Protokoll der Sitzung vom 21.11.2012

In diesem Jahr jährt sich der Internationale Tag gegen die Todesstrafe zum zehnten Mal. Dank der konsequenten Arbeit dieses Bündnisses ist es gelungen, dass nunmehr 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

oder in der Praxis abgeschafft haben. Dennoch verbleiben 58 Länder, in denen Straftaten mit der Hinrichtung geahndet werden. In Ländern wie zum Beispiel der Türkei diskutiert aktuell Ministerpräsident Erdogan über die Einführung der Todesstrafe. Dies weiterhin zu bekämpfen ist Ziel und Zweck unseres Entschließungsantrags.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Es darf nicht sein, dass Mord, Vergewaltigung, Landesverrat, Entführung, Veruntreuung, religiöser Glauben, außereheliche Beziehungen oder die sogenannte falsche sexuelle Orientierung mit der Todesstrafe geahndet werden.

Am diesjährigen Welt- und Europatag gegen die Todesstrafe, am 10. November 2012, gab es in der EU eine große gemeinsame Anstrengung vieler Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen, Einrichtungen und zahlloser engagierter Einzelpersonen, um das öffentliche Bewusstsein für die menschenrechtswidrige Todesstrafe zu steigern und möglichst viele Menschen hinter der Forderung nach ihrer Abschaffung zu vereinen. In diesem Sinne verstehen wir die Haltung der Bremischen Bürgerschaft und unseren Entschließungsantrag.

Lassen Sie uns gemeinsam die Todesstrafe, die gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündete Recht auf Leben verstößt, als grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung verurteilen!

(Beifall)

Lassen Sie uns auch gemeinsam an diejenigen Staaten der Welt appellieren, die de jure oder de facto an der Todesstrafe festhalten, ein sofortiges Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel der völligen Abschaffung der Todesstrafe zu initiieren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Wir wollen uns dazu bekennen, dass sich Bremen im Rahmen seiner internationalen Kontakte dafür einsetzt, dass die öffentliche Wahrnehmung der Todesstrafe und ihres Vollzugs als Verstoß gegen die Menschenrechte gestärkt wird. Lassen Sie uns auch gemeinsam mit anderen internationale Kontakte und Gespräche dazu nutzen, um auf die Länder einzuwirken, die Daten und Informationen über die Todesstrafe als Staatsgeheimnis hüten, damit sie dies nicht mehr tun!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir sollten ausdrücklich Bremer Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International, aber auch

in der Bremer Entwicklungszusammenarbeit aktive Nichtregierungsorganisationen und Initiativen sowie Organisationen der Migrantinnen und Migranten ermutigen, sich für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.

In der sich gleich anschließenden Mittagspause lade ich Sie alle ein, auf dem Marktplatz an der Aktion von Amnesty International teilzunehmen und ein sichtbares Zeichen gegen die Todesstrafe zu setzen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ein junger Iraner namens Masud hatte im Jahr 1980 gerade sein Abitur gemacht. Er wurde verhaftet, weil er Flugblätter verteilt haben sollte, wie die Weiße Rose. Kurz vor seiner Festnahme hatte er mir noch eine Karte zum iranischen neuen Jahr geschickt. Er hatte geschrieben: „Liebe Zahra, mit dem Blühen der Frühlingsblumen wächst unsere Hoffnung auf einen echten Frühling im Iran, eine Gesellschaft voller Gerechtigkeit. Hand in Hand umarmen wir den Frühling.“ Masud war 19 Jahre alt, als er dies schrieb. Im Evin-Gefängnis in Teheran wurde er um drei Uhr morgens im Frühjahr 1980 hingerichtet. Er war mein Cousin. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt unzählige gute Gründe, die Todesstrafe weltweit abzulehnen, und ich habe mir bei der Vorbereitung zu diesem Redebeitrag überlegt, ob ich die wichtigsten einmal aufzählen und einzeln auf sie eingehen werde. Dann bin ich aber auf ein Zitat gestoßen, das für mich eigentlich alles auf den Punkt bringt, und deshalb möchte ich meinen Redebeitrag auch mit dem Zitat beginnen. Es stammt von dem ehemaligen französischen Justizminister Robert Badinter, der im Jahr 1981 anlässlich der Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich gesagt hatte: „Eine Demokratie, die gegen Terroristen die Todesstrafe vollstreckt, macht sich die Werte Letzterer zu eigen.“

Die Todesstrafe ist zweifelsohne die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form der Bestrafung. Sie widerspricht allen zivilisatorischen Errungenschaften und Werten und gehört deshalb weltweit abgeschafft. In mindestens 57 Ländern dieser Erde ist die Todesstrafe allgegenwärtig, dort werden Menschen erhängt, erschossen, mittels Injektion vergiftet, gesteinigt, geköpft oder auf andere Weise hingerichtet. China, der Iran, Irak, Saudi-Arabien, die USA und Jemen führen die traurige Liste mit den welt––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

weit meisten Exekutionen an. Bedenklich ist, dass Deutschland mit vier dieser fünf genannten Staaten nicht nur umfangreiche wirtschaftliche Beziehungen unterhält, sondern auch gemeinsame Militärkooperationen durchführt und Ausrüstung liefert oder personenbezogene Daten zur Terrorbekämpfung austauscht. Ich denke, dass man hier ernsthaft hinterfragen muss, ob man weiterhin eine so enge Zusammenarbeit zu Staaten pflegen will, die nicht einsehen, dass Menschenrechte unteilbar und universell sind und dass die Todesstrafe die ultimative Form der Menschrechtsverletzungen darstellt.

Vergleicht man die Staaten miteinander, in denen die Todesstrafe droht, so wird eines klar: Ob ein Land die Todesstrafe abschafft oder nicht, hängt nicht davon ab, ob es reich oder arm ist, ob es eine Demokratie oder eine Diktatur ist, ob der Staat von Linken oder Rechten regiert wird, sondern es hängt allein von dem politischen Willen der Verantwortlichen ab. Deshalb ist der uns vorliegende Antrag auch richtig und wichtig als eine Botschaft an die politisch Verantwortlichen der Länder, die staatliche Exekution entweder vollstrecken oder diese zumindest gesetzlich oder religiös verankert haben. Deshalb werde ich dem Entschließungsantrag mit der Forderung nach einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe auch zustimmen.

Darüber hinaus, und das sage ich auch hier ganz deutlich, muss der kritische Appell zur Todesstrafe auch an die Länder gerichtet werden, die eine Wiedereinführung der staatlichen Exekution diskutieren, wie zum Beispiel die Türkei. Meine Vorrednerin hat es angesprochen: Erst in der letzten Woche und damit einen Tag vor dem Internationalen Tag gegen die Todesstrafe hat der türkische Ministerpräsident Erdogan die Wiedereinführung der seit dem Jahr 2004 abgeschafften Todesstrafe in die politische Debatte eingebracht. Ich denke, auch dies darf nicht unwidersprochen bleiben.

Neben diesen guten Appellen an die Staaten in aller Welt sollten wir aber unseren Blick nicht davor verschließen, dass auch in Deutschland leider immer noch die Todesstrafe in einer Landesverfassung verankert ist, nämlich in Artikel 21 der Hessischen Landesverfassung. Auch wenn die Todesstrafe nicht vollstreckt werden könnte, weil Artikel 1 und Artikel 102 Grundgesetz dies verhindern, so gehört diese Begrifflichkeit sicherlich nicht mehr in eine moderne rechtsstaatliche Verfassung, die den Anspruch hat, den Schutz des Lebens uneingeschränkt zu garantieren. Deshalb fordere ich alle hier im Parlament vertretenen Fraktionen auf, auch ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen in Wiesbaden zu bitten, die notwendigen Schritte zur Modifizierung der Hessischen Landesverfassung einzuleiten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, aber auch ein Staat, der wie auch immer verfasst sein mag, hat nicht das Recht, den Mörder als Reaktion auf diese Tötung wiederum selbst zu töten, denn der Staat würde sich damit auf eine Stufe mit dem Mörder stellen. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb DIE LINKE die Todesstrafe kategorisch ablehnt.

Lassen Sie mich hinzufügen, dass ich persönlich froh darüber bin – und manchmal durchaus ein bisschen stolz –, in einem Rechtssystem zu leben, in dem Rehabilitation statt Rache der Fokus unseres Rechtswesens ist, denn auch in diesem Kontext ist die Todesstrafe abzulehnen. Ich frage mich allerdings – und ich denke da vielleicht nicht so positiv wie manch anderer, wenn ich mir die Länder anschaue, in denen heute noch die Todesstrafe vollzogen wird, ob der Weg, bis die Todesstrafe weltweit tatsächlich abgeschafft ist, so einfach oder so schnell durchzusetzen sein wird.

Ich habe natürlich auch ein bisschen bei Amnesty International und bei anderen Organisationen recherchiert, und mir sind – auch gerade bei Amnesty International – zwei Feststellungen aufgefallen. Die erste Feststellung ist, dass man die Todesstrafe eben nicht nur bei der Tötung eines Menschen oder bei schwerwiegenden Kapitalverbrechen einsetzt, sondern sie wird an oberster Stelle auch immer wieder bei Verbrechen gegen den Staat angewendet, bei Drogendelikten, bei Ehebruch, bei abweichendem sexuellen Verhalten und neuerdings auch bei der Feindschaft gegen Gott. Wenn man alle diese Gründe zusammennimmt, dann würde ich zumindest die These aufstellen wollen, dass man sagen kann, die Todesstrafe sei ein Kalkül in den Strategien der Herrschaftssicherung der jeweils herrschenden Eliten in den verschiedenen Ländern. Das bezieht sich auf den Iran genauso wie auf Saudi-Arabien und Pakistan.

Es gibt eine zweite Feststellung, die besagt, dass statistisch – das hat Amnesty International auch schon mehrmals veröffentlicht – zwei Drittel der Delinquenten, die zum Tode verurteilt worden sind, zu den ärmeren unteren Schichten gehören. Daraus würde ich die Schlussfolgerung ziehen, dass die Todesstrafe auch ein Instrument zur Unterdrückung der unteren und ausgebeuteten Klassen ist. Deshalb denke ich, diese Entschließung in der Bürgerschaft ist gut und richtig. DIE LINKE unterstützt sie wie soeben dargestellt, aber wir glauben, es bleibt noch viel zu tun. Es ist ein guter Anfang, dass die Todesstrafe in so vielen Ländern heute nicht mehr vollstreckt wird, aber es bleibt ein langer Weg. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. vom Bruch. Abg. Dr. vom Bruch (CDU)*): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Sicht einer Partei, die das C in ihrem Namen trägt und sich einem christlich orientierten Wertebild verpflichtet fühlt, ist es bei einem Redebeitrag zum Thema Todesstrafe naheliegend, einen Blick auf diese Wurzeln zu werfen. Man muss nicht lange suchen, denn im fünften Gebot steht: Du sollst nicht töten. Man könnte fast meinen, viel kürzer und eindeutiger kann man unsere Position nicht zusammenfassen.

(Beifall bei der CDU)

Was wir hier heute Morgen machen, firmiert unter dem Begriff Debatte. Ich bin aber sehr froh, dass in diesem Punkt nicht die kontroverse Diskussion im Vordergrund steht, sondern das Gegenteil der Fall ist. Ich kann feststellen, dass es bei allen maßgeblichen politischen Kräften eine klare und unverrückbare Position gibt, die zum festen Bestandteil des demokratisch-rechtsstaatlichen Konsenses in diesem Land gehört: Die Todesstrafe ist grausam, zynisch und durch nichts zu rechtfertigen. Die Kernbotschaft dieser Debatte ist die Einigkeit in dieser Bewertung und der uneingeschränkten Ablehnung dieser Strafe.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist die Todesstrafe abgeschafft, aber die Realität in der Welt sieht leider noch viel zu häufig anders aus. Dieser Umstand kann uns nicht unberührt lassen, denn unsere Überzeugung ist eine dezidiert andere. Die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe sind fundamentale Verstöße gegen die grundlegendsten Menschenrechte, nämlich seiner Würde und seines Rechts auf Leben, und wenn in dieser Welt tausendfach im Jahr gegen diese Rechte verstoßen wird, dann geht uns das alle an und erfordert unser tätiges Engagement. Deshalb ist es richtig, auch an dieser Stelle hier eindeutig zu bekennen: Dieses Unrecht nehmen wir nicht hin. (Beifall)

Die Todesstrafe ist verwerflich und ohne jede Rechtfertigung. Brutalität wird mit Brutalität beantwortet, der tötende Staat stellt sich moralisch auf eine Stufe mit dem Täter. Selbst wenn man aber diese normative Ebene verlässt und sich auf die pragmatische Ebene begibt: Nirgends ist je bestätigt worden, dass Kriminalität durch diese Form der Strafe, durch ihre häufig behauptete Abschreckung reduziert werden konnte, und deshalb ist sie auch sinnlos. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

(Beifall)

Darüber hinaus ist es christliches Bekenntnis, aber auch eine allgemeine Lebenserfahrung: Der Mensch ist fehlbar. Das gilt auch für Richter und alle anderen, die im Rechtssystem über Schicksale von Menschen entscheiden. Bezogen auf die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe heißt das: Niemals darf der Mensch Urteile fällen, die zu nicht korrigierbaren Konsequenzen führen. Schon der Gedanke an ein einziges unschuldiges Opfer ist unerträglich. Um nicht missverstanden zu werden, die schwere Schuld vieler betroffener Straftäter soll und darf nicht relativiert werden. Strafe für Schuldige und das Recht der Gesellschaft, sich vor Straftätern zu schützen, sind unabdingbar und geradezu Kernbestandteil staatlicher Aufgaben im Sinne der normenkonform lebenden Mehrheit. Zu diesem Zweck bedarf es aber nicht der Todesstrafe, wir kennen andere probate Mittel, dies zu erreichen.

Zu unserer Rechts- und Werteordnung gehört auch das Recht auf eine weitere Chance, und zu unserer christlichen Überzeugung gehört die Möglichkeit des Vergebens. Uns bewegt nicht, Schuld zu rechtfertigen oder zu relativieren, uns bewegt die Unteilbarkeit der Menschenrechte, die ohne Ausnahme und deshalb auch für Straftäter gelten. Die Motive für die Todesstrafe aber sind Rache und endgültige Vernichtung. Dies akzeptieren wir als Leitlinien staatlichen Handelns ausdrücklich nicht.

(Beifall)

Der Staat zeigt gerade seine Überlegenheit, wenn er Gleiches nicht mit Gleichem beantwortet, nicht Vergeltung übt, schon gar nicht Unrecht mit Unrecht beantwortet. Seine Überlegenheit kommt gerade dadurch zum Ausdruck, dass er einen Strafanspruch mit rechtsstaatlichen Mitteln durchsetzt, sie demokratisch legitimiert und kontrolliert und sich an den Grundsätzen der Menschlichkeit orientiert. Wir können deshalb nicht nachvollziehen, dass nicht nur Diktaturen oder vordemokratische Staaten wie zum Beispiel China oder der Iran, sondern auch westliche Demokratien an dieser archaischen Strafform festhalten. Wir finden es richtig, dass man auch unter Freunden, zum Beispiel gegenüber den USA oder Japan, sagt: Hier sind wir entschieden anderer Meinung als ihr.

(Beifall)

Wir freuen uns hingegen darüber, dass in der jüngeren Vergangenheit viele Staaten die Todesstrafe abgeschafft haben und sie immer mehr Ächtung und Ablehnung erfährt. Das Engagement vieler Menschen hat dazu beigetragen, und auch das gemeinsame Bekenntnis in diesem Parlament ist vielleicht ein kleiner Beitrag dazu, auf diesem Weg weiter voranzukommen und dieses Engagement zu stärken. Zu

mindest aber können wir daran erinnern, dass das große Ziel noch nicht erreicht ist, nämlich die universelle Abschaffung der Todesstrafe in allen Ländern dieser Welt. Bis das erreicht ist, muss dieser fundamentale Verstoß gegen die Rechte der Menschen im öffentlichen Bewusstsein gehalten und immer wieder benannt werden.

Auch wenn wir nicht alle einzelnen Formulierungen Ihres Antrags selbst so gewählt hätten, scheint dies doch das Kernanliegen Ihrer Initiative zu sein. Das teilen wir, und deshalb halten wir es für ein wichtiges gemeinsames Signal und werden Ihrem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hiller.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2002 wurde das Städtebündnis zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ins Leben gerufen, und zwar in Erinnerung an das Großherzogtum Toskana, das am 30. November 1786 als erster Staat der Welt die Todesstrafe und Folter abgeschafft hatte. Städte und Kommunen des Städtebündnisses wollen deshalb am 30. November 2012 ein sichtbares Zeichen gegen die Todesstrafe setzen. In Bremen haben wir uns darauf verständigt, dieses sichtbare Zeichen etwas vorzuziehen, weil dann Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz ist, und deswegen haben wir uns zusammen mit Amnesty International dafür entschieden, diese sichtbare Aktion am heutigen Buß- und Bettag stattfinden zu lassen. Es war uns immer wichtig, dass die Aktion an einem zentralen Ort, am Marktplatz, stattfindet, wo die Bürgerschaft, das Parlament ist, aber auch der Senat tagt.

Wir haben am 18. November 2009 schon einmal eine Stunde lang in der Bremischen Bürgerschaft über die weltweite Abschaffung der Todesstrafe debattiert, wir haben auch einen fraktionsübergreifenden Antrag beschlossen und uns klar zu dem Bündnis bekannt. An dem Tag fand eine Kundgebung um 18.00 Uhr auf den Treppen vor der Bremischen Bürgerschaft statt. Heute werden wir als politisch Verantwortliche auch um 13.00 Uhr auf dem Marktplatz das klare Signal geben, gemeinsam mit Amnesty International, die sehr engagiert angeregt haben, dass es diese gemeinsame Initiative gibt.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Ich bedanke mich bei allen Fraktionen für die wirklich engagierten und ernsthaften Reden und Debattenbeiträge, und auch dafür, dass wir gemeinsam die––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.