Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das kann man unterstützen, die Realität ist eine andere! Wenn man die Anzahl der Flugbewegungen auf halbe Stunden während der Tageszeit, also von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr verteilt, dann ist die Anzahl dieser Flüge geringer als die Anzahl der Flüge zwischen 22.00 Uhr und 22.30 Uhr. Das heißt, es gibt sogar eine Konzentration der Flüge in der Zeit von 22.00 Uhr bis 22.30 Uhr. Das straft sozusagen den Ansatz, dass es eben keine Ausweitung des Tages sein darf – jedenfalls auch die erste halbe Stunde des Tages –, ein Stück weit Lügen.

Deswegen halten wir daran fest. Wir unterstützen die Initiative des Beirates Neustadt und der Anwohnerinnen und Anwohner und werden weiterhin schauen, ob es nicht eine effektivere Form des Nachtflugverbots oder der Einschränkung von Nachtflügen gibt, als jetzt einfach nur an der Gebührenschraube etwas zu drehen und zu hoffen, dass sich etwas tut, möglicherweise ja. Unser Antrag hat Schwächen in der Begründung; das Konzept des Senats hat Schwächen in der Umsetzung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kein anderer Flughafen in Deutschland liegt so innenstadtnah und damit auch so nah an Wohnquartieren wie der Flughafen in Bremen. Das hat sehr viele Vorteile. Klar, es ist bequem für Reisende, die mit der Straßenbahn relativ schnell den Flughafen erreichen, und natürlich hat es auch positive Effekte auf Arbeitsplätze direkt am Flughafen, aber auch in dem umliegenden Gewerbe. Das ist ganz klar.

Klar ist aber auch, dass damit eine erhöhte Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger in Bremen einhergeht, und das ist nicht nur eine Handvoll von

Betroffenen, sondern es sind um die 100 000 Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Neustadt, Obervieland, Kattenturm, Hemelingen und Huchting. Meine Damen und Herren, das sind 100 000 Bürgerinnen und Bürger zu viel, hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Schutz gerade der Nachtruhe ist eine zentrale Aufgabe der Lärmschutzpolitik. Für uns Grüne ist es ein sehr wichtiges Thema, denn für uns geht es hierbei um Gesundheitsschutz, aber auch um Wohn- und Lebensqualität, und wir möchten, dass die Bürgerinnen und Bürger gesund und gern in Bremen leben. Aus dem Grund hat sich die Koalition einige Ziele im Koalitionsvertrag gesetzt, nämlich die Zahl der Nachtflüge deutlich zu senken, die vorgeschriebenen Nachtflugbeschränkungen einzuhalten, Sondergenehmigungen für Nachtflüge nur in zwingenden Ausnahmen zu erteilen, Flughafengebühren so zu ändern, dass höhere Zuschläge für Landungen in der Nachtzeit erhoben werden, mehr Transparenz bei der Genehmigung und Ablehnung von Nachtflügen, emissionsabhängige Gebühren und auch die größtmögliche Transparenz der Sitzungen der Lärmschutzkommission. Aus diesem Grund hat die Bürgerschaft im Dezember 2011 einen entsprechenden Antrag, in dem diese Ziele formuliert worden sind, auch beschlossen.

Ich möchte mich als erstes ausdrücklich beim Wirtschaftsressort bedanken, weil es sich konstruktiv und ernsthaft an die Umsetzung dieser von uns allen beschlossenen Ziele gemacht hat. Ich finde es erst einmal sehr positiv, dass nun gestaffelte Gebühren eingeführt werden sollen. Das zeigt, dass es die Koalition mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms ernst meint. In der Tat, das glauben wir auch, müssen Flughafengebühren zu Nachtflugzeiten auch so angepasst sein, dass sie ein wirksames Instrument sind, um Fluggesellschaften dazu zu bewegen, ihre Flugpläne einzuhalten. Sie müssen so gestaffelt werden, dass sich Pünktlichkeit auch wirklich lohnt. Ich finde, wir gehen jetzt einen ersten richtigen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung, und wir sollten uns da auch auf den Weg machen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Allerdings denke ich, dass wir rechtzeitig eine Evaluation vornehmen müssen, um zu erkennen, ob die jetzige Staffelung auch eine Lenkungswirkung entfaltet oder ob da nicht in der Tat durch eine höhere Gebühr nachgesteuert werden muss. Wenn man sich die Tabellen in der Mitteilung des Senats anschaut, sieht man, dass nach 22.30 Uhr ein Aufschlag von 20 Prozent erhoben wird. Das ist für ein normales Flugzeug ein Betrag von 101 Euro. Bei den Home Carriern beträgt der Aufschlag bis 0.00 Uhr 50 Prozent und damit 254 Euro, und das entspricht, wenn wir ehr

lich sind, in der Relation den Kosten für nur wenige Flugminuten.

In Hamburg, wenn man einmal einen Vergleich heranzieht, wird ab 22.00 Uhr ein Aufschlag von 100 Prozent und ab 23.00 Uhr ein Aufschlag von 200 Prozent erhoben. Das ist eine Grenze, bei der man davon ausgeht, dass sie dann auch wirklich eine Lenkungsfunktion hat. Ich finde, dass wir in Bremen überhaupt erst einmal den Start wagen sollten. Lassen Sie uns diesen Schritt gehen, um dann beizeiten zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Für uns Grüne möchte ich noch einmal sagen, dass wir uns nach wie vor bundesweit für ein achtstündiges Nachtflugverbot einsetzen. Studien zeigen – Herr Rupp ist ja auch darauf eingegangen –, dass die gesundheitlichen Belastungen durch Nachtflüge erheblich sind. Daher hat das BMU die Empfehlung herausgegeben, für städtische und stadtnahe Flughäfen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr keine Flugbewegungen stattfinden zu lassen. Wir sehen aber, dass das in Bremen natürlich eine schwierige Situation ist und ein achtstündiges Flugverbot auch ein sehr ambitioniertes Ziel ist, weil Bremen ein Endflughafen ist. Wenn es irgendwo anders zu einer Verspätung kommt, dann wirkt sie sich am Ende auch auf Bremen aus. Gleichwohl wollen wir langfristig schon anstreben, dass wir dieses Ziel, eine achtstündige Nachtruhe für die Bürgerinnen und Bürger, erreichen. Ich finde, dass die gestaffelten Fluggebühren hier ein erster Schritt sind, um auch langfristig die Rahmenbedingungen für eine Nachtruhe zu schaffen.

Zuletzt komme ich zu den Lärmschutzzonen, die in dem Antrag der LINKEN erwähnt sind. Ich finde, man kann immer über die Ausdehnung von Lärmschutzzonen nachdenken, sie sind ja vor anderthalb bis zwei Jahren gerade angepasst worden. Für die Bürgerinnen und Bürger, die dann einen Anspruch auf passiven Lärmschutz haben, ist eine Ausweitung immer nur bedingt eine Abhilfe. Sobald man das Fenster öffnet, ist es trotzdem laut. Natürlich fragt sich die Nachbarstraße auch immer: Warum die, warum wir jetzt nicht, wir sind doch auch nur zehn Meter weiter weg?

Spannend fand ich in dem Zusammenhang den Bericht aus der letzten Sitzung der Umweltdeputation, in dem die Flugroutenänderung evaluiert wurde und man gesehen hat, dass zum Beispiel Hemelingen, das sehr viel weiter vom Flughafen weg ist als Obervieland, trotzdem sehr viel höhere Lärmbelastungen hat, dass also die Nähe zum Flughafen oftmals gar nicht die Höhe des Lärms bestimmt. Insofern, glaube ich, es ist sinnvoller, dem Lärm auch hier an der Ursache zu begegnen und wirklich zu schauen, dass wir generell die Flugbewegungen in der Nach drastisch reduzieren.

Lassen Sie mich zum Schluss mit dem Wunsch enden, dass die Fluglärmkommission öffentlich tagen sollte!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben hier sehr oft darüber diskutiert. Ich finde, im Sinne der Transparenz ist das absolut notwendig. Ich weiß, dass die Fluglärmkommission hier selbst daran arbeiten muss, weil sie sich die Geschäftsordnung selbst gibt. Ich finde aber trotzdem, dass wir immer wieder dafür plädieren sollten, dass – wie in allen öffentlichen Ausschusssitzungen, Deputationssitzungen – auch eine Fluglärmkommission, die diese vielen Betroffenen vertritt, öffentlich tagt. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bedauere ich es sehr, dass das Wirtschaftsressort bei dieser Debatte nicht vertreten ist.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Doch!)

Herr Stauch, Sie ordne ich nun nicht so ganz beim Wirtschaftsressort ein! Ich will nämlich, das wird Sie vielleicht wundern, zunächst einmal loben. Die Mitteilung des Senats, der Bericht an die Deputation, sind vernünftig, differenziert und aus unserer Sicht auch gut. Im Gegensatz zu der Koalition haben wir als CDU kein Problem damit, wenn etwas gut ist, was Sie machen, das dann auch zu sagen. Umgekehrt wäre es aber auch ganz schön, wenn wir Gutes machen, dass Sie das dann auch einmal zugeben könnten.

Richtig schlecht und auch falsch ist aus unserer Sicht der Antrag der LINKEN. Wir müssen ja nun in regelmäßigen Abständen diese Kampfreden gegen diesen Flughafen, die ich für problematisch halte, anhören. Herr Rupp, 25 000 Arbeitsplätze sind direkt und indirekt vom Flughafen abhängig. Es geht um einen Produktionswert von 1,7 Milliarden Euro und um etwa 830 Millionen Euro Löhne und Gehälter. Wenn das, was Sie wollen, umgesetzt würde, wäre dieser Flughafen nicht mehr wettbewerbsfähig, und dann kostet das Arbeitsplätze – so einfach ist das –, und dann weinen Sie Krokodilstränen. Wir sind sowieso schon das Armenhaus der Republik, wenn es um die Arbeitslosigkeit und die Hartz-IV-Empfänger geht, und wenn Sie den Armutsbericht anschauen, dann ist das auch alles nicht rosig. Also haben wir keinen Grund, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

den Flughafen wettbewerbsunfähig zu machen, das wäre falsch!

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich hier als Vorsitzende des Petitionsausschusses rede, dann hat das ja den Grund, nämlich einen Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und den berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner herzustellen. Es geht ja um den Blickwinkel, und als Mitglied des Petitionsausschusses haben wir natürlich den Blickwinkel auf die vom Lärm betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner. Daran können Sie erkennen, dass nicht nur den Grünen das Thema wichtig ist, sondern uns als CDU selbstverständlich auch.

Wir haben uns als Petitionsausschuss ganz intensiv mit den Problemen beschäftigt. Wir haben Anhörungen durchgeführt, Gutachten in Auftrag gegeben, wir sind auch in die Stadtteile gefahren und haben Ortsbesichtigungen gemacht. Wir machen uns das an dieser Stelle nicht leicht. Die Regelung über die derzeitigen Betriebszeiten halten wir im Gegensatz zu den LINKEN für richtig. Ein achtstündiges Nachtflugverbot halten wir aus den genannten Gründen für falsch, weil der Flughafen wettbewerbsfähig bleiben muss. Interessant ist ja auch die Berechnung von Professor Dr. Mensen, der zu dem Ergebnis kommt, ich zitiere, „dass es bei tendenziell leicht abnehmenden Flugbewegungen insgesamt leiser geworden ist am Flughafen Bremen und die raummäßige Verbreitung des Dauerschallpegels von 67 dBA deutlich abgenommen hat“. Das muss man dann auch einmal zur Kenntnis nehmen!

Nun geht es noch um die lärm- und schadstoffabhängigen Flughafenentgelte. An den Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg werden zurzeit Modellversuche durchgeführt, mit denen die Einführung lärmabhängiger Landeentgelte erprobt wird. Die Einführung eines derartigen Entgeltsystems wird in Bremen aufgrund der Erkenntnisse dort umgesetzt. Das ist vernünftig. In Frankfurt und München werden darüber hinaus auch auf der Grundlage von zertifizierten Stickoxid- und Kohlenwasserstoffemissionen Entgelte erprobt.

Der Erprobungszeitraum ist bis zum 31. Januar 2014 verlängert. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird der Bremer Flughafen eine entsprechende Anpassung vornehmen, auch das halten wir für vernünftig. Ausnahmegenehmigungen für nächtliche Landungen wird es immer geben müssen. Dass wir sie auch gern reduziert haben möchten, steht außer Frage, aber trotzdem muss es diese Möglichkeit geben, und man kann auch nicht beliebig die Schraube der Gebühren hochdrehen.

Abschließend wird in der Mitteilung des Senats etwas zu den militärischen Flugbewegungen ausgeführt. Es gibt Übungsflüge, bei denen keine Bodenberührungen stattfindet, die natürlich trotzdem Lärm

verursachen, und da wird mit der Flugsicherung der Bundeswehr in Köln und mit dem Luftwaffenamt gesprochen. Das ist sicher auch richtig, trotzdem müssen wir ganz klar sagen, dass diese Übungsflüge notwendig sind. Wir brauchen die Bundeswehr, sie ist von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag legitimiert, insofern warne ich immer etwas davor, negativ über sie zu reden. Lärmbelästigung durch Übungsflüge ist vielleicht nicht die richtige Formulierung.

Meine Damen und Herren, die CDU kann sich der Mitteilung des Senats anschließen, kann sich dem Bericht in der Deputation anschließen, kann sich aber nicht dem erneuten Versuch der LINKEN anschließen, hier den Flughafen in seiner Handlungsfähigkeit einzuschränken und damit der Wettbewerbsfähigkeit des Bremer Flughafens zu schaden. – Vielen Dank! (Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Konflikt zwischen den Ruhe- und Gesundheitsbedürfnissen der Anwohner einerseits und den Mobilitätsinteressen, den wirtschaftlichen Interessen andererseits. Dies steht außer Frage, und diesen Konflikt werden wir auf absehbare Zeit auch nicht beseitigen können. Die Frage, die wir hier heute vorliegen haben, ist, ob wir bei der Milderung dieses Konfliktes eigentlich auf dem richtigen Weg sind oder ob wir deutlich mehr machen müssen und können.

Die LINKE hat erneut den Vorschlag eingebracht, zu einem achtstündigen Flugverbot zu kommen. Wir als SPD haben hier seit eh und je die Position vertreten, dass sich das eine Stadt wie Bremen schlicht und einfach nicht leisten kann. Wir sind, das ist schon angesprochen worden, eben in der Position eines Zubringers, und in einer gewissen Art und Weise reflektiert das auch schon, dass wir hier einen gewissen Standortnachteil haben. Durch diese Lage entsteht eben ein verschärfter Druck auf die Tagesrandstunden, und wenn man am Ende dort etwas abschneiden würde, dann ist abzusehen – und das würde die Ansiedlungspraxis hier in Bremen betreffen –, dass der Standort Bremen Schaden nehmen würde über die Interessen des Flughafens hinaus.

Da muss man ganz einfach sagen: Wenn dieser Standort Schaden nimmt, dann wird das auch für die Wertschöpfung hier im Land Bremen Folgen haben und damit Auswirkungen auf die steuerlichen Einnahmen und auf unsere Möglichkeiten, was wir in anderen Bereichen wie Bildung, Soziales und dergleichen machen können. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir uns hier keinen Alleingang leisten können, zumal wir auch sehen müssen, dass man theoretisch darüber nachdenken kann, ob Flüge nach Bremen frü

her möglich sind als in andere Direktionen. Letztendlich wäre das aber eine Beggar-my-Neighbour-Strategie. Wenn man diese haben will, dann sollte man das auch so sagen. Unsere Position ist das auf jeden Fall nicht. (Beifall bei der SPD)

Die zweite Frage ist, ob die zeitabhängigen Zuschläge zu einer Verringerung der Verspätungen und Ausnahmeregelungen führen werden. Ich muss sagen, ich sehe Gründe für einen teilweisen Optimismus, ich sehe aber auch Gründe für eine teilweise Skepsis. Ich habe mir einmal die Flugbewegungen, die Ankünfte in den Monaten September, Oktober, November genauer angeschaut. Gründe für einen Optimismus: Das Gros der Verspätungen kommt eigentlich nicht von den großen Drehkreuzen Frankfurt oder München, sondern das Gros der Verspätungen kommt von sehr viel weiteren Flügen nach Bremen.

Gleichzeitig kann man sehen, dass sich mehr als die Hälfte der Verspätungen oft in einem Bereich von unter 20 Minuten bewegt, teilweise sogar unter zehn Minuten. Das heißt, wir bewegen uns hier in einem Zeitfenster, von dem man erwarten kann, dass solche wirtschaftlichen Anreize, solche Strafanreize tatsächlich dazu führen, dass Flugzeuge eben schneller fliegen, um hier noch rechtzeitig in dem vorgegebenen Zeitfenster zu landen.

Die Frage wird allerdings sein, ob die Zuschläge, die wir in diesem Bereich planen, tatsächlich höher sind als die Kosten, die ein schnelleres Fliegen verursacht. Wenn das nicht der Fall ist, werden diese Aufschläge fehlgehen. Da müssen wir ehrlicherweise sagen, wir wissen im Moment nicht, wie das Verhältnis zwischen Aufschlägen und den Mehrkosten durch ein schnelleres Fliegen tatsächlich sein wird. Insofern haben wir dort auch ein Fragezeichen.

Das Zweite, das mich eher etwas skeptisch sein lässt, ist Folgendes: Das Gros der Verspätungen geht auf eine Fluglinie zurück, und das ist Ryanair. Das Gros der Verspätungen fällt in den Zeitraum 22.30 Uhr bis 23.00 Uhr. Das ist aber genau der Zeitraum, in dem ein Home Carrier – oder zumindest zwei Flüge eines Home Carriers pro Tag – eigentlich gar nicht mit Zuschlägen belastet wird. Obwohl Ryanair sicherlich als sehr eng kalkulierender Carrier hier am empfindlichsten wäre, muss man erwarten, dass gerade in diesem hauptsächlichen Zeitfenster die Zuschläge zu einem großen Teil gar nicht anfallen. Deshalb ist auch meine Position, dass wir spätestens nach einem Jahr – und dann sehr schnell – tatsächlich die Erfahrungen auswerten müssen, um zu sehen, ob die Zuschläge tatsächlich ihr Ziel erreichen.

Grundsätzlich denke ich, dass diese Art von Zuschlägen, aber auch die anderen Dinge, die perspektivisch im Raum stehen, nämlich ökonomische Anreize im Bereich der Emission und im Bereich der Lautstärke, der richtige Weg sind. Deshalb stimmen wir

dem Konzept zu und lehnen den Antrag der LINKEN ab. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rupp, ich muss zunächst einmal auf Sie eingehen. Sie haben drei Punkte genannt, denen ich entgegentreten möchte. Ich glaube, es gibt keine Verharmlosung der Lärmbelastung des Flughafens, das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, es gibt auch keinen Vorrang der wirtschaftlichen Funktion des Flughafens, und der dritte Punkt ist, es auch nicht so, dass alles so geblieben ist, wie es immer war. Diesen drei Punkten möchte ich entgegentreten.