richtig, dass es dazu einen gesellschaftlichen Dialog gibt, sowohl innerhalb der Universität als auch außerhalb. Ich sage aber auch, die Universität hat seit 1986 eine Zivilklausel, sie gilt in der Fachwelt als die Universität, die gerade keine Rüstungsforschung macht, und das ist aus meiner Sicht auch richtig so. Mit der OHB-Professur soll zivile Grundlagenforschung gemacht werden. Das Problem ist an der Stelle also die Dual-Use-Problematik, also zivile Forschung, die militärisch genutzt werden kann. Was heißt das für die Wissenschaft? Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass man die Grundlagenforschung verhindert, weil es die Dual-Use-Problematik gibt, weil Dual-Use ein Problem der Anwendung ist. Das heißt, es ist eine Aufgabe für Gesellschaft und Politik, dafür zu sorgen, dass Sicherheitspolitik mit Friedenspolitik beginnt. Ich bin überzeugt davon, dass wir Frieden schaffen mit dem Aufbau von Zivilgesellschaft.
Der Wissenschaft per se die Verantwortung für die Dual-Use-Problematik zuzuschreiben, verkennt die gesellschaftlichen Tatsachen. Aber trotzdem, Wissenschaft hat auch gesellschaftliche Verantwortung für ihre Forschung. Deshalb begrüßen wir in unserem Antrag auch, dass es die Zivilklausel bereits seit 1986 gibt. Wir wünschen uns eine Anpassung an die modernen Herausforderungen, und wir wünschen uns auch, dass die Hochschulen in Bremen und Bremerhaven ebenfalls vergleichbare Selbstverpflichtungen eingehen. Wir wünschen uns eine breite Debatte über die Dual-Use-Problematik an den Hochschulen, aber auch in der Gesellschaft, und insofern bitten wir Sie um die Unterstützung unseres Antrags! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bremen hat eine gute Tradition, sich mit den gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinanderzusetzen, insbesondere aber auch Rüstungsforschung abzulehnen und sich der Diskussion um die soeben schon ausgeführte Dual-UseProblematik zu stellen. Bereits 1986 machte sich die Universität ihre Entscheidung bei der Einrichtung des Studiengangs Weltraumforschung nicht leicht. Im Rahmen der sogenannten Zivilklausel wurde jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Zielsetzung abgelehnt. 1991 unterstützte die Universität mit einem Kooperationsvertrag mit dem Institut für Angewandte Materialforschung die Umwandlung eben dieses Ins
tituts zu einem zivilen Vertragsforschungsinstitut. Außerdem wurde gleichzeitig der Schwerpunkt Konversion abgesichert und ausgestaltet.
Nach wie vor gilt, dass sich die Hochschulen in Bremen nicht an Rüstungsforschung beteiligen. Das Hochschulgesetz verpflichtet alle an Hochschulen mit Forschung und Lehre Beteiligten, die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bedenken. Trotzdem gibt es natürlich das Problem, dass wissenschaftliche Erkenntnisse militärisch genutzt werden können, aber auch in anderer Form gegen gesellschaftliche Interessen genutzt werden können, egal ob es sich dabei um Raumfahrtforschung, Informatik, Chemie oder auch Psychologie handelt. Diese Auseinandersetzung über die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse ist deshalb immer notwendig und wird auch notwendig bleiben. Sie findet allerdings auch statt, sie findet an den Hochschulen statt – an der Universität vielleicht noch mehr –, aber auch außerhalb der Hochschulen, und das muss auch zukünftig so bleiben.
Wir finden, dass man das Ganze auch noch verstärken könnte. Wir haben in unserem Antrag deutlich gemacht, dass es gut wäre, dass die beiden Hochschulen in Bremen und Bremerhaven sich ebenfalls einer solchen Selbstverpflichtung wie die Universität unterziehen, und wir finden, dass auch die Zivilklausel der Universität sich ein wenig dahin gehend verändern könnte, dass den neueren Erkenntnissen Rechnung getragen würde.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, freue ich mich, dass DIE LINKE sich unserem Antrag anzuschließen gedenkt, und bitte auch um Ihre Unterstützung. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ja eine ungewöhnliche Situation, dass unsere Absicht hier schon bekannt ist. Es ist eine ungewöhnliche Situation, dass wir einen Antrag zurückziehen, um dann dem Antrag der Koalition zuzustimmen. Das hat damit zu tun, dass unsere Intention vollständig übernommen worden ist. Es hat acht Wochen gedauert. Wir haben am 10. März 2011 den Antrag gestellt, aber am 10. Mai hat die Koalition einen Antrag gestellt, der unsere Inhalte aufnimmt und auch noch breiter ausführt, und das erkennen wir an. Deswegen bin ich für ein gemeinsames, breites Votum in diesem Haus.
Ich sage einmal: Besser kann Oppositionspolitik gar nicht funktionieren, dass wir Anstöße geben, dass diese ernst genommen werden, daran gearbeitet wird ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
und dass sie übernommen werden, noch bevor unser Antrag – wir hatten das ab und zu schon, ich will jetzt keine Beispiele nennen – hier verhandelt wird und die Sache in Angriff genommen wird, sei es durch einen anderen Antrag oder durch Handeln in der Praxis. So wirkt linke Opposition, ich kenne das insbesondere aus Anteilen der Bildungspolitik. Wie in der Hochschule stehen dann nämlich auch die Betroffenen dahinter. Auch hier ist an der Hochschule die Stimmung so, dass man an dem Thema arbeiten möchte, der AStA möchte an dem Thema arbeiten. Wir haben in der kommenden Woche eine Sitzung des Akademischen Senats, und da haben wir wieder diesen Gleichklang von parlamentarischer Opposition, von einer Reaktion im Parlament und von einer Aktion bei denjenigen vor Ort, von den Bürgerinnen und Bürgen, die beteiligt sind, und so kommen wir tatsächlich voran. In der Sache bekommen wir hier eine Abstimmung mit großer Mehrheit dahin gehend, dass die Bremer Universität und auch die anderen Bremer Hochschulen sich weiterhin verpflichten, aktiv dazu beizutragen, keine Rüstungsforschung zu unternehmen. Ich weiß, dass es schwierig ist. Das Stichwort „doppelte Nutzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen“ ist schon gefallen. Wenn aber die Förderung verstärkt aus Betrieben kommt, die wiederum mit Rüstung verstärkt ihr Geld verdienen, dann gibt es an der Universität ein ungutes Gefühl in allen Studiengängen, wenn das zunimmt, und nicht nur an der Bremer Universität. Es ist eine wachsende Zahl von Universitäten, die sich dagegen sträubt. Wir sollten es begrüßen, dass wir hier eine friedenspolitische Orientierung der jungen Leute und des wissenschaftlichen Personals haben, und wenn wir das hier unterstützen, dann ist das sehr erfreulich. Ich habe mir extra Gedanken gemacht, wie ich das auf den Weg bringe und deswegen den Weg der Entschließung gewählt, weil wir uns nicht aktiv in die Angelegenheiten der Universität einmischen können und wollen, aber wir können unsere Haltung zum Ausdruck bringen. Deswegen habe ich diesen Weg gewählt, denn es wurde mir, als wir das letzte Mal diskutiert haben, entgegengehalten – auch noch von Ihrer Seite –, dass es an der Universität keine Rüstungsforschung gibt, basta.
Gut, darüber muss eben diskutiert werden, das ist der Inhalt, und es muss auch noch Dinge geben, die weiterhin aktiv zu diskutieren sind, das kommt in Ihrem Antrag auch vor. Auch an der Universität wird es weiterhin aktiv diskutiert, dazu tragen wir bei. Wir sind da eben anderer Meinung, und uns wurde auch gesagt, das Parlament hat nicht hineinzureden, deswegen die Form des Entschließungsantrags. Wir begrüßen, wenn das in dieser Weise aufgenommen wird. So kann Oppositionspolitik funktionieren,
so kommen wir in der Sache voran, und das ist gut für die Bremer Hochschulen! – Danke sehr, meine Damen und Herren!
Meine Damen und Herren, bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Klasse Auszubildender von Mercedes-Benz Bremen des Technischen Bildungszentrums Bremen. – Herzlich willkommen bei uns im Haus!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss jetzt leider ein wenig Wasser in den Wein der Einigkeit von Rot-Grün und Dunkelrot gießen. Ich habe mich leider auch zu früh gefreut. Als Sie, Herr Beilken, den Antrag zurückgezogen haben, habe ich gedacht, Sie haben wirklich eingesehen, dass er keinen Sinn macht.
Die Zivilklausel der Universität – das ist schon mehrfach gesagt worden – gibt es seit 1986, und sie ist unbefristet, sie gilt also heute auch immer noch und es ist daher überhaupt nicht notwendig, sie zu verlängern oder eine Fortschreibung zu fordern.
Es handelt sich um eine Selbstbindung der Universität – auch das ist schon gesagt worden –, wonach die Forschung mit der ausdrücklichen Zielsetzung einer militärischen Nutzung abgelehnt wird. Die Weltraumforschung an der Universität, die es seit 1986 gibt und Anlass für die Zivilklausel war, ist aber rein zivil ausgerichtet. Es geht hauptsächlich um strömungsmechanische Forschung unter Schwerelosigkeit und die wissenschaftliche Vorbereitung von Weltraummissionen. Das zum einen!
Einig scheinen wir uns hier im Haus zu sein, dass Stiftungsprofessuren angesichts der derzeit knappen Haushaltskassen wichtig sind. Dabei akzeptiert die Universität generell nur Inhalte, die in die Hochschulentwicklungsplanung passen und welche auch in den Fachbereichen erarbeitet und vom Akademischen Senat beschlossen werden. Dabei ist immer die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre zu gewährleisten, und genau aus diesem Grund gab es vor zwei ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Jahren an der Universität Bremen eine Ablehnung einer Stiftungsprofessur. Die schon genannten Proteste, unter anderem von Professoren und Wissenschaftlern, die zum größten Teil schon pensioniert sind und die den jetzt aktiven Wissenschaftlern an der Universität indirekt unterstellen, sie gäben die im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung verankerte Unabhängigkeit von Forschung und Lehre her und seien quasi käuflich, das, finde ich, hat schon eine gewisse Schärfe.
Bei der jetzt von der OHB gestifteten Professur handelt es sich – es ist schon erwähnt worden – um Grundlagenforschung im sogenannten tiefen Weltraum, das ist noch hinter dem Mond,
mit dem Ziel der Entwicklung systemtechnischer Ansätze und Technologien. Außerdem wissen Sie alle, OHB produziert keine Waffen, sondern Satelliten, die zur Überwachung internationaler Rüstungskontrollverträge dienen, aber auch für militärische Aufklärungszwecke nutzbar sind. Im April hat die OHB gerade den Auftrag erhalten, ein Datenfunksystem zu entwickeln, um Funklöcher zu überbrücken und schnelle Datenverbindungen herzustellen. Im Übrigen – das haben Sie auch in Ihrer Antwort auf Ihre Kleine Anfrage gelesen – sind die Universität und der Senat durchaus bereit, die der Professur zugrundeliegenden Verträge offenzulegen, also da gibt es auch absolut keine Geheimniskrämerei.
Diese Debatte, die Sie hier angeschoben haben, ist zwar auf der einen Seite wichtig, aber aus Ihrer Intention heraus finde ich sie ein wenig scheinheilig. Die Problematik der mehrfachen Nutzbarkeit muss etwas differenzierter diskutiert werden. Grundsätzlich – auch das wurde schon gesagt – findet man in fast allen Bereichen eine mögliche Doppelverwendbarkeit von Forschungsergebnissen für zivile und militärische Zwecke. Das gibt es im naturwissenschaftlich-technischen Bereich inzwischen genauso wie im sozialwissenschaftlichen Bereich.
Wir sind uns aber doch, glaube ich, alle sicher und einig, dass Menschenrechte auch geschützt werden müssen, notfalls auch mit Waffengewalt, zum Beispiel auch durch UNO-Blauhelm-Einsätze. Auch haben wir die nationale Sicherheit zu verantworten. Wir wollen keinen Krieg führen, aber wir müssen doch dazu in der Lage sein, wenn es denn Not tut, dies auch zu tun. Sonst könnten wir die Bundeswehr übrigens auch gleich abschaffen.
Ich empfehle Ihnen einmal als Lektüre das Protokoll der Bundestagsdebatte zum Libyen-Einsatz und zum Schutz der Zivilisten vom 18. März 2011, welches eine sehr turbulente Debatte schildert, in der zum Beispiel der SPD-Außenpolitiker Dr. Rolf Mützenich der Regierung mangelnden Mut vorwirft. Frau Wieczorek-Zeul forderte sogar, gegen Despoten dürfe es keine Enthaltung geben. Frau Künast von den Grünen erwartet von der Bundesregierung, dass im Ausland nicht der Eindruck entstehen dürfe, es gehe in Deutschland nicht auch um Menschenrechte, und sie erwarte nun weitere Schritte.
Es ist sicher völlig richtig, sich für Friedensforschung einzusetzen, aber es muss auch klar sein, dass Menschenrechte auch immer wieder mit Waffen geschützt werden müssen.
Frau Schön hat es schon erwähnt, diese gesellschaftliche Diskussion muss geführt werden, aber bitte nicht eine Diskussion um die OHB-Stiftungsprofessur an der Universität!
Noch kurz zum Antrag der Koalition! Leider muss ich sagen, dass wir diesen Antrag nun wirklich für einen reinen Show-Antrag halten. Herr Beilken hat selbst gesagt: Acht Wochen, nachdem der Antrag der LINKEN gestellt wurde, haben Sie erst am Dienstag, also vor zwei Tagen, Ihren Koalitionsantrag eingereicht. Im Übrigen ist überhaupt keine Generalisierung notwendig, da die Einrichtung des Forschungsgebiets Weltraumforschung nur der Anlass für die Zivilklausel der Universität war, sie aber insgesamt gilt. Sie sagen doch selbst in Ihrem Antrag, dass die Freiheit von Forschung und Lehre im Grundgesetz und in unserer Bremer Landesverfassung abgesichert ist und dass Sie auch selbst keine Zweifel haben – wie wir im Übrigen auch nicht –, dass die Hochschulen im Land Bremen ihrer Verantwortung nachkommen. Daher ist Ihr Antrag nun wirklich überflüssig, und wir lehnen ihn genau aus diesem Grund ab. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, die Diskussion über die Bundeswehr und die Notwendigkeit einer gut ausgerüsteten Bundeswehr für die Durchsetzung dessen, was sie als Parlamentsarmee tut, brauchen wir hier an dieser Stelle nicht zu führen. Wenn wir eine Bundeswehr haben, sind wir als FDP in der Bremischen Bürgerschaft auch der Meinung, dass sie bestmöglich ausgerüstet sein soll.
Was wir allerdings diskutieren können und müssen, ist dieser Antrag. Der Antrag sagt nichts anderes aus, als dass es gut gefunden wird, dass die Freiheit von Wissenschaft und Forschung dazu führt, dass sich Forscher selbst dazu verpflichten, keine Rüstungsforschung an ihren Hochschulen zu betreiben. Dazu bedürfen sie aber auch nicht unserer Hinweise, Ratschläge und Verbesserungsvorschläge, sondern das können sie selbst entscheiden. Sie tun das immer wieder täglich neu in ihrer Arbeit, und ich sehe das auch so. Die Dual-Use-Problematik kennt jeder, der an der Hochschule und an der Universität tätig ist, und gerade in naturwissenschaftlich-technischen Fächern kommt sie sehr häufig vor.
Wenn Sie wie ich an Fragen der Oberflächentechnik gearbeitet haben, dann wissen Sie, dass Sie natürlich mit diesen Dingen Flugzeuge vor Korrosion schützen können, aber Sie werden am Ende nicht sagen können, welches Flugzeug damit geschützt wird. Wenn Sie daran arbeiten, Implantate besser zu machen, indem Sie die Oberflächen durch entsprechende Fertigungsverfahren glatter machen, dann wissen Sie nicht, was damit auch noch glatter gemacht wird, wenn Leute Ihre wissenschaftlichen Publikationen dazu lesen und versuchen, das auf ihre Verfahren zu adaptieren. Damit muss man bei der Forschung leben, und insofern muss man am Ende dann auch sehen, dass es ganz deutlich diese Problematik gibt und jeder damit umgehen und für sich entscheiden muss, wie weit man da gehen kann, was man wo veröffentlicht, wen man dann weiter berät und wen eben nicht.
Diese Verantwortung haben wir aber in weiser Voraussicht in den Hochschulgesetzen in die Hochschulen verlagert und gewähren ihnen diese Freiheit. Aus der historischen Erfahrung wissen wir, dass von außen Einfluss genommen wurde, was geforscht wurde, irgendwelche Kriegswirtschaften aufgebaut wurden, wie es in Deutschland leider schon einmal der Fall war. Insofern lehnen wir den Antrag ab.
Wir sind auch nicht der Meinung, dass es Gefahren bei den Stiftungsprofessuren in der Art gibt, wie sie befürchtet werden. Die Hochschulen und die Universität achten sehr weise darauf, was sie dort für Stiftungsprofessuren einrichten, denn Stiftungsprofessuren sind ja keine Professuren, die für lebenslänglich eingerichtet werden, sondern sie werden in der Regel für fünf Jahre finanziert mit der Verpflichtung der Hochschule, diese dann in aller Regel selbst zu übernehmen. Wenn das aber die Verpflichtung ist, dann wird die Hochschule schon darauf achten, dass sie dann in ihrer Personalplanung diese Menschen auch für ihre grundständige Lehre einsetzen kann.
Da wir wissen, wie die Professorenstellen sich an den Hochschulen entwickeln und wir dort auch Gespräche geführt haben – ich habe mit den Produktionstechnikern natürlich ständig Gespräche geführt –, weiß ich ganz genau, dass sie sich bei jeder Stiftungsprofessur überlegen müssen: Wie können wir denn bei all diesen Stiftungsprofessuren, die wir dan
kenswerterweise angeboten bekommen – das ist ja ein erfolgreicher Fachbereich an der Universität Bremen –, da die grundständische ingenieurwissenschaftliche Lehre abdecken, und passt das denn überhaupt zu uns? Insofern ist die Gefahr also gering. Auch dort muss nicht deutlich gemacht werden, dass die Wissenschaftler hier schon ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir brauchen das nicht als Besserwisser hier im Parlament zu beschließen, deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der FDP)