Herr Nestler hat es gesagt, deutlich darauf hingewiesen hat, dass es eben darum geht, auch eine Gleichstellung zu erreichen und eine gleiche Finanzierung. Insofern ist das eine Geschichte, die in die richtige Richtung geht und die wir bewusst unterstützen, deswegen auch der Änderungsantrag. Genauso die Frage der Flexibilisierung, dass man eben nicht mehr alles in einem Stück nehmen muss, auch das wird von uns unterstützt.
Dann, wie gesagt, haben wir aber eben die Frage: Ist es denn der richtige Weg zu sagen, auch für die Akzeptanz und damit für das Sich-Trauen, Bildungsfreistellung zu nehmen, fünf Tage, und selbst muss man nichts dazu tun? Nein, wir denken, auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nützt es, sich für Bildung freistellen zu lassen, und deswegen ist es auch angebracht, da eigene Leistungen mit einzubringen. Es geht nicht darum, dass man dann unbedingt drei Urlaubstage einbringen muss. Man kann auch, wenn man einen Kursus am Abend macht, den entsprechend gegenrechnen beziehungsweise zurechnen. Es geht nur darum, auch deutlich zu machen, wir tun auch aus eigener Freizeit etwas Zeit dazu, weil es uns und dem Betrieb nützt. Wenn man das dann ausrechnet, wollen wir nicht fünf Tage, sondern drei Tage, die vom Betrieb gestellt werden, und drei Tage, die man selbst einbringt, also sechs Tage, an denen dann entsprechende Bildungsmaß
nahmen gemacht werden können. Wir denken, damit tun wir dem lebenslangen Lernen einen größeren Gefallen.
Ich möchte auch nicht über den Bildungsbegriff an dieser Stelle diskutieren, weil wir da sicherlich einen ähnlichen und sehr weit gefassten Bildungsbegriff haben, sondern es gilt immer, die Frage zu klären, wer die Lasten dafür trägt und wer sich dafür finanziell engagiert. Da ist die Frage, was müssen Betriebe tun, doch eine, die wir beantwortet wissen wollen und im Sinne unseres Änderungsantrages beantwortet sehen wollen, nämlich dass das dann ein eingeschränkter Bereich sein muss. In der Tat findet es nur dann die Akzeptanz, und nur dann wird es eine höhere Bildungsbeteiligung geben, wenn sich auch mehr Menschen trauen, dieses Recht entsprechend in Anspruch zu nehmen. Es ist kein Recht des öffentlichen Dienstes, sondern ein Recht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und darauf wollen wir hinaus, und das wollen wir hiermit befördern.
Das ist unser Anliegen. Davon abhängig, wie Sie sich zu unserem Änderungsantrag verhalten, ist dann natürlich auch, wie wir zu Ihrem Gesetzentwurf abstimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es sind drei Punkte, um die es hauptsächlich geht. Wir haben in der Tat schon einmal darüber gesprochen. Es geht um die Zeit, die für Bildungsurlaub zur Verfügung steht. Es geht um die Frage, ob private Anbieter in den Markt dürfen, und es geht auch um die Inhalte. Zurzeit haben wir die Möglichkeit, dass wir fünfmal einen Tag, zweimal zwei Tage plus einen Tag und so weiter flexibel nehmen können. Wenn Sie es auf einen Tag ausweiten, sind wir mit einigen Anbietern und Einzelgewerkschaften zusammen der Meinung, hier droht eine Verflachung der Bildung, denn man kann an einem Tag prima Kenntnisse auffrischen, aber man kann nicht gründlich etwas lernen, weil Lernen hat mit Arbeit zu tun, das ist ein Prozess, und der hat auch mit Zeit zu tun.
Wenn Sie das jetzt so beschließen, wünsche ich Ihnen, dass Ihr Wunsch, dadurch die Bildungsbeteiligung zu erhöhen, in Erfüllung geht. Das kann niemand voraussehen. Wenn Sie dann der Verflachung entgegenwirken wollen, dann könnten Sie zum Beispiel versuchen, das E-Learning mehr einzubringen und vielleicht eine Verabredung, dann dies auch im direkten Face-to-Face-Lernen noch einmal fortzuset––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Viel skeptischer sehen wir das bei den privaten Anbietern. Wir sind gemeinsam, um das gleich zu sagen, mit dem DGB der Meinung, hier droht eben auch eine Verflachung und übrigens auch schlechtere Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten. Wir kennen das aus vielen Bereichen.
Wir haben als Drittes die Frage der Inhalte. Ich bin immer wieder enttäuscht, wenn ich auch von sozialdemokratischer Seite die Begründung auch von kulturellen, politischen, gesundheitlichen Inhalten höre, das sei gut für den Arbeitsprozess. Ich habe es hier schon öfter gesagt, Bildung ist nicht nur für die Arbeit da, auch wenn es vielleicht in aller Welt diese Tendenz gibt,
aber, Herr Dr. Buhlert, Sie haben gesagt, der Bildungsbegriff ist weiter. Das hat mich gefreut. Ich habe letztes Mal daran sehr appelliert.
Ich wollte Sie schon deswegen hier kritisieren. Sie sagen, dieser Bildungsbegriff ist weiter, jetzt geht es an das Bezahlen. Nun, mein Gott, es ist wie beim dualen Ausbildungssystem, es kostet den einzelnen Betrieb etwas, aber für die Gesellschaft insgesamt es ist gut. Diesen Sprung vom Einzelbetrieb zur gesamtgesellschaftlichen Sicht können Sie nicht vollziehen, aber das ist unsere politische Sichtweise. Wenn Sie es ökonomisch durchrechnen, von jedem Betrieb nimmt einer teil, ist die Konkurrenz ausgeglichen.
Dann kommen Sie mir noch mit dem Weltmarkt, dass wir am Weltmarkt nicht konkurrieren können wegen einer gebildeten Bevölkerung. Ich würde doch sehr bitten, hier das etwas weiter zu sehen und auch die kulturelle, die gesundheitliche und die politische Bildung, die brauchen wir ja auch schließlich dringend, wie wir alle immer sagen, zu fördern und nicht als Ableitung der Politik der betrieblichen Bildung hier zu betreiben oder überhaupt nicht mehr wie seitens der FDP, sondern zu fördern mit Werbemaßnahmen.
Ich habe das beim letzten Mal vorgeschlagen, auch übrigens gerade für diejenigen Mitmenschen, die eben gerade aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen sind, weil es pro zehn Leute nur acht oder neun Arbeitsplätze gibt. Deswegen gibt es einige, die einfach keine Arbeit haben. Das ist systematisch bei uns so, und denen bieten Sie das bitte auch ausdrücklich an. Denken Sie nicht immer nur an die „armen“ Arbeitgeber in diesem Zusammenhang! Hängen Sie
das bei den Bundesagenturen für Arbeit – oder wie auch immer die Institution in Zukunft heißen mag – als Werbung aus! Auch da ist Bildung wichtig.
Ich komme zum Schluss. Die FDP, das kann ich kurz machen, hat auch noch auf die Reduzierung der Zeit abgezielt. Das möchte ich jetzt gerade einmal nicht kommentieren. Positiv, muss ich sagen, ist die Umwandlung aus meiner persönlichen Sicht in den Begriff Bildungsfreistellungsgesetz. Es betrifft dann zwar wirklich diejenigen, die von der Arbeit freigestellt werden, das finde ich eine Umbenennung, die ich persönlich, aber nur ich persönlich, begrüßen würde, weil sie hilft, Missverständnisse, dass das Urlaub sei und Erholungsurlaub ähnlich sei, auszuräumen. Das ist aber bei uns nicht abgestimmt, da brauchen wir auch keine getrennte Abstimmung. Wir sehen es als Fraktion als Marginale an und haben da keinen extra Standpunkt dazu.
Wir lehnen den Änderungsantrag der FDP selbstverständlich und leider auch den von Ihnen gestellten Antrag aus den Gründen ab, die ich genannt habe, in erster Linie wegen der Privatisierung. Trotzdem hoffen wir, dass der Bereich weiterhin gut überleben kann und sogar noch wachsen kann. Wir bleiben in dem Sinne in dieser Diskussion. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal einige Punkte aufgreifen. Herr Nestler, Sie haben deutlich gemacht, dass wir die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren nicht berücksichtigt hätten. Ich möchte doch noch einmal darauf hinweisen, dass Stellungnahmen eingegangen sind von der Arbeitnehmerkammer: keine Änderungsvorschläge, von der Zahnärztekammer: keine Änderungsvorschläge, vom Förderausschuss: keine Änderungsvorschläge, vom Landesausschuss für Weiterbildung: keine Änderungsvorschläge, und vom Verband der Beschäftigungs- und Weiterbildungsträger: keine Änderungsvorschläge.
Es sind in der Tat Änderungsvorschläge vom Deutschen Beamtenbund, von der Handelskammer Bremen, von den Unternehmerverbänden und der Agentur für Arbeit eingegangen. Auch dort zu behaupten, wir hätten gar nichts aufgenommen, finde ich, sollte man so nicht stehen lassen. Ich habe auch in meinem ersten Redebeitrag dargestellt, die Handelskammer hat den Vorschlag der Clearingstelle eingebracht. Hier ist deutlich gemacht worden, dass sie aus unserer Sicht nicht ins Gesetz gehört, dass man aber beabsichtigt, diesem Vorschlag nachzukommen.
Prinzip überhaupt nicht vernünftig. Wer von Ihnen, frage ich einmal ganz ehrlich, geht denn wirklich davon aus, das zukünftig Bildungsurlaub zehnmal einen Tag stattfinden wird? Das ist doch, denke ich, überhaupt nicht im Sinne des Gesetzes, nicht in unserem Sinne und auch nicht an der Realität.
Selbstverständlich wird es Angebote über mehrere Tage geben, aber es wird eben auch die Möglichkeit für ein Angebot an einem Tag geben. Herr Beilken, ich bin nicht Ihrer Meinung, dass das nun einer Verflachung Vorschub leistet. Warum soll ein eintägiges Angebot meinetwegen zu einem politischen Thema oder eine Rückenschule nun irgendwie zur Verflachung beitragen? Tut mir leid, ich bin Lehrerin, das kann ich nicht nachvollziehen, dass ich nicht auch in der Lage sein sollte, ein Angebot über einen Tag aufzulegen, was durchaus qualitativen Ansprüchen entspricht!
Ich habe auch nicht verstanden, warum das E-Learning nun der Verflachung entgegenwirken soll. Das müssten Sie mir noch einmal erklären.
Dass Bildungsurlaub und Bildung insgesamt nicht nur auf den Verwertungsprozess und auf Arbeit ausgerichtet sind, das meine ich eigentlich auch in meinem ersten Beitrag deutlich gemacht zu haben. Wir haben überhaupt kein Interesse daran, den Bildungsurlaub ausschließlich für die berufliche Qualifizierung zu verwenden, sondern selbstverständlich müssen Angebote sowohl für die politische als auch für die allgemeine Weiterbildung vorkommen. Ich dachte, ich hätte ausführlich dargestellt, dass wir, auch wenn es eine Clearingstelle geben wird, erwarten, dass genau solche Angebote auch zukünftig möglich sind.
Ich sage es noch einmal: Wir wollen nicht ausschließlich die Gruppe, die sowieso schon in einem Prozess der permanenten Weiterbildung ist, über den Bildungsurlaub weiterqualifizieren; wir wollen möglichst mehr Menschen den Zugang zu Bildungsurlaub und damit zu Weiterbildung eröffnen. Dazu gehören selbstverständlich auch Angebote, die zunächst einmal nichts mit der beruflichen Qualifizierung zu tun haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mir jetzt größte Mühe geben, dass der Präsident nicht wieder
zur Glocke greifen muss, sondern ich in der vorgeschriebenen Zeit bleibe und das hier auch beenden kann.
Ich beginne noch einmal mit dem Bildungsurlaub an einem Tag, weil ich dort unterbrochen worden bin. Wir vertreten dort eine andere Meinung, aber wir haben uns natürlich überzeugen lassen, auch durch viele Gespräche, dass so etwas in Einzelfällen ohne Weiteres sinnvoll sein kann und auch durchgeführt werden sollte. Wir bleiben jedoch bei unserer Aussage: Zehn einzelne Tage verteilt auf zwei Jahre, das kann es nicht sein, das reißt Mitarbeiter aus ihren Betrieben, das ergibt für uns keinen Sinn.
Die Frage, die sich dabei ergibt – Frau Böschen, Sie haben es ja angesprochen, wir haben es vorher nur nie gewusst –, ist natürlich, ob Bildungsurlaub von einem Tag Dauer nicht in der Anzahl begrenzt werden sollte. Man kann dies festschreiben, ohne den Anspruch auf zehn Gesamttage in zwei Jahren zu beschneiden. Hierzu gab es vorher aber schlicht und einfach keine Aussage. Ich weiß auch nicht, wie es mit den europäischen Richtlinien aussieht, die jetzt gerade beschlossen werden. Ich weiß nicht, ob sie berücksichtigt wurden oder ob da auf uns noch Änderungen zukommen.
Bei Ihrer Aussage zur Clearingstelle ist es genau das Gleiche, wir haben nie etwas davon gehört. Wir wissen, dass das eingereicht ist, wir wissen, dass es eine Arbeitsgruppe gegeben hat, wir wissen, dass es eine Arbeitsgruppe gegeben hat, die im Januar Ergebnisse vorlegen sollte, man hat uns nur nicht unterrichtet. Wenn man uns nicht unterrichtet, haben wir eben kein Ergebnis und können darüber auch nicht befinden, das ist einfach so. Wenn es dort tatsächlich noch Änderungsbedarf gibt, den Sie angesprochen haben, können wir die zweite Lesung abwarten. Wir werden es dann ja wiederfinden, anderenfalls müssten wir darüber noch einmal sprechen, wenn es sich dann überhaupt noch lohnt. Ihren Antrag lehnen wir heute in der ersten Lesung ab!
Zum FDP-Antrag möchte ich ganz ehrlich sagen: Ich habe es selten erlebt, dass ich fünf Minuten, bevor die Debatte beginnt, einen Änderungsvorschlag auf dem Tisch hatte. Damit musste ich mich erst einmal befassen, habe aber sehr schnell gemerkt, dass dabei doch einige Dinge von unseren Vorstellungen gewaltig abweichen. Die FDP hat kein Interesse, Bildungsurlaub an einem Tag einzuführen, das sehen wir etwas anders, zwar differenziert, aber etwas anders. Die FDP erwähnt keine Clearingstelle und auch keinen Katalog, der von unserer Seite aus ins Gesetz eingearbeitet werden muss, damit man diese Lehrgänge, diese Bildungsurlaube besser überprüfen kann.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde zunächst gern noch einige Dinge zu dem FDPAntrag sagen: Herr Dr. Buhlert, Sie hatten gesagt, es muss erkenntlich werden, was die Betriebe von diesem Bildungsurlaub haben. Aber genau darum geht es im Bildungsurlaubsgesetz nicht, denn für betriebliche Fortbildung ist der Arbeitgeber per se zuständig, wenn das im engen betrieblichen Umfeld notwendig ist. Genau dafür ist der Bildungsurlaub nicht gedacht, sondern er ist gedacht für die allgemeine Weiterbildung, für die politische Weiterbildung und für die berufliche Weiterbildung im umfassenden Sinn. Das ist ein Unterschied, und das ist auch richtig so!
Sie wollen die allgemeine Weiterbildung aus Ihrem Gesetz nehmen. Zur allgemeinen Weiterbildung gehört aber auch die Sprachenbildung, und da kann ich überhaupt nicht verstehen, warum in einem zusammenwachsenden Europa Sprachenbildung nicht für jeden Arbeitnehmer und für jede Arbeitnehmerin wichtig sein soll. Ich verstehe Ihr Argument überhaupt nicht, auch davon hat der Arbeitgeber am Ende selbstverständlich etwas, wenn seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch – welche Sprache auch immer – können. Von daher verstehe ich nicht, warum Sie allgemeine und politische Weiterbildung herausgenommen haben wollen. Für eine politische Partei ist mir das völlig unverständlich.
Wir müssen doch gerade ein Interesse daran haben, dass Menschen sich qualifiziert mit Politik auseinandersetzen können, darauf sind wir doch in einer Demokratie angewiesen. Da können wir doch nicht sagen, dass wir das nicht wollen!