ich zumindest nicht die aktuellen Zahlen herauslesen können. Es ist natürlich immer wieder interessant, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer tatsächlich in den ersten Arbeitsmarkt oder in Projekte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten oder wie viele da überhaupt integriert worden sind. Ich weiß, dass hier sehr hohe Anstrengungen von den Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und von den Kolleginnen und Kollegen unternommen werden. Das Ergebnis ist aber nach wie vor ausbaufähig. Das bedeutet aber nicht, dass hier mangelndes Engagement der Kolleginnen und Kollegen vorliegt, sondern es ist zu wenig Personal vorhanden. Das muss man auch immer wieder im Hinterkopf haben, wenn man Forderungen aufstellt, die eine bessere Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt fordern. Wir wissen auch, dass das zeitintensiv ist. Die Arbeitgeber werden einzeln angesprochen, und es finden Besuche bei den Arbeitgebern statt. Wie bereits gesagt, sollte hier eine Überlegung im Mittelpunkt stehen, die tatsächlich daraufhin abzielt, mehr Personal einzustellen. Der zweite Punkt, den ich positiv hervorheben möchte, ist, dass man bei den Schulen anfängt, was wunderbar ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen viel eher gefördert werden, als es bislang noch der Fall ist. Sie sollen auch eigenständig entscheiden, was sie wollen und was möglich ist, um dann natürlich auch eine zielgerichtete Förderung vornehmen zu können. Der dritte Punkt ist nicht sehr positiv. Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, dass Sie „Integra“ wieder reaktivieren wollen. Das ist in Ordnung, aber benennen Sie dann bitte auch, dass die ersten Pläne bereits in den Schubläden des Geschäftsführers der Werkstatt Bremen vorhanden sind. Das haben Sie hier nicht gemacht, Sie haben es eher wohlformuliert. Ein wenig ungenau sind Sie dabei geblieben. Ich könnte auch sagen, Sie kommen da auf Ihrer „Nudelsuppe dahergeschwommen“, bleiben völlig unkonkret, allgemein, ja fast banal.
Ein wenig mehr Substanz wäre bei solch einem Antrag gut gewesen. Sie haben regelmäßig Gespräche mit dem Geschäftsführer geführt. Warum schreiben Sie es dann nicht in den Antrag? Das ist jetzt aber nicht der Grund, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen. Gewiss nicht! Etwas mehr Substanz täte Ihnen beileibe aber sehr wohl.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
die Debatte letztendlich doch sehr große politische Einigkeit, trotz mancher Differenzen die da noch bestehen, gezeigt hat, und zwar unabhängig von der Frage, wie detailliert Anträge in diesem Haus sind, und das müssen die Fraktionen am Ende selbst bestimmen. Für mich ist aber wichtig, dass wir diese politische Einigkeit brauchen, da ich glaube, dass wir in ein sehr „dickes gesellschaftspolitisches Brett“ bohren müssen, das gar nicht an Parteigrenzen stößt, sondern die Frage berührt, wie wir unsere Gesellschaft eigentlich insgesamt vor manchen Grundzügen, die wir eigentlich alle teilen, entsprechend gestalten wollen.
Es wurde in der Antwort und in der Debatte auch deutlich: Inklusion bedeutet natürlich auch, dass davon ein sehr wesentlicher Bereich die Erwerbsfähigkeit ist. Es bedeutet, eine Erwerbstätigkeit auch für Menschen mit Behinderungen entsprechend zu ermöglichen und – wenn es irgendwie geht – dass diese vollkommen normal auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattzufinden hat. Wir brauchen dazu ein abgestuftes System mit verschiedensten Elementen, die wir hier im Grundsatz haben. Es zeigt sich aber auch, dass manche der Instrumente weiterentwicklungsfähig sind, und genau diesen Anstrengungen müssen wir uns unterziehen.
Die zweite Sache, die, so glaube ich, sehr gut deutlich geworden ist: Wir brauchen weiterhin einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel. Es wird nach wie vor sehr skeptisch betrachtet, ob es möglich ist, Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen, und ich möchte es ausdrücklich betonen, nicht nur von den Unternehmern selbst, sondern natürlich auch von den Belegschaften. Da herrschen sehr große Unsicherheiten. Geht das eigentlich?
Es gibt auf der anderen Seite auch viele positive Beispiele, dass auch Unternehmen, die in der vollen Weltmarktkonkurrenz stehen, entsprechend für Menschen mit Behinderungen ohne Weiteres auch Arbeitsplätze schaffen können. Da muss man sich manchmal die Mühe geben, aber dafür müssen wir den Bewusstseinswandel schaffen, dass alle gemeinsam überlegen, wie das sein kann. Ich glaube, dann kommt man auch weiter.
Insofern ist das in der Debatte sehr gut deutlich geworden, und ich freue mich auf die kommenden Diskussionen. Diese werden sicherlich manchmal fachpolitisch kontrovers sein. Das ist auch notwendig, um am Ende den richtigen Weg zu finden. Ich hoffe aber, dass wir diese Diskussionen ergebnisorientiert führen, um weitere Verbesserungen herbeiführen zu können und dort auch die Ziele zu einer wirklichen Inklusion für Menschen mit Behinderungen zu erreichen, die auch in den ersten oder allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden müssen. – Ich danke Ihnen!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/1587 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/1444, Kenntnis.
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 22. September 2010 (Drucksache 17/1449)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute den Antrag, UNHCR-Flüchtlinge in Bremen aufnehmen, ich habe das etwas ergänzt, „Save me“, Bremen sagt ja!, behandeln.
Der Antrag ist schon etwas älter, aus dem Sommer 2010, aber nach wie vor aktuell. Bevor ich näher auf den Antrag eingehe, möchte ich noch einmal kurz die drei Gründe benennen, warum wir diesen Antrag gerade heute behandeln. Damals im Sommer war der eine Anlass für den Antrag die Situation der iranischen Flüchtlinge in der Türkei. Es sind ungefähr 5 000 Flüchtlinge, die zurzeit wohl auch noch in der Türkei leben, die sich 2009 im Iran für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben, teilweise verfolgt, gefoltert, inhaftiert worden sind und danach in die Türkei geflohen sind und dort unter sehr schweren Bedingungen leben. Von unterschiedlichen Seiten, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
auch von den Vereinten Nationen, ist dazu aufgefordert worden, sichere Staaten zu finden, in denen sie eine neue Lebensperspektive haben.
Der zweite Grund ist, dass in Bremen gerade der kirchliche Bereich – die Ökumenische Ausländerarbeit ist da zu nennen, aber auch die Evangelische Kirche und Amnesty International – schon sehr lange eine Kampagne unterstützt, die „Save me“ heißt. Sie haben heute alle von der Initiative „Zuflucht“ noch einmal Unterlagen bekommen, in denen sehr genau dargestellt wird, was es mit dieser Kampagne auf sich hat und warum es notwendig ist, sie auch heute für das Land Bremen zu beschließen.
Der dritte Grund ist das, was wir heute morgen vom Bürgerschaftspräsidenten gehört haben, unsere historische Verantwortung, auch das will ich in dem Zusammenhang heute sagen, es ist etwas zufällig, aber ich finde sehr passend, dass wir heute hoffentlich mit großer Mehrheit in diesem Haus den Beschluss fassen. Es geht dabei um internationalen Flüchtlingsschutz, es geht darum, Menschen, die in langanhaltenden ausweglosen Situationen leben, eine sichere Heimat zu geben, und ich finde, dass es für den heutigen Tag sehr passend ist!
Ich möchte nur ganz kurz noch einmal auf die Kampagne eingehen. Es geht darum, Flüchtlingen, die häufig in Nachbarstaaten, sogenannte Ersatzzufluchtsstaaten, geflohen sind – es sind UNHCR-weit ungefähr 6,2 Millionen Menschen, die keine Lebensperspektive haben, wo auch klar ist, dass sie nicht in ihr Land zurückkönnen –, eine Lebensperspektive zu geben. Viele von ihnen sind besonders schutzbedürftig: ältere Menschen, Kinder, Frauen, aber auch andere, die auch vom UNHCR geprüft werden, ob sie schutzbedürftig sind. Es geht darum, ihnen eine pragmatische, schnelle Lösung zu geben. Es ist quasi eine Ergänzung zum Asylrecht, die dort gesehen wird. Wir müssen feststellen, weltweit gibt es schon seit langem Staaten wie Kanada, wie die USA, skandinavische Länder, aber auch die Niederlande, die jährliche Quoten haben, die sagen, wir nehmen kontinuierlich Menschen in dieser Situation auf, pragmatisch, schnell, ohne Duldung, ohne unsicheren Aufenthaltsstatus, und unterstützen sie.
In der Bundesrepublik sieht es etwas anders aus. Wir haben zwar fast in allen Ländern 54 Kommunen, die sich dieser Kampagne angeschlossen haben, allerdings haben wir es noch nicht auf der Bundesebene. Die Bundesrepublik ist bis heute kein Resettlement-Staat, wie man das nennt, sondern es ist so, dass das hauptsächlich auf der kommunalen Ebene stattfindet. Wenn wir heute diesen Antrag beschließen, werden wir das erste Bundesland sein, das eine klare politische Aussage macht, dass wir uns dort engagieren. Ich finde, es steht uns sehr gut, wenn wir
das heute wirklich in einem breiten Bündnis tun und damit europaweit, vielleicht auch weltweit signalisieren, wir unterstützen das und finden es eine wichtige Initiative. Deswegen ist in unserem Antrag auch die Bundesratsinitiative noch einmal benannt, dass wir wirklich versuchen sollten – ich setze da auch sehr auf unseren Innensenator –, gemeinsam über Parteigrenzen hinaus das auf die Bundsebene zu heben.
Konkret heißt das, wenn wir das heute beschließen, dass wir natürlich nicht nur sagen, wir sind bereit und wollen Menschen aufnehmen, sondern dann beginnt die Arbeit eigentlich. Wir müssen dann mit der Zivilgesellschaft zusammen schauen, wie wir es schaffen, den Menschen, die vielleicht auch einen Bezug zu Bremen haben, eine Heimat zu geben. Ich bin mir sicher, dass wir das schaffen, und ich appelliere jetzt wirklich noch einmal an alle Parteien in diesem Haus, sich diesem Antrag anzuschließen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Freude zum Ausdruck bringen, dass wir gerade heute an diesem Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus über UNHCRFlüchtlinge sprechen und debattieren und konkret an unsere historische Verantwortung erinnert werden. Meine Kollegin Frau Hiller hat einiges zu den UNHCR-Flüchtlingen gesagt und unseren Antrag vorgestellt. Ich werden etwas mehr zu den iranischen Flüchtlingen sagen, was mir auch ein persönliches Anliegen ist.
Ein Blick auf die Situation der iranischen Flüchtlinge zeigt die hohe Bedeutung und Relevanz dieses Antrags für die betroffenen Menschen. Wir werden hier und heute einen Antrag beschließen, der sich unmittelbar auf die Lebenssituation auswirken wird, und von Bremen wird auch ein Zeichen der Humanität ausgehen, das nicht nur bundesweite Beachtung finden wird.
Die Präsidentschaftswahlen im Iran haben nichts mit demokratischen Wahlen gemein, wie wir das aus Deutschland kennen. Deshalb kam es nach den Wahlen zu Protesten und Unruhen. 100 000 Menschen gingen trotz massiver Repressalien auf die Straße, doch das war nicht allein der Grund, der die Demonstranten auf die Straße trieb, ähnlich wie gegenwärtig die Situation in Tunesien, in Algerien, in Ägypten ist, es war auch die große Unzufriedenheit mit den Zuständen in einem Land, in dem die große Mehr––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
heit der Menschen von der politischen Willensbildung ausgeschlossen bleibt und man den Menschen, vor allem den jungen Menschen, nicht gestattet, so zu leben, wie sie es sich vorstellen.
Die Massenproteste wurden mit nackter Gewalt niedergeschlagen. Angehörige der Opposition wurden zu Hunderten verhaftet und sitzen bis heute in Haft, nur einigen wurde bisher der Prozess gemacht. Viele Häftlinge, Frauen, Männer, sogar Jugendliche wurden schwer misshandelt und gefoltert. Die brutale Repression führte zu einer Fluchtwelle aus dem Iran. Insbesondere politische Aktivisten, Schriftsteller, Künstler, aber auch Kritiker des Islamismus, Angehörige christlicher Religionen, aber auch anderer Religionsgemeinschaften sowie Menschen mit abweichenden Lebensentwürfen oder auch mit anderen sexuellen Orientierungen flohen aus dem Land. Sie sind aber auch heute in der Türkei von gewaltsamen Übergriffen und Verfolgungen bedroht, nicht nur von Behörden, sondern auch von intoleranten Einheimischen, ihre Lage wird bedrohlicher.
Die Türkei ist Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, schränkt diese jedoch auf europäische Bürger ein. Damit haben Flüchtlinge aus Staaten, die nicht Mitglied des Europäischen Rates sind, keine Möglichkeit, Asyl in der Türkei zu beantragen. Es gibt nur ein temporäres Asyl, für das man sich registrieren lassen kann, dann wird aber ein sogenanntes Schlafgeld fällig, das für die meisten UNHCR-Flüchtlinge unerschwinglich ist. Sie versuchen deshalb, illegal über die Grenze zu kommen.
Die Lage der Flüchtlinge in der Türkei ist prekär: beschränkter Zugang zu Gesundheitsversorgung, keine Arbeitsmöglichkeiten, überfüllte und menschenunwürdige Unterkünfte, für Kinder nur bedingter Zugang zu schulischer Bildung. Einige der rund 2 000 iranischen Flüchtlinge sind wie schon früher anerkannte UNHCR-Flüchtlinge in der Türkei kurdischer Abstammung. Man kann sich vorstellen, dass diese aufgrund der besonderen Problematik der Kurden in der Türkei extrem gefährdet sind.
Dieser Hintergrund, meine Damen und Herren, vor dem wir auch eine großzügigere Aufnahmeregelung für die iranischen Flüchtlinge aus der Türkei anstreben, könnte auch – wie meine Kollegin Frau Hiller erwähnt hat – ein Anlass sein, generell über die Aufnahmeregelung von UNHCR-Flüchtlingen nachzudenken. Das wäre mein Wunsch! – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir beobachten das ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Geschehen im Iran natürlich mit Sorge und auch mit Sorge, dass es dort Menschen gibt, die aus ihrem Land geflohen sind. Natürlich muss gemeinsam daran gearbeitet werden, dass diese Menschen auch die Möglichkeit haben, in Ländern des Westens, wo sie keinen Repressionen ausgesetzt sind, auch Aufnahme finden.