Dann können wir, Frau Piontkowski, gern noch einmal über den Begriff sparen reden! Auch das ist, gelinde gesagt, ein Euphemismus, weil im eigentlichen Sinne sparen bedeutet, auf Ausgaben zu verzichten, um etwas zurückzulegen für schlechte Zeiten, damit man es dann hat.
Worüber wir reden, ist Ausgaben kürzen. Damit sparen wir nichts, sondern wir kürzen Ausgaben und verzichten auf Ausgaben, um unter Umständen den Konsolidierungspfad einzuhalten. Somit bitte ich auch in Zukunft darum, wenn wir über diese Dinge sprechen, dass wir zumindest in unseren Debatten versuchen, die Begriffe auseinanderzuhalten und nicht mit Begriffen zu arbeiten, die so unscharf sind, dass sie nicht zur Klärung des Sachverhalts beitragen.
Ich habe mir diese Sanierungsvereinbarung angesehen, und ich fand einen Absatz, den Absatz drei, eigentlich ausgesprochen vernünftig. Darin steht im Kern, ich will das jetzt nur teilweise wiederholen, dass man auf die unterschiedlichen Ausgangslagen der beiden Städte Bremen und Bremerhaven eingehen muss und insbesondere das Bestehen spezieller Problemlagen berücksichtigen sollte. Spezielle Problemlösungen sollten durch spezielle Schwerpunkt––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
setzung – wohlgemerkt durch systematische Berücksichtigung dieser Problemlagen – in irgendeiner Weise in Augenschein genommen werden, und es sollte geholfen werden, sie zu lösen.
Ich habe jetzt einmal nachgeschaut, an welcher Stelle sich diese systematische Berücksichtigung von besonderen Problemlagen eigentlich in der Vereinbarung niederschlägt oder die Berücksichtigung der Tatsache, dass es vielen Bremerhavenerinnen und Bremerhavener noch schlechter geht als Bremerinnen und Bremern. Wir können alle zusammen die Summe der sozialen und gesellschaftlichen Probleme, wie Arbeitslosigkeit und Kinderarmut, im Schlaf herbeten, jede Fraktion ist dazu in der Lage! Wir wissen, dass es Bremerhaven an diesen Punkten in vielen Fällen noch deutlich schlechter geht als Bremen. Das ist statistisch bewiesen, und man erlebt es täglich.
Die Frage ist also: Berücksichtigt diese Sanierungsvereinbarung diese unterschiedlichen Ausgangslagen systematisch? Es ist zu begrüßen, dass diese acht Millionen Euro für die Betreuung der unter Dreijährigen nach Bremerhaven gehen. Das ist aber für mich noch keine Systematik. Eine Systematik wäre es, wenn Bremerhaven unter Berücksichtigung der besonderen Problemlagen verpflichtet wird, unter Umständen einen geringeren Konsolidierungsbeitrag im Verhältnis zu Bremen zu leisten. Ich habe mir das jetzt angeschaut, es stimmt, die Reduzierung des Haushaltsdefizits ist so organisiert, dass die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven ein Haushaltsdefizit von rund 735 Millionen Euro reduzieren müssen. Das ist jetzt aufgeteilt auf Bremen und Bremerhaven, 83 Prozent Stadt Bremen, 17 Prozent Stadt Bremerhaven.
Ich habe mir einmal angeschaut, wie viele Einwohnerinnen und Einwohner Bremen und Bremerhaven haben. Die Stadt Bremen hat derzeit ungefähr 547 Millionen Einwohner, 113 Millionen Einwohner Bremerhaven.
Sehen Sie, das ist das Problem! Ich finde es gut, dass meine Bitte, darauf zu achten, schärfer zu argumentieren, unmittelbar umgesetzt worden ist und dass ich auf diesen Fehler aufmerksam gemacht worden bin. Wir haben selbstverständlich nicht 547 Millionen Einwohner, sondern wir haben 547 000 Einwohner in der Stadt Bremen und 113 000 Einwohner in der Stadt Bremerhaven. Das verteilt sich 83 Prozent zu 17 Prozent. Das heißt, jeder Bremerhavener leistet einen gleichen Beitrag zur Reduzierung des Haushaltsdefizits wie jeder Bremer.
Ich finde, das ist keine systematische Berücksichtigung der besonderen Problemlagen Bremerhavens. Deswegen glaube ich, dass diese Vereinbarung zur Konsolidierung der Haushalte eben genau diesen Anspruch, der in Paragraf 3 formuliert wird, nicht berücksichtigt. Ich nehme das zur Kenntnis, und ich
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin über den staatstragenden Tiefgang dieser Debatte etwas überrascht. Für mich ist das, was hier passiert, weder bemerkenswert noch von Freiwilligweit der freiesten Gemeinde in dieser Bundesrepublik bestimmt, sondern es ist schlichtweg eine Notwendigkeit. Wer die Unabhängigkeit und die Eigenständigkeit des Landes Bremen erhalten will, der muss dafür sorgen, dass alle Gebietskörperschaften aufeinander zugehen. Das ist für mich eine selbstverständliche Verpflichtung. interjection: (Beifall bei der SPD)
Es ist die Verpflichtung des Magistrats und Senats gewesen, genau dies zu erreichen, und das haben sie getan. Das finde ich in der Sache auch richtig. Aber, man sollte das insgesamt nicht überhöhen, sondern man soll zur Kenntnis nehmen, dass die Vereinbarung, so wie sie jetzt vorliegt, dazu beiträgt, dass Bremerhaven in seiner Einnahmestruktur gestärkt und gesichert ist. Es kommt zu keiner Schlechterstellung. Frau Piontkowski hat gesagt, man muss immer schauen, ob das kommen wird. Dann haben Sie den Text nicht gelesen. Es steht ausdrücklich darin, es kommt zu keiner Schlechterstellung. Das betrifft insbesondere auch das Finanzzuweisungsgesetz, über das wir 2013 zu reden haben. Aus diesem Grund stellt sich diese Frage für mich überhaupt nicht, weil es in dieser Vereinbarung geregelt ist. Ich finde es schon bemerkenswert, wenn man hier erklärt, nun müsse man mit dem Sparen auch anfangen. Ich weiß nicht, wo Sie die ganzen Jahre gelebt haben.
Wenn Sie sich in Bremerhaven und auch in Bremen anschauen, welche Bemühungen unternommen worden sind, um das Wort von Herrn Rupp aufzunehmen, nicht zu sparen, sondern eine Ausgabenreduzierung vorzunehmen, dann könnten Sie feststellen, dass dies schon längst Realität ist.
Es ist unbestritten, dass Bremerhaven aufgrund der besonderen Problemlage einen besonderen Bedarf hat. Dem sind die Regierungen, die ich kenne und selbst ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
miterlebt habe, da waren die Farben ziemlich egal, auch gefolgt. Bremerhaven hat einen höheren Anteil zum Beispiel an Investitionszuweisungen bekommen, völlig zu Recht bekommen, das ist überhaupt keine Frage. Es wird auch in Zukunft so sein, weil in Bremerhaven nach wie vor hoher Bedarf ist. Das heißt, was wir hier jetzt sehen, ist die Grundsicherung der Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften. Darüber hinaus ist aber klar, dass das Land Bremen weiterhin Bremerhaven unterstützen wird, weil das Land Bremen, wenn es denn Land sein will, es ohne Bremerhaven gar nicht sein kann.
Aus diesem Grund begrüße ich die Sanierungsvereinbarung und stelle dann aber noch einmal fest, dass wir hier, ich komme auf das zurück, was wir heute Morgen in der Debatte hatten, als Landtagsabgeordnete stehen. Das, was wir haben, ist die Verwaltungsvereinbarung, das heißt, die Verwaltung hat sich auf etwas geeinigt. Es kommt darauf an, dass wir als Parlamentarier sowohl hier in der Bremischen Bürgerschaft als auch in der Stadtverordnetenversammlung dafür sorgen, dass die Haushalte auch entsprechend aufgestellt werden. Das heißt, jeder ist auch in der Verantwortung, dass die Sanierung gelingen kann, und zwar als Abgeordnete, aber nicht zu fragen: Ist es die Rolle des Magistrats oder des Senats? Nein, wir sind der Haushaltsgesetzgeber! – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Liess hat recht, man sollte nicht überhöhen, was Aufgabe der Verwaltung ist, aber Herr Dr. Eversberg hat auch recht.
Es ist tatsächlich ein gutes Dokument und ein Dokument, das einen Zehn-Jahres-Plan beinhaltet, der mit dem Magistrat und dem Senat abgesprochen worden ist. Es ist, glaube ich, ein Weg zwischen den Verwaltungen der beiden Städte und des Landes Bremen gefunden, der sehr gut und sehr positiv auch Wirkungen zeigen wird. Wir sind jedenfalls fest davon überzeugt und freuen uns über die vereinbarte Regelung. Es ist einiges gesagt worden. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Budgetrecht sowohl der Stadt Bremerhaven als auch der Stadt Bremen und des Landes Bremen natürlich davon nicht berührt ist. Wir haben Regeln im Gesamtrahmen, die für Bremerhaven bedeuten, zwölf Millionen Euro strukturelles Defizit im Jahr abzubauen.
Das kann man sowohl bei den Ausgaben als auch bei der Erhöhung der Einnahmen machen. Das ist für Bremerhaven sicherlich eine schwierige Aufgabe, das wissen wir auch, darum sind wir umso dankbarer, dass das so vereinbart worden ist. Ich will zwei Punkte klarstellen! Leider kann ich Ihnen nicht verkünden, dass das ein Programm zum Schuldenabbau ist, sondern es ist leider nur ein Programm, die Neukreditaufnahme zu begrenzen. Schuldenabbau werden wir im Jahr 2020 besprechen, hoffentlich aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Ländern im Rahmen der Föderalismuskommission, die bei Gelegenheit ja ansteht. Tatsächlich ist es aber so, dass auch in dieser Vereinbarung festgehalten ist, dass Bremen, Bremerhaven und das Land Bremen weiterhin Schulden aufnehmen werden, auch nicht in geringem Maße. Einen zweiten Punkt will ich noch klarstellen! Mit Vergleichen bei den Einwohnerzahlen muss man sehr aufpassen, vor allem wenn man in der Bürgerschaft sitzt. Das Land Bremen ist nämlich auch beteiligt, und Bremerhaven gehört übergreifend natürlich auch dazu. Das gehört zur Wahrheit dazu, und dann ist das Verhältnis ein etwas anderes. Wir sind sehr froh, dass die Vereinbarung getroffen worden ist. Ich glaube, wir werden in neun Jahren abrechnen und schauen, ob das funktioniert hat. Wir sind guter Hoffnung, dass es auch funktionieren wird. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 18/148, Kenntnis. Meine Damen und Herren, es ist jetzt 12.55 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) bis 14.30 Uhr.
(Unterbrechung der Sitzung 12.55 Uhr) * Vizepräsidentin Schön eröffnet die Sitzung wieder um 14.32 Uhr. Vizepräsidentin Schön: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.
Haushaltseckwerte auch für Investitionen in Bildung, soziale Teilhabe und öffentliche Strukturen korrigieren! Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 7. Dezember 2011 (Drucksache 18/157)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen den Antrag, dass die Eckwertbeschlüsse für den Haushalt 2012 zumindest im Rahmen der nach den Konsolidierungsvereinbarungen zulässigen Neuverschuldung korrigiert werden. Ich werde im Folgenden begründen, warum wir das so sehen.
Zunächst einmal gilt es, auch begriffliche Unschärfen zu klären. Wenn wir sagen, wir wollen in Bildung, soziale Teilhabe und öffentliche Strukturen investieren, wissen wir natürlich, dass Mittel, die dort ausgegeben sind, im haushalterischen Sinne in aller Regel keine Investitionsmittel sind, sondern konsumtive Ausgaben. Dieser Begriff der Investitionen ist aber ein verengter Begriff, und wir begreifen Geld, das man in Bildung steckt, Geld, das man in öffentliche Strukturen steckt, auch als Investitionen für die Zukunft. Deswegen bitte ich, den Begriff der Investitionen so zu werten.
Wir begreifen es auch deswegen als Investition, weil wir selbstverständlich wissen, dass wir nicht über Geld reden, das wir im Haushalt haben, sondern wir sprechen immer über Geld, das wir in Form von Neuverschuldung aufnehmen müssen und für das Bremen Zinsen bezahlen muss. Selbstverständlich! Wir wissen auch, dass derzeit die Zinsen auf dem Markt noch vergleichsweise niedrig sind.
Nach unserer Meinung gibt es einen politischen Entscheidungsbedarf, dem wir uns stellen müssen. Wann sind die gesellschaftliche Rendite und die konkreten Ausgabenersparnisse für die Zukunft und Ähnliches eigentlich höher als die Zinsen, die wir für neue Schulden aufnehmen müssen? Ist es manchmal nicht auch zulässig, dass man dann für Dinge, die sich nicht unmittelbar in Geld rentieren, sondern eher in den sozialen Zusammenhalt, möglicherweise höhere Zinsen hinnimmt?
Jetzt haben wir im Rahmen der Debatte über die Konsolidierungsvereinbarung mit Bremerhaven über Haushaltkonsolidierung gesprochen. Es wurde klar, Haushalt konsolidieren, Haushaltsdefizite verringern kann man, indem man Ausgaben kürzt, indem die Einnahmen steigen oder man die Einnahmen steigen lässt. Jetzt haben wir eine vergleichsweise interessante Situation, mit der wir so vor einem Jahr, vor zwei Jahren eigentlich nicht rechnen konnten. Wir haben die interessante Situation, dass die öffentlichen Einnahmen und auch die Einnahmen Bremens mehr als deutlich gestiegen sind und wir eine Prognose für die Zukunft haben, dass diese Steigerung nicht gleich wie––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der zurückgenommen wird, sondern dass die Einnahmen vergleichsweise konstant und zumindest in dem Zeitraum vergleichsweise gut sind, den wir überschauen können.
Ich will ein paar Zahlen nennen. Im Jahr 2011, sagt der aktuelle Finanzbericht der Senatorin, werden wir wahrscheinlich die notwendige Konsolidierungsgrenze um mehr als 370 Millionen Euro unterschreiten. Das heißt, wir erreichen die Kriterien des Konsolidierungspfads und haben noch einen Abstand von ungefähr 370 Millionen Euro, bis wir ihn verletzen. Das ist viel!
Wir haben im Mai letzten Jahres die Grundlagen für den Haushalt 2012 bekommen, das war die MaiSteuerschätzung im letzten Jahr. Wir haben einen Finanzplan und Eckwerte der Finanzsenatorin, die das berücksichtigt. Dieser Plan für die Jahre 2012, 2013, 2014 und folgende lässt ebenso einen Abstand zur möglichen Neuverschuldung zu wie im letzten Jahr. Dieser Abstand beträgt im Jahr 2012 134 Millionen Euro, im Jahr 2013 118 Millionen Euro, im Jahr 2014 105 Millionen Euro und im Jahr 2015 ungefähr 50 Millionen Euro, in der Summe 406 Millionen Euro. Man könnte sagen, das ist vernünftig, weil man nicht weiß, wie sich die Wirtschaft entwickelt. Wir wissen nicht, ob sich das alles nicht wieder ändert, und wir brauchen einen gewissen Puffer, damit wir nicht aufgrund von Einnahmesteigerungen und Unwägbarkeiten die Konsolidierungsgrenze verletzen. Darüber kann man reden.
Jetzt gibt es eine November-Steuerschätzung. Die November-Steuerschätzung sagt, im Vergleich zur Vorjahresschätzung, also zur Mai-Schätzung, verbessern sich die Einnahmen im Jahr 2012 noch einmal um 117 Millionen Euro, im Jahr 2013 um 197 Millionen Euro, im Jahr 2014 um 101 Millionen Euro und im Jahr 2015 um 108 Millionen Euro. Wir reden also für das Jahr 2012 von einem Abstand zur Konsolidierungsgrenze von ungefähr 250 Millionen Euro. Wir haben mit der Vereinbarung gesagt, wir dürfen maximal so viel wie die Mai-Steuerschätzung, das heißt, wir haben im Moment einen Spielraum von 134 Millionen Euro, die wir zusätzlich in die Eckwerte einstellen könnten, und hätten dann immer noch eine Reserve von ungefähr 117 Millionen Euro zum Erreichen der Konsolidierungsgrenze.
Ich sage einmal: Erstens gibt es eine Reserve, die wirtschaftliche Schwankungen und Einnahmeprognosen ausgleicht, und zweitens haben wir dann die Möglichkeit, das zu machen, womit wir unseren Antrag begründen, nämlich in Bildung, in soziale Teilhabe und in öffentliche Strukturen zu investieren, möglicherweise auch dafür zu sorgen, dass wir auf Risiken, von denen wir jetzt schon möglicherweise wissen, dass sie auf uns zukommen – so im Bereich von Krankenhäusern et cetera – reagieren.
chen, dass es kneift, dass es überall eng ist. Wir reden bei den Krankenhäusern darüber, wir haben bei der Stadtbibliothek darüber gesprochen, wir sprechen bei der Polizei und bei den Schulen darüber. Am allen Ecken und Enden sind wir da in einer Situation, in der wir feststellen, Personal und Ausstattung im öffentlichen Bereich sind in vielen Fällen an einer Grenze, weswegen möglicherweise der Betrieb gefährdet ist. Das ist in vielen Fällen bestätigt worden.
Deswegen werbe ich dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt – ich bin auch gleich fertig – die Eckwerte erhöhen, denn im Moment entsteht der Zwang zum Kürzen nicht durch den Konsolidierungspfad, sondern durch politischen Beschluss dieser Landesregierung. – Danke! (Beifall bei der LINKEN)