Protokoll der Sitzung vom 26.04.2012

Letztlich steht ACTA eben dafür, dass keine vernünftigen Lösungen mit ACTA auf den Weg gebracht werden können, das ist jetzt endlich auch allen klar geworden! Der schwammige Inhalt, der uns nach langer Zeit zur Verfügung gestellt worden ist, lässt viel Interpretationsspielraum zu, Internetprovider könnten beispielsweise als eine Art Internetpolizei fungieren. Das ist einer der Punkte, die hauptsächlich kritisiert wurden.

Ein weiterer Punkt ist, und das ist das, was wir Grüne immer sagen, viele andere Parteien tragen das auch mit: Wir sind klar gegen Regelungen, die zur Einschränkung der Bürgerrechte führen. Das muss man ernst nehmen, gerade dann, wenn junge Menschen auf die Straße gehen und für diese Interessen eintreten. Es geht auch nicht – und dafür hat ACTA gesorgt, und das ist ziemlich bedauerlich –, dass ACTA einen Graben zwischen denen, die Urheberrechte besitzen, und denen, die eine Art Freiheit im Netz wollen, aufgerissen hat.

ACTA hat aber auch endlich eine interessante Debatte ausgelöst, nämlich die Debatte über Urheberrechte, über Verwertungsrechte, kann alles im Netz umsonst sein, ist das Netz ein rechtsfreier Raum, und was ist mit den Downloads? ACTA hat auch die Debatte über die ganzen dubiosen Methoden der Anwälte mit sich gebracht, über den Abmahnwahn, der häufig ziemlich fehlerhaft ist. Insofern hat ACTA auch positive Nebeneffekte, weil man sich jetzt endlich auf den Weg gemacht hat, dort nachzujustieren.

In unserem Antrag ist formuliert, dass wir Regelungen zur Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums fordern. Wir sind überzeugt, dass es einen alternativen Weg gibt, um einerseits geistiges Eigentum zu schützen und andererseits ein zeitgemäßes Urheberrecht zu entwickeln.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sollte sich für die Ablehnung von ACTA im Europäischen Parlament keine Mehrheit finden, würde die Bewahrung des Urheberrechts durch Weiterentwicklung in jeglicher Form behindert und der derzeitige Konflikt, den wir zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und den freiheitlichen Netzre

geln haben, entsprechend zementiert werden, und das gilt es zu vermeiden. ACTA enthält eben keine Lösung zur Reform und Gestaltung eines zukunftsfähigen Urheberrechts, das einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Urheber- und des Verbraucherrechts – ich nenne das jetzt so, mein Kollege Werner wird das in der zweiten Runde noch fiktiv darstellen – auf den Weg bringt.

Für uns Grüne ist klar, wir sind gegen die Kriminalisierung der Bevölkerung durch unverhältnismäßige Verfolgung, zum Beispiel durch das Sperren des privaten Internetzugangs. Ganz scharf kritisieren wir, wie soeben schon erwähnt, den Abmahnwahn der Anwälte.

Ein letzter Gedanke! Wenn Sie in der Innenstadt einkaufen gehen, sind Waren durch elektronische Merkmale vor Diebstahl geschützt. Hier hat die Musikund die gesamte Filmindustrie eine gewisse Entwicklung verschlafen, nämlich faire Bezahlmodelle und Modelle, mit denen man gewisse Sachen schützt, zu entwickeln. Die meisten sind ja bereit, im Internet zu bezahlen, iTunes ist an dieser Stelle eigentlich das beste Beispiel dafür. Wer iTunes hat, der kauft sich die Musik, der ist bereit, dafür zu bezahlen, weil auch – über den Preis kann man ja immer streiten – ein entsprechendes Bezahlmodell dahintersteht.

In unserem Antrag gehen wir auch auf diese Forderungen ein. Alles Weitere können wir gern in einer weiteren Runde debattieren. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hamann.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist der Tag des geistigen Eigentums. Der Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI, hat dafür eine Demonstration pro ACTA organisieren wollen, und sie fand um 14 Uhr in Berlin statt. Er hat sich dann, so konnte man es gestern nachlesen, wieder davon distanziert. Es wurde, so habe ich es gelesen, eine Werbeagentur engagiert, die das dann machen sollte. In der Universität soll es Aushänge gegeben haben: Demonstranten gesucht, 100 Euro für zwei Stunden!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Nicht schlecht! Liegt über dem Mindestlohn!)

Das ist ein guter Lohn! Ich weiß nicht, ob er steuerfrei ist oder wie das dann abgerechnet wird, wahrscheinlich wird es dann schwarz gezahlt. Ich habe ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

vorhin im Internet gelesen, für die Demonstration in Berlin werden noch Teilnehmer gesucht, zurzeit seien dort mehr Polizisten als Demonstranten. Es stellt sich dann die Frage: Dürfen die Polizisten auch die 100 Euro annehmen?

Kurz zu den Kritikpunkten, weshalb dieses Abkommen schlecht ist, weshalb man dieses Abkommen nicht zustande kommen lassen darf! Einige Argumente sind schon angesprochen worden, ich will sie noch ausformulieren.

Erstens, geheime Verhandlungen! Seit 2006 wird dieses Vertragswerk verhandelt. Niemand weiß genau, wer mit wem verhandelt. Es werden verschiedene Firmen genannt, US-Firmen werden genannt, die EU-Kommission ist genannt worden, am Anfang waren es Japan und die USA, die dieses Abkommen vereinbaren wollten. Dieses Verhalten passt nicht mehr in die heutige Zeit.

Zweitens, auch das ist schon in den bisherigen Redebeträgen deutlich geworden: Es geht nur um Konzerninteressen, es geht nicht um die Allgemeinheit, es geht nicht um Menschen, und das lehnen wir ab!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Dritter Punkt: Wir hören ja immer, wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. Warum gibt es keine öffentliche Dokumentation? Wo sind die Aufzeichnungen zu den verschiedenen Verhandlungsschritten? Wo sind die Nebenabreden? Nichts davon ist vorhanden! Erst auf massives Drängen hin wurde im Jahr 2010 ein erster Entwurf dem Europaparlament zugeleitet. So geht das nicht, Transparenz sieht anders aus!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Vierter Punkt: Das Abkommen ist sehr vage formuliert, man kann sehr viel hineininterpretieren. Warum macht man das? Damit später Gestaltungsspielraum vorhanden ist! Warum werden solche Sachen nicht vernünftig formuliert? Das ist auch ein Kritikpunkt.

Wie ist zurzeit der aktuelle Sachstand? Im Europäischen Parlament bahnt sich eine Mehrheit gegen dieses Abkommen an. Verschiedene Staaten, die es am Anfang unterstützt haben, Polen und Tschechien zum Beispiel, sind auch zurückgerudert. Der polnische Ministerpräsident hat sinngemäß gesagt, er habe am Anfang nicht alle Fakten gekannt, er lehne dieses Abkommen jetzt ab. Die Demonstrationen, die gerade angesprochen worden sind, die in den ehemaligen Ostblockstaaten ihren Anfang gefunden haben, scheinen dort gewirkt zu haben.

Die Bundesregierung hat am Anfang gesagt, ACTA finden wir gut, sie ist dann aber auch aufgrund der

verschiedenen Aktionen, die es in Deutschland gegeben hat, etwas zurückgerudert. Die Behandlung des Abkommens ist ausgesetzt, es soll vorläufig nicht unterzeichnet werden. Ich möchte kurz auf die Beschlussvorschläge eingehen, die wir in unserem Antrag formuliert haben: Erstens, das Abkommen aussetzen, die Verhandlungen stoppen, das ist vollkommen klar, die Dokumente, die ich gerade angemahnt habe, veröffentlichen! Das Abkommen entspricht in keiner Weise einem transparenten Verfahren. Jeder Bebauungsplan, der in Bremen beschlossen wird, und zwar mit Bürgerbeteiligung, mit Beiratsbefassung, ist transparenter gestaltet als dieses Abkommen, das sich massiv auf alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Welt auswirken wird. Das geht so nicht!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Interessant ist das Verhalten der Bundesregierung. Es liegt ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, IFG, diese Dokumente offen zu legen, vor. Diesem Antrag ist mit der Begründung nicht stattgegeben worden – ich zitiere von der Internetseite –: „Es besteht die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wenn die Dokumente, die dort verhandelt worden sind, veröffentlicht werden.“ Was muss das für ein Vertragswerk sein! Das ist Geheimdiplomatie, und die hat heute keinen Wert mehr!

(Beifall bei der SPD)

Zweitens, das Urheberrecht der digitalen Zeit anpassen! Herr Kollege Öztürk hat es gerade erwähnt, wir möchten nicht, dass Menschen von Wissen abgekoppelt werden. Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten, auch wenn einige das nicht möchten. Sie möchten gern ihre alten Geschäftsmodelle aus der Zeit der Dampflokomotive in die heutige Zeit übertragen, das wird aber nicht funktionieren. Zwei Beispiele! Es gibt den Paragrafen 52 b Urheberrechtsgesetz, der sich mit der Anzeige von elektronischen Dokumenten an sogenannten Leseplätzen beschäftigt. Sprechen Sie einmal mit Bibliotheken, wie viel Ärger es damit gibt! Das kostet Geld, und das ist nicht in Ordnung. Zweites Beispiel, das ist gerade in Polen gemacht worden. Dort, so hat man es der Tagespresse entnehmen können, sollen alle Schulbücher der Klasse 4 bis 6 unter eine Lizenz gestellt werden, sodass die Inhalte der Schulbücher beliebig vervielfältigt und benutzt werden können. Das ist ein vollkommen richtiger Weg, wenn wir Bildung ernst nehmen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Drittens, eine wirksame Bagatellregelung! Es gibt einen Vorschlag der Bundesjustizministerin, dass das

erste Abmahnschreiben maximal 100 Euro kosten soll, ein, wie ich finde, recht guter Vorschlag. Dieser Vorschlag wird aus politischen Gründen in diesem Kabinett zurzeit nicht vorangetrieben, und auch das ist nicht in Ordnung. Es geht hier um die Kriminalisierung von Schulen, und das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Das sieht, wie gesagt, auch die Justizministerin so.

Viertens, es geht darum, die Rechte der Autoren zu stärken. Es wird ja immer vorgeworfen, mit ACTA solle die Kultur, alles sei kostenlos, eingeführt werden. Nein, das ist völliger Unsinn! Wenn man sich den Punkt 4 genau anschaut, geht es um sogenannte TotalBuyout-Regelungen. Was bedeutet das? Wenn ich einen Artikel schreibe und ihn an eine Zeitung sende, dann bekomme ich einmal Geld, egal was die Zeitung später mit dem Artikel macht, auch wenn es zu Verwendungen kommt, die in der Zukunft liegen. Ich bekomme als Urheber nicht mehr Geld, und genau das muss geändert werden.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN – Glocke)

Ich bin sofort fertig!

Das Fazit ist: ACTA stoppen, weitere Verhandlungen müssen durchsichtig gestaltet werden, wenn Verhandlungen geführt werden sollen. ACTA ist ein Angriff auf die Freiheit der Kommunikation. Das können wir nicht zulassen. Die entsprechende Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten ist eindeutig. ACTA ist der Versuch, Konzerninteressen über das Allgemeinwohl zu stellen. Das dürfen wir nicht durchgehen lassen. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion wird sich heute bei diesem Antrag enthalten! Es gibt eine Reihe von Gemeinsamkeiten, die soeben auch angeklungen sind und die ich gleich auch benennen will, aber es gibt auch noch erhebliche Differenzen, insbesondere wenn ich Ihre Rede höre, Frau Vogt. Ein übles Vertragswerk nennen Sie ACTA und brandgefährlich.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Ist es auch! Nicht nur ich!)

Das ist nun wirklich sehr ideologisch! Schauen Sie sich einmal an, wer an diesem Abkommen – soviel

zur Geheimniskrämerei – mitgewirkt hat! Es ist so, dass bereits Australien, Kanada, Japan, die Republik Korea, Mexiko, das Königreich Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweizerischen Eidgenossenschaften und die Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet haben. Von den 27 EU-Mitgliedstaaten haben bis auf Deutschland, Estland, Niederlande und die Slowakei fast alle parafiert. Ein geheimes Papier ist das also nun ganz bestimmt nicht, wenngleich ich wiederum dem zustimme, die Entstehung hätte öffentlicher sein können. Soweit sind wir uns dann einig.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Die Bun- desregierung sagt nicht, wer daran betei- ligt war! Das ist doch etwas abstrus!)

Ja, gut, entscheidend ist aber das Ergebnis!

Jetzt wollen wir uns doch noch einmal das Ziel dieses Abkommens, dieses völkerrechtlichen Vertrags vergegenwärtigen. Es richtet sich gegen Produkt- und Markenpiraterie, es ist für den Schutz des geistigen Eigentums, und das Urheberrecht sollen gestärkt werden. Diese Ziele sind ja mehr als berechtigt und richtig. Nur weil es Piraten gibt, müssen wir nun auch nicht hier das Kind mit dem Bade ausschütten.

Ich komme zu den Gemeinsamkeiten, die in der Rede von Herrn Öztürk schon angeklungen sind. Es besteht ja Einigkeit darin, dass man zunächst einmal das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs abwartet und dass man die Zeit auch für weitere Diskussionen, Anhörungen und Expertengespräche nutzt. Es besteht Einigkeit darin, dass zum Beispiel Produkt- und Markenpiraterie nur dann bekämpft werden können, wenn natürlich China, Indien und Russland mit am Tisch sitzen, sonst macht es wenig Sinn, das ist schon eine wichtige Voraussetzung. Darüber hinaus besteht die Tendenz, dass zum Beispiel Fragen des Urheberrechts von der Markenpiraterie getrennt werden, da das doch zwei sehr unterschiedliche Felder sind.

Das, was nicht in Ihrem Antrag steht – und das bedauere ich –, aber soeben in der Rede angeklungen ist, ist die Bedeutung und die Wichtigkeit des Schutzes des geistigen Eigentums in der digitalen Welt. Das ist schon etwas, das uns beschäftigen muss. Das nennt übrigens Staatsminister Neumann, das ist ganz interessant, die größte kulturpolitische Herausforderung unserer Zeit. Er sagt in einer Erklärung: Ich verstehe mich als Anwalt der Kreativen. Genau das ist das Problem, dass es nämlich viele Kreative gibt, die sehr wohl darauf warten, dass ihr geistiges Eigentum besser geschützt wird als bisher, und zwar auch international. (Beifall bei der CDU)

Zu diesen kreativen Künstlerinnen und Künstlern gehören – ich will das einmal aufzählen, damit wir uns das vergegenwärtigen – Orchester, Musiker, Komponisten, Regisseure, Cutter, Schauspieler, Journa