Frau Senatorin, Sie sagten, mit einem Mausklick könnten die downloadbaren Medien im Klassenzimmer verfügbar sein. In der Theorie ist das völlig richtig, und das ist auch der Gedanke dieser Mediendatenbank. Teilen Sie meine Auffassung, dass Bremen, nachdem jahrelang in PCRäume investiert wurde, vielleicht dem niedersächsischen Vorbild folgen und zunehmend Laptops anschaffen sollte, damit Schüler diese Medien tatsächlich in jedem Raum nutzen können? Ich glaube, dass Bremen dort in den letzten Jahren die Entwicklung etwas verschlafen hat, weil auch heute im Wesentlichen PC-Tower angeschafft werden und weniger Laptops, sodass die mobile Verfügbarkeit in Klassenräumen nicht so gegeben ist.
Ja und nein! Ich glaube nicht, dass das Konzept der Zukunft bei dem einen oder dem anderen liegt, also weder bei der Laptop-Klasse noch bei dem Medienraum oder dem PCRaum, sondern dass wir jetzt richtig beraten sind – und da ist Bremen, glaube ich, durchaus im Konzert der Länder wegweisend –, die Lernumgebung in den Klassenraum zu bringen, sodass es normal ist, die Medien auch während des Unterrichts – nicht nur speziell als Medienunterricht – zu nutzen. Ob das mit Laptop-Klassen immer das Ideale ist, da gibt es Für und Wider. Das hat auch Niedersachsen festgestellt, das zunächst sehr auf Laptop-Klassen gesetzt hat, weil es eben auch eine gewisse Modernität ausströmt. Ich meine, dass beides möglich sein muss, dass man Laptop-Sätze hat und dass man aber auch die Klassenräume so vernünftig ausstattet, dass Medienecken da sind und Schülerinnen und Schülern die Medien auch während des Unterrichts zugänglich gemacht werden und man deshalb auch dann anderen Unterricht machen kann, nämlich individuelleres Lernen, als es jetzt möglich ist. Daher sind wir dabei, ein neues Medienkonzept zu erstellen. Wir haben dazu auch eine Arbeitsgruppe, wir können gern berichten.
Eine Bitte zum Schluss! Frau Senatorin, wenn Sie mir die Freude machen würden, dass wir auf einer der nächsten Deputationssitzungen über den aktuellen Sachstand, was Sie gerade ausgeführt haben, sprechen, damit wir uns in der Deputation darüber ausführlicher beraten können als hier in der Fragestunde möglich.
Die vierte Anfrage betrifft die mangelnde Qualifikation von Auszubildenden. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Woltemath und Fraktion der FDP.
Erstens: Wie und in welchem Umfang leisten Betriebe bei mangelnder Qualifikation ihrer Auszubildenden Nachhilfe, die über die normale betriebliche Schulung hinausgeht?
Zweitens: Welche Maßnahmen werden in Berufsschulen ergriffen, um die als Ergebnis der DIHKUmfrage im April dieses Jahres öffentlich gewordenen Probleme von einigen Abgängern allgemeinbildender Schulen aufzuarbeiten?
Zu Frage 1: Der DIHK hat im März dieses Jahres Ergebnisse seiner bundesweiten Befragung „Ausbildung 2010“ vorgestellt, nach der 54 Prozent der beteiligten Unternehmen ihren Auszubildenden Nachhilfe anbieten. 31 Prozent der Unternehmen nutzen ausbildungsbegleitende Hilfen der Agenturen für Arbeit. Dem Senat liegen keine repräsentativen Angaben darüber vor, wie und in welchem Umfang hiesige Betriebe Nachhilfe für ihre Auszubildenden durchführen beziehungsweise wie viel Prozent der Unternehmen ausbildungsbegleitende Hilfen nutzen. Allerdings kann die absolute Zahl der Plätze für ausbildungsbegleitende Hilfen genannt werden. Diese sind im Bereich der Agentur für Arbeit Bremerhaven zwischen 2000 und 2010 von 125 auf 216 und im Bereich der Agentur für Arbeit Bremen von 254 auf voraussichtlich 323 gestiegen.
Zu Frage 2: Die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler in den Berufsschulklassen war bezogen auf den Abschluss des allgemeinbildenden Systems schon immer sehr heterogen. Mangelnden Kompetenzen leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler insbesondere in den allgemeinbildenden Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch versuchen die Berufsschulen wie folgt zu begegnen:
Die Rahmenstundentafel für die Berufsschule sieht unter der Fächerbezeichnung Sprachen einen Sprachenpool vor, in dem anstelle von Deutschunterricht auch Fremdsprachenunterricht erteilt werden kann. Deutschunterricht erhalten die Jugendlichen, für die dieser Unterricht aufgrund ihrer Vorbildung zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig ist. Der
Deutschunterricht in diesem Bereich ist in den letzten Jahren ausgeweitet worden, da eine immer größere Anzahl von Schülerinnen und Schülern zusätzlichen Deutschunterricht benötigt.
Weiterhin sieht die Stundentafel einen Wahlpflichtbereich vor, dessen Angebote insbesondere der Erziehung zur Kreativität dienen sollen. Da es aber auch möglich ist, im Rahmen des Wahlpflichtbereiches zusätzliche kommunikative und fachliche Qualifikationen zu vermitteln, nutzen die Berufsschulen zunehmend diese Stunden, um Förderangebote im Bereich Mathematik, Englisch und zusätzlichen Deutschunterricht anzubieten. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, vielleicht können Sie das jetzt beantworten, aber sonst können wir das auch in der Deputation und den entsprechenden Unterausschüssen weiter beraten. Die Frage ist: Ist Ihnen bekannt, wie stark der Deutschunterricht und der Sprachunterricht fachfremd in den Berufsschulen erteilt werden muss, weil entsprechende Lehrkräfte mit Expertise in den Berufsschulen seltener oder kaum vorkommen, weil diese Kolleginnen und Kollegen häufig in den allgemeinbildenden Schulen angesiedelt sind?
Das kann ich Ihnen aus dem Stand nicht beantworten. Ich kann nur sagen, wir haben nach wie vor die Institution des Schulzentrums in der Sekundarstufe II auch, in denen es allgemeinbildende und berufsbildende Lehrer gibt. Da dürfte das nun gar nicht passieren. In anderen Bereichen könnte es sein. Deshalb müssten wir uns das dann genauer anschauen.
Die fünfte und damit letzte Anfrage der Fragestunde bezieht sich auf die Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wann wird der Senat überarbeitete Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben – RL Bau – beschließen, wie dies die Bürgerschaft im Dezember 2004 gefordert hatte und der Rechnungshof wie die Rechnungsprüfungsausschüsse seither regelmäßig angemahnt haben?
Nach dem derzeitigen Arbeitsstand rechnet das federführende Ressort damit, dass eine abschließende Beschlussfassung des Senats im Spätherbst erfolgen kann. – Soweit die Antwort des Senats!
Gut, sagen wir einmal so: Ich kam im Jahr 2007 ins Amt, fand diesen dreijährigen Verzug vor. Dann gab es eine Entscheidung darüber, dass wir unsere Immobilienangelegenheiten restrukturieren, wie Sie wissen. Immobilien Bremen wurde etabliert, und es wurde ein neues Referat im Finanzressort für die Fachaufsicht über die Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet.
Dann ging es sozusagen wieder los, ab Mitte 2009 haben wir begonnen zu arbeiten. Wir haben einen kleinen Kreis zusammengezogen, der sich aus dem Rechnungshof, meiner Behörde und der Senatorin für Finanzen zusammensetzt. Wir sind uns untereinander sehr gut einig geworden, wir haben jetzt eine Vorlage erarbeitet, in der auch die offenen Fragen beispielsweise zur Kunst am Bau – ein nicht unwesentliches Thema in Bremen – auch mit dem Kultursenator geeint worden sind, sodass wir glauben, dass wir jetzt eine Vorlage haben, die wir in die Ressortabstimmung geben können.
Wir werden das am 27. April, das ist ja bald, in einer ersten Runde den anderen beteiligten Ressorts vorstellen. Sie wissen ja, dass es beim Wissenschaftsressort und beim Wirtschaftsressort etwas andere Akzentsetzungen gibt, sie sind der Meinung, dass dieses Verfahren, das sich europarechtlich ergibt, für sie schwierig zu praktizieren ist. Wir glauben aber, dass wir das schaffen. Von uns aus kann das Ressortabstimmungsverfahren schnellstmöglich abgeschlossen werden, sodass wir es dann einer Beschlussfassung in der zuständigen Baudeputation und dann dem Senat zuführen werden.
Insofern speist sich dieser Optimismus, nach dem Sie fragen, einerseits daraus, dass wir es sowieso machen müssen, und andererseits daraus, dass jetzt auch, nachdem Immobilien Bremen da ist und die Fachaufsicht geklärt ist, im Prinzip alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind, dies zu tun.
Ich drücke Ihnen die Daumen! Das „Müssen“ geht ja schon eine ganze Weile. Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass für den Senat die Beschlüsse, die Aufforderungen, die Bitten der Bremischen Bürgerschaft eine gewisse Priorität haben?
Jetzt ist auch die Schulklasse vom Schulzentrum Lerchenstraße eingetroffen. Seien auch Sie herzlich willkommen!