Protokoll der Sitzung vom 11.07.2012

Schwierige Frage! Wir regen ja an, mit unserem Unterricht gerade auch außerschulische Lernorte, Sexualberatungsstellen und anderes mit zunutzen, aufzusuchen, und da wird ja auch immer ein Eigeninteresse der Jugendlichen geweckt, auch allein und ohne den Lehrer dort hinzugehen. Der Lehrer hat ja auch noch eine Funktion, die bei diesem Thema nicht immer leicht ist. Insofern denke ich, dass wir da auf dem richtigen Weg sind, dass wir Jugendlichen dort möglichst auch Anlaufstellen zeigen und Wege bereiten. Ich denke, dass das in Bremen kein Problem ist, ich habe aber auch dazu keine evaluierten Erkenntnisse.

Herr Abgeordneter Werner, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie sagen, welche Rolle Sexualaufklärung in Ihren Plänen zur Medienkompetenzvermittlung spielt und wie nach Ihrer Einschätzung die Entwicklung entweder seit dem Jahr 1987 oder – das würde mir auch reichen – in den letzten vier Jahren ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, das kann ich Ihnen jetzt im Einzelnen nicht darlegen. Ich will noch einmal sagen, ich habe nicht nachvollziehen können, warum der Leitfaden im Jahr 1987 noch solche Dinge enthielt, als es schon eine andere Gesetzgebung gegeben hat. Da müsste ich jetzt in die Geschichte dieser Entstehung hineinschauen. Ich habe aber auch gesagt, dass dieser Leitfaden nicht mehr gilt. Insofern können wir uns jetzt auch gern die Medienrichtlinien ansehen. Es gibt offensichtlich ein großes In

teresse daran, und dann wird das auch in der Deputation aufbereitet und, wenn Sie wünschen, auch Ihnen als Abgeordneten dargelegt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Sicherheitsleistung für Kurzzeitvisa“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Abgeordnete Grönert!

Wir fragen den Senat:

Wie häufig wurden im Jahr 2011 Sicherheitsleistungen für Kurzzeitvisa gemäß Paragraf 66 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz im Land Bremen durch Einladende hinterlegt?

Wie häufig wurden die im Jahr 2011 hinterlegten Sicherheitsleistungen vom Land Bremen in Anspruch genommen?

Wie hoch waren die durch die Ausländerbehörden in Bremen, Bremerhaven, Berlin, Hamburg, Hannover und Oldenburg festgelegten Sicherheitsleistungen pro Fall im Jahr 2011?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2011 wurden Sicherheitsleistungen in 1 398 Fällen hinterlegt, davon 1 237 in Bremen und 161 in Bremerhaven.

Zu Frage 2: Über die Inanspruchnahme von hinterlegten Sicherheitsleistungen wird in Bremen keine Statistik geführt. In Bremerhaven sind hinterlegte Sicherheitsleistungen nicht in Anspruch genommen worden.

Zu Frage 3: Im Land Bremen werden für jede volljährige Person 300 Euro und für jede minderjährige Person 200 Euro pro Aufenthaltsmonat festgelegt. Dazu kommt ein einmaliger Betrag von 1 000 Euro pro Person für eine etwaige Rückführung in das Heimatland.

In Berlin kann alternativ zum Einkommen auch durch das Vermögen die Bonität nachgewiesen werden. Für einen erwachsenen Gast ist dafür ein Vermögen in Höhe von 10 400 Euro erforderlich. Für jeden weiteren Erwachsenen erhöht sich dieser Betrag um 3 000 Euro und für jeden Minderjährigen um 2 500 Euro.

In Hamburg werden keine Sicherheitsleistungen angenommen.

Dem Senat liegen keine weiteren Informationen darüber vor, wie hoch die Sicherheitsleistungen in Kom

munen anderer Länder sind. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben eben gesagt, in Bremen wird keine Statistik darüber geführt. Irgendwelche Zahlen wird es aber doch wenigstens geben?

Bitte, Herr Senator!

Leider nicht, aber mein Gefühl sagt mir, dass es wohl die absolute Ausnahme ist, dass eine Sicherheitsleistung überhaupt in Anspruch genommen wird. Man sollte sich eher die Frage stellen, was wir uns hier für einen bürokratischen Aufwand leisten,

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

was das eigentlich für eine Schikane ist, dass ein deutscher Staatsbürger, wenn er seine türkischen Eltern einlädt, für jeden Monat 300 Euro – das sind bei zwei Personen schon 1 800 Euro – hinterlegen muss. Dann kommen noch die Flugkosten hinzu, die mit 1 000 Euro berechnet werden, das heißt, man muss hier eine Sicherheitsleitung von 3 800 Euro hinterlegen, damit die deutsche Auslandsvertretung dann ein Visum erteilt. Wenn die Eltern dann nachweisen, dass sie wirklich in Ankara wieder eingetroffen sind, bekommt man dieses Geld hier zurück. Wir haben uns vorgenommen, erst einmal im Rahmen des geltenden Rechts diese Schranken herunterzufahren, das heißt, die Beiträge abzusenken. 1 000 Euro für einen Flug sind völlig unverhältnismäßig, und ich glaube, das werden wir in Bremen machen. Generell stellt sich aber die Frage: Brauchen wir überhaupt in allen Drittländern eine Visumspflicht? Wir haben hier in der Bürgerschaft diskutiert, dass dies jedenfalls für die Türkei überhaupt nicht zu vermitteln ist, und ich glaube, wir sollten sehen, dass wir dieses ganze System irgendwann beenden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Frau Grönert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich finde es durchaus gut, dass man überlegt, ob es möglich ist, die Summe zu senken.

(Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: Abschaffen!)

Eine Frage stellt sich mir aber noch: Warum ist die Sicherheitsleistung in anderen Bundesländern so hoch? Haben Sie dafür eine Erklärung?

Bitte, Herr Senator!

Nein, das nicht, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir diesem schlechten Beispiel anderer Länder nicht folgen werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel „Konzept zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes vorlegen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Rohmeyer, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Abgeordneter Bensch!

Wir fragen den Senat:

Wie beurteilt der Senat das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz und den darin enthaltenden Auf- und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen sowie den Einsatz von Familienhebammen?

Welche Maßnahmen und Projekte plant der Senat, um in den Förderschwerpunkten Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und Einsatz von Familienhebammen die zur Verfügung stehenden Gelder abzurufen?

Bis wann wird der Senat den Deputationen ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Bremen vorlegen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bensch! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Land Bremen hat im Bundesratsverfahren der Verabschiedung des Gesetzes zugestimmt und erkennt die Möglichkeit einer schrittweisen Verbesserung des Kinderschutzes an, wenngleich die ursprüngliche Erwartung des Senats weitergehend war. Die Zustimmung des Landes Bremen war dabei ausdrücklich verknüpft mit der Erwartung an den Gesetzgeber zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für Netzwerke Frühe Hilfen sowie für den verstärkten Einsatz von Familienhebammen. Die Krankenversicherungsträger werden nun nicht an den Maßnahmen zur Prävention und Förderung der Kindergesundheit beteiligt. Insofern haben sich die Erwartungen des Senats nicht erfüllt.

Zu Frage 2: Zur Umsetzung der Bundesinitiative ist eine Verwaltungsvereinbarung über die zulässigen Förderzwecke sowie die näheren Förderkriterien und die Mittelverteilung zwischen Bund und Ländern erforderlich. Diese Vereinbarung ist am 27. Juni

2012 mit Wirkung zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage wird die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen als federführendes Fachressort nunmehr zeitnah mit der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit sowie mit beiden Stadtgemeinden in konkrete Gespräche zur zweckgebundenen Mittelbeantragung eintreten. Ein Mittelabruf ist für den ersten Förderzeitraum – zweites Halbjahr 2012 und erstes Halbjahr 2013 – vorgesehen. Er wird für das Land Bremen wie für alle Länder erst nach abschließender Prüfung der Förderziele und Fördergegenstände des Gesamtkonzeptes durch den Bund möglich sein und entsprechend erfolgen.

Zu Frage 3: Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen beabsichtigt, den zuständigen Fachdeputationen zu ihren Sitzungen im Herbst 2012 das länderspezifische Gesamtkonzept vorzulegen, das für die Beantragung beim Bund erforderlich ist. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Arbeitsmarktperspektiven für bisherige Schlecker-Beschäftigte“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Reinken, Tschöpe und Fraktion der SPD.