Was ist Betreuung? Zunächst die gesetzliche Vertretung! Für eine Betreuungsbestellung müssen ganz bestimmte, enge Voraussetzungen gegeben sein. Der Betreuer hat in erster Linie die Interessen der betreuten Menschen zu vertreten und sie gegenüber Institutionen zu vertreten, zum Beispiel gegenüber Gerichten, Behörden, dem Vermieter, den Heimen, den Pflegeversicherungen und so weiter, und viele Ehrenamtliche sind auch oft überfordert. Es ist wichtig, dass wir seitens der Politik diese ehrenamtlichen Betreuer nicht allein lassen, sondern Möglichkeiten schaffen, wie sie gut geschult werden.
Gut zwei Drittel aller Betreuungen werden heutzutage ehrenamtlich geführt, meistens von Familienangehörigen, das restliche Drittel wird von Berufsbetreuern geführt. Diese sind selbstständig tätig oder bei Betreuungsvereinen angestellt und sollen sich um besonders schwierige Betreute kümmern, zum Beispiel um solche mit akuten psychischen Krankheiten und Suchterkrankungen, also um Menschen, die besonders schwierige Lebenssituationen durchlaufen. Damit sind die Familienangehörigen oft überfordert. Die meisten Berufsbetreuer haben eine sozialarbeiterische oder juristische Ausbildung, allerdings werden gesetzlich keine bestimmten Anforderungen gestellt. Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit vom Betreuungsgericht eine Vergütung, die seit dem 1. Juli 2005 pauschal geführt wird. Berufliche Betreuer sind auch bei Betreuungsvereinen und -behörden tätig, man nennt sie dann Vereins- beziehungsweise Behördenbetreuer.
Der Senat und auch wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion finden es grundsätzlich sinnvoll, den Anteil der ehrenamtlichen Betreuer zu erhöhen, allerdings ist das immer nur in diesen Fällen möglich, in denen die Lebenssituation der betreuten Personen nicht zu komplex ist und dort eine Professionalisierung stattfinden muss. Es gibt in Tat den gesetzlichen Auftrag durch das Bürgerliche Gesetzbuch, dass Betreuung vorrangig im Ehrenamt durchgeführt werden soll. Das ist zumindest aber auch die Intention des Betreuungsgesetzes, und den Einschränkungen bei diesen komplexen Lebenssituationen, die ich eben dargestellt habe, müssen wir natürlich auch in Zukunft Rechnung tragen.
Wir unterstützen und befürworten die Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer durch die Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Außerdem erhalten ehrenamtliche Betreuer die Unterstützung durch die Betreuungsgerichte, und es ist auch gut, dass hier die Professionalisierung vorangeht. Im Jahr 2010 wurden im Bundesland Bremen, in unseren beiden Städten, 5 859 Betreuungen im Ehrenamt geführt, davon waren 4 961 Betreuer Angehörige und 898 Betreuer nicht Familienangehörige, also die Tendenz
ist da durchaus gut. Zielsetzung des Projektes „Ehrensache: rechtliche Betreuung“ ist die Förderung des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung. Im Jahr 2010 konnten durch das Projekt zusätzlich 46 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer geworben werden. Eine nähere Bewertung, so heißt es ja auch in der Antwort des Senats, soll nach zweijähriger Laufzeit, also Ende des Jahres erfolgen. Es ist wichtig, dass sich dann auch die nächste Bürgerschaft diese Daten genau anschaut.
Wir befürworten, dass das Bundesministerium der Justiz hierzu eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingeführt hat, das Betreuungsrecht hier auch zu modernisieren und der Frage nachgehen soll, inwieweit die UN-Behindertenrechtskonvention hier Anwendung finden muss. Ich finde, wir haben auch schon viele Debatten zu dem Thema UN-Behindertenrechtskonvention geführt, und genau dieses Thema der Betreuung gehörte auch dazu. – In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie meine Vorredner bereits gesagt haben, ist das Thema Betreuung eines, das bestimmt nicht rückläufig ist. Das hängt damit zusammen, dass wir alle älter werden, es gibt auch zunehmend psychische Erkrankungen, und das ist auch ein Punkt, warum das Ehrenamt auch einmal schnell überfordert sein kann. Deswegen müssen wir auch mit Fortbildungen, guten Ausbildungen, Schulungen und Begleitung tätig werden. Das halte ich für sehr wichtig.
Wichtig ist auch, dass das vorgelegte Zahlenmaterial, das jetzt bei der Mitteilung des Senats zur Situation von Betreuern in Bremen und Bremerhaven vorgelegt wurde, vielleicht noch einmal überprüft wird, weil ich gehört habe, dass darin wohl mehr Betreuungen stehen, als es wirklich sein sollen. Wichtig ist ja, das korrekte Zahlenmaterial zu haben, um die Personal- und Betreuerbedarfseinschätzung betreiben zu können, daran ist dann auch der Umfang der Fortbildung zu messen. Von daher ist es ganz wichtig, dass die Zahlen stimmen, wobei ich nicht unterstellen möchte, dass darauf überhaupt nicht geachtet wird. Das, denke ich, könnte aber noch einmal genau angeschaut werden, ob alle Beendigungen der Betreuungen eingepflegt werden.
Die Ehrenamtlichen, die das machen, verdienen großen Respekt, denn es geht teilweise um sehr schwierige Menschen, die dort praktisch „behandelt“ werden müssen. Ich sehe es in meinem Büro, weil ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
meine Kollegin es als Berufsbetreuerin macht. Es geht auch um viele formale Dinge wie Buchhaltung, Vermögen, das betrachtet werden muss, was da ist oder auch nicht, und dann kommen die Menschen täglich und wollen zehn Euro haben. Das ist mit sehr viel Aufwand und psychischer Belastung verbunden. Auch das soeben angesprochene Problem der Betreuerwechsel ist fast eines, das bei psychisch kranken Menschen eher normal ist, nämlich dass sie sich in Abständen von ihren Betreuern lösen wollen. Darauf muss auch eingegangen werden.
Sehr erfreulich in diesem Rahmen finde ich, dass der Zwang bei manchmal notwendigen Unterbringungen sehr selten ist und ohnehin sehr wenige Unterbringungen vorgenommen werden müssen. Wichtig finde ich abschließend, mein Vorredner hat es auch schon angesprochen und ist darauf eingegangen, dass es eine gute Zusammenarbeit zwischen Gerichten, Rechtspflegern und den jeweiligen Betreuern gibt. Es ist ein System, das zusammenlaufen muss, da es immer um einen Menschen geht, und dort wird dieser eine Mensch dann betrachtet, es soll ja zu seinem Wohl sein, es geht dabei auch um viele Fragen, die für ihn zu klären sind, die er selbst wegen seiner Situation gar nicht mehr beantworten kann, und dann sind diese Menschen für ihn zuständig. Damit möchte ich schließen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es in dem Fall relativ kurz machen! Wir begrüßen es als LINKE ausdrücklich, dass es diese Große Anfrage gegeben hat. Wir bedanken uns beim Senat auch für die, finde ich, bis auf einen Punkt durchaus weitreichende Antwort. Was wir vermissen. Es wäre ganz gut, wenn es irgendeinen BenchmarkVergleich mit anderen Städten geben oder man anstreben würde, dass es ihn geben wird. Das wäre nicht schlecht, das kommt dort leider nicht vor, um einfach einmal zu schauen, wie denn die Situation in Bremen im Vergleich zu den anderen Städten ist. Ich finde, das wäre noch eine interessante Sache, aber vielleicht gibt es das nicht.
Natürlich glauben auch wir, dass man sicherlich ein ausgewogenes – und dort muss man sicherlich noch einige Arbeit investieren – Verhältnis von ehrenamtlichen und professionellen Betreuern benötigt. Meine Vorredner haben schon gesagt, die Betreuung kann auch sehr schnell in einer Überforderung münden, was sehr viel auch mit Krankheiten, bestimmten Behörden und durchaus komplizierten Verfah––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ren, die dann durch die Betreuer abgewickelt werden müssen, zu tun hat. Man muss dort ein gutes Verhältnis finden. Wir können zumindest für DIE LINKE noch nicht einschätzen, ob das nun ein richtiges Verhältnis ist, wie wir es hier haben.
Es ist wichtig, ich glaube, das haben andere auch gesagt, dass wir einen solchen Bericht jetzt hier einmal vorliegen haben. Das ist ausgesprochen gut, denn darauf lässt sich aufbauen. Es muss dort in der nächsten Legislaturperiode weiter geschaut werden. Es wurde gesagt, bis zum Ende des Jahres gebe es sowieso eine Evaluation, inwiefern die Schulung der Betreuer gelungen ist. Ich denke, das ist der richtige Weg, denn auch wenn wir Entmündigungen tatsächlich nicht mehr haben, ist aber auch die Betreuungssituation in diesem Zusammenhang natürlich immer noch kritisch. Dort muss man sehr genau hinschauen, und das ist nach wie vor eine wichtige Aufgabe auch für die Sozialpolitik. Das, denke ich, müssen wir in der nächsten Legislaturperiode noch verstetigen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Das geltende Betreuungsrecht hat sich grundsätzlich bewährt, es gilt als eines der modernsten Rechtsinstrumente in Europa. Zielsetzung ist und bleibt die Wahrung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Personen. Eine rechtliche Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten der betroffenen Personen ebenso gut durch andere Hilfen besorgt werden können. Zu den anderen Hilfen, die vor Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ausgeschöpft werden müssen, gehören insbesondere sozialrechtliche Unterstützungsangebote. Dazu gibt es hier bei uns in Bremen ein ganz gut ausgebautes Unterstützungssystem, das es zu erhalten und weiter zu verbessern gilt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung, und das geltende Betreuungsrecht steht im Einklang mit der UNBehindertenkonvention. Die Diskussion darüber, welche Verbesserungsmöglichkeiten unter Beachtung dieser Konvention im Betreuungsrecht gesehen werden, beginnt gerade in der Fachöffentlichkeit. Ich sehe darin durchaus eine Chance, dass es hier auch zu weiteren Verbesserungen kommen kann.
Lassen Sie mich ein paar Sätze zu dem Stichwort ehrenamtliche Betreuung sagen. Im Betreuungsrecht, und das ist hier schon gesagt worden, gilt der Grundsatz der ehrenamtlichen vor der berufsmäßigen Betreuung. Diese ehrenamtliche Betreuung gilt es weiter zu fördern und zu unterstützen. Ehrenamtliche Betreuer sind überwiegend Familienangehörige oder aus
dem näheren sozialen Umfeld der betreuten Personen kommende Menschen. Ein kleiner Teil der Ehrenamtlichen sind Fremdbetreuer und kommen somit nicht aus dem direkten Kreis.
Für diesen Aufgabenbereich Ehrenamtliche zu finden, ist nicht ganz einfach. Das hat sicherlich auch damit zu tun, dass die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer doch eine sehr große Verantwortung tragen. Sie brauchen die Empathie für den Menschen, den sie vertreten sollen und für den sie auch Entscheidungen und Zustimmungen geben müssen, zum Beispiel zu medizinischen Eingriffen, Bankgeschäften, Dingen, die mit Behörden zu tun haben oder auch im Bereich von Wohn- und Heimunterbringungsangelegenheiten. Das ist wohl wahr keine ganz einfache Aufgabe. Umso mehr braucht es unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung für diese ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer.
Gerade und auch aus diesem Grund habe ich Mitte/ Ende März die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in das Rathaus eingeladen, habe auf dieser Veranstaltung die Gelegenheit wahrgenommen, über das Projekt „Ehrensache“ rechtliche und ehrenamtliche Betreuung gesprochen, und wir haben auch die Gelegenheit genommen, in Zusammenarbeit mit dem Justizressort hier Fachinformationen zu geben. Ich denke, das ist der Weg: zum einen diesen Menschen die Anerkennung zu zeigen, die eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft übernommen haben, und darüber hinaus ihnen auch Möglichkeiten zu geben, sich weiter fortzubilden und damit auch mehr Sicherheit in der Betreuung zu erhalten.
Klar ist, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine könnten das gar nicht allein leisten. Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine arbeiten aber unter Einbeziehung der Gerichte daran, Unterstützungsangebote für die ehrenamtliche Betreuung weiter zu verbessern. Unterstützende Rahmenbedingungen und Anerkennung sind ganz wichtige Voraussetzungen, dass wir hier mehr Menschen für diese Aufgaben gewinnen. Insofern, glaube ich, sind wir uns alle einig, das sind Menschen, die für unsere Gesellschaft eine wichtige Aufgabe übernehmen, und deswegen gebührt ihnen ein ganz besonders herzlicher Dank dafür. – Danke!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/1684, auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von der Betreuung zur offenen Unternehmensbeteiligung, so vielfältig ist unser Parlament! Für diejenigen, die betriebswirtschaftlich vielleicht nicht grundausgebildet sind, ganz kurz die Erklärung der offenen Unternehmensbeteiligung: Dabei handelt es sich um die direkte, unmittelbare Beteiligung an einem Unternehmen. Hier geht es also nicht darum, wie bei einer stillen Beteiligung beispielsweise, dem Unternehmen Geld zur Verfügung zu stellen und dann gegebenenfalls still im Hintergrund des Unternehmens zu agieren, sondern hier geht es darum, sich unmittelbar am Kapital zu beteiligen, also ein echter Gesellschafter des Unternehmens zu werden und damit auch mit allen Rechten und Pflichten ins Unternehmen einzusteigen.
Fiskalpolitisch ist die offene Unternehmensbeteiligung in bestimmten Fällen besser als die stille Beteiligung. Darauf sind wir im Antrag eingegangen, das möchte ich jetzt aufgrund der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht noch einmal ausführen. Ich möchte aber ganz wesentlich darauf hinweisen, dass der Markt diese Form der Unternehmensfinanzierung fordert. Mir sind zwei ganz konkrete Beispiele Bremer Unternehmen bekannt. Das eine ist ein Unternehmen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft. Es hat nach einer offenen Unternehmensbeteiligung in Bremen nachgefragt, konnte nicht bedient werden und ist nun nach Berlin gegangen. Die Investitionsbank Berlin ist an diesem Unternehmen beteiligt. Das andere Unternehmen ist ein Unternehmen aus dem Bereich der regenerativen Energien, und an diesem Unternehmen wird sich die NRW-Bank zusammen mit RWE beteiligen. Das finden wir bedauerlich. Wir meinen, dass diese Unternehmen, die auch zum Teil mit bremischem Steuergeld dort hingebracht wurden, wo sie jetzt sind, auch in Bremen weiterfinanziert werden müssten. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Der Markt fordert dieses Instrument also, und es ist insbesondere notwendig im Bereich der wachstumsorientierten und im Bereich der wissens- und technologieorientierten Unternehmen.
Mir ist auch noch einmal wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir die offene Unternehmensbeteiligung nicht gegen die stille Beteiligung ausspielen wollen. Es geht also nicht um entweder/oder, sondern es geht darum, dass beides vernünftig nebeneinander im Rahmen eines Produktmix existiert. Je nach der Entwicklungsphase eines Unternehmens ist einmal das eine, einmal das andere das richtige Finanzierungsinstrument. Wir sind der Ansicht, dass ein guter Produktmix auch die Neuausrichtung der Bremer AufbauBank beflügeln kann. Wenn man sich anschaut, dass die Bremer Aufbau-Bank eine Gesamtkapitalquote von 57 Prozent hat, die Engagements der AufbauBank also zu 57 Prozent mit Eigenkapital unterlegt sind – die aufsichtsrechtliche Untergrenze liegt bei 8 Prozent –, dann zeigt das, dass dort ein riesiges Potenzial ist und neue Produkte im Portfolio dort nicht schaden können.
Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang auch, darauf hinzuweisen, dass eine offene Unternehmensbeteiligung ein professionelles Management voraussetzt. Bereits beim Eintritt in das Unternehmen muss dieses professionelle Management über ein Netzwerk verfügen und potenzielle Exitstrategien im Auge haben, damit das Engagement dann auch entsprechend zu einer richtigen Verzinsung führen kann. Ansonsten kann ein solches Szenario auch im Desaster enden.
Ich würde gern noch kurz auf den Änderungsantrag der LINKEN eingehen! Wir werden ihn aus zwei Gründen ablehnen: Zum einen, weil wir der Ansicht sind, dass wir jetzt erst einmal einen Prüfauftrag an den Senat gerichtet haben und möchten, dass diese Prüfung nicht unnötig verkompliziert wird, aber im Wesentlichen zum anderen deshalb, weil ComplianceRegeln sich nicht nur auf ein Finanzinstrument beziehen dürfen, sondern wenn Sie Compliance-Regeln einführen wollen, dann müssen sich diese auf sämtliche Finanzierungsinstrumente beziehen. Es nützt nichts, nur ein Instrument auszuschließen, beispielsweise für die Finanzierung eines Waffenexports, und diesen dann über andere Finanzierungsinstrumente zu finanzieren. Insofern ist es für uns ein getrenntes Thema, das sicherlich noch einmal der separaten Beratung bedarf, aber in diesem Zusammenhang stimmen wir diesem Antrag nicht zu.
Mein Fazit: Die offene Unternehmensbeteiligung kann wichtig sein. Wir möchten, dass es ernsthaft geprüft wird. Gerade für wachstums-, wissens- und technologieorientierte Unternehmen kann es eine wichtige Finanzierungsquelle sein, und das sind die Unternehmen, die den immer noch so wichtigen Strukturwandel maßgeblich befördern. Das ist wichtig für die Zukunft in Bremen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher hat die WFB, die jetzt als BAB auch mit firmiert, in geringem Maße stille Beteiligungen als Wagniskapital ausgelegt. Wir Rot-Grünen bitten Sie mit diesem Antrag, dieses Instrument der offenen Unternehmensbeteiligung zu prüfen. Warum? Echte oder offene Beteiligungen können bei den Unternehmen letztlich auf der Passivseite Vermögen gegenüber Banken darstellen, mit dem –, Sie wissen es alle, bei Basel II und demnächst Basel III sehr viel eher Liquidität dargestellt werden kann. Offene Beteiligungen hätten, wenn sie klug verwaltet werden, eher einen Darlehenscharakter, so unsere Vorstellung, und unser Ziel wäre es, dies revolvierend anzulegen. Aus Sicht der Grünen sind die Bedingungen: Es muss als geschlossener Fonds gehandelt werden, und es bedarf einer erfahrenen, externen, außerhalb der BAB und WFB gelegenen Betreuung dieses Fonds, wobei die Steuerung der BAB beim Auflegen gesichert sein muss. Als Beispiel sei ein Projekt in Bremen-Nord genannt, der Science-Park. Hier haben wir schon so etwas Ähnliches wie eine offene Beteiligung, wo wir für je einen Euro öffentliches Geld einen Euro privates Geld generiert haben und damit das Projekt für den Standort Bremen-Nord sehr viel schneller an den Start gebracht haben. Zielgruppen sind gerade die Unternehmungen, die nicht traditionell in die Bankengeschäfte und das Bankenportfolio passen, Geschäfte aus dem Bereich Innovation, Ausgründungen und Patentgeschäfte. Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „offene Beteiligungen“ in unserem Arbeitskreis, der sich damit beschäftigte, eine sehr lange Debatte hatte, auch eine schwierige Debatte. Wir kennen alle die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise, und wir wissen auch, an welchen Stellen hier gerade mit spekulativem Kapital große Auswirkungen erzielt wurden. Es ist zwar zutreffend, dass die Renditechancen hier höher sind als bei einer stillen Beteiligung, es sollte und muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass eine offene Beteiligung auch eine Beteiligung am Substanzwert eines Unternehmens darstellt. Daher birgt diese Beteiligungsform sicherlich höhere Gefahren. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen Beteiligungen des Staates, so viel sei nur darauf hingewiesen, nur dann eingegangen werden, wenn diese wirtschaftlich sinnvoll sind, das heißt, keine rechtswidrigen Beihilfen, zum Beispiel an Unternehmen in Schwierigkeiten, darstellen. Trotz allem und gerade deswegen, weil es ein Instrument ist, das nicht übli––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
cherweise genutzt wird, halten wir einen Prüfauftrag an dieser Stelle für genau das Richtige. Wir sind dabei, viele Instrumente umzustellen, und wir sollten nicht kategorisch alles ablehnen. Ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrags. Den Antrag der LINKEN werden wir ebenfalls ablehnen, weil ich glaube, dass wir mit der Prüfung auch unter kritischen Gesichtspunkten erst einmal einen wichtigen Schritt machen und da nicht zu viele Einschränkungen vorlegen sollten. – Vielen herzlichen Dank!