Auf den Bundesrat gehe ich nicht ein, meine Kollegin Frau Krümpfer ist bereits darauf eingegangen, dass inzwischen die Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention im Bundesrat schon passiert ist. Diese Initiative ist ja auch von Bremen gekommen.
populistischen Beigeschmack und führt auch nicht zur Verbesserung der Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Es ist nicht realistisch, es ist nicht umsetzbar, deshalb lehnen wir das ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nur kurz auf den Antrag der LINKEN eingehen. Das, was wir in unserem Antrag gefordert haben, haben Sie alle mitbekommen, deswegen brauche ich dazu auch nichts mehr sagen. Frau Troedel, im Rahmen der Stärkung von Einzelvormundschaften sind wir doch längst auf dem Weg mit dem Projekt „ProCura Kids“. Dass dort noch Schwierigkeiten bestehen, haben wir gestern bereits in der Debatte zum Bremer Kinderschutzbericht ausgeführt. Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Bremen einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung, und wenn Vormünder Beratungsbedarf signalisieren, besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen Beistand zu bestellen. Um schulische Bildungsangebote auszuweiten, gibt es nach unserer Kenntnis eine enge Kooperation zwischen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und dem LIS, um die schulischen Belange abzudecken. Die psychosozialen Behandlungsangebote sind in der Regel über die Krankenkasse, in den meisten Fällen die AOK, abgesichert. Darüber hinaus verfügt Bremen über eine sehr gut qualifizierte Hilfeeinrichtung „Refugio“. Eine Harmonisierung des Asylbewerberleistungsgesetzes mit anderen Grundsicherungsleistungen haben wir bereits am 11. März als Forderung in unserem Antrag, Regelsätze transparent und verfassungsfest festsetzen, eingebracht. Die Einrichtung einer Clearingstelle benötigen wir in Bremen aktuell nicht, da die Bremer Einrichtungen vernetzt, das heißt, im Sinne einer qualifizierten Inobhutnahme zusammenarbeiten. Ich will sagen, der Antrag der LINKEN ist aus unserer Sicht nicht fundiert, und deshalb lehnen wir ihn ab und freuen uns über die breite Zustimmung hier im Hause zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Kollegen! Wie angedeutet werde ich die Punkte, die auf Bundesebene in unserem Änderungsantrag angegangen werden sollen – wohl wissend, dass sie abgelehnt werden, da einige Redner beziehungsweise Rednerinnen darauf schon eingegangen sind –, trotzdem vortragen.
Der Punkt 8 unseres Änderungsantrags macht die unsägliche Situation der Bundesgesetzgebung zum Thema. Wir haben schon oft gesagt: Hartz IV ist Armut per Gesetz! Das Asylbewerberleistungsgesetz ist noch schlimmer, es ist eine Diskriminierung in Gesetzform. Diese Leistungen betragen nur 62 Prozent der HartzIV-Leistungen, sie wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Schon zu Beginn wurden sie völlig willkürlich festgesetzt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV vom 9. Februar diesen Jahres ist die willkürliche Festlegung der Leistungshöhe verfassungswidrig, das als Hintergrund. Nicht nur die Höhe der Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ist problematisch, auch die Bezugsregelungen führen zu Nachteilen, besonders für minderjährige Flüchtlinge.
Nach ihrer Ankunft in Deutschland bekommen Asylbewerberinnen und Asylbewerber vier Jahre lang die niedrigeren Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Haben sie diese vier Jahre lang bezogen, dann bekommen sie ein Recht auf Leistungen nach Paragraf 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die auf ALG-II-Niveau liegen. Wenn minderjährige Flüchtlinge aber die Leistungen des Kinderund Jugendhilfegesetzes bekommen, dann müssen sie nach ihrem 16. Geburtstag wieder vier Jahre lang die verminderten Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen. Erst danach dürfen sie Leistungen analog zu Hartz IV bekommen. Die gute Anwendung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird also für minderjährige Flüchtlinge zum Nachteil, weil diese dann nach der Volljährigkeit für vier Jahre in die niedrigen Leistungen fallen.
Es ist paradox, aber für viele Flüchtlinge ist Hartz IV eine Verbesserung. Das zeigt, dass sie in der öffentlichen Debatte um Sozialleistungen gar nicht erst vorkommen. Das gesamte Asylbewerberleistungsgesetz muss deswegen mitsamt seiner Diskriminierung, Verfassungswidrigkeit und Benachteiligung abgeschafft werden.
Das Arbeitslosengeld markiert derzeit das Existenzminimum in Deutschland. Darunter soll und darf kein Mensch leben.
Außerdem fordern wir die uneingeschränkten Anwendungen der UN-Kinderrechtskonvention, wie ich vorhin schon sagte. Alle Kinder haben besondere Rechte. Es ist ein Skandal, dass in Deutschland Flüchtlingskinder immer noch davon ausgeklammert werden. Im Aufenthaltsrecht werden minderjährige Flüchtlinge schon ab 16 Jahren als asylmündig behandelt.
Herr Hinners, Sie sprachen davon und stimmten dem so weit zu. Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention und führt dazu, dass sie rechtlich wie Erwachsene behandelt werden. Der bremische Senat hat sich im Bundesrat für die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung starkgemacht. Um den speziellen Vorbehalt gegenüber Flüchtlingskindern abzuschaffen, sollte eine weitere Initiative zur Abschaffung der Vorbehalte im Aufenthaltsgesetz und Asylverfahrensgesetz in die Wege geleitet werden.
Wir stimmen dem Antrag von Rot-Grün zu und hoffen auch auf Unterstützung unseres Änderungsantrags. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Frau Troedel, auch wenn Sie unserem Antrag zustimmen, was wir in der Sache begrüßen, hat es immer noch einen faden Beigeschmack, dass Sie es als Skandal bezeichnet haben und Sie immer Themen aufgreifen und eine Verbindung in jeder Form zur Kinderarmut herstellen, eine Verbindung in jeder Form zu Hartz IV und in jeder Form versuchen, diese Thematik anders aufzurollen.
Es geht heute konkret in dem Antrag von Rot-Grün um Folgendes: In dem Gesetz, ich habe es extra mit nach vorn gebracht, damit Sie das auch sehen, das Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfe, ist alles aufgelistet, was nötig ist, weil junge Menschen, Kinder und Jugendliche ein Recht auf Erziehung haben als Recht eines jeden jungen Menschen! Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung, der Erziehung und der Eigenverantwortlichkeit, einer gemeinschaftlichen Persönlichkeit, Förderung der Erziehung in der Familie, das versuchen wir doch mit dem Antrag zu ändern, auch wenn Sie dem zustimmen, auch wenn das jetzt ein bisschen redundant klingt, darum geht es konkret hier bei uns, Maßnahmen zu ergreifen.
Herr Dr. Buhlert hatte ja trotz seiner Kritik berechtigterweise Paragraf 42 erwähnt, den Paragrafen, der normalerweise für ganz Deutschland gelten muss. Wir sind nicht verantwortlich für andere Bundesländer. Auch DIE LINKE regiert in gewissen Bundesländern, und auch dort findet dieser Paragraf keine Anwendung. Ich will diese Debatte nicht aufgreifen und sagen, wo DIE LINKE mitregiert, da läuft es nicht. Man kann immer nur vor Ort konkret etwas verändern. Wir als Rot-Grün haben diesen Antrag eingebracht, er hat eine breite Unterstützung.
Der Senat hatte ja schon im Vorfeld reagiert, unter anderem deshalb, weil wir in den zuständigen Gremien mehrfach diese Themen auch aufgegriffen haben, damit sich diese Praxis dort ändert, damit das geltende Recht, so wie es hierin steht, Anwendung findet. Insofern finde ich es manchmal ein bisschen unglücklich, wenn Sie dann versuchen, Synergien zu schaffen, die nicht angebracht sind, und dann natürlich mit dem Vorwurf leben müssen, dass das populistisch ist. Auch wenn es hart klingt, bei aller Kollegialität, das musste gesagt werden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle fest auch vonseiten des Senats, dass es zur Frage der Problematik minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge in diesem Haus einen breiten Konsens gibt. Wir stimmen vonseiten des Senats den hier vorgetragenen Einschätzungen und Argumenten ausdrücklich zu und begrüßen auch den Antrag der Koalitionsfraktionen. Ich glaube, dass eine Reihe von Vorschlägen, die dort gemacht werden, weiter intensiv diskutiert werden sollten mit dem Ziel, die in Bremen – und das möchte ich noch einmal unterstreichen, auch das ist ja schon angesprochen worden – im Vergleich zu anderen Bundesländern vorbildliche Praxis in diesem Bereich weiter zu verbessern. Es gibt nichts, was man nicht weiter verbessern kann.
Wenn wir uns aber die bundesweite Praxis in einzelnen Ländern anschauen, gibt es doch eine relativ große Bandbreite, die auch dadurch bestimmt ist, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen – angesprochen worden ist ja schon das Asylverfahrensgesetz und das Sozialgesetzbuch VIII – leider in einigen zentralen Punkten differierende Aussagen haben. Das ist die Basis für eine unterschiedliche Praxis in den einzelnen Ländern, darum sollten wir uns natürlich auch auf der Bundesebene weiter bemühen, dass es hier zu einer Vereinheitlichung und Klarheit in den Grundlagen kommt.
Die Unterbringung der Jugendlichen erfolgt bei uns in Bremen prinzipiell in spezialisierten Einrichtungen der Jugendhilfe und, soweit möglich, auch in Pflegefamilien. Unser Jugendamt ist an allen Maßnahmen zum Wohl dieser Minderjährigen beteiligt. Die Vormundschaft übernehmen – auch das ist hier schon angesprochen worden – entweder spezialisierte Amtsvormünder oder Einzelvormünder. Auch das Förderungsprojekt für die Einzelvormundschaft, nämlich das Projekt „ProCura Kids“, das wir in Bremen aufgelegt haben, ist hier schon erwähnt worden.
Im Rahmen der Jugendhilfe besteht selbstverständlich der Anspruch auf eine umfassende gesundheitliche und therapeutische Versorgung. Auch da wird es weitere Verbesserungsmöglichkeiten geben. Noch einmal: Die Intention, die in dem Antrag der Koalitionsfraktionen zum Ausdruck kommt und in den Wortbeiträgen auch eine breite Unterstützung erfahren hat, wird auch vonseiten des Senats ausdrücklich begrüßt. Da gibt es keinen Dissens, und ich erwarte, dass wir in den weiteren Gesprächen, auch in den Deputationen, entsprechende Fortschritte miteinander erarbeiten können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 17/1214, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1214 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/1146 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!