Protokoll der Sitzung vom 26.04.2012

Zu diesen kreativen Künstlerinnen und Künstlern gehören – ich will das einmal aufzählen, damit wir uns das vergegenwärtigen – Orchester, Musiker, Komponisten, Regisseure, Cutter, Schauspieler, Journa

listen, Schriftsteller, Übersetzer, Designer, Fotografen und viele mehr, denen wir die Existenzgrundlage entziehen, wenn ihr geistiges Eigentum nicht besser geschützt wird. Nun zielen Sie immer auf die große Musikindustrie, auf die großen Verlage und die großen Verwertungsgesellschaften GEMA und VG WORT ab. Da sind wir uns wieder einig, dass natürlich die Kleinen, die Letzten der Kette, viel zu wenig bekommen – da werde ich wahrscheinlich mit Herrn Werner eines Sinnes sein –, dass vorher zuviel abgeschöpft wird und dass an der Stelle natürlich nachgebessert werden muss.

Die Urheberrechtsregelungen in ACTA, darüber ist man sich auch weitgehend einig, basieren auf veralteten Grundlagen und schreiben den Status quo fest. Da sagen Sie völlig zu Recht in Ihrem Antrag, mit einer reinen Fortschreibung von Gesetzen der analogen in die digitale Welt kann das nicht gehen. Das stimmt, das ist richtig, genau das ist der Vorwurf gegen ACTA, und deshalb bestehen ja auch die Probleme.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Die Urteile!)

Die Urteile, genau!

Noch einmal zur Öffentlichkeit! Ich habe mit großem Interesse von Herrn Öztürk gehört, dass er auch Frau Wöhrl zitiert, die nämlich im Internet ganz öffentlich für alle zugänglich ganz eindeutig sagt – sie war als Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Auftraggeberin dieses Gutachtens, das soeben zitiert wurde –: Entwicklungsländer dürfen nicht zu den Verlierern des ACTA-Abkommens werden.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Das habe ich auch zitiert!)

Schön, sage ich nur! Das ist die CSU! Das ist also nicht Ihre Erfindung, sondern das sagt Frau Wöhrl, und sie begründet das sehr ausführlich.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Jetzt sagt sie es, nach einem Jahr!)

Nein, sie hat nicht auf Sie gewartet, Herr Dr. Kuhn! Auf diesen Antrag ganz bestimmt nicht! Sie sind schon selbst auf die Idee gekommen, dass es da erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt oder dass man vielleicht den Antrag auch noch einmal völlig neu erarbeiten muss. Ich sage ganz klar, wir als CDU werden uns zu den Anwälten der Kreativen, der Künstlerinnen und Künstler machen, die darauf angewiesen sind, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Wir werden uns nicht zu Anwälten der großen Verwertungsgesellschaften machen. Da sind wir uns einig. Das ist eine Gemengelage, die ich hier versuche in fünf Minuten darzustellen, und dass das der Grund

ist, warum wir nicht insgesamt zustimmen können, aber auch nicht ablehnen, sondern uns enthalten werden. Wir sind nämlich in Teilen einer Meinung und in anderen Teilen ganz anderer Meinung. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Motschmann, wie ich vorhin gesagt habe, geht Frau Wöhrl sogar noch weiter. Sie sagt, die Ratifizierung des Abkommens soll ausgesetzt werden, sie kritisiert es nicht nur, aber eben erst, nachdem sie das Gutachten vorliegen hat. Es ist ein Erkenntnisgewinn, den wir alle begrüßen. Wir hoffen natürlich auch alle, dass es im EU-Parlament eine entsprechende Mehrheit geben wird. Im Moment ist Ihre Partei noch nicht an der Seite von Frau Wöhrl, das möchte ich hier noch einmal sagen.

Ich möchte noch einmal auf das Urheberrecht zu sprechen kommen. Wir haben diesen Antrag ganz bewusst so gestellt, und wir sind auch dafür gelobt worden, auch über Bremen hinaus. ACTA – das ist, glaube ich, bei Ihnen ein bisschen durcheinander geraten – zementiert ein Urheberrecht, das so gar nicht mehr im digitalen Zeitalter umsetzbar ist. Im Grunde ist das ein Dinosaurier, der versucht, auf einen kleinen Chip zu springen. Es dient gerade eben nicht den Künstlern, den Kreativen und Kulturschaffenden, sondern so, wie es umgesetzt werden soll, dient es im Moment ausschließlich den Verwertungsrechteinhabern.

Das kann man tatsächlich auch ganz einfach belegen! Ein ganz banales Beispiel: Ich möchte bei YouTube ein Lied hören. Ich habe ein Lied gehört, finde es gut, sehe, dass der Künstler selbst offiziell bei YouTube das Lied hochgeladen hat, weil er nämlich als Urheber daran interessiert ist, dass möglichst viele Menschen dieses Lied zur Kenntnis bekommen, und zwar nicht, weil er von YouTube Geld dafür bekommt, das bekommt er nämlich nicht. Es geht um Aufmerksamkeit und die Verbreitung von Kunst, vielleicht auch Nähe zu Fans. Ich klicke jetzt bei YouTube dieses offiziell hochgeladene Lied an, aber nichts passiert, weil die GEMA das Video des Künstlers gesperrt hat.

(Abg. W e r n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Quatsch!)

Das Video des Künstlers, für den die GEMA eigentlich die Rechte verwerten soll, ist, ohne ihn zu fragen, einseitig gesperrt worden. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ich frage: Ist dieses Urheberrecht ein Recht für die Urheber, für die Kreativen, für die Kunstschaffenden? Nein, es ist kein Recht, das die Urheber schützt, sondern es schützt völlig einseitig die Interessen der Labels und der großen Verwerter der Rechte. Die Interessen der Kreativen, der Nutzerinnen und Nutzer sowie die wissensbasierten Güter, um die es nämlich auch noch geht, werden diesem Konzern und seinem Profit gleichermaßen untergeordnet. Dafür sprechen im Übrigen die völlig unsozialen Vertragsklauseln – das hat Herr Hamann schon zu Recht gesagt, die TotalBuyout-Regelung –, die dem ACTA-Abkommen zugrunde liegen.

Die Situation lässt sich am Beispiel der GEMA beschreiben. Herr Hamann hat vorhin schon auf die Schulen in Ungarn hingewiesen. Die GEMA, das ist ganz interessant, drangsaliert zum Beispiel in Deutschland Kindertagesstätten, weil die Erzieher schwarzweiß kopierte Texte verteilen und dafür keine Nutzungserlaubnis gekauft haben, weil überhaupt kein Geld dafür vorhanden ist. Es ist total absurd, wie das hier gerade läuft. Das Urheberrecht schützt überhaupt nicht die Urheber, es schützt nur diejenigen, die damit Geld verdienen.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Davon leben sie!)

Dass man damit wirklich Schulen und Kindergärten kriminalisiert, das ist schon sehr anachronistisch.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Hochschulen. Es ist schon so absurd, dass das OLG Stuttgart vor kurzem festgestellt hat, dass Texte aus Büchern nicht – wie bisher – unter den Studierenden digital verteilt werden dürfen. Die Dozenten müssen jetzt wieder für ihre Semester Texte auf Papier kopieren, also Kopiergeräte für ihre Papierkopien benutzen. Das ist nicht nur unpraktisch und unökologisch, sondern auch einfach völlig von vorgestern.

Die Beispiele zeigen doch umso mehr, dass wir darum kämpfen müssen, dass ACTA die ganzen Missstände nicht zementiert oder sogar noch verschlimmert, sondern dass wir sagen, wir brauchen einen wirklich fairen Interessensausgleich zwischen Kreativschaffenden und Nutzerinnen und Nutzern und ein auskömmliches Einkommen für die Künstlerinnen und Künstler, aber auf Grundlage eines modernisierten Urheberrechts. Dafür ist es wichtig, auch die großen Verleger einmal an die Leine zu nehmen und die Rechteindustrie mit ihrem Abmahnwesen zu zügeln. Genau das wollen wir mit diesem Antrag auch erreichen.

Es ist wichtig, dass sich Bürgerrechte im Internet bewährt haben, und sie müssen bewahrt bleiben, weil sonst nämlich auch die Kreativität und die freie Kommunikation beschädigt werden. Gerade diese Punkte, die wir in das Urheberrecht hineinnehmen wollen, sind wichtig, und ich würde sie gern einmal der Bun

desregierung als Hausaufgabe mit auf den Weg geben, Frau Motschmann. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Werner.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Vogt, dass die GEMA YouTube sperren würde, ist Quatsch, das ist eigentlich allgemein bekannt. YouTube veröffentlicht teilweise nach einem technischen Algorithmus ein Testbild, dort steht, dass die GEMA es gesperrt habe, um die GEMA unter Druck zu setzen.

Das Ansinnen, dass die GEMA unter Druck gesetzt werden muss, um sich auch dem digitalen Zeitalter anzupassen, würde ich sogar noch teilen, aber die GEMA sperrt nicht YouTube, sondern YouTube zahlt der GEMA keine GEMA-Gebühren, und dennoch sperrt die GEMA, bis auf zwölf Lieder, für die jetzt ein Musterprozess geführt wurde, nicht. Die Sperre betrifft nur diese zwölf Lieder. Es sind zwei Lieder von Rolf Zuckowski, ich glaube, von dem haben Sie vorhin nicht gesprochen.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Die „Weih- nachtsbäckerei“ wollte ich uns eigentlich hier ersparen!)

Frau Motschmann, von Ihnen würde ich mir wünschen, dass Sie sich Ihrer kleinen Fraktionsreisegruppe nach Berlin, die gestern gegründet wurde, anschließen, um Ihre witzige Bundesregierung einmal zu fragen, worauf sie denn wartet, wenn sie nicht auf rotgrüne Initiativen zum Urheberrecht wartet. Seit der letzten Bundestagswahl ist es von Frau Bundeskanzlerin Merkel im Wahlkampf, ich erinnere mich noch sehr gut, groß angekündigt worden, seitdem ist gar nichts passiert. Jetzt beginnt man immerhin langsam, den Abmahnwahn etwas zu deckeln und zu verhindern, dass merkwürdige Abmahnanwälte schuldige und unschuldige Downloader abmahnen. Es sind ja immer mehr Menschen davon betroffen, die gar nichts heruntergeladen haben, aber trotzdem abgemahnt werden und vor lauter Schreck, dass es wohl über ihren WLAN-Anschluss passiert ist, dann die 700 Euro bezahlen.

Es ist gut, dass Schwarz-Gelb dagegen etwas tut. Was Schwarz-Gelb für ein neues Urheberrecht oder ein reformiertes Urheberrecht im digitalen Zeitalter tut, keine Ahnung, das kann man auch mit Google und all den schönen Errungenschaften des digitalen Zeitalters nicht feststellen.

Ich würde gern noch ein paar Worte über die wirklichen Urheber verlieren, die Künstler und Kreativen, die in der Regel sehr wenig dazu zu sagen haben, was mit ihren Werken und Produkten letztendlich und gerade auf neuen Geschäftsfeldern und Vertriebswe

gen geschieht. ACTA enthält ja den entscheidenden Fehler, dass die technischen und auch die kulturellen Möglichkeiten des Internets mit juristischen Werkzeugen aus Zeiten vor dem Internet in den Griff bekommen werden sollen. Das funktioniert nicht über Abmahnungen und Ähnliches, das ist deutlich zu erleben. Ich widerspreche Herrn Hamann dort aber auch ein Stück weit, natürlich wollen wir nicht ins Zeitalter der Dampflokomotive zurück, aber es gibt noch Dampfloks: gedruckte Bücher und gemalte Bilder, die man in die Hand nehmen und an die Wand hängen kann. Das alles hat mit Urheberrecht zu tun, und wir wollen, glaube ich, die Dampflok nicht aus dem Internet heraus betreiben, und wir sollten auch nicht versuchen, die Dampfloks ins Internet zu holen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Artikel 27 der UN-Menschenrechtscharta hält in Satz 1 fest, dass jeder Mensch das Recht hat, am kulturellen Leben teilzunehmen. Der Satz 2 desselben Artikels manifestiert das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die jeder Mensch als Urheber von Wissenschaft oder Kunst haben kann. Das gehört also beides zusammen. Heute kann in der digitalen Welt und dank digitaler Technik theoretisch fast jeder Mensch – jedenfalls gilt es schönerweise für uns in Europa – ein Kreativschaffender sein. Zugleich kann jede und jeder kulturelle Produkte kopieren, vervielfältigen und weitergeben. Aber nicht alles, was möglich ist, ist auch wünschenswert. Eine vollständige „Kostenloskultur“ lehnen wir alle, genauso wie Sie, Frau Motschmann, glaube ich, ab.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es gibt keinen kostenlosen Anspruch auf alles. Musik, Filme, Bücher, Spiele, Journalismus und alles, was an neuen Hybridformaten auch noch entsteht, entstehen wird und kann, hat seinen Wert, und der Wert bemisst sich am Aufwand der Produktion. An der Produktion sind neben Kreativen auch Verwerter – dazu komme ich gleich – beteiligt. Deshalb ist Urheberrechtspolitik für uns Grüne auch und vor allem Wirtschaftspolitik, Wissenschaftspolitik, Kulturpolitik, Justizpolitik und nicht einfach „nur“ Netzpolitik. Die Bundesregierung sollte sich, würde ich vorschlagen, auf diesen Feldern darum kümmern und nicht ein paar witzige „Twittervögel“ vorschicken, die immer einmal ein paar Ideen in die Welt zwitschern. Ansonsten gibt es aus Berlin zu dem Thema einfach nichts zu hören.

Wir wollen, dass Autoren, Komponisten, Schauspieler, Regisseure, Sie haben sie alle aufgezählt, von ihrer Profession leben können. Das gilt genauso für die vielen Gewerke, für Vertrieb und Marketing, die die Kulturproduktion erst möglich und dann auch kommerziell verwertbar machen. Damit sind wir bei den Verwertern. Die Verwerter sind Galeristen und Agen

turen, Großverlage und auch Kleinverleger, die zwei bis drei Bücher im Jahr verlegen. Das sind wir alle übrigens auch, die Texte und Ideen anderer nutzen. Wer von uns hat für seine Reden hier heute, gestern und jeden Tag nicht gegoogelt, gefunden, genutzt und verwertet?

(Abg. S e n k a l [SPD]: Nein!)

Einer nicht!

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Er hat ja auch nichts gesagt heute!)

Verwerter sind auch, das ist richtig, große Medienkonzerne, Hardware- und Softwareproduzenten, Apple, Google, Microsoft und Facebook. Auch die GEMA und die anderen sogenannten Verwertungsgesellschaften kann man sicher dazurechnen, schließlich auch wieder alle Künstler, die in Mashups und Remixes, Parodien und Zitaten die Worte, Töne und Ideen der anderen weiterverwerten.

(Glocke)

Ich bin sofort fertig! Letztlich wäre auch ein ganz normaler Konsument und Verbraucher, der seine Kopien im größeren Kreis über Napster oder über andere Portale weitergibt, ein Verwerter.

Die Begriffe – das habe ich gegoogelt – sind „in der schändlichsten Verwirrung“, sagt Georg Büchner. Wir müssen deshalb ganz genau definieren, was im Internet als privat und was als kommerziell bezeichnet wird und was wir juristisch wie verstehen wollen. Am Filesharing können nämlich kommerzielle Unternehmen, legale und illegale, viel Geld verdienen. Napster, Facebook, Kino.to, Megaupload, YouTube, Myspace sind einerseits legale und illegale Austauschportale, für die wir mit persönlichen Daten bezahlen und die immense Werbeeinnahmen haben. Andererseits gibt es ertragreiche Verkaufssysteme wie iTunes, iBooks und die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender, die wir über unsere GEZ-Gebühren bezahlen. Ziel muss dabei immer sein, dass die ursprünglich Kreativen ganz am Anfang der Verwertungskette stehen und von ihren Ideen und Entwürfen, ihrer Kunst und ihrem Handwerk, von ihren Produkten leben können.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Frau Motschmann, da sind wir uns ja einig. Warum Sie dem Antrag jetzt nicht zustimmen können, ist mir schleierhaft. Ich möchte zum Schluss ganz kurz, das scheint nötig zu sein, zwei Beschlusspunkte zitieren, die Sie schriftlich hätten lesen können:

„Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene“ – bei Ihrer Regierung! – „dafür