Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 9. Februar 2010 (Drucksache 17/1158) 1. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der FDP

vom 24. Februar 2010 (Drucksache 17/1185)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Othmer. Wir kommen zur ersten Lesung. Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt, ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 17/1185, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen. Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir entsprechend verfahren. Die allgemeine Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin rufe ich auf die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten hier in der Bürgerschaft im September 2009 den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD beschlossen, Bildungsurlaub als Instrument zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung weiterzuentwickeln. Damit hatten wir den Senat gebeten, eine Gesetzesänderung zum Bremischen Bildungsurlaubsgesetz vorzulegen. Darin sollte insbesondere neu geregelt werden, dass Bildungsurlaub künftig ab einer Dauer von einem Tag bei Beibehaltung des Anspruchs auf zwei Wochen in zwei Jahren zu gewähren ist und private Anbieter zugelassen werden. Der Senat hat nun der Bürgerschaft das Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes vorgelegt, und ich möchte Ihnen sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass wir nun diese Änderung hier beschließen werden.

Antrag auf den Tisch gelegt wird zu einem Antrag, der nach der Mittagspause debattiert wird, da war lange genug Zeit. Ich möchte zu dem Antrag allerdings auch erst etwas sagen, wenn die FDP selbst etwas dazu gesagt hat. Insofern werden wir dazu, warum die FDP doch den Bildungsurlaub einschränken und den Menschen keine zusätzlichen Chancen geben will, sondern sie eher einschränken will, sicherlich auch noch eine kurze Debatte haben. Sie aber bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetz! – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben an dieser Stelle schon sehr häufig über die Bedeutung des lebenslangen Lernens debattiert. Wir alle, denke ich, wissen, wie wichtig es ist, dass nicht nur einzelne Gruppen, sondern möglichst alle Gruppen in diesen Prozess eingebunden werden und die Möglichkeit haben, ihre Situation innerhalb der Gesellschaft, was ihre berufliche Situation, aber vielleicht auch ihre soziale und gesellschaftliche Situation angeht, zu verbessern.

Wir wissen, dass der Bildungsurlaub in diesem Bereich jetzt nicht das große Instrument ist, um Weiterbildungsbeteiligung zu organisieren, aber es ist ein wichtiges Instrument und eines, das anerkannt ist. Wir wissen, dass über den Bildungsurlaub tatsächlich auch Menschen einen Zugang zu Weiterbildung bekommen, die sonst gar nicht erreicht worden wären. (Beifall bei der SPD)

Trotzdem ist die Beteiligung am Bildungsurlaub aus unserer Sicht lange noch nicht groß genug, und wir versuchen, mit diesem Gesetz auch wieder ein Stück weit mehr Beteiligung zu erreichen.

Die Änderungen, die von uns in dem Bildungsurlaubsgesetz vorgenommen werden, gehen dahin, die Dauer des Bildungsurlaubs zu flexibilisieren. Wir sind der Meinung, das ist gut für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, denn wir alle wissen, dass Menschen, die gleichzeitig in die Verantwortung für Kinder, für Pflegebedürftige eingebunden sind, sehr häufig Probleme haben, sich über so einen langen Zeitraum in eine Maßnahme einzubinden. Die Flexibilisierung ist aber auch gut für kleinere Unternehmen, für die es vielleicht eine größere Problematik darstellt, jetzt ihre Beschäftigten in einen Bildungsurlaub gehen zu lassen. Daher sind wir der Meinung, dass dies richtig ist, um die Beteiligung am Bildungsurlaub insgesamt zu steigern.

Frau Schön hat darauf hingewiesen, zukünftig werden auch private Anbieter die Möglichkeit haben,

Angebote zu machen. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass auch das natürlich einer Qualität unterliegt, wie wir sie aus der Vergangenheit gewohnt sind, und ich gehe davon aus, dass das Angebot damit eben tatsächlich etwas breiter ausfällt.

Wir haben in der Diskussion um die Veränderungen des Bildungsurlaubsgesetzes viele Gespräche geführt. Wir haben bereits in der Deputation für Bildung die Stellungnahmen sowohl der Kammern als auch anderer Verbände zur Kenntnis bekommen, und wir haben gesehen, dass unsere Vorschläge sehr positiv aufgenommen wurden, dass als Ergänzung von der Handelskammer dargestellt wurde, eine sogenannte Clearing-Stelle einzusetzen.

Wenn ich in die Vergangenheit schaue, stelle ich fest, dass es in Bremen eigentlich kaum einen Dissens beim Bildungsurlaub gegeben hat. Ich sage einmal, die Frage, ob eine Veranstaltung jetzt tatsächlich als Bildungsurlaub zu werten ist oder nicht, hat hier in der Debatte in der Bürgerschaft zwar durchaus eine Rolle gespielt, aber aus meiner Wahrnehmung ist es in der täglichen Praxis sehr harmonisch zugegangen. Von daher wäre aus meiner Sicht eine Clearingstelle nicht nötig. Ich denke allerdings, dass es auch nicht schadet, wenn wir sie einrichten und wenn wir deutlich vor Augen haben – und das sage ich hier ganz klar –, dass es nicht darum gehen kann, die Angebote einzuschränken.

Was eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung ist, haben wir hier diskutiert, wir wissen, dass wir unterschiedlicher Meinung sind. Aus Sicht der rot-grünen Koalition, sage ich ganz deutlich, kann es nicht nur um berufliche Qualifizierung gehen. Es muss dafür gesorgt werden, dass möglichst breite Gruppen den Zugang zum Lernen bekommen, und das kann nicht immer im ersten Schritt die berufliche Qualifizierung sein. Es muss Möglichkeiten geben, einen Bildungsurlaub auch in ganz anderen Bereichen zu nehmen, ob es Gesundheitsvorsorge ist, ob es Vorbereitung auf Freiwilligentätigkeit oder Ehrenamt ist, ob es etwas mit Kommunikation oder Konfliktfähigkeit zu tun hat. Das sind Felder, die nicht sofort in eine berufliche Weiterentwicklung führen, die aber, um seinen Stand in der Gesellschaft auszufüllen, durchaus wichtig sind. Da, das sage ich ganz deutlich, ist unsere Erwartung, dass davon auch nicht abgewichen wird.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Bei dem Antrag der FDP habe ich mich nicht so gewundert, letztlich ist es eine Wiederholung dessen, was wir hier schon einmal als Antrag vorgelegt bekommen haben. Daher ganz deutlich: Die Selbstbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus unserer Sicht beim Bildungsurlaub vorhanden ist, aus Ihrer Sicht aber erst organisiert werden müsste, lehnen wir ab. Wir lehnen ebenfalls ab, dass der Bildungsurlaub jährlich auf drei Tage reduziert

wird. Wir haben ein großes Interesse daran, nicht den Zugang zum Bildungsurlaub zu verengen, zu reduzieren, das sage ich noch einmal, sondern möglichst mehr Menschen dafür gewinnen zu können, dass sie am Bildungsurlaub teilnehmen. – Ich bedanke mich!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nestler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Wie schon gesagt, diese Debatte haben wir eigentlich schon am 30. September 2009 geführt, und wir können heute für uns, für die CDU-Fraktion, feststellen, dass sich bis zur heutigen ersten Lesung vom Grundsatz nicht viel geändert hat.

Zuerst einmal, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir ein Vorwort zu dieser Vorlage! In einer Sitzung am 14. Januar 2010 hat die Bildungsdeputation die Vorlage zur Änderung des Bildungsurlaubsgesetzes gemäß Protokoll unter Punkt acht zur Kenntnis genommen. Heute bei der ersten Lesung des Gesetzes erfahren wir eine seltsam eigenmächtige Abänderung des Beschlusses und können in der Mitteilung des Senats vom 9. Februar 2010 beim Gesetz zur Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes lesen: „Die Deputation für Bildung hat dem Gesetzentwurf auf ihrer Sitzung am 14. Januar 2010 zugestimmt.“ Da fragt man sich schon, werden Deputationsbeschlüsse vom Senat überhaupt wahrgenommen, und interessieren ihn diese Beschlüsse? Ich denke aber, bis zur zweiten Lesung lässt sich das ändern. Ein Gesetz sollte mit Sicherheit nicht mit einer solchen Falschaussage in Umlauf gebracht werden.

Wie bereits gesagt, für uns hat sich nicht viel geändert. Was sollte sich auch ändern? Zwar hat man insgesamt 22 Institutionen und Verbände um Stellungnahmen und Vorschläge gebeten. Neun Stellungnahmen mit Vorschlägen sind eingegangen, nur kein einziger Vorschlag, auch nicht von den großen Verbänden, ist im Gesetz berücksichtigt worden. Das zeigt wieder einmal haargenau auf, was Sie von der Meinung anderer halten. Verzichten Sie doch einfach auf ein solches Verfahren, setzen Sie Ihre Vorschläge um, und dann brauchen wir hier nicht groß darüber zu diskutieren!

(Beifall bei der CDU)

Wie sieht es zum Beispiel mit der Kontrolle aus? Einmal anerkannte Bildungsträger bestimmen hier in Bremen in der Regel eigenmächtig, welche Veranstaltung ihres Erachtens nach die Voraussetzung erfüllt. Wo findet denn eine Kontrolle statt? Ich kann es Ihnen sagen, sie findet gar nicht statt! Der Negativkatalog als Rechtsverordnung zur Anerkennung

von Bildungsurlauben bindet doch gerade einmal die Verwaltung, auf die Bildungsträger wirkt er allenfalls mittelbar. Dadurch kann man feststellen, dass der rechtliche Rahmen in Bremen gründlich missglückt ist. In allen anderen Bildungsurlaubsgesetzen in den Ländern sind die Grenzen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen direkt im Gesetz geregelt. Hannover, sprich Niedersachsen, hat dies sogar zur Grundlage zur Zustimmung des dort geltenden Bildungsurlaubsgesetzes gemacht.

Für uns handelt es sich auch weiterhin bei den angebotenen Bildungsurlauben in der Praxis oft um Veranstaltungen mit überwiegendem Sport- und Freizeitcharakter, die mit Weiterbildung nicht viel zu tun haben, an denen jeder, wenn er denn möchte, in seiner Freizeit als Hobby auf eigene Kosten teilnehmen kann. Aufgegriffen werden sollte deshalb – und dies ist hier von Frau Böschen angesprochen worden – ein Ihnen unterbreiteter Vorschlag eines großen Trägers, eine Clearingstelle mit Behördenvertretern, Gewerkschaftern, Arbeitnehmerkammer, Unternehmensverbänden und der Handelskammer einzurichten, die bei Bedarf einberufen werden kann und dann eine beratende Funktion im Hinblick auf sachfremde Veranstaltungsangebote ausüben soll.

Die Aufzeichnung dieses Problems, diese Wünsche haben zwar bei Ihnen Gehör gefunden, eine Arbeitsgruppe sollte bis Ende Januar 2010 darüber befinden, in das neue Gesetz ist jedoch aus dieser Arbeitsgruppe nichts eingeflossen, und über ein Ergebnis der Arbeitsgruppe ist uns auch nichts bekannt geworden. Aber vielleicht verfährt der Senat hier ja auch genauso, wie er das mit Beschlüssen aus der Deputation macht!

Wie bereits in der letzten Debatte eingebracht, wird von uns die Ausweitung auf private Anbieter begrüßt. Das ist eine Maßnahme, die wir schon lange gefordert haben. Diese Maßnahme ist längst überfällig. Es bleibt jedoch die Frage, warum private Anbieter gegenüber den staatlichen Anbietern keine Förderung für einzelne Maßnahmen erhalten sollen. Wir empfinden dies auch weiterhin als ungerechte Verteilung von zur Verfügung stehenden Mitteln.

Bildungsurlaub, meine Damen und Herren, dient der politischen, beruflichen und der allgemeinen Weiterbildung. Wir fragen uns da einfach, warum wird der Bereich der beruflichen Bildung – diese hat übrigens bei uns Vorrang, weil sie einzig und allein dazu dient, Arbeitsplätze zu sichern und unter Umständen auch neue Arbeitsplätze erreichen zu können – anders, schlechter behandelt wird als der Bereich der politischen und der allgemeinen Bildung, denn die berufliche Bildung erreicht kaum Zuschüsse. Sie werden kaum eine einzige Bildungsveranstaltung im beruflichen Bereich finden, die Zuschüsse erhält.

Bildungsurlaub an einem Tag! Meine Damen und Herren, da vertreten wir eine andere Meinung. Man kann sich ja davon überzeugen lassen, dass das in

Einzelfällen sogar sinnvoll sein mag. Mit Sicherheit gibt es die eine oder andere Maßnahme, die gut an einem Tag durchgeführt werden kann und die auch sinnvoll für die Betroffenen ist, die daran teilnehmen. Wir bleiben aber bei unserer Aussage, zehn einzelne Tage verteilt auf zwei Jahre, das kann es nicht sein.

(Glocke)

Das reißt Mitarbeiter aus ihren Betrieben. Das ergibt für uns keinen Sinn. Leider klingelt es im Hintergrund. Ich werde mich gleich noch einmal melden. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch uns als FDP liegt sehr daran, dass es lebenslanges Lernen gibt und dass die Bildungsbeteiligung erhöht wird. Das ist gerade auch unser Ziel. Wir haben da unterschiedliche Ansätze, vielleicht weil wir das unterschiedlich wahrnehmen und unterschiedliche Menschen uns ansprechen, Frau Böschen. Frau Schön wird ja nachher darauf eingehen. Frau Böschen hat recht, in der Tat ist das, was wir hier vortragen, an vielen anderen Stellen von uns vorgetragen worden. Wir denken aber, auch im Gesetzgebungsverfahren ist es angebracht, das dann auch noch einmal deutlich zu machen und sich die Mühe zu machen, es aufzuschreiben. Wir hätten es gern früher gemacht.

Der Antrag lag Montagabend vor. Dann ist uns aufgefallen, dass die Koalition zwar Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hineingeschrieben hat, aber dass es bei Ihnen nur den Arbeitgeber gab. Daraufhin haben wir uns die Mühe gemacht, das noch einmal ganz durchzuschauen, weil es auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt. Es war dann notwendig, das noch einmal zu machen, und das hat dann ein bisschen gedauert. Das war an mehreren Stellen, die wir genau heraussuchen mussten. Insofern war das schon durchaus notwendig.

Es geht darum, dass am Ende die Akzeptanz für jemanden da sein muss, der im Betrieb sagt: Ich gehe jetzt und lasse mich freistellen, um mich weiterzubilden. Diese Akzeptanz ist dann größer, wenn der Chef weiß, das nützt direkt oder indirekt, und die Chefin eben auch sagen kann, das nützt direkt oder indirekt, damit hier der Betrieb vorankommt und damit die Kollegen auch wissen und sagen, er oder sie drückt sich jetzt nicht, sondern bringt den Betrieb voran.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen haben wir gesagt, wir wollen eine Bildungsfreistellung und die Themenbreite einschrän

ken, denn in der Tat findet ja oft eine Diskussion nach dem Motto statt, man liest das ja in der Tageszeitung: Die Volkshochschule veröffentlich den Bildungsurlaubskalender, jetzt buchen sie einmal schön! Ich verstehe ja, dass die Anbieter ihre Kunden suchen und auch die Teilnehmer suchen und darum werben müssen. So etwas hat bloß immer zwei Adressaten, das eine sind die Menschen, die kommen und teilnehmen, und die anderen, das sind diejenigen, die es tragen müssen, die es bezahlen müssen, nämlich die Unternehmen und die Betriebe. Die müssen eben auch davon überzeugt sein, dass es nützt. Es ist bei manchem Angebot in der Tat nicht so, insofern ist solch eine Klärungsstelle, die solche Streitfragen klärt, in der Tat das Mindeste, was da gemacht werden muss, wenn man nicht dem Ansinnen der FDP folgt, hier die Breite der Angebote einzuschränken.

Wir haben uns auch bewusst entschieden, einen Änderungsantrag zum Koalitionsantrag zu machen, weil durchaus auch gute Sachen darin sind, zum Beispiel die Erweiterung auf private Anbieter, wo man dann in der Tat, Herr Bödeker hat es gesagt –

(Abg. Frau W i n t h e r (CDU): Herr Nestler!)

ja, ich sehe ihn gerade an, Entschuldigung! –,

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Aber Herr Woltemath!)