Ich glaube, dass wir diese Gesetzgebung beim letzten Mal schon beschlossen haben. Es geht also nur darum, mit diesem Gesetzentwurf vorzubereiten, dass wir hier beim nächsten Mal das Ortsgesetz beschließen können. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Entwurf. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bremer SPD hat im letzten November beschlossen, den Rechtsanspruch für Kindergartenkinder auszuweiten, und kurz vor den Sommerferien hat diese Forderung mit dem vorliegenden Antrag ihren Weg in das Parlament gefunden.
Der Antrag selbst bringt nicht viel Neues. Er ermöglicht es den Stadtgemeinden, Ortgesetze zu erlassen, die die Betreuungszeiten festlegen. Das Bremische Kinderbetreuungsgesetz legt als Landesgesetz nur die Mindestbetreuungszeiten fest, darüber hinaus regeln die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven auch jetzt schon eigenständig ihre jeweiligen Betreuungszeiten. Bremen hätte die Ausweitung also direkt vornehmen können, das wäre über die Änderung des stadtbremischen Aufnahme- und Betreuungszeitenortsgesetzes möglich gewesen.
Der Umweg über das Landesgesetz wird etwas länger dauern, weil so zwei Gesetzesverfahren nötig sind. Zusätzlich zu den heutigen Änderungen muss, wie Herr Möhle auch gesagt hat, später noch ein Ortsgesetz in der Stadtbürgerschaft beschlossen werden. Wichtiger ist aber am Ende des Tages, dass das Ergebnis stimmt. Die Ausweitung des Rechtsanspruchs ist ein Schritt in die richtige Richtung. Plätze mit mindestens sechs Stunden Betreuung am Tag werden häufiger nachgefragt als Plätze mit weniger Stunden. Die Anmeldungen für den Elementarbereich in diesem Jahr haben ergeben, dass es ein Überangebot von etwa 500 Teilzeitplätzen mit bis zu fünf Stunden gibt, dagegen fehlen fast 600 Plätze mit sechs und mehr Betreuungsstunden. Insbesondere Plätze mit sieben und acht Stunden Betreuung werden viel nachgefragt, deshalb ist eine Ausweitung des Rechtsanspruchs auf sechs Stunden Betreuungszeit das Mindeste, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Besser wäre aus unserer Sicht ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Es werden trotzdem die Bedarfe auch ohne Rechtsanspruch erfüllt, so hat es Frau Senatorin Stahmann am Montag gesagt. Für die dafür benötigten Stundenaufstockungen werden 940 000 Euro zusätzlich ausgegeben, und das ist auch gut so. Wir stimmen dem Antrag zu, sagen aber auch, dass er für uns nur ein Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mache es so kurz wie Herr Möhle. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Ihr Antrag ist ein Ablenkungsmanöver von Ihren gescheiterten Bestrebungen, im Bereich des U3-Ausbaus und der Schulkinderbetreuung auch tatsächlich etwas zu schaffen, was die Eltern wünschen. Herr Tuncel hat es soeben angesprochen: Sie haben für das aktuelle Kindergartenjahr 2012 über 5 500 Anmeldungen und nur 5 090 Plätze im Bereich der Acht-Stunden-Betreuung, dort haben wir also ein Defizit. Bei der Betreuung von bis zu sechs Stunden haben Sie aber 9 768 Plätze eingeplant und nur 8 955 Anmeldungen gehabt. Sie legen also den Schwerpunkt wieder einmal an der falschen Stelle. Wir wollen den Ausbau dort, wo er tatsächlich von den Eltern benötigt wird, das ist bei der Acht-Stunden-Betreuung. Es ergibt sich auch aus den Statusberichten, die das Sozialressort in diesem Jahr veröffentlicht hat, dass dort der Schwerpunkt gelegt wird, und Sie machen etwas, was wir überhaupt nicht verstehen: Sie machen wieder einmal eine Bremensie, obwohl alle in Bremen sehr schlechte Erfahrungen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mit Ihren bundesweiten Alleingängen haben. Kein anderes Bundesland hat eine solche Regelung, wie Sie sie hier jetzt auf den Weg bringen wollen. Sie hatten in Wilhelmshaven auf Ihrer Klausurtagung eine entsprechende fixe Idee, haben am 15. November 2011 eine Pressemitteilung darüber herausgegeben, was Sie machen wollen, haben offensichtlich etwas gebraucht, um Ihren Koalitionspartner auf Kurs zu bringen, und erst im Juli dieses Jahres haben Sie den entsprechenden Antrag eingebracht. Wir werden das so nicht mitmachen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Giovanni Trapattoni hätte sinngemäß zu der Rede gesagt: Was wolle Rohmeyer?
(Heiterkeit bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. R o h m e y e r [CDU]: Ich kann mich gar nicht erinnern, dass Sie an den Beratungen teilgenommen haben!)
Eigentlich wollte ich nur herkommen und sagen, dass ich mich meinem Kollegen Möhle vollumfänglich anschließe, aber jetzt, nachdem diese beiden Redebeiträge gehalten worden sind, muss man doch noch inhaltlich etwas dazu sagen, Herr Rohmeyer.
Es ist dafür gesorgt worden, dass diejenigen, die eine Kinderbetreuung von über sechs Stunden brauchen, also sieben oder acht Stunden, diese Plätze bekommen. Jetzt müssen Sie einmal erklären, warum allen Menschen einen Mindestrechtsanspruch auf sechs Stunden Betreuung zu garantieren gegen die Tatsache spricht, dass Menschen auch Plätze mit sieben oder acht Stunden bekommen, wenn sie dies wünschen, so wie es in diesem Jahr erfolgt ist. Das ist weder logisch noch mathematisch, noch sonst irgendwie zu erklären, das ist schlichtweg grober Unfug.
Wir garantieren die Sechs-Stunden-Betreuung für alle als Rechtsanspruch. Vielleicht sind wir irgendwann einmal so weit – das hängt ja auch ein bisschen vom Geld ab –, dass wir auch sieben oder acht Stunden garantieren können. Gleichzeitig garantieren wir in diesem Kindergartenjahr, dass alle drei- bis sechsjährigen Kinder dann auch die Stunden bekommen, die sie mehr brauchen, wenn die Eltern berufstätig sind oder bei Alleinerziehenden jeweils der betreffende Elternteil berufstätig ist. Was dagegen sprechen sollte, versteht kein Mensch, sondern das machen wir so.
Dass das heute, Herr Tuncel, ein Gesetz ist, das es uns dann in der Stadtbürgerschaft ermöglicht, ein ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ortsgesetz zu erlassen, beziehungsweise es Bremerhaven ermöglicht, darüber nachzudenken, ob sie es dort genauso machen wollen oder nicht, ist eine kommunale Angelegenheit. Insofern ist das eigentlich eine Angelegenheit, die ohne große Aufregung hätte über die Bühne gehen können. Leider hat es ein paar Worte mehr bedurft, als es eigentlich dieses Gesetz heute wert gewesen wäre. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht bei dem Beschluss, den Sie hier heute fassen werden, formalrechtlich darum, dass Sie eine Ermächtigungsnorm schaffen, damit die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ihre Mindestbetreuungszeiten neu festsetzen können. Sie schaffen dann – und das ist das erklärte Ziel – damit einen Rechtsanspruch, das hat Herr Dr. Güldner gerade ausgeführt, damit man hier in Bremen mindestens sechs Stunden Kinderbetreuung in Anspruch nehmen kann. Das kann nicht schlecht sein, das ist auf jeden Fall gut.
Wir haben eine zweite Anforderung zu erfüllen, die in Paragraf 24 SGB VIII steht. Dort heißt es, dass wir eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglichen müssen. Dass wir das auch anstreben und den weitergehenden Bedarf für die Acht-Stunden-Betreuung auch erfüllen können, haben wir für dieses Kindergartenjahr gezeigt. Das Parlament hat hier die nötigen finanziellen Voraussetzungen geschaffen, wir freuen uns darüber und werden auch weiterhin anstreben, dass wir die Bedarfe der Eltern so weit wie möglich erfüllen können. Dazu ist die Sechs-Stunden-Betreuung ein Ansatzpunkt, und wenn sich der Bedarf mehr bei acht Stunden zeigt, dann werden wir auch das versuchen zu erfüllen und umzusetzen. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes, Drucksache 18/487, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Staatsrat, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lange haben wir auf die Antwort auf unsere Große Anfrage vom Januar dieses Jahres gewartet. Wir haben aber auch Verständnis dafür gehabt, dass das Ressort und der Senat nicht innerhalb der üblichen Frist von ein paar Wochen antworten konnte, sondern erst erste Zahlen vorlegen musste, denn wir sprechen über etwas, was es noch gar nicht so lange gibt. Der Bundesfreiwilligendienst ist im Juli 2011 eingeführt worden, und er ist nicht der Nachfolger des Zivildienstes.
Wir hatten vor einigen Wochen Gelegenheit, beim Jahresempfang des Vereins für Innere Mission in Bre––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
men dem Bundesbeauftragten für den Bundesfreiwilligendienst zuzuhören, der aus seiner Erfahrung, auch des Übergangs – er war zuvor Bundesbeauftragter für den Zivildienst –, berichtet hat. Anfang 2011 hat der damalige Bundesminister für Verteidigung das Ende der Wehrpflicht verkündet, und mit dem Ende der Wehrpflicht folgte automatisch auch das Ende des Zivil- und Ersatzdienstes.
Zum 1. Juli 2011 gab es somit keine Wehrpflichtigen und auch keine Zivildienstleistenden mehr. Man hatte fast ein halbes Jahr Zeit, sich darauf vorzubereiten, und die Träger, die ja schon in den zuvor vergangenen Monaten Ende 2010 immer weniger Stellen besetzen konnten, hatten Gelegenheit, hier auch ihre internen Strukturen umzustellen. Es gab ja die große Befürchtung, dass mit dem Wegbruch des Zivildienstes viele fleißige Hände, viele dort arbeitende Personen künftig dort nicht mehr tätig sein würden und viel Arbeit liegen bleiben würde. Mit dieser Übergangsfrist startete zum 1. Juli 2011 ein Projekt, das viele am Anfang auch totgeredet und totgeschrieben haben.
Bundesministerin Kristina Schröder hat sich von Anfang an für den Bundesfreiwilligendienst starkgemacht, sie hatte allerdings am Anfang auch die Zweifel, ob die deutschlandweit 35 000 Stellen überhaupt besetzt werden könnten. In den ersten Monaten sah es auch so aus, als ob es eine sehr zögerliche Nachfrage geben würde, was allerdings, glaube ich, auch in der Natur der Sache lag. Es war nämlich etwas völlig Neues, was noch keiner kannte. Nicht nur der Bremer an sich, sondern der Deutsche an sich ist ja gelegentlich skeptisch, also brauchte es einige Zeit, bis dann auch deutlich mehr als diese 35 000 Stellen hätten besetzt werden können. Mittlerweile muss man feststellen, man könnte doppelt so viele Stellen besetzen, wenn es genügend Geld gäbe, aber der Bund hat in den damaligen Haushaltsaufstellungen erst einmal nur Geld für 35 000 Stellen vorgesehen.
Für den Bereich der sozialen Arbeit im Land Bremen, aber auch in Deutschland ist es inhaltlich wichtig, dass man sagt, der Bundesfreiwilligendienst ersetzt keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz, er ersetzt keine Arbeitsstelle, die zuvor bestanden hat, sondern er ergänzt zusätzlich. Der Bundesfreiwilligendienst, das sind Ehrenamtliche, das sind Freiwillige, die für die Gesellschaft etwas leisten wollen. Ihnen gilt erst einmal unser Dank, ich hoffe, nicht nur der Dank der CDU, sondern des ganzen Hauses dafür, dass sie sich gesellschaftlich engagieren und sich für ein Jahr mit ihrer Arbeitskraft zur Verfügung stellen! (Beifall bei der CDU)