Protokoll der Sitzung vom 27.01.2011

Entscheidend ist aber die Frage der Höhe der Erwerbsfähigkeit. Leuten in der Werkstatt wird grundsätzlich unterstellt, dass sie nicht erwerbsfähig seien, sondern voll erwerbsgemindert, obwohl sie als Beschäftigte sechs Stunden arbeiten, häufig mehr als sechs Stunden arbeiten, es wird aber gesagt, nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Das könnte man hier gerade mit dem Jobbudget ausgleichen. Allerdings will der Senat das Modellprojekt Jobbudget weiterführen und ausweiten. Bei der unterstützenden Beschäftigung sieht er die vorrangige Verantwortung bei der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger und möchte dort mit einem eigenen Programm nicht tätig werden.

Allerdings zeigt sich der Senat offen für Überlegungen, noch schulpflichtige behinderte Menschen auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Integrationsbetrieben vorzubereiten. Wir werden mit ihm und möglichen Trägern eines solchen Modellvorhabens überlegen, wie ein solches Programm ausgestaltet werden kann und welchen Beitrag dies für die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt leisten kann. Aus der Diskussion hat sich eine große Übereinstimmung mit dem Senat ergeben, künftig Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen auch in enger Kooperation mit und innerhalb der Werkstatt Bremen zu initiieren. Solche Betriebe bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für maximal ein Viertel der Belegschaft, also für Betriebe, von denen ein Viertel der Belegschaft behindert sein kann oder soll. Dafür werden sie öffentlich gefördert. Diese Möglichkeit wäre ein wirklich gutes Bindeglied zwischen der Werkstatt für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Daneben müssen behinderte Menschen auch in die allgemeinen Arbeitsmarktprogramme einbezogen werden, was insbesondere auch auf Initiative meiner Fraktionskollegin Frau Schön programmatisch hier in Bremen umgesetzt wird. Alternativen der Beschäftigung behinderter Menschen neben der Werkstatt für behinderte Menschen zu entwickeln, ist die Anforderung nicht nur der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch unseres auf berufliche Teilhabe und Inklusion ausgerichteten Sozialgesetzbuchs IX, das die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben als einen der Schwerpunkte hat. Ich bin sicher, dass wir mit unserem Antrag einen

wichtigen Aufschlag gemacht haben, den wir in der nächsten Legislaturperiode noch weiterentwickeln und verstärken werden. Daher bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schmidtke.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Arbeit, auch Erwerbsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil eigenverantwortlicher und ökonomisch möglichst unabhängiger Lebensgestaltung und trägt damit zur Entfaltung und Stärkung der Persönlichkeit bei.

(Beifall bei der SPD)

Dies trifft auf alle Menschen zu und damit selbstverständlich auch auf unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Handicaps.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Behinderungen beschäftigen müssen. Arbeitgeber, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen eine entsprechende Ausgleichsabgabe zahlen. Leider nutzen zu viele Betriebe diese Regelung, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Sie missdeuten diese Regelung als Wahlmöglichkeit, nicht aber als Verpflichtung,

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

und zahlen lieber die offensichtlich zu geringe Ausgleichsabgabe. Auch das führt dazu, dass behinderte Menschen stärker und länger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als nicht behinderte Menschen. Daher muss der Integration von Behinderten auch von staatlicher Seite eine besondere Bedeutung beigemessen werden.

Auch im Land Bremen ist es so, dass viele behinderte Menschen ohne zusätzliche Hilfe keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit in Bremen und vor allem in Bremerhaven verschärft die schwere Situation für Arbeitsplatz suchende behinderte Menschen zusätzlich. Von den Verbesserungen der Arbeitsmarktlage profitiert dieser Personenkreis verzögert und unterdurchschnittlich. Daraus resultiert, dass auch Gegensteuerungsmaßnahmen immer nur eine begrenzte Wirkung haben.

Für uns als SPD-Bürgerschaftsfraktion bedeutet dies, dass wir die wichtige Aufgabe der Integration

von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt entschlossen vorantreiben werden. Wir bitten eindringlich alle Verantwortlichen, auch unsere Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus um ihre Unterstützung. In unserer koalitionären Anfrage haben wir den Senat um Prüfung der Instrumente Budget für Arbeit, unterstützende Beschäftigung und Jobbudget gebeten. Aus dem Bericht des Senats wird deutlich, dass sich die genannten Instrumente noch zu sehr in der Erprobungs- und Vorbereitungsphase befinden, als das zum jetzigen Zeitpunkt verlässliche Schlüsse gezogen und verbindliche Handlungskonzepte abzuleiten wären.

Klar ist aber schon jetzt, dass Bremen eine Verstetigung der Maßnahme Jobbudget auch als zielgerichtete Maßnahme zur Förderung der Übergänge von Werkstattbeschäftigten in Integrationsbetriebe beabsichtigt. Wir Sozialdemokraten werden den Senat bei seinen vielfältigen Aktivitäten zur Integration behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt tatkräftig unterstützen, so zum Beispiel in seiner Absicht, das Integrationsprojekt „Integra“ der Werkstatt Bremen zu aktivieren. Wir wissen aber auch, dass Integration behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht erst mit dem Eintritt in die Arbeitswelt beginnen kann, sondern dass bereits in den Mittelstufen der Schulen Vorbereitungen auf die Zeit nach der Schule verantwortungsvoll ihren Raum finden müssen. Diese längst gängige Praxis für Regelschüler muss auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung Normalität werden. Ich freue mich, dass hier schon sehr Erfolg versprechende erste Erfahrungen gesammelt werden konnten, die Mut machen.

Mir ist auch bekannt, dass Firmen Unsicherheiten und Schwierigkeiten, auch Ängste haben, die sie hindern, Praktikumsplätze für junge Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen. Ich kann Ihnen versprechen – ich weiß, wovon ich als Mutter auch behinderter Kinder rede –, öffnen Sie sich dieser Aufgabe, und Sie werden feststellen, dass viele Ihrer Vorbehalte aufgelöst werden und dass Sie Bewerbungen behinderter Menschen vorurteilsfreier bewerten können. Meine Damen und Herren Chefs, trauen Sie sich!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

In dieser heute stattfindenden Diskussion vergessen wir als Sozialdemokraten keineswegs die hervorragenden und immer auch unverzichtbaren Einrichtungen wie zum Beispiel die Werkstatt Bremen, die behinderten Menschen, die keine Chance haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt Aufnahme zu finden, Beschäftigung und ein geringes Entgelt bieten und diesen Beschäftigten damit das wichtige Gefühl des Wertseins geben. Ebenso hoch schätzen wir Einrichtungen wie ibs, das Institut für Berufs- und Sozialpädagogik und das Berufsbildungswerk, durch deren Ausbildung und Vorbereitung viele Jugendliche für den

ersten Arbeitsmarkt erst befähigt werden. An dieser Stelle möchte ich im Namen der SPD-Fraktion unseren Dank und Respekt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen aussprechen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

In diese Anerkennung schließen wir natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tagesstätten für Menschen mit mehrfachen Behinderungen ein, deren wertvolle Arbeit ich schon mehrfach erleben durfte. Aus meinen guten Kontakten zu diesen Einrichtungen weiß ich sicher, dass diese weit davon entfernt sind, sich an die dort beschäftigten Menschen mit Behinderung zu klammern, sondern dass es Beschäftigte bei der Werkstatt Bremen gibt, die sich gegen die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aussprechen und dies auch begründen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir wollen, dass weitere Projekte für den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einen Integrationsbetrieb für behinderte Schülerinnen und Schüler initiiert werden. Zudem fordern wir den Senat auf, das Projekt Jobbudget mit Mitteln des Integrationsamts, also aus Mitteln der Ausgleichsausgabe, so auszustatten, dass eine intensivere Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen gelingt. Unser Anliegen ist, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden dürfen, an welcher Stelle sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihrer Arbeit nachgehen werden, ob in einer beschützenden Einrichtung oder in einem normalen Betrieb unter dem Schutz der für Menschen mit Behinderungen gegebenen gesetzlichen schützenden Vorgaben und Bestimmungen. Dafür müssen deutlich mehr Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Immer wird es Menschen geben, die besonderer schützender Einrichtungen bedürfen. Sie alle müssen dort Aufnahme ohne Wartelisten finden, denn ein junger Mensch, der nach der Schulzeit nicht vermittelt werden kann, zieht immer auch Konsequenzen für seine gesamte Familie nach sich. Diese Konsequenzen sind in der Regel die Aufgabe der Beschäftigung, der Berufstätigkeit eines Elternteils oder auch die stationäre Unterbringung des behinderten Sohns, der behinderten Tochter, weil die Rund-um-die-UhrPflege eine oft nachvollziehbare Überforderung für die Eltern darstellen kann. Wer kann das schon wollen? – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bartels.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, im Beruf zu stehen, Arbeit zu haben, hat für viele Menschen eine hohe Bedeutung, für unsere Menschen mit Behinderung in der Stadt eine ganz besondere. Deshalb ist es wichtig, dass wir die hohen Hürden, die es immer noch gibt, Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, überwinden. Wir glauben, dass der Antrag der Regierungskoalition richtige Punkte enthält, deshalb können wir ihn auch heute voll und ganz unterstützen.

Auch das Ziel der CDU-Bürgerschaftsfraktion ist es, behinderten Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, außerhalb von Werkstätten ihren Lebensunterhalt auf dem Arbeitsmarkt zu erarbeiten. Das ist nicht nur ein Teil der UN-Behindertenrechtskonvention, das ist auch nicht nur – wie man so schön sagt – nice to have, sondern das ist ein Menschenrecht, und wir müssen jeden Tag neu daran arbeiten, dass wir mehr und mehr Menschen in diese Beschäftigung bekommen. (Beifall bei der CDU)

Die sogenannte unterstützte Beschäftigung ist auch eine von der jetzigen Bundesregierung eingeführte neue Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Mitteilung des Senats greift dies auf. Ziel der unterstützten Beschäftigung ist ein regulärer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das schafft genau die neuen Teilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Zielgruppe hierbei ist insbesondere die Gruppe behinderter Menschen, die vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen stehen, also in erster Linie junge behinderte Menschen, denen eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Berufsausbildung wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung bislang nicht möglich ist. Zusätzlich ist die unterstützte Beschäftigung für Menschen gedacht, bei denen sich beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer physischen oder einer psychischen Erkrankung im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung eingestellt hat.

Die unterstützende Beschäftigung gliedert sich in zwei Phasen. Die erste Phase ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, die in der Regel zwei Jahre dauert und mit einem regulären Arbeitsverhältnis endet. Daran schließt sich der zweite Baustein der unterstützten Beschäftigung – die Berufsbegleitung – an. Die Berufsbegleitung wird dann geleistet, wenn weitere Begleitung nötig ist, um den Arbeitsplatz zu sichern. Der Mensch mit Behinderung ist also nicht auf sich allein gestellt, wenn er den Sprung in ein reguläres Arbeitsverhältnis geschafft hat und auf weitere Unterstützung angewiesen ist.

Wichtig wäre es in diesem Zusammenhang auch, Schulpraktika für behinderte Jugendliche vermehrt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes anzu––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

bieten. Hier sind weitere Anstrengungen zu unternehmen. Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist es wichtig, dass mit den Anstrengungen, die wir hier in Bremen unternehmen, auch ein Weg beschritten wird, der den Menschen eine praxis- und betriebsorientierte Chance der Teilhabe eröffnet. Die relativ neue leistungsunterstützte Beschäftigung geht vom Prinzip „erst platzieren, dann qualifizieren“ aus. Das bedeutet, dass zuerst ein Platz für den behinderten Menschen in einem Unternehmen gesucht wird, und dann kann der behinderte Mensch erproben, welche Tätigkeiten er am besten ausüben kann. Spezielle Betreuer qualifizieren den behinderten Menschen anschließend für eine sehr konkrete Tätigkeit im Unternehmen. Das Prinzip „erst platzieren, dann qualifizieren“ ist keine fixe Idee, es hat sich schon sehr gut in der Praxis bewährt.

Es ist auch sehr wichtig, dass wir die Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen nicht zementieren, sondern dass sie auch durchlässig sind. Ich bin fest davon überzeugt, dass für behinderte Menschen mehr Möglichkeiten – auch und gerade im Arbeitsleben – geschaffen werden können, wenn es darauf ankommt, ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken. Es wird insbesondere auf eine ausreichende intensive und individuelle Betreuung der behinderten Menschen ankommen, damit auch die Maßnahmen am Arbeitsplatz ankommen.

Ich will auf die weiteren auch in dem Antrag formulierten Programme nicht konkret eingehen, aber auch das Jobbudget ist für uns, wie wir denken, eine richtige Maßnahme, um Menschen vermehrt in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenn wir, und ich schaue in den Kollegenkreis, im Betriebsausschuss der Werkstatt Bremen regelmäßig hören, welche Anstrengungen auch dort unternommen werden, dann bekommen wir das eine oder andere Mal tatsächlich leuchtende Augen. Die Anstrengungen, die auch in der Werkstatt Bremen unternommen werden, sind wirklich vorbildlich. Ich verrate keine Betriebsgeheimnisse, wenn ich sagen darf, dass zum Beispiel auch in Zukunft am Flughafen oder in einem Gästehaus wirklich gute Wege beschritten werden. Darauf und dass es solch eine Einrichtung gibt, können wir sehr stolz in unserer Stadt sein.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir alle hier im Hause sind auch Botschafter bei den vielen Gesprächen in den Unternehmen und in den Betrieben. Wir sprechen es an, wie die Beschäftigungsquoten jeweils vor Ort sind. Wir werben dafür! Ich glaube, dass der Weg sich lohnt, dass man Menschen mit Behinderungen auch konkret in den Betrieben einsetzt.

Wir denken, dass der Antrag von Rot-Grün hier an dieser Stelle unterstützungswürdig ist. Deshalb wer

den wir ihm zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer einen Arbeitsplatz hat, wird in unserer Gesellschaft wertgeschätzt, geachtet und respektiert, und eine inklusive Gesellschaft, wie ich sie mir vorstelle, ermöglicht das möglichst vielen Menschen. Es gibt Menschen, die Handicaps haben, sie haben nicht die Fähigkeiten, die Menschen ohne Behinderungen haben. Für diese Menschen gibt es Einrichtungen und Unterstützungen, das ist richtig und gut. In diesen Einrichtungen wird gute Arbeit geleistet. Das Berufsbildungswerk leistet gute Arbeit, weil es dazu beiträgt, diese Menschen in normale Berufe zu integrieren. Die Werkstätten leisten ihre Arbeit, weil es Menschen gibt, die dort ihren Raum finden. Die Werkstätten sind aber nicht Selbstzweck, sondern sie sind für diejenigen da, die nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt ihren Arbeitsplatz finden können. Ein Ziel muss es sein, möglichst vielen Menschen zu ermöglichen, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Insofern ist es genau der richtige Weg zu überlegen, welche Menschen im ersten Arbeitsmarkt integriert werden und dann entsprechend zielgenau und passgenau qualifiziert werden können, wie man diese Menschen sowie auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber begleitet und berät.

(Beifall bei der FDP)

Dann auch noch genau zu schauen, können wir jemanden erst einmal platzieren, und welche Qualifikationen braucht er, hat er grundsätzlich die Voraussetzungen dafür, und welche zusätzlichen Kenntnisse braucht er, ist genau der richtige Weg. Deswegen dort die Mittel der Abgabe einzusetzen, halten wir genau für richtig, denn es ist so, dass sehr viel Geld eingenommen wird und man genau betrachten muss, für welche Bereiche man es ausgibt. Wenn man aber sieht, welche Mittel dem Integrationsamt zur Verfügung stehen, muss man nicht sagen, dass dem Integrationsmarkt momentan Geld fehlt, sondern dass es gut angelegt ist, wenn es auch noch zusätzlich in solche Aufgaben fließt.

Die Integrationsbetriebe sind angesprochen worden. Diese können von den Werkstätten und von anderen Trägern initiiert werden. Es gibt in letzter Zeit viele Aktivitäten; es gibt auch Elterninitiativen, die das in der Bundesrepublik gemacht und beispielsweise Hotels gegründet haben. Im Sommer war ich in einem Café, das auf diese Art in Niedersachsen

betrieben wird. Es ist immer wieder so, dass es Initiativen und Menschen braucht, die das machen und sich darum kümmern, aber auch die Möglichkeiten dazu haben. Deswegen ist es für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig, entsprechend unterstützt zu werden. (Beifall bei der FDP)

Einen Aspekt wollte ich noch ansprechen, auch Frau Schmidtke hat es getan. Man muss sich dann auch als Arbeitgeberin und Arbeitgeber darauf einlassen. Man lernt und erfährt dabei vieles, wenn man bemerkt, dass Menschen mit Behinderungen sehr spezielle Fähigkeiten haben. Das kann man auch in einer sehr frühen Phase lernen. Wir wissen, dass die Kinder in der achten Klasse Berufspraktika absolvieren. Es ist aber auch sehr wichtig, dass den Kindern mit Behinderungen solche Berufspraktika angeboten werden. Behindertenverbände wie Autismus Bremen und weitere Verbände werben dann immer dafür: Schaut doch einmal auch unsere Kinder mit ihren speziellen Fähigkeiten an, sodass auch sie entsprechende Praktikaplätze finden! Ich kann nur sagen, es lohnt sich, diese Menschen mit allen ihren besonderen Fähigkeiten anzuschauen, da sie nämlich zielgenau qualifiziert werden können, wenn sie vielleicht das eine nicht können, anderes umso besser. Insofern muss man genau bedenken, wie man schon Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gibt, hier frühzeitig den Weg zu gehen, damit sie erst gar nicht in die Notwendigkeit kommen, zuerst in einer Werkstatt zu arbeiten, um danach wieder den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Aber – auch das sei gesagt – die Werkstätten in Bremen und Bremerhaven sind gute Einrichtungen, und ohne sie hätten manche überhaupt nicht das Gefühl und die Möglichkeit, in unserer Gesellschaft so teilzuhaben, wie sie Dank dieser Werkstätten in dieser Gesellschaft angekommen sind. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt hier keine Rede über Moral, Ethik oder über die besondere Bedeutung halten, denn wichtig ist es doch für uns alle, und es sollte auch das Ziel sein, dass eine bessere Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt stattfindet. Der Kollege Frehe hat hier sehr umfangreich noch einmal die Mitteilung des Senats hervorgehoben und auch den Antrag begründet, und das sogar, wie ich finde, viel umfangreicher, als sich einiges im Antrag nachlesen lässt.

Ich will drei Punkte ansprechen. Erstens, beim Jobbudget und bei der unterstützten Beschäftigung habe

ich zumindest nicht die aktuellen Zahlen herauslesen können. Es ist natürlich immer wieder interessant, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer tatsächlich in den ersten Arbeitsmarkt oder in Projekte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten oder wie viele da überhaupt integriert worden sind. Ich weiß, dass hier sehr hohe Anstrengungen von den Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und von den Kolleginnen und Kollegen unternommen werden. Das Ergebnis ist aber nach wie vor ausbaufähig. Das bedeutet aber nicht, dass hier mangelndes Engagement der Kolleginnen und Kollegen vorliegt, sondern es ist zu wenig Personal vorhanden. Das muss man auch immer wieder im Hinterkopf haben, wenn man Forderungen aufstellt, die eine bessere Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt fordern. Wir wissen auch, dass das zeitintensiv ist. Die Arbeitgeber werden einzeln angesprochen, und es finden Besuche bei den Arbeitgebern statt. Wie bereits gesagt, sollte hier eine Überlegung im Mittelpunkt stehen, die tatsächlich daraufhin abzielt, mehr Personal einzustellen. Der zweite Punkt, den ich positiv hervorheben möchte, ist, dass man bei den Schulen anfängt, was wunderbar ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen viel eher gefördert werden, als es bislang noch der Fall ist. Sie sollen auch eigenständig entscheiden, was sie wollen und was möglich ist, um dann natürlich auch eine zielgerichtete Förderung vornehmen zu können. Der dritte Punkt ist nicht sehr positiv. Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, dass Sie „Integra“ wieder reaktivieren wollen. Das ist in Ordnung, aber benennen Sie dann bitte auch, dass die ersten Pläne bereits in den Schubläden des Geschäftsführers der Werkstatt Bremen vorhanden sind. Das haben Sie hier nicht gemacht, Sie haben es eher wohlformuliert. Ein wenig ungenau sind Sie dabei geblieben. Ich könnte auch sagen, Sie kommen da auf Ihrer „Nudelsuppe dahergeschwommen“, bleiben völlig unkonkret, allgemein, ja fast banal.