Nein! Das Umsetzen dieser Übergangslösung streben wir in den nächsten sechs Monaten in Bremen an. Jedes Land steht letztendlich
selbst in der Verantwortung, das umzusetzen. Weil wir in Bremen glauben, dass eine Lösung auf Bundesebene noch so weit in der Zukunft liegt, dass sie für uns nicht planbar genug erscheint, gehen wir jetzt diesen Weg. Ich kann Ihnen nicht sagen, welches zeitliche Ziel Niedersachsen für seine Übergangslösung festgelegt hat. Das weiß ich nicht.
Ich möchte an die Frage meiner Kollegin anschließen. Ich meine, in Europa gibt es einige Länder – Frankreich zum Beispiel –, in denen es schon möglich ist, aber selbst in der Bundesrepublik, in Thüringen und in Brandenburg, ist es möglich. Warum ist es in Bremen noch nicht möglich, wenn es in den anderen Bundesländern geht?
Das ist die Lösung, die ich gerade ausgeführt habe. Wir haben überall das gleiche technische Problem, dass eine SMS auf die Rufnummer 110 nicht sendbar ist. Das geht auch nicht in Thüringen. Es kann lediglich eine zweite Rufnummer angeboten werden, eine festnetzgebundene Rufnummer, auf die eine SMS geschickt werden kann. Diese Rufnummer muss dann letztendlich der Zielgruppe bekannt gemacht werden, und es müssen die technischen Voraussetzungen in der Leitstelle hergestellt werden, damit eine Dialogfähigkeit besteht. Diese technischen Voraussetzungen haben wir in drei von vier Leitstellen im Land Bremen bisher erreicht, in Bremerhaven fehlen sie noch. Dann können wir auch umschalten. Unser zeitliches Ziel ist, wie gesagt, das erste Halbjahr des nächsten Jahres.
Die siebte Anfrage lautet „Keine gültigen Planungsgrundlagen im Wissenschaftsbereich“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grobien, Frau Salomon, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Auf welcher Grundlage werden seit Auslaufen des Wissenschaftsplans 2010 sowie des Hochschulgesamtplans V langfristige, strategische Entscheidungen im Wissenschaftsbereich getroffen, und was sind die derzeitigen Schwerpunktsetzungen der Bremer Wissenschaftspolitik?
Welche Auswirkungen haben sich nach Kenntnis des Senats insbesondere durch das Auslaufen des Wissenschaftsplans 2010 bislang ergeben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Mit dem Auslaufen des Wissenschaftsplans 2010 ist keine grundlegende Veränderung der strategischen Leitlinien verbunden, da diese ausnahmslos längerfristig angelegt sind und weiterhin Eingang in die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen finden.
Strategische Schwerpunktsetzungen der Bremer Wissenschaftspolitik sind nach den Erfolgen in der Exzellenzinitiative der weitere Ausbau der Universität Bremen zur international sichtbaren Forschungsuniversität und die Weiterentwicklung der Wissenschaftsschwerpunkte des Landes im Rahmen der Kooperation zwischen den Hochschulen, insbesondere der Universität, und den außeruniversitären Forschungsinstituten mit der Implementation neuer Governance-Strukturen und gemeinsamer Forschungsroadmaps.
Der Prozess zur kontinuierlichen und stetigen Verbesserung der Lehre und des Studiums umfasst weiterhin die Nachbesserung der Bologna-Reformen und die konsequente Ausrichtung der Studienprogramme an den zu erwerbenden Kompetenzen sowie eine attraktive, studierendenzentrierte Lehre, die forschendes Lernen einbezieht. Der Entwicklung und Implementierung geeigneter Qualitätssicherungssysteme kommt eine hohe Bedeutung zu.
Die Verbesserung der Chancengleichheit für Studieninteressierte und Studierende mit Migrationshintergrund, die weitere Öffnung der Hochschulen für Berufstätige, eine Erhöhung der Zahl der Absolventinnen und Absolventen insbesondere in den MINTFächern sowie die Erhöhung des Anteils von Frauen an den Professuren bleiben strategische Ziele. Anforderung an alle Hochschulen ist es, den Menschen verstärkt lebensbegleitend qualifizierte Aus-, Fortund Weiterbildungsangebote anzubieten.
Aufgabe der Fachhochschulen wird es auch in den kommenden Jahren sein, hoch qualifizierte Fachkräfte für den regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und den Innovationsbedarf insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu decken. Die weitere Beteiligung am Hochschulpakt 2020 ist ebenfalls Gegenstand der langfristigen Wissenschaftsplanung.
Zu Frage 2: Da die genannten strategischen Überlegungen und Schwerpunkte sowie die zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen zur Verfügung gestellten Globalhaushalte auch über die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen vereinbart wurden, sind negative Auswirkungen derzeit nicht festzustellen.
Zu Frage 3: Planungssicherheit, insbesondere im finanziellen Bereich, würden die Hochschulen über eine langfristige Rahmenvereinbarung – Hochschulvertrag – erhalten. Der Senat strebt an, mit der Wissenschaftsplanung 2020 den Hochschulen diese Planungssicherheit einzuräumen. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben eben gesagt, dass Sie den Hochschulplan vorlegen werden. Haben Sie dafür schon einen Zeitpunkt im Blickfeld?
Wir werden jetzt das Wissenschaftsgutachten abwarten, das wir vom Wissenschaftsrat erhalten. Wir gehen davon aus, dass es im Frühjahr vorliegen wird. Sobald wir die Empfehlungen kennen, werden wir uns mit ihnen auseinandersetzen. Wir werden uns dann im Rahmen der dort vorgegebenen Inhalte mit den Hochschulen auseinandersetzen und die aufgeworfenen Inhalte mit ihnen diskutieren.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Notrufschalter in der JVA“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Piontkowski, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Gibt es in den Warteräumen der medizinischen Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Bremen einen Notrufschalter, über den sich dort auf ihre Behandlung wartende Gefangene bemerkbar machen können?
Ist es im Zeitraum von 2008 bis jetzt zu Beschwerden von Gefangenen über einen fehlenden Notrufschalter gekommen?
Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Erreichbarkeit von Hilfe in den Warteräumlichkeiten der medizinischen Abteilung zu verbessern?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 3: Die Erreichbarkeit von Hilfe hat sich bisher nicht als relevantes Problem herausgestellt. Gefangene haben sich gegenüber den in Rufnähe befindlichen Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes in der Vergangenheit durch Klopfen bemerkbar machen können. Von dieser Möglichkeit wurde auch Gebrauch gemacht, vor allem wenn Gefangene die Toilette aufsuchen wollten.
Auf die Instandsetzung der ursprünglich vorhandenen Notrufschalter wurde zuletzt verzichtet, da sie nach jeder Instandsetzung schnell wieder zerstört worden sind. Die Warteräume der medizinischen Abteilung im neuen Zentralgebäude sind dem Stand der Technik entsprechend mit modernen, gegen Zerstörung alarmgesicherten Notrufschaltern und Toiletten ausgestattet. – Soweit die Antwort des Senats!
Ist Ihnen bekannt, ob es aufgrund des fehlenden Notrufschalters schon zu Beschwerden bei der Ärztekammer gekommen ist?
Ob es bei der Ärztekammer zu Beschwerden gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Es ist allerdings in der Justizvollzugsanstalt in den vergangenen acht Jahren nur einmal zu einer Beschwerde beziehungsweise einem Vorfall gekommen, es hat nämlich ein Häftling in die Ecke des Raumes uriniert.
Ist Ihnen bekannt, ob Gefangene für einen längeren Zeitraum in diesem Warteraum warten mussten, ohne dass ihnen