen.

Es gibt aber auch einen Punkt nach allen Änderungsanträgen, die ich einmal kurz erwähnen möchte: Rot-Grün hat Änderungsanträge gestellt, die zum einen technischer Art sind, zum anderen aber auch wesentliche Auswirkungen haben. Das eine bezieht sich auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich der Gendiagnostik, das andere betrifft die Regelung einer Probezeit für einen bestimmten Teil von Beamten. Die SPD hatte dann noch Änderungen wirklich technischer Art zum Stellenplan, zum Wegfall von kw-Vermerken. Die SPD hatte aber einen Beschluss gefasst, der sich mit dem Thema befasste, das vielen im Kreise des Gesamtpersonalrats und auch des Gewerkschaftsbundes sehr wichtig war: Das Thema „Verhandeln statt Verordnen“. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Wir haben uns in der SPD-Fraktion nach vielen Diskussionen dazu durchgerungen, einmal den Weg zu gehen, den die Gewerkschaften vorgeschlagen haben, nämlich künftig Verordnungen, die sich aus Regelungen zum Beamtengesetz ergeben, nicht durch Rechtsverordnung zu beschließen, sondern tatsächlich über den Weg eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, dies auszuprobieren und bei einigen Themen zu testen. Wir hatten uns vorgestellt, wir könnten das am Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz einmal austesten, mussten dann aber zur Kenntnis nehmen, dass gerade das nicht geht, weil höherrangiges Recht dagegen spricht. Wir hatten uns einige andere Themen ausgedacht, mit denen wir vorankommen wollten, zum Beispiel zum Laufbahnrecht, zur Regelung von Dienstjubiläen. Wir haben dann erfahren – ehe wir überhaupt diesen Antrag, den wir in unserer Fraktion beschlossen hatten, in die Abstimmung zum Koalitionspartner geben konnten –, dass es juristische Einwände gibt, sodass wir die Weiterleitung des Antrags gar nicht erst vorgenommen haben.

Das hat zu Reaktionen geführt, die ich inzwischen zur Kenntnis genommen habe, dass wir vielleicht nicht glaubwürdig seien oder dieses Thema gar nicht richtig verfolgen wollen. Das möchte ich zurückweisen! Ich finde, man kann so etwas einmal testen. Ich habe den Versuch auch noch nicht aufgegeben, ich glaube, meine Fraktion auch nicht. Ich verweise einmal auf das, was der DGB auch auf Bundesebene versucht. Er hat 1991 den ersten Einstieg in dieses Thema „Verhandeln statt Verordnen“ geschafft. Es gab auch erste vertragliche Regelungen, die dann ergänzt wurden, die aber seit 1998 auch nicht mehr bestehen. Es ist also ein schwieriger Weg.

Ich finde, wir sind in einer Zeit, in der wir uns wirklich Gedanken über Sinn und Zweck des bestehenden Beamtenrechts machen müssen. Ich weiß nicht, ob Herr Dr. Kuhn gleich noch etwas dazu sagen wird. Man kann wirklich darüber reden, ob wir vielleicht nicht auch einmal den ganz großen Wurf hinbekommen, nämlich die Regelung des einheitlichen Dienstrechts, aber ich habe wenig Hoffnung, dass das schnell geht. 150 Jahre besteht das Beamtenrecht, das wir haben, und man sieht es an diesem Weg „Verhandeln statt Verordnen“, wie schwierig es ist, eine Änderung hinzubekommen oder den Mut zu haben, neue Wege zu gehen.

Wir haben geglaubt, wir könnten noch sehr viel mehr machen, aber manchmal ist einem das Hemd näher als die Jacke. Wir haben Zeitdruck, das möchte ich auch noch erwähnen. Wir müssen dieses Gesetz jetzt verabschieden und wollen es auch jetzt im Dezember verabschieden, denn wir ändern auch laufbahnrechtliche Vorschriften. Wir haben zugesagt, dass wir für die Polizei im Zuge der Veränderung des Laufbahnrechts die Heberunden in diesem Jahr beschließen, und diese Zusage wollen wir einhalten, dazu stehen wir, darum heute der Beschluss. Ich kann nur noch einmal an Gewerkschafter und Personalvertretungen

appellieren: Nicht aufgeben, wir arbeiten weiter! – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.