Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

tern steht. Das sind die Kriterien, an denen wir uns orientieren können. Wie gesagt, bei türkischen Staatsangehörigen!

Ansonsten ist es etwas leichter: Wenn jemand EUBürger ist, dann ist die Einbürgerung unter Hinnahme der Doppelstaatsangehörigkeit viel einfacher. Insofern sind die Ermessensspielräume beschränkt, so muss man das sagen. Was wir aber tun können, ist, die Einbürgerung auch unter vorübergehender Hinnahme von Doppelstaatsangehörigkeit sehr schnell und sehr zügig und unter Ausnutzung aller Ermessensspielräume voranzutreiben. Ich glaube, dort liegt der Hebel, und daran wollen wir auch weiter arbeiten.

Herr Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sagten eben, Herr Staatsrat, „daran wollen wir auch weiter arbeiten“. Kann ich daraus schließen, dass der Senator für Inneres zukünftig die Ermessensspielräume, die in diesem Bereich vorhanden sind, nutzen wird, um das Ganze zu verbessern?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, da haben Sie mich falsch verstanden! Wir sind bemüht, jeden Spielraum zu nutzen, und wir sind natürlich jetzt noch weiter bemüht, die Prozesse gerade bei der Einbürgerung weiter zu beschleunigen. Es wird auch die Frage sein, ob man an dieser Stelle weiterhin auffordert, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Diese Spielräume wollen wir weiter nutzen, das ist weniger eine Frage von nicht ermessensfehlerfreiem Verwaltungshandeln, sondern eher, wie wir insgesamt dazu auffordern, das Angebot, deutscher Staatsangehöriger zu werden, anzunehmen.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Senkal! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, es gibt ja auch die andere Variante, dass Menschen aus Deutschland in andere Länder ziehen und dort in die Situation kommen, eventuell diese Staatsbürgerschaft in dem Land annehmen zu wollen, weil sie dort leben, aber nicht ihre eigene, die deutsche Staatsbürgerschaft, aufgeben möchten. Gibt es Erkenntnisse – es muss ja dann ein Antrag in Deutschland beziehungsweise in Bremen gestellt werden –, dass die Ermessensspielräume, die Erlasse, die vorliegen, im Verfahren von Menschen anders ausgelegt werden, die hier mit einer anderen Staatsbürgerschaft leben und die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben?

Bitte, Herr Staatsrat!

Dazu liegen mir jetzt aktuell keine Erkenntnisse vor. Die Frage kann ich jetzt nicht dezidiert beantworten.

Herr Senkal, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. S e n k a l [SPD]: Nein, ich würde das aber gern in der Innendeputation noch ein- mal erörtern!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Sanktionen in den Jobcentern in Bremen und Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Willmann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Willmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Sanktionen wurden aus welchen Gründen in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven verhängt, prozentual nach Männern und Frauen aufgeteilt?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Sanktionspraxis in den Jobcentern im Land Bremen?

Drittens: Welche Eskalationsstufen gibt es, bis Sanktionen ausgesprochen und durchgesetzt werden, und sieht der Senat Alternativen zur jetzt etablierten Sanktionspraxis?

Die Anfrage wird beantwortetet von Herrn Senator Günthner.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Für 2012 liegen für die ersten sieben Monate Daten vor, es wurden insgesamt 6 699 Sanktionen neu ausgesprochen. Diese entfallen mit 4 823 Sanktionen auf das Jobcenter Bremen und mit 1 876 Sanktionen auf das Jobcenter Bremerhaven. Bezogen auf den angegebenen Monatsdurchschnittswert der Bundesagentur für Arbeit von 958 Sanktionen werden 774 Sanktionen geschlechtsspezifisch differenziert. Danach betrafen 70,6 Prozent Männer und 29,4 Prozent Frauen.

Die Hauptgründe für neu ausgesprochene Sanktionen waren bislang mit 67,3 Prozent Meldeversäumnisse, Verletzung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, 13,3 Prozent, und Weigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit, Ausbildung, AGH unter anderem, 13,3 Prozent.

Im Jahr 2011 wurden für das Land Bremen 8 904 Sanktionen neu verhängt, eine Differenzierung auf

die beiden Jobcenter ist aufgrund unzureichender Datenquellen nicht möglich. Bezogen auf den angegebenen Monatsdurchschnittswert der Bundesanstalt für Arbeit werden von 742 Sanktionen 735 Sanktionen geschlechtsspezifisch differenziert. Danach betrafen 71,3 Prozent Männer und 28,7 Prozent Frauen. Die Hauptgründe für neu ausgesprochene Sanktionen waren auch im Jahr 2011 Meldeversäumnisse, 65,5 Prozent, Verletzung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, 16,4 Prozent, und Weigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit, Ausbildung, AGH unter anderem, 13, 3 Prozent. Zu Frage 2: Der Senat hat keinen Anlass, die Sanktionspraxis in den beiden Jobcentern des Landes Bremen kritisch zu beurteilen. Die Jobcenter im Land Bremen setzen die gesetzlichen Vorgaben um. Zu Frage 3: Das Gesetz sieht keine Eskalationsstufen vor, die zum Tragen kommen, bevor eine Sanktion durchgesetzt wird. Das SGB II regelt in Paragraf 31, in welchen Fällen eine Pflichtverletzung vorliegt. Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Hilfebedürftige einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen. Im Rahmen des geltenden Rechts sieht der Senat keine Veranlassung, die gültige Sanktionspraxis infrage zu stellen. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor. Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Verlässlicher Notruf bei Polizei und Rettungsdiensten auch für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Schmidtmann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Herr Fecker!

Wir fragen den Senat: Erstens: Inwieweit hat sich der Senat bisher dafür eingesetzt, dass ein bundesweit einheitliches und verlässliches System für Notrufe für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigungen entwickelt und eingeführt wird? Zweitens: Wie weit ist die Entwicklung eines solchen Systems bereits fortgeschritten? Drittens: Wann ist mit der Einführung eines solchen Systems zu rechnen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Münch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Auf Bundesebene arbeitet eine Expertengruppe „Notrufe“ an der Einführung eines ver

lässlichen Notrufsystems für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigungen. Bremen arbeitet hier mit.

Zu Frage 2: Derzeit ist ein einheitliches und verlässliches System, das insbesondere SMS auf Notrufnummern 110/112 lenken kann, technisch noch nicht möglich. Zwischenlösungen wie des Fax-Notrufes auf die Notrufnummern 110/112 sowie einer SMSNothilfemeldung auf gesonderte Rufnummern der Notrufstellen sind in Vorbereitung.

Zu Frage 3: Ein Zeitpunkt kann noch nicht angegeben werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Fecker, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben eben in der ersten Antwort gesagt, dass Sie in dem Arbeitskreis mitarbeiten. Die Aufforderung der Bürgerschaft aus dem Juli dieses Jahres war, sich unverzüglich dafür einzusetzen. Können Sie kurz schildern, mit welchen Problemen diese Arbeitsgruppe noch zu kämpfen hat? Gibt es beispielsweise unterschiedliche Ansichten?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, es ist einfach das Problem der technischen Umsetzung, einer endgültigen technischen Lösung! Das eine Problem ist, dass SMS keine Standortmeldungen senden, das heißt, dass man beim Versenden nicht weiß, woher diese SMS kommt und an welche Notrufzentrale sie gesendet werden soll. Das zweite Problem ist, dass eine technische Umsetzung unter dem ISDN-Standard eigentlich nicht möglich erscheint, sodass man letztendlich auf die Umstellung auf Voice over IP warten muss, die ist allerdings nicht sehr schnell – wahrscheinlich in allen Leitstellen –, und es muss letztendlich eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt werden.

Deshalb haben wir jetzt Wert darauf gelegt, auch in Bremen eine Zwischenlösung voranzutreiben. Die Zwischenlösung kann eigentlich nur sein, auf einer separaten Nummer eine solche SMS anzubieten. Drei von vier Leitstellen in Land Bremen sind mittlerweile technisch so weit ausgerüstet. Wir haben das Ziel, diese Zwischenlösung im ersten Halbjahr 2013 auch in Bremen anzubieten.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Schmidtke!

Herr Staatsrat, ich meine, mich zu erinnern, dass wir in der Debatte darauf hingewiesen haben, dass es in Österreich oder in der Schweiz bereits eine Notrufmöglichkeit gibt. Das würde dann ja eigentlich bedeuten, dass auch eine entsprechende Technik vorhanden sein muss. Gibt es nicht die Möglichkeit, dass der Bund auf diese Erkenntnis zurückgreift?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es ist so, dass letztendlich ein Voice-over-IP-Standard zu verwenden ist. Es ist somit nicht nur eine Frage der Leitstellentechnik, sondern der Technik insgesamt, ich sage einmal, des Telefonnetzes in Deutschland. Diese Umstellung kommt ohnehin, aber sie kommt nicht schnell. Insofern nehmen wir das, was auch in anderen Ländern schon funktioniert, nämlich dass man eine weitere Rufnummer anbietet – das letztendlich dann auch entsprechend bekannt macht – und dass eine SMS in Sprache umwandelt, sodass sie dort auch einem Notrufsprecher zur Verfügung steht. Das halten wir für verlässlicher und schneller umsetzbar. Insofern glauben wir, dass das der richtige Weg ist.

Frau Schmidtke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wir haben in der Debatte auch festgestellt, dass Notrufe für die beeinträchtigten Menschen, wenn sie ausschließlich in Bremen möglich sind, so wie Sie es jetzt hier als Übergangslösung vorgestellt haben, schon in Osterholz enden, das heißt, in den angrenzenden niedersächsischen Gemeinden nicht genutzt werden können. Ist das richtig, oder haben Sie eine Lösung gefunden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, meinen Sie, dass derjenige, der im niedersächsischen Umland lebt, dann immer noch das gleiche Problem hat. Habe ich das richtig verstanden?

(Abg. Frau S c h m i d t k e [SPD]: Ja!)

Es wäre lösbar, wenn man eine Sonderrufnummer anbietet. Wir wollen den Weg gehen, dass man nicht auf den Einzugsbereich der Leitstelle 110 angewiesen ist, sondern auf die Kenntnis dieser Sonderrufnummer, und dann könnte sich auch jemand aus dem Umland an die Bremer Leitstelle wenden. Wir würden diesen Notruf dann weiterleiten, das geht.

Frau Schmidtke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aus der Antwort ergibt sich für mich die nächste Frage: Niedersachsen ist also in diese Übergangslösung involviert?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein! Das Umsetzen dieser Übergangslösung streben wir in den nächsten sechs Monaten in Bremen an. Jedes Land steht letztendlich