Die Maßnahmen reichen Ihnen aber wieder einmal nicht aus. Sie fordern weitere Erleichterungen des Aufenthaltsrechts für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen.
Ihre Forderungen machen aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt aber keinen Sinn. Warten Sie doch erst einmal die Wirkung der geplanten Erleichterungen ab, bevor Sie weitergehende Schritte fordern!
Sie wollen den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Im Übrigen befindet sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung derzeit noch in der Abstimmung im Bundesrat und im Bundestag, und die abschließende Abstimmung steht noch aus.
Der alleinige Fokus auf das Aufenthaltsrecht greift aus unserer Sicht außerdem zu kurz. Vielmehr sollten wir uns auch einmal fragen, warum so viele internationale Talente Bremen nach dem Studium verlassen, obwohl sie berechtigt wären, hier eine Arbeit aufzunehmen. Es ist einfach, nur Verbesserungen bei den anderen einzufordern, dabei gäbe es durchaus eine Reihe von Möglichkeiten, wie wir auch in Bremen selbst die Perspektiven von ausländischen Hochschulabsolventen verbessern könnten. Um junge Menschen, die im Land Bremen studiert haben, stärker an unsere Stadt zu binden, braucht man zum Beispiel
mehr private Patenschaften, maßgeschneiderte Stipendien und ein Gastfamilienprogramm. Das sind Ansätze, die ich von Ihnen noch überhaupt nicht gehört habe. In Ihrer Großen Anfrage fragen Sie danach, wie sich die Willkommenskultur für Hochqualifizierte verbessern ließe. Willkommenskultur kann man aber nicht nur durch Veränderungen von Verordnungen und Gesetzen schaffen, sie entsteht durch interkulturellen Austausch und gelebtes Miteinander. Ein hervorragendes Beispiel dafür bildet die Jacobs University. Mehr als 30 Prozent der Absolventen bleiben in Bremen und sind im Großraum Bremen beschäftigt. Dieses Erfolgsmodell sollte weiter unterstützt werden.
Die staatliche Willkommenskultur in Bremen fängt bei der Ausländerbehörde an. Dort müssen nach wie vor ausländische Hochschulabsolventen, die wir in Bremen haben wollen, vorstellig werden. Dort stellt sich die Situation nach wie vor wie folgt dar: Termine für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis lassen sich nur schwer vereinbaren, man erhält weder telefonisch noch per E-Mail Auskunft, die Menschen müssen stundenlang warten oder werden sogar weggeschickt, obwohl sie zu Beginn der Öffnungszeit schon dort waren, die Mitarbeiter sind überlastet und frustriert. Das ist die Willkommenskultur in der Bremer Ausländerbehörde, und dafür tragen Sie die Verantwortung!
Wie heißt es so schön in der Koalitionsvereinbarung? Das Stadtamt ist die Visitenkarte der öffentlichen Verwaltung. Davon steht aber in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage natürlich nichts. Für die Verbesserung der Willkommenskultur ist aus Ihrer Sicht ausschließlich die Bundesregierung zuständig. Wir halten dies für zu einseitig und unaufrichtig und lehnen Ihren Antrag deshalb ab.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaft begrüßen. Seien Sie ganz herzlich willkommen! interjection: (Beifall)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auslöser ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
dieser Debatte ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Aufenthalt für Hochqualifizierte aus Nicht-EUStaaten vom Mai 2009. Sie sollte eigentlich bis zum 19. Juni 2011 im nationalen Recht aufgenommen werden.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gestern im Innenausschuss des Bundestags beraten wurde und morgen im Bundestag beschlossen werden soll. Das parlamentarische Verfahren ist also weitgehend abgeschlossen. Auch der Bundesrat hat das Gesetz bereits beraten und schon am 10. Februar Änderungen vorgeschlagen. Nach einigen Änderungen ist jetzt ein Gesetz herausgekommen, das erstens die Arbeitsaufnahme für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erleichtert, sie können für sechs Monate nach Deutschland kommen, um Arbeit zu suchen. Zweitens wurde das notwendige Jahresbruttoeinkommen von bisher 66 000 Euro auf 33 000 Euro gesenkt. Drittens haben Hochqualifizierte bessere Bedingungen zum Beispiel beim Familiennachzug, bei der Freizügigkeit innerhalb der EU und bei den Fristen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Wir lehnen es ab, dass eine bestimmte volkswirtschaftlich vermeintlich besonders nützliche Gruppe hier privilegiert behandelt wird. Gleichzeitig wird Menschen, die zurzeit zufällig einen weniger benötigten Beruf haben, der Zuzug erschwert. Sie müssen schon vor der Einreise Deutschkenntnisse erwerben, unterliegen der Vorrangigkeitsprüfung und vielem mehr. Dieses Gesetz folgt der üblichen Nützlichkeitslogik der Einwanderungspolitik, die sich für nützliche Eliten öffnet, sich allen anderen gegenüber aber verschließt und abschottet. Der Gesetzentwurf hat aber auch einige Verbesserungen für Selbstständige und Studierende, auf die ich noch zu sprechen komme.
Jetzt aber erst einmal zu den Fachkräften! Es gibt Hochqualifizierte aus Drittstaaten, die gern ein paar Jahre Berufserfahrung in der EU sammeln wollen. Das sollen sie gern machen können, dabei müssen aber zwei Punkte beachtet werden: Erstens ist zu vermeiden, dass die EU einmal mehr wichtige Ressourcen von Drittstaaten abgreift. Volkswirtschaftlich ist es für diese Länder schädlich, wenn die sogenannten Leistungsträger dauerhaft abwandern. Das nennt man dann Brain-Drain-Effekt.
Zweitens müssen Dumpinglöhne verhindert werden. Es kann nicht angehen, dass sich die Wirtschaft jetzt mit vergleichsweise billigen Arbeitskräften aus dem Ausland versorgt. Die Fachkräfte aus Drittstaaten müssen genauso bezahlt werden wie die Fachkräfte aus der EU. Die durchschnittlichen Einstiegsbruttogehälter im Bereich Maschinenbau, Informatik oder bei Ingenieuren liegen bei ungefähr 40 000 Euro im Jahr, daran sollten sich auch die Einkommensgrenzen für die Fachkräfte aus Drittstaaten messen. So viel zu den Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten, mit denen die Wirtschaft in der EU die offenen Stellen günstig besetzt!
Im Unterschied zu ihnen gibt es noch die studierten Drittstaatenangehörigen an deutschen Hochschulen; auf sie zielt der Antrag von der SPD und den Grünen ab, über den wir hier heute abstimmen. Wenn Studierende aus Nicht-EU-Staaten ihr Studium an deutschen Hochschulen beendeten, hatten sie bisher ein Jahr Zeit, einen Job zu finden – das hat mein Kollege Herr Bolayela auch erwähnt –, danach erlosch die Aufenthaltserlaubnis. Die SPD im Bundestag hat eine Verlängerung auf 18 Monate gefordert, das wurde auch im Gesetzentwurf aufgenommen. Für Bremen werden zwei Jahre vorgeschlagen, das finden wir gut, denn gerade der Berufseinstieg ist hier schwierig. Damit das noch in die Gesetzesänderung einfließt, muss sich der Senat aber beeilen, denn morgen wird das Gesetz abschließend im Bundestag beraten. Außerdem wurde während des Gesetzgebungsverfahrens die Verlängerung der zulässigen Arbeitstage während des Studiums von 90 auf 120 Tage aufgenommen. Zukünftig dürfen Studierende aus einem Drittstaat neben ihrem Studium 120 ganze oder 240 halbe Tage arbeiten. Das ist immerhin besser als bisher, da 90 Tage natürlich nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der vorliegende Antrag will diese Beschränkung ganz aufheben, dem stimmen wir auch zu. Dann muss der Senat eine neue Bundesratsinitiative ergreifen. Den Punkt 1 b verstehen wir nicht, denn für Absolventinnen und Absolventen einer deutschen Hochschule gibt es keine Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze im Bundesgesetz bezieht sich, wie gesagt, auf Fachkräfte, die hierher kommen, um zu arbeiten, aber nicht auf Drittstaatenangehörige, die hier studieren. Trotzdem stimmen wir dem Antrag zu, da er einige Verbesserungen für Studierende beinhaltet. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte gern auf einige Fragen antworten, die die CDU und Frau Grobien gestellt haben: Warum verlassen die hochqualifizierten Studenten, die ihr Studium abgeschlossen haben, das Land? Warum ist das der Fall? Zwei Gründe möchte ich gern hervorheben: Ein Grund dafür sind allein die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, und die sind eine zentrale Barriere für die Studenten, die noch keinen Job gefunden haben und sich hier verankern und auch eine Basis finden können. Der zweite Grund sind die Ergebnisse des Modellprojekts mit anonymisierten Bewerbungen, das haben wir gestern im Rahmen der Fragestunde besprochen. Drei große Behörden und zwei große Kon––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
zerne haben sich an diesem Modellprojekt beteiligt. Man hat geschaut, welche Chancen sich bei Bewerbungen ohne Foto, Namen, Angabe von Herkunft, Religion, Geschlecht und Hautfarbe ergeben. Sie lagen bei 30 Prozent, wenn man alles vorlegt, und bei 70 Prozent, wenn man das bei einer Bewerbung nicht vorlegt. Ich finde, das spricht auch für die Situation in Deutschland, und wir haben hier einen großen Nachholbedarf.
Ich freue mich über die ganz klare Antwort des Senats zu Frage 5, bei der ich etwas zur sozialpolitischen Dimension dieser Diskussion gefragt habe. Da hat sich der Senat richtig deutlich positioniert. Er lehnt die Regelung über das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis ab. Das ist nicht in Ordnung, das ist ein falsches Signal, schreibt er in der Antwort, das entspricht auch nicht der Willkommenskultur. Ich finde, klarer kann man das nicht sagen. Man kann nicht einfach, nachdem jemand eine Arbeit aufgenommen hat und diese aus welchem Grund auch immer nicht mehr behalten kann, die Existenz dieser Menschen in Deutschland löschen, sodass sie sofort wieder ausreisen müssen. Das ist keine Perspektive für Familien und für Kinder, man kann hier überhaupt nichts planen.
Frau Grobien, ich finde es sehr wichtig, dass man diesen Gesetzentwurf nicht kritiklos hinnimmt. Für die Gesamtbeurteilung ist die Frage der Aufenthaltsregelung sehr entscheidend. Wenn man beim Ansatz für die Blue Card – und so ist es jetzt – gleich schon vom Misstrauen vonseiten des Gesetzgebers betroffen ist, dass man bei einem Arbeitsvertrag bezüglich der Sozialbeiträge oder der Begrenzung der Geltungsdauer gleich eine Auflage macht, dann ist das, finde ich, keine Willkommenskultur. Deshalb ist diese Blue Card nur ein bundesrepublikanisches Modell. Ich finde, solch eine vornehmere Art der Blue Card zeigt, dass die Bundesrepublik aus ihrer 50-jährigen Erfahrung mit Arbeitsmigranten nichts gelernt hat. Diese Blue Card ist eine Duldung erster Klasse, deshalb sind wir damit nicht einverstanden.
Ich möchte zum Schluss einen Punkt ansprechen, der auch vorhin kurz erwähnt worden ist! Ich finde, im Zusammenhang mit der Blue Card sollten wir auch über die Einrichtung eines Welcome Centers nachdenken wie beim Modell in Hamburg, das seit dem Jahr 2007 sehr gut funktioniert. Dort können die eingewanderten Familien, die hochqualifiziert sind, auch mit Terminabsprachen, zum Beispiel zwischen der Handelskammer und der Ausländerbehörde, die ganzen Formalitäten erledigen. Ich muss sagen, ich war so beeindruckt von diesem Modell in Hamburg, dass
ich gedacht habe: Warum schicken wir alle möglichen Migranten und Zuwanderer zu unserer Ausländerbehörde, die nicht so angenehm ist, und warum schicken wir sie nicht zur Handelskammer? – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der CDU, leider haben Sie hier eine Möglichkeit verpasst, sich auch zum Thema Integration zu bekennen. Ich kenne diese fest ideologisch geprägte Debatte. Vor 20 Jahren war ich noch Asylbewerber, und ich glaube, in den letzten 20 Jahren hat sich viel hier in Bremen getan, und diesen Weg wollen wir weiterführen.
Wir müssen alle gemeinsam lernen, dass die Globalisierung ein internationaler Faktor ist. Der Wettbewerb um die besten Köpfe ist nicht nur in Bremen zu regeln oder national, sondern international. Jeder möchte die Besten bei sich behalten. Deshalb ist es für uns Bremer auch selbstverständlich, dass wir diesen Studenten, die sowieso von unserem Geld ihre Ausbildung gemacht haben – wir haben gezahlt –, hier auch diese Möglichkeit geben.
Genau! Gezahlt haben wir ja sowieso! Einige von ihnen wollen auch gern hier weiter arbeiten und leben, und das ist für uns selbstverständlich! Wir können nicht die ganze Welt hierher holen, aber wir können immer noch entscheiden, was wir tun können und was nicht. Wir wollen dies, das ist Fakt, in die Praxis umsetzen, wir sind nicht mehr bei der Theorie.
Es ist ungerecht, wenn Menschen trotz guter Leistungen keine Perspektive sehen. Ich glaube, als Christdemokraten kennen Sie sich da auch besser aus. Das heißt, wenn die Menschen Leistung erbringen und trotzdem keine Chance haben, haben sie irgendwann keine Motivation mehr, irgendwann haben sie keine Lust mehr.
Auf der anderen Seite haben wir Kinder mit Migrationshintergrund, trotz unserer Möglichkeiten, was wir versuchen, hier in Bremen in der Bildung zu machen, und ganz wenige schaffen sogar das Abitur. Warum ist das so? Es ist so, weil sie – ich sage nicht alle – grundsätzlich keine Möglichkeiten sehen. Ohne Perspektive, sage ich, brauchen sich die Menschen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
auch nicht mehr anzustrengen. Das ist ein Signal. Wir wollen hier ein Signal senden, das sagt, in Ordnung, diejenigen, die gut sind, wer es möchte, wer es schaffen kann, hat auch die Möglichkeit. Diese Tür aber immer zu schließen und zu sagen, nein, du kannst so gut sein, bei uns kommst du aber nicht hinein, du hast hier keine Chance, das ist überhaupt nicht in Ordnung!
Zur Blue Card habe ich noch ein paar Worte! Was die Kollegin Frau Dr. Mohammadzadeh hier gesagt hat, finde ich gut: Solange ein Arzt aus Ghana oder Brasilien unsere Sprache kann, sollte er auch die Möglichkeit haben, als Arzt zu arbeiten, wir lassen ihn nicht im Taxigewerbe oder in der Fabrik arbeiten. Diese Möglichkeit, dieses Signal muss vorhanden sein. Das ist wichtig, und ich glaube, auch Sie, wir alle sollten ihnen diese Möglichkeit geben. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema beschäftigt uns schon seit Langem, und es ist erstaunlich, wie schwer sich die Bundesregierung damit tut, Dinge zu realisieren, aufzunehmen und zu verändern. Ich habe den Eindruck, dass bei der Debatte über Ausländer im Grunde genommen immer noch eine Ideologie prägend ist, die in der Realität völlig überholt ist. Wir diskutieren, und ein Teil dieses Hauses ist nach wie vor davon überzeugt, dass wir niemals die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren dürfen. Das ist gerade ein Credo, das Sie als Christdemokraten vor sich hertragen.
Wenn man sich die Realität anschaut, dann wissen wir, dass heute 60 Prozent aller Eingebürgerten die doppelte Staatsangehörigkeit schlichtweg deshalb besitzen – das gilt auch für die CDU-Länder –, weil die wenigsten Bürger unseres Landes in der Lage sind, die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ihres Heimatlandes überhaupt zu realisieren. Häufig gibt es dort keine Verwaltung, die so etwas überhaupt handhaben und begreifen kann. Deswegen ist es, wie gesagt, immer ein Grundproblem, Realitäten zu sehen.
So ist es natürlich auch bei der Lage der Hochschulabsolventen in der Bundesrepublik: Man gestattet ihnen in der Tat zu studieren, man gibt ihnen einen Aufenthaltstitel, aber dann ist man auch sehr darum bemüht, sie so schnell wie möglich auch wieder loszuwerden. Nur so kann man begreifen, was seit vielen Jahrzehnten geltendes Recht in dieser Bundesrepublik ist, dass man sagt: Wenn man seine Prüfung er
folgreich bestanden hat, hat man ein Jahr Zeit und keinen Tag länger, um hier einen Job in der Qualifikation zu finden, in der man ausgebildet worden ist. Damit man in der Zwischenzeit kein Vermögen ansammelt, darf man auch nur 90 Tage im Jahr in einer minderqualifizierten Tätigkeit arbeiten. So etwas schreibt jemand auf, der im Grunde genommen schon von Anfang an damit die Erwartung verbindet, dass derjenige, der hier studiert und einen erfolgreichen Abschluss gemacht hat, dieses Land auch bald wieder verlässt. Das ist die geltende Rechtslage in dieser Bundesrepublik. Heute sieht man Probleme auf dem Arbeitsmarkt, und da beginnen diese Grundsätze langsam etwas aufzubrechen.
Wir haben gegenwärtig eine Debatte im Bundesrat. Der Bundestag wird sich morgen mit dieser Frage beschäftigen. Da geht es in der Tat zunächst einmal um die Frage, wie lange man hier in der Bundesrepublik nach einem Arbeitsplatz suchen darf, und dabei ist ein Kompromiss entstanden. Auf der einen Seite stand die Beibehaltung dieser 12-Monats-Regelung, auf der anderen Seite waren es 24 Monate, und herausgekommen ist ein Kompromiss. Ich würde sagen, wir haben keine andere Alternative, als diesem Schritt zuzustimmen. 18 Monate sind besser als 12 Monate, aber es bleibt hinter dem zurück, was die Bürgerschaft verlangt. Wir sollten uns da deswegen aber nicht verweigern, ebenso nicht bei der Frage, an wie vielen Tagen man hier arbeiten darf. Korrekt wäre, diese Regelung ersatzlos zu streichen. Im Zweifel wird wieder ein Kompromiss dabei herauskommen, dass man dann 120 oder 150 Tage arbeiten soll. Es ist alles nicht hilfreich, aber wir sind in dieser Bundesrepublik ja auch für kleine Fortschritte dankbar.
Wir werden auch sehr wahrscheinlich der Blue Card zustimmen, weil natürlich diese Absenkung der Mindestgrenzen in der Tat ein Zeichen ist. Ich glaube, es ist nicht den humanitären Erkenntnissen dieser Bundesregierung geschuldet, sondern es stehen ganz harte wirtschaftliche Interessen dahinter: Man versucht, den Arbeitsmarkt zu regulieren. Das kann zu Problemen führen, das darf man nicht übersehen. Deswegen kann man auch nicht sagen, dass man diese Mindestgrenzen beliebig nach unten korrigiert. Wir müssen auch daran denken, dass die Absolventen, die hier ausgebildet worden sind, ein vernünftiges Gehalt erzielen können müssen, deswegen gibt es da Untergrenzen. Ich denke aber, dass wir mit dieser Regelung – 44 000 Euro auf der einen Seite, auf der anderen Seite 33 000 Euro für den Bereich der Mangelberufe – auch wieder einen Schritt getan haben. Wenn man sich daran erinnert: Wir sind einmal mit 66 000 Euro gestartet. Das ist auch für diese Bundesregierung schon ein gewaltiger Schritt nach vorn, das Ganze ist aber, wie gesagt, nicht konsequent.
Man sieht ja auch, wie schwierig es ist, sich in anderen Bereichen zu bewegen. Wir diskutieren seit zehn Jahren über eine Altfallregelung mit immerwährenden Verlängerungen von Jahr zu Jahr in der In
nenministerkonferenz. Es ist immer das Problem, dass es stichtagsbezogene Regelungen sind, die viele Menschen ausschließen, die diesen Tag nicht erreicht haben. Das Ganze einmal in einem großen Wurf zu regulieren und dazu beizutragen, dass die Zahl der Geduldeten deutlich nach unten geführt wird, ist mit dieser Bundesregierung nicht zu machen. Ich sage sehr deutlich, wir werden alle Spielräume im nationalen Recht ausnutzen, um jedenfalls für Bremen die Zahlen weiter zu korrigieren. Wir haben inzwischen die Hälfe des Weges erreicht, aber es sind immerhin noch über 1 500 Personen, die nur geduldet werden. Mein Ziel ist es, diese Zahl deutlich herunterzufahren und auf mindestens die Hälfte zu reduzieren.