Protokoll der Sitzung vom 22.11.2012

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht zum ersten Mal diskutieren wir heute die Thematik und das Begehren der CDU-Fraktion.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Vor acht Jahren!)

Sehr geehrter Herr Hinners, lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede klarstellen, dass wir Ihren Antrag in dieser Form ablehnen werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN – Abg. R ö w e - k a m p [CDU]: In welcher Form würden Sie ihn denn annehmen?)

Ich will das auch relativ einfach begründen, denn Sie haben ja dankenswerterweise in Ihrem Antrag den jetzigen Passus des Bremischen Polizeigesetzes erwähnt, der nämlich jetzt schon der Polizei die Genehmigung gibt, im Falle einer begründeten Annahme eine Wohnung betreten zu können.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Würden Sie die begründete Annahme einmal definieren?)

Sie möchten ja, dass es der Polizei sozusagen unbeschränkt möglich ist, jede Wohnung, in der Prostitution betrieben werden könnte, betreten zu können.

Da sage ich Ihnen ganz deutlich: Diesen schrankenlosen Zugriff werden Sie mit uns nicht durchsetzen können, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Die Frage, die uns ja alle umtreibt, ist aber doch, wie wir den Bereich sowohl der legalen als auch der illegalen Prostitution auf der einen Seite gemeinsam kontrollieren und dort gemeinsam die Arbeitsbedingungen verbessern können und auf der anderen Seite den Bereich der Zwangsprostitution zurückdrängen können. Dazu gibt es von diesem Parlament zwei konkrete Arbeitsaufträge an den Senat der Freien Hansestadt Bremen.

Zum Ersten gehe ich davon aus, dass der Senat im Januar, wie beschlossen, ein Landesprostitutionsgesetz vorlegt,

(Beifall bei der SPD)

das es endlich dem Gewerbeaufsichtsamt und anderen Behörden erlaubt, das zu kontrollieren, auch in die entsprechenden Arbeitsstätten hineinzugehen und diesen gesamten, sozusagen doch eher im hellen bis dunklen Feld agierenden Bereich aufzuhellen. Ich war etwas erstaunt – lassen Sie mich das ruhig sagen! –, als ich gestern in einer Antwort gelesen habe, dass der Senat immer noch überlegt, ob er ein Landesprostitutionsgesetz vorlegt. Aus meiner Sicht war der Beschluss der Bremischen Bürgerschaft in dieser Frage sehr eindeutig.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Zweites hatten wir uns hier darüber verständigt, dass wir uns nicht nur die rechtlichen Grundlagen anschauen, sondern dem Senat im Bereich des Menschenhandels und der Zwangsprostitution weitere Bereiche mit auf den Weg geben, die der Erledigung dienen sollten. Der Antrag „Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel verbessern“ beeinhaltete einen ganzen Strauß dieser Maßnahmen, unter anderem ging es dabei um den runden Tisch Menschenhandel. Es sind viele Fragen des Aufenthaltrechts angesprochen worden, nämlich: Was passiert eigentlich, wenn wir die Frauen aus dieser Situation herausholen? Ist dann die Konsequenz, dass wir sie anschließend abschieben? Dort haben wir von unserer Seite aus sehr deutlich gesagt, es reicht nicht aus, den Straftatbestand festzustellen, sondern wir müssen auch die nächsten Schritte gemeinsam beachten und deswegen dafür sorgen, dass es dort auch ein vernünftiges Aufenthaltsrecht gibt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

In diesem Antrag steht auch, dass der Senat bis Ende des Jahres berichtet. Insofern gehe ich davon aus, dass wir hier im Januar gemeinsam zwei Dinge behandeln werden, nämlich zu einen ein Landesprostitutionsgesetz, zum anderen den Bericht des Senats zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Im Rahmen dieser Debatte, Herr Hinners, können wir uns dieses Gesetz gemeinsam anschauen und darüber nachdenken, welche Eingriffsmöglichkeiten der Staat weiter haben muss und ob uns das, was der Senat vorschlägt, ausreicht. Jetzt aber mit einer isolierten Maßnahme zu kommen, die erstens sehr stark an meinem Empfinden der Grundrechte nagt und zweitens isoliert niemandem weiterhilft, das werden wir nicht mittragen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich mich einmal selbst zitiere!

(Heiterkeit – Abg. T s c h ö p e [SPD]: Das kommt auf das Zitat an!)

Ich glaube, es ist eine Position, die meine Ansicht zutreffend beschreibt.

(Heiterkeit)

Ich habe im Jahr 2010 in einem Beitrag für die „Zeitschrift für Rechtspolitik“ formuliert: „Ein realistischer Umgang mit dem Thema Prostitution setzt die Erkenntnis und die Einsicht voraus, dass es Prostitution zu jeder Zeit gegeben hat und weiterhin geben wird. Unabhängig davon sind alle Formen der zwangsweisen beziehungsweise unfreiwilligen Prostitution inakzeptabel und müssen konsequent bekämpft werden. Es ist also erforderlich, Prostitution als gesellschaftliche Realität zu akzeptieren, ihre legalen Formen eindeutig zu definieren und die mit ihr verbundenen Gefahren und Risiken durch Regulierung und Kontrolle angemessen zu begrenzen. Dieses Vorgehen schafft Transparenz, erleichtert das Erkennen illegaler Handlungen und ermöglicht es damit, Menschenhandel und Zwangsprostitution wirksam zu bekämpfen und den Schutz der Prostituierten zu gewährleisten.“ Soweit mein Zitat, und das ist meine Position, die ich unverändert für richtig halte und weiterhin vertrete, wie ich es auch in diesem Interview getan habe.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben auf dieser Grundlage eine breite Debatte geführt, und ich will das alles nicht noch zum dritten Mal wiederholen. Es gibt einen breiten Konsens in der Innenministerkonferenz, in der Jugendund Familienministerkonferenz, dass in der Tat der Bund gefordert ist. Er hat im Gewerberecht nun einfach auch die Handlungskompetenz nach Artikel 74 Grundgesetz, das ist Konsens. Wir sind auch schon einige Schritte vorangekommen. Es gab einmal den ersten Entwurf der Bundesfamilienministerin, Eckpunkte in diesem Bereich vorzulegen. Wir haben dann erlebt, dass dies mit der FDP, mit der Bundesjustizministerin, nicht zu machen ist. Deswegen heißt es wirklich, hier Nebelkerzen werfen, wenn wir diese Debatte völlig vom Bund wegnehmen, und dass Sie mich jetzt unterstützen, dass wir hier das Bremische Polizeigesetz verändern.

Der konkrete Gesetzentwurf, den Sie uns hier vorgelegt haben, orientiert sich, das ist auch uns bekannt, an den Vorschriften, die in einigen Ländern geltendes Recht sind. Dazu muss man sagen, das sind Polizeigesetze, die alle schon ein bisschen in die Jahre gekommen sind, und auch wenn ich das Berliner Polizeigesetz jetzt einmal zitieren darf, so heißt es darin: „Wohnungen können jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn sie der Prostitution dienen“. Das ist genau das, was Sie vorgeschlagen haben, Herr Hinners. Ich habe deswegen in Berlin einmal vorsichtig angefragt, wie man es mit dieser Vorschrift hält. Die Antwort war, ja, es gibt sie, aber wir haben sie durch Dienstanweisungen eingeschränkt, weil wir der Auffassung sind, dass es rechtlich höchst problematisch ist, einfach nur in Wohnungen einzudringen, weil man vermutet, dass es dort Prostitution gibt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das ist ja auch genau das, was Sie in Ihrem Vorschlag miteinander verbinden. Es ist ein Widerspruch in sich, dass man einerseits formuliert „bei einer dringenden Gefahr“. Wir können auch jederzeit heute bereits – dafür reicht unser Polizeirecht völlig aus –, wenn Straftaten begangen werden, und dieser ganze Katalog von Körperverletzung, Misshandlungen, Zwangsprostitution, Menschenhandel, das sind alles Straftaten, da haben wir überhaupt keine Probleme, wenn es dafür hinreichende Hinweise gibt, in der Tat sagen, jetzt kann man diese Wohnung betreten. Dort aber, wo nichts vorliegt und wo nur bekannt ist, dass eine Frau möglicherweise der Prostitution nachgeht, einfach hineingehen zu dürfen, daran habe ich meine Zweifel.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Deswegen ist es ganz entscheidend, dass wir die beiden Dinge nicht aus dem Auge verlieren.

Es ist nach wie vor so, dass in der Tat die Bundesregierung in der Pflicht ist, die festgestellten Mängel zu beseitigen und hier einen Beitrag zu leisten. Ich sage aber auch, wenn diese Bundesregierung sich einfach nicht bewegt – und das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen, das ist ja nur ein Bereich, in dem wir seit vier Jahren versuchen, etwas zu verändern –, dann werden wir auch versuchen, diesen bremischen Weg zu gehen. Er hat einige Risiken, das ist uns bekannt, aber ich denke, bevor wir darauf warten, dass sich in Berlin etwas verändert, müssen wir es selbst in die Hand nehmen. Deswegen werden wir in Kürze einen Gesetzesentwurf vorlegen. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes, Drucksache 18/638, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! interjection: (Dafür CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag). (Unterbrechung der Sitzung 12.59 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.32 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet.

Fehlende Personalmittel und kalte Klassenräume: Nachtragshaushalt Bildung jetzt! Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 15. November 2012 (Drucksache 18/657)

Wir verbinden hiermit:

Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit in der Bildungspolitik wieder herstellen – Neuanfang jetzt!

Antrag der Fraktion der CDU vom 20. November 2012 (Drucksache 18/661)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Othmer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren jetzt hier zum dritten Mal darüber, dass wir als LINKE – und mittlerweile auch die CDU – der Meinung sind, dass das Bildungsressort strukturell unterfinanziert ist und dringend ein erhöhter Haushaltsanschlag benötigt wird.

Ich könnte jetzt einmal, wie Senator Mäurer es vorhin gemacht hat, sagen, ich zitiere mich aus der letzten Debatte selbst, und ich habe recht. Die Situation ist mittlerweile aber noch schlimmer geworden. Ich will zunächst einmal mit einer kurzen Chronologie einführen.

Im Dezember 2011 haben wir bereits beantragt, die Eckwerte, unter anderem für Bildung, zu erhöhen beziehungsweise zu korrigieren, weil wir gesagt haben, es fehlen ein paar Millionen Euro für Personal. Wir haben dann im Mai 2012 entsprechende Haushaltsanträge, drei an der Zahl, mit dem einen Ziel gestellt, mehr Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, und mit dem anderen Ziel, Sozialpädagogen für die Inklusion einzustellen sowie die Ausgaben für Lehr- und Lernmittel zu erhöhen. Am 10. Juli 2012 haben wir, nachdem bekannt geworden ist, dass das, was wir befürchten, eingetreten ist, dass eine große Stellenzahl, nämlich 110, eigentlich 184, mit den Haushaltsmitteln nicht zu finanzieren sein werden, den ersten Nachtragshaushaltsantrag eingebracht, der mit der Mehrheit der anderen Fraktionen abgelehnt worden ist.